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        <name>Lizenzero Verpackungslizenzierung</name>
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    <updated>2026-05-14T11:25:06+02:00</updated>
    
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            <title type="text">VerpackG und die Pfandpflicht: Neuerungen zum Jahr 2024</title>
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                                            Zu Beginn des Jahres 2024 wurden Milch, Milchmischgetränke und sämtliche trinkbaren Milchprodukte, die in Einwegkunststoffflaschen mit einem Fassungsvermögen von 0,1 bis 3,0 Litern angeboten werden, pfandpflichtig. Damit ist nun auch die letzte Getränke-Kategorie von der Pfand...
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                 VerpackG und die Pfandpflicht: Neuerungen zum Jahr 2024 
 Zu Beginn des Jahres 2024 wurden Milch, Milchmischgetränke und sämtliche trinkbaren Milchprodukte, die in Einwegkunststoffflaschen mit einem Fassungsvermögen von 0,1 bis 3,0 Litern angeboten werden, pfandpflichtig.  Damit ist nun auch die letzte Getränke-Kategorie von der Pfandpflicht betroffen. Geregelt wird diese Anpassung in der Novelle des VerpackG (Verpackungsgesetz), die bereits 2021 in Kraft trat.  
 Das VerpackG sieht dabei keine Übergangsfrist für die Ausweitung der Pfandpflicht zum 1. Januar 2024 vor. Erstinverkehrbringer:innen dieser Getränke mussten beachten, dass betroffene Verpackungen bis einschließlich 31. Dezember 2023 der Systembeteiligungspflicht im dualen System nach § 7 Absatz 1 VerpackG unterliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt durften sie nicht mit einem Pfandkennzeichen an Endverbraucher verkauft werden. Die Auslieferung und Lagerung von bereits als pfandpflichtig gekennzeichneten Produkten an den Handel konnte allerdings vor dem Stichtag erfolgen. Die Bedingung hierfür war, dass gekennzeichnete Verpackungen erst nach dem 1. Januar 2024 an Endverbraucher abgegeben werden. Konsument:innen werden daher die betroffenen Milchgetränke mit dem DPG-Pfandkennzeichen erst ab dem 1. Januar 2024 in den Verkaufsregalen finden.  Um der Lebensmittelverschwendung durch die fehlende Übergangsfrist vorzubeugen, wird der Abverkauf von ungekennzeichneten Restbeständen durch den Handel für einen gewissen Zeitraum geduldet werden. Leider gibt es keine verbindlichen behördlichen Aussagen zur Orientierung, daher müssen betroffene Unternehmen selbst abwägen, wie sie die Umstellung auf die Pfandpflicht bewerkstelligen und welchen angemessenen Zeitraum sie für den Abverkauf von Restbeständen als geeignet erachten – stets mit dem Restrisiko, dass die zuständige Vollzugsbehörde anderer Meinung sein könnte 
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                            <updated>2024-01-08T00:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Wie die weltpolitische Lage die Arbeit der dualen Systeme beeinflusst</title>
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                                            Seit einigen Monaten können Sie der Presse entnehmen, dass sich die weltweiten Märkte vor allem aufgrund von politischen Entwicklungen in einem enormen Wandel befinden, der drastisch verschlechterte Wirtschaftsbedingungen mit sich bringt.
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                 Wie die weltpolitische Lage die Arbeit der dualen Systeme beeinflusst 
 Seit einigen Monaten können Sie der Presse entnehmen, dass sich die weltweiten  Märkte  vor allem aufgrund von  politischen Entwicklungen  in einem enormen  Wandel  befinden, der drastisch  verschlechterte Wirtschaftsbedingungen  mit sich bringt. 
 Dazu gehören auch extrem  steigende Rohstoffpreise, aus bekannten Gründen gilt das allem voran für Gas . Warum ist das so, wenn wir zugleich doch weitere Energiequellen nutzen können?&amp;nbsp; Das liegt in der Art und Weise, wie der Strompreis entsteht. Neben Energie aus der Verstromung von Gas gewinnen wir in Deutschland natürlich auch aus Kohlekraft- sowie Windkraft oder Solaranlagen Strom. Sobald deren Kapazitäten für die benötigte Strommenge nicht mehr ausreichen, werden schließlich immer auch Gaskraftwerke angefragt. Und da das Kraftwerk, das als letztes zum Zuge kommt, den Preis bestimmt, liegt der Strompreis aktuell so hoch. In Summe führen also die steigenden Rohstoffpreise dazu, dass die gesamte  Energieproduktion deutlich kostenintensiver  geworden ist.   In der  Entsorgungswirtschaft  macht sich dies für uns als duales System besonders in zwei Bereichen bemerkbar: Zum einen aufgrund hoher Spritpreise in deutlich  gestiegenen Transportkosten , die wir für die Sammlung der Verpackungsabfälle bei Endverbraucher*innen aufbringen müssen, zum anderen in steigenden  Energiekosten für unsere gesamte Anlageninfrastruktur (Sortierung, Recycling) . Das führt zu Energiekosten, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette um bis zu 30 % gestiegen sind. 
 Hinzu kommen Faktoren wie höhere Systemkosten für Tonnen und Säcke, höchst volatile Rohstoffmärkte, steigende Fahrzeugbeschaffungskosten und der allseits bekannte Fachkräftemangel. 
 Trotz dieser fordernden Zeiten sind wir der festen Meinung, dass wir den Schutz unseres Klimas als anhaltendes drängendes Thema nicht außer Acht lassen dürfen. Als wichtiger Bestandteil des Klimaschutzes bedarf es einer  funktionierenden und gesunden Kreislaufwirtschaft , die auch in der Zukunft in der Lage ist, hohe  Recyclingquoten  zu erfüllen – ganz im Sinne unserer Unternehmensvision einer Welt ohne Abfall. 
  Quellen:  https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2022/20220913-die-wirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-september-2022.html   https://www.destatis.de/DE/Im-Fokus/Ukraine/Energie/_inhalt.html    
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                            <updated>2022-10-21T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">How the global political situation impacts the work of dual systems</title>
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                                            For several months now, you have been able to read in the press that global markets are undergoing tremendous change, mainly because of political developments, resulting in a dramatically deteriorating economic environment.
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                 How the global political situation impacts on the work of dual systems 
 For several months now, you have been able to read in the press that global  markets  are undergoing tremendous change, mainly because of  political developments , resulting in a dramatically  deteriorating economic environment . 
  This also includes a steep  rise in commodity prices , especially for gas. The reasons for this are well known. Why is that? After all, we can use other sources of energy as well. It is all due to the way in which the price of electricity is set. In Germany, we create electricity not just from gas, of course. Other sources include coal, wind or solar energy. However, as soon as these are no longer sufficient to generate the required amount of electricity, gas-fired power plants also come into play. And since the power plant that comes last determines the price, electricity is so expensive right now. This means that rising commodity prices are driving up the cost of  energy production significantly .   In the  waste management industry , we as a dual system feel this effect primarily in two ways: High fuel prices result in much  higher transport costs , which we incur for the collection of packaging waste from end users, while  energy costs for our entire system infrastructure (sorting, recycling)  have gone up too by as much as 30% along the entire value chain. 
  Added to this are factors such as higher system costs for bins and bags, highly volatile commodity markets, rising vehicle procurement costs, and the much publicised shortage of skilled workers. 
  Although these are challenging times, we firmly believe that we must not overlook the protection of our climate, which remains a pressing issue. Climate action requires a  well-functioning and healthy circular economy  that is still able to meet stringent  recycling targets  despite the challenges we face going forward – in accordance with our vision of a world without waste.    
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                            <updated>2022-10-21T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">2 Monate nach Novelle: Das ist der Stand der Dinge</title>
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                                            Vor 2 Monaten sind große Teilaspekte der Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) in Kraft getreten und haben viele Änderungen mit sich gebracht. Besonders der Onlinehandel ist hiervon betroffen, denn die Novelle hat Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleistern eine Kontrollpf...
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                 2 Monate nach Novelle: Das ist der Stand der Dinge 
  Vor 2 Monaten sind große Teilaspekte der Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) in Kraft getreten und haben viele Änderungen mit sich gebracht. Besonders der Onlinehandel ist hiervon betroffen, denn die Novelle hat Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleistern eine Kontrollpflicht auferlegt. Außerdem hat die Novelle erweiterte Nachweis- und Registrierungspflichten mit sich gebracht. Doch wie sind die ersten zwei Monate nach Eintritt dieser neuen Pflichten verlaufen? Wir ziehen ein vorläufiges Resümee.  
 Das VerpackG und seine Novelle zielen darauf ab, dass Händler und Hersteller Verantwortung, für die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen, übernehmen und damit einen Beitrag zu höheren Recyclingquoten leisten. Ziel dahinter sind Ressourceneinsparungen und damit der Schutz unserer Umwelt. 
  Die wichtigsten Änderungen aus der VerpackG-Novelle 
  Die Novelle zum VerpackG will das Verpackungsgesetz ökologisch weiterentwickeln. Nicht recycelbare Abfälle sollen möglichst vermieden werden. Des Weiteren soll die Umsetzung der Vorgaben aus dem VerpackG stärker kontrolliert werden. Zu diesem Zweck formuliert die Novelle des VerpackG verschiedene Änderungen und Anpassungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft getreten sind bzw. in Kraft treten werden. 
  Am 01. Juli 2022 sind weitreichende Änderungen bezüglich der Registrierungs- und Kontrollpflichten in Kraft getreten. Alle Inverkehrbringer von Verpackungen, inklusive Mehrweg- und Transportverpackungen, müssen sich seitdem im Melderegister LUCID registrieren. Auch Inverkehrbringer vorlizenzierter Serviceverpackungen haben nun eine Registrierungspflicht im Melderegister LUCID. 
  Eine weitere bedeutende Änderung war außerdem die neue Kontrollpflicht, die elektronischen Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleistern auferlegt wurde. Um dieser pünktlich zum 01. Juli 2022 nachzukommen und dadurch Sanktionen zu vermeiden, haben Marktplatz-Betreiber wie Amazon bereits vor dem 01. Juli 2022 damit begonnen, die Erfüllung der VerpackG-Pflichten durch ihre Händler zu überprüfen. Die Pflichterfüllung wird seitdem in Form der EPR-Nummer, welche Händler nach der Registrierung in LUCID erhalten, kontrolliert. Wurde ein solcher Nachweis nach dem 01. Juli 2022 nicht erbracht, haben Marktplätze bereits Vertriebsverbote in Form einer Accountsperrung verhängt. 
  Fulfilment-Dienstleister haben ebenfalls eine Kontrollpflicht, und mussten bei Nichterfüllung der Anforderungen des VerpackG durch ihre Kunden sämtliche Tätigkeiten wie den Verkauf, das Verpacken und den Versand für die entsprechenden Kunden einstellen. Neben der Kontrollpflicht klärte die Novelle auch die Zuständigkeiten der Fulfilment-Dienstleister. Diese sind nicht selbst für die Lizenzierung der Verpackungen zuständig, sondern die Händler, die den Fulfilment-Dienstleister beauftragen. 
  Was ist in den zwei Monaten passiert? Die Novelle in Zahlen 
  Das Resümee nach zwei Monaten fällt positiv aus. Die ZSVR hat in diesem Jahr 311.000 neue Registrierungen verbucht und dadurch insgesamt eine halbe Million Registrierungen erreicht. Diese Zunahme an Neuregistrierungen verdeutlicht, dass eine Vielzahl von Unternehmen ihrer Registrierungspflicht jetzt nachkommt. Viele Unternehmen, die Inverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sind, sind außerdem ihrer Pflicht zur Systembeteiligung nachgekommen. Besonders die Kontrolle der Marktplätze hat hier Bewegung reingebracht und viele untätige Onlinehändler dazu bewegt, ihre Pflichten zu erfüllen. Besonders auffallend ist außerdem der Anteil an Registrierungen aus dem Ausland. Mit knapp 140.000 Registrierungen aus China zeigt sich die vorher vorhandene Wettbewerbsverzerrung. Auch hier hat besonders der Kontrollmechanismus durch die Marktplätze für ein Handeln gesorgt. 
  Damit ist der erste Schritt getan, um verantwortungsvoller mit Ressourcen umzugehen und die Grundlage für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu schaffen. 
 &amp;nbsp; 
 Sind die neuen Anforderungen der Novelle genug? 
  Der große Anstieg an Neuregistrierungen im Zuge der Novelle hat gezeigt, dass viele Händler ihre Pflichten erst jetzt erfüllt haben. Durch die Kontrollpflicht der Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister waren viele Unternehmen gezwungen tätig zu werden und die Vorgaben des VerpackG umzusetzen. Jedoch kontrollieren Marktplätze bisher zumeist lediglich die LUCID-Nummer (EPR-Nummer) und nicht immer auch die Systembeteiligung an einem dualen System. Manche Unternehmen beteiligen sich also weiterhin nicht an den Kosten für Sammlung, Entsorgung und Recycling, der von ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungen. Hier ist es also weiterhin wichtig, dass Unternehmen prüfen, ob eine Registrierung bei LUCID in ihrem Fall ausreichend ist. Wenn das nicht der Fall ist, muss ein Lizenzvertrag mit einem dualen System abgeschlossen werden. Da die ZSVR in regelmäßigen Abständen die Listen der dualen Systeme mit ihren Registrierungen in LUCID abgleicht, ist davon auszugehen, dass bei einem fehlenden Lizenzvertrag Sanktionen erfolgen. Die Novelle hat also einen ganz entscheidenden Beitrag dazu geleistet, mehr Händler und Hersteller in die Verantwortung zu nehmen, in den nächsten Monaten werden die Kontrollmechanismen noch weiter optimiert werden, um auch die aktuellen Trittbrettfahrer aufzuspüren. 
 &amp;nbsp; 
 Was muss ich tun, wenn ich von der Novelle betroffen bin? 
  Falls Sie von einer der Änderungen der Novelle betroffen sind und bisher nicht aktiv geworden sind, sollten Sie dies schnellstmöglich tun. Was genau Sie tun müssen, hängt stark davon ab, von welcher Änderungen Sie betroffen sind. 
 Wenn Sie systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen: 
 
  To Do: Die Lizenzierung  (auch Systembeteiligung genannt). Schließen Sie einen Lizenzvertrag bei einem dualen System (wie Interseroh+ über Lizenzero) ab. Als Grundlage zur Berechnung Ihres Lizenzentgeltes geben Sie Ihre geplanten Jahresmengen an Verkaufsverpackungen an. 
  To Do: Die Registrierung.  Registrieren Sie sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in der Datenbank LUCID. Ihre persönliche LUCID-Registrierungsnummer erhalten Sie im Anschluss per E-Mail.  Jetzt registrieren . 
  To Do: Die Datenmeldung. &amp;nbsp;Tragen Sie den Namen Ihres dualen Systems (Interseroh+, wenn Sie über Lizenzero lizenzieren) und die gemeldeten Verpackungsmengen in Ihrem LUCID-Account ein. 
 
 Wenn Sie nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen: 
 Alle nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen müssen seit dem 01. Juli 2022 registriert werden. Sie müssen nicht bei einem dualen System lizenziert werden – und das bleibt auch so – ihre Inverkehrbringer unterliegen mit der Novelle aber neuen Verpflichtungen. Sie müssen sich seit dem 01. Juli 2022 ebenfalls im Verpackungsregister LUCID registrieren. Angegeben werden muss übrigens nur die Art der Verpackung. Mengen müssen nur bei den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen angegeben werden. 
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                            <updated>2022-09-01T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Neuer Registrierungsprozess in LUCID</title>
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                                            Im Zuge der VerpackG-Novelle gilt ab dem 01. Juli 2022 eine erweiterte Registrierungspflicht. Ab dann müssen sich alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, unter Angabe der Verpackungsarten in LUCID registrieren. Diese Pflicht gilt auch für Verpackungen ohne Syste...
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                <![CDATA[
                 Neuer Registrierungsprozess in LUCID 
 Im Zuge der VerpackG-Novelle gilt ab dem  01. Juli 2022  eine erweiterte Registrierungspflicht. Ab dann müssen sich alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, unter Angabe der Verpackungsarten in LUCID registrieren.  Diese Pflicht gilt auch für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht.&amp;nbsp; Die Art der Verpackung reicht als Angabe aus. Mengen müssen nur bei den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemeldet werden. 
  LUCID hat in Vorbereitung auf diese Änderungen zum 05.05.2022 einen  neuen Registrierungsprozess  etabliert. Nun können sich zum einen erstmalig Unternehmen registrieren, die keine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Verkehr bringen, zum anderen können bereits registrierte Unternehmen ihre Angaben um nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungsarten ergänzen. 
 Welche Verpackungen fallen unter die Registrierungspflicht? 
 Neben den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, müssen dann auch alle anderen Verpackungen registriert werden. Das sind: 
 
 Transportverpackungen, 
 Verkaufs- und Umverpackungen, die nicht bei Endkund*innnen landen, 
 Systemunverträgliche Verpackungen nach §7 Absatz 5, 
 Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter, 
 Mehrwegverpackungen oder 
 Einweggetränkeverpackungen, die der Pfandpflicht unterliegen 
 
 &amp;nbsp; 
 Registrierungsprozess 
 Wenn Sie  ausschließlich nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen , und deshalb bisher noch nicht in LUCID registriert sind, können Sie sich ab sofort anmelden. Bei der Anmeldung durchlaufen Sie einen Prozess, in dem Sie neben Ihren Stammdaten auch Angaben zu den Verpackungen und genutzten Markennamen machen müssen.   
 Wenn Sie  bereits bei LUCID registriert sind , weil Sie auch systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Umlauf bringen, können Sie jetzt weitere Verpackungsarten hinzufügen. 
  Dazu gehen Sie wie folgt vor: 
 
 Melden Sie sich im LUCID-Register an:  Jetzt anmelden  
 Klicken Sie im LUCID Dashboard bei &quot;Angaben zu den Verpackungen&quot; auf &quot;Bearbeiten&quot; 
 Wählen Sie alle Verpackungsarten aus, die Sie in Verkehr bringen. 
 
 &amp;nbsp; 
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                            <updated>2022-05-06T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Lizenzero ist eBay-Lösungspartner für die VerpackG-Novelle!</title>
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                                            Im Zuge der VerpackG-Novelle, müssen Marktplätze ab Juli 2022 alle Händler*innen, die über sie nach Deutschland verkaufen, bezüglich der Erfüllung der VerpackG-Vorgaben kontrollieren. eBay hat sich als Lösungspartner in diesem Zuge Lizenzero an Bord geholt.
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Lizenzero ist eBay-Lösungspartner für die VerpackG-Novelle! 
  Im Zuge der VerpackG-Novelle, müssen Marktplätze seit Juli 2022 alle Händler*innen, die über sie nach Deutschland verkaufen, bezüglich der Erfüllung der VerpackG-Vorgaben kontrollieren. eBay hat sich als Lösungspartner in diesem Zuge Lizenzero an Bord geholt.  
 Anforderungen der VerpackG-Novelle an Marktplätze 
 Das Verpackungsgesetz folgt dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung. Wer Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich an den Kosten für Recycling und Entsorgung beteiligen. Das Ziel dahinter ist es, Abfälle zu reduzieren, Wertstoffe erneut nutzbar zu machen und so die Umwelt zu schonen. Im Zuge der Novelle wurde Marktplätzen eine Kontrollpflicht auferlegt. Händler*innen, die über Marktplätze wie eBay verkaufen wollen, müssen ihrem Marktplatz seit dem 01. Juli 2022 Nachweise über die Erfüllung der Vorgaben vorlegen. Die Pflichten des Verpackungsgesetzes umfassen neben einer Registrierung im Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) auch eine Systembeteiligung (auch Lizenzierung genannt) bei einem dualen System. Deshalb müssen Händler*innen zukünftig zum einen, die Registrierungsnummer der Zentralen Stelle Verpackungsregister und zum anderen das Teilnahmezertifikat ihres dualen Systems bei ihrem Marktplatz vorlegen. 
 Die Lösung von eBay und Lizenzero 
 Um diesen Vorgaben gerecht zu werden, und seine Händler*innen bei der Umsetzung bestmöglich zu unterstützen, hat einer von Deutschlands führenden Online-Marktplätzen eBay eine Kooperation mit dem dualen System Interseroh+ und dessen Onlineshop Lizenzero gestartet. Mit diesem gemeinsamen Service soll deutschen und internationalen Unternehmen dabei geholfen werden, Produkte weiterhin rechtskonform über eBay verkaufen zu können. 
  Lizenzero freut sich sehr über diese Kooperation und das in uns gesetzte Vertrauen. 
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                            <updated>2022-04-28T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Zentrale Stelle Verpackungsregister vereinfacht Sanktionierung von schwarzen ...</title>
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                                            Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat das Portal „LUCID“ livegestellt. Was alt klingt – ist doch „LUCID“ allen Inverkehrbringern von Verpackungen schon im Kontext der Registrierung und Datenmeldung bekannt – ist doch völlig neu, denn der Portalneuzugang richtet si...
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                <![CDATA[
                 Zentrale Stelle Verpackungsregister vereinfacht Sanktionierung von schwarzen Schafen durch neues Behördenportal 
 &amp;nbsp; 
  Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat am 20.04.2021 das Portal „LUCID“ livegestellt. Was altbekannt klingt – ist doch „LUCID“ allen Inverkehrbringern von Verpackungen schon im Kontext der Registrierung und Datenmeldung bekannt – ist doch völlig neu, denn der Portalneuzugang richtet sich exklusiv an Vollzugsbehörden. Sie sollen über das Portal direkten Zugriff auf Beweisakten erhalten und so Verstöße gegen das Verpackungsgesetz noch besser und effizienter sanktionieren können.  
 Das seit 2019 geltende Verpackungsgesetz regelt in Deutschland, dass alle Händler und Hersteller, die Verpackungen in Umlauf bringen, ein Entgelt für deren spätere Entsorgung und Recycling zahlen müssen. Diese an der Produzentenverantwortung ausgerichtete Logik existiert bereits seit vielen Jahren, wurde jedoch durch ein weitläufiges Trittbrettfahrertum lange unterminiert. 
 Die Mechanismen des Verpackungsgesetzes hatten solcherlei Schlupflöcher bereits in vielen Fällen effektiv gestopft; mit dem neuen Behördenportal legt die ZSVR, deren Aufgabe die Kontrolle der Vorgabenbefolgung durch inverkehrbringende Unternehmen und die Überwachung des Marktes ist, nun noch einmal nach. 
 Bei der ZSVR laufen gemäß ihrer Kontrollfunktion bislang bereits alle Daten zusammen – ob tatsächlich alle verpflichteten Unternehmen den Vorgaben auch wirklich nachkommen, prüft die Zentrale Stelle und ermittelt im Zweifelsfalle. Der tatsächliche Vollzug und die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten obliegt jedoch den jeweils zuständigen Landesbehörden. 
 Das neue „LUCID Behördenportal“ soll die Kommunikation zwischen diesen beiden Behörden nun vereinfachen und dem Vorgehen gegen gesetzwidrig handelnde Unternehmen mehr Effizienz und Durchschlagskraft verleihen. So sollen beispielsweise Beweisakten einfacher und sicherer übermittelt werden können und die Landesbehörden können dokumentierte Verdachtsfälle unkompliziert herunterladen und bearbeiten. „Als schlanke Behörde nutzen wir dazu konsequent die Chancen der Digitalisierung und reduzieren damit Komplexitäten“, erklärte ZSVR-Chefin Gunda Rachut. „Auf dieser Basis kann das Verpackungsgesetz seine volle Wirkung erreichen.“ 
  Quellen:  
 
  Pressemitteilung der Zentralen Selle Verpackungsregister  
  EUWID  
  Lebensmittel Zeitung  
 
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                            <updated>2021-04-22T09:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Immer mehr Abmahnungen zum Verpackungsgesetz</title>
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                 Immer mehr Abmahnungen zum Verpackungsgesetz 
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 Von unseren Kunden erhalten wir in letzter Zeit gehäuft Meldung über Abmahnschreiben, die im Kontext des Verpackungsgesetzes stehen. Auch im Abmahnmonitor des Händlerbunds taucht dieser Abmahngrund immer wieder auf. Anlass für die Schreiben geben beispielweise fehlende Registrierungen im Verpackungsregister LUCID oder nicht übereinstimmende Firmennamen in Impressum und LUCID. 
  Um solch unangenehmer Post vorzubeugen, prüfen Sie bitte folgende Punkte für sich einmal gegen:  
 
 Ist Ihr Unternehmensname in LUCID korrekt angegeben? Vermeiden Sie Tippfehler, Abkürzungen, falsche oder unvollständige Firmierungen etc. 
 Ist der Unternehmensname in Ihrem Impressum und bei LUCID exakt gleichlautend angegeben? Bleiben Sie hier einheitlich, sofern Ihr im Impressum angegebenes Unternehmen auch dasjenige ist, das Verpackungen in Verkehr bringt und damit den Vorgaben des VerpackG unterliegt. 
 Ist Ihr Unternehmen womöglich noch gar nicht bei LUCID registriert? Die Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist genauso bindend wie die Pflicht zur Lizenzierung Ihrer Verpackungen bei einem dualen System – die alleinige Anmeldung bei Lizenzero reicht daher nicht aus. Dahingehende Versäumnisse stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, sodass Sie die Registrierung umgehend nachholen sollten:  https://lucid.verpackungsregister.org/  
 
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  Sie haben schon ein Abmahnschreiben erhalten?  
 Bitte suchen Sie hierzu umgehend anwaltliche Beratung – diese können wir Ihnen leider nicht pauschal bieten, da sie abhängig vom Einzelfall ist. Prüfen Sie zudem die oben gelisteten Punkte hinsichtlich der Korrektheit Ihrer Angaben. 
 Um einen Nachweis über die ordnungsgemäße Lizenzierung ihrer bei uns angegebenen Verpackungsmengen zu erhalten, können Sie uns jederzeit ansprechen – das hilft im Übrigen auch Ihrem Anwalt und spart Rechercheaufwände. Alternativ können Sie jederzeit Ihr Teilnahmezertifikat zum Beleg der Lizenzierung in Ihrem Lizenzero-Kundenkonto herunterladen:  https://www.lizenzero.de/account/documentsParticipation   (einzige Voraussetzung: Sie haben Ihre LUCID-Registrierungsnummer in Ihrem Kundenkonto eingetragen) . 
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                            <updated>2021-04-13T12:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Bundesumweltministerium schlägt Überarbeitung des Verpackungsgesetzes vor</title>
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                  Bundesumweltministerium schlägt Überarbeitung des Verpackungsgesetzes vor  
 In einem Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zur Novellierung des Verpackungsgesetzes vom 19.11.2020 sollen unter anderem Gastronomen stärker verpflichtet werden. Stimmen alle Instanzen der Novelle zu, könnte sie im Sommer 2021 in Kraft treten. Der Vorschlag des Ministeriums sieht unter anderem folgende Punkte vor: 
 
  Ausweitung der Pfandpflicht:  Auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Plastik soll künftig die Pfandpflicht gelten. 
  Einführung eines Mindestrezyklat-Anteils:  PET-Einwegflaschen sollen ab 2025 zu mindestens 25 Prozent aus Kunststoff-Rezyklaten bestehen. Für alle anderen Einweg-Getränkeflaschen soll ab 2030 ein Mindestrezyklatanteil von 30 Prozent gelten. 
  Verpflichtender Einsatz von Mehrweg-Verpackungen:  Ab 2022 sollen Anbieter von To-Go-Speisen und -Getränken verpflichtet werden, neben Einweg-Verpackungen auch Mehrweg-Verpackungen ohne Aufpreis anzubieten. 
 
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  UPDATE 20.01.2021:  
 Das Bundeskabinett hat der Novellierung des Verpackungsgesetzes inzwischen zugestimmt. Damit die Neuerungen rechtskräftig werden, muss die Reform noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. 
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  Quellen:  
 
   Bundesumweltministerium    
   EUWID   
   IHK Karlsruhe    
   DEMO Vorwärts-Kommunal    
 
                ]]>
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                            <updated>2021-01-20T11:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Zentrale Stelle Verpackungsregister informiert zu Neuigkeiten</title>
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                                            Anfang Dezember 2020 hat die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister einen Rückblick für das vergangene Verpackungsgesetz-Jahr gezogen und einen Ausblick auf Veränderungen in 2021 gegeben.
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                <![CDATA[
                  Neuigkeiten aus dem Dezember-Newsletter der Zentralen Stelle Verpackungsregister  
 Anfang Dezember 2020 hat die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister einen Rückblick für das vergangene Verpackungsgesetz-Jahr gezogen und einen Ausblick auf Veränderungen in 2021 gegeben. 
  Die wichtigsten Themen für Sie zusammengefasst im Überblick:  
 
 Die Zentrale Stelle hat ein  neues Themenpapier  veröffentlicht. Dies soll die Einschätzung, ob eine bestimmte Verpackung vom Verpackungsgesetz betroffen ist, vor allem bei nicht eindeutigen Einzelfällen erleichtern. Das Themenpapier finden Sie  hier . 
 In diesem Zusammenhang hat die Zentrale Stelle den  Katalog für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen  erneuert. Durch die Suchfunktion können Unternehmen schnell überprüfen, ob ihre Verpackungen lizenziert werden müssen. 
 Im ersten Quartal 2021 sollen die  Vollzugsbehörden  der Bundesländer an die Datenbank LUCID angebunden werden. Dies wird die  Ahndung der VerpackG-Verstöße erleichtern  und so eine noch bessere Kontrolle der VerpackG-Pflichten ermöglichen. 
 
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                            <updated>2020-12-09T12:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Behörden greifen weiter durch: Auch ausländische Händler VerpackG-verpflichtet</title>
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                                            Neben dem Verpackungsgesetz müssen Onlinehändler in der EU eine Vielzahl an weiteren Gesetzen einhalten – vor allem bei Unternehmen aus Drittstaaten wie China jedoch, die genau den gleichen Auflagen folgen müssten, um den Wettbewerb fair zu halten, geraten die Behörden bei der...
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                  Nicht nur deutsche Unternehmen müssen das VerpackG einhalten – Behörden greifen weiter durch  
 Neben dem Verpackungsgesetz müssen Onlinehändler in der EU eine Vielzahl an weiteren Gesetzen einhalten – vor allem bei Unternehmen aus Drittstaaten wie China jedoch, die genau den gleichen Auflagen folgen müssten, um den Wettbewerb fair zu halten, geraten die Behörden bei der Überprüfung der Gesetzeseinhaltung schnell an ihre Grenzen. 
 Im Juli 2021 soll aus diesem Grund die Verordnung über Marktüberwachung geändert werden.  Das Ziel: Händler aus Drittstaaten sollen für EU-Behörden greifbarer werden.  Diese sollen künftig eine  anerkannte Vertretung in der EU  vorweisen müssen, die bei Gesetzeswidrigkeiten wie beispielsweise dem Fehlen des CE-Zeichens auf den Produkten herangezogen werden kann. 
 Auf diese Weise würde die Möglichkeit geschaffen, dass Händler weltweit gleichermaßen bei Gesetzesverstößen angemahnt werden können, um so für einen fair(er)en Wettbewerb zu sorgen. 
    Quelle: Onlinehändler-News     
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            <title type="text">Zentrale Stelle veröffentlicht zwei neue Fallberichte</title>
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                                            Trittbrettfahrer entdeckt: Im Herbst 2020 hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) kurz hintereinander gleich zwei weitere Verstoßfälle gegen das Verpackungsgesetz veröffentlicht: Über mehrere Jahre soll zum einen eine große Gruppe verbundener IT-Handelsgesellschafte...
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                  Wer verstößt gegen das Verpackungsgesetz? Zentrale Stelle veröffentlicht zwei neue Fallberichte  
  Trittbrettfahrer entdeckt:  Im Herbst 2020 hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) kurz hintereinander gleich zwei weitere Verstoßfälle gegen das Verpackungsgesetz veröffentlicht: Über mehrere Jahre soll zum einen eine große Gruppe verbundener  IT-Handelsgesellschaften mit eigenem Direktvertrieb (IT-Systemhaus)  die Pflichten des Verpackungsgesetzes nicht eingehalten haben; zum anderen geriet eine  Modeboutiquen-Kette mit Onlineshop  ins Visier der Behörde – jetzt drohen beiden Unternehmen  hohe Sanktionen!  
 Das  IT-Systemhaus  registrierte sich im Verpackungsregister LUCID erst nachdem die ZSVR die Gesellschaften darauf hingewiesen hatten und lizenzierte erst nach einem weiteren Hinweis seine Verkaufsverpackungen bei einem dualen System. Da das Systemhaus seine Verkaufsverpackungen jahrelang nicht lizenzierte, handelten die Handelsgesellschaften  gesetzeswidrig . 
 „Es bestehen konkrete Anhaltspunkte für Ordnungswidrigkeiten“, so schreibt es die ZSVR in ihrem Fallbericht. Daher drohen dem Systemhaus jetzt für die fehlende Registrierung in LUCID sowie für die nicht vorhandene Systembeteiligung der vergangenen Jahre hohe Bußgelder bis zu 200.000 EUR. 
 Im Fall der  Modeboutiquen-Kette  einer ausländischen Modemarke, die als Importeure mit eigenem Onlinevertrieb agieren, liegen konkrete Verdachtsmomente vor, dass die Systembeteiligungspflicht der durch sie verwendeten Produkt-, Versand- sowie Serviceverpackungen jahrelang missachtet wurde. Auch die Registrierung bei der Zentralen Stelle erfolgte erst nach behördlicher Aufforderung. Für die fehlende Registrierung wie auch die unterlassene Systembeteiligung drohen dem Unternehmen nun Bußgelder von bis zu 200.000 EUR pro Verstoß. 
 Für Unternehmen, die sich nicht vollständig im Verpackungsregister LUCID registriert haben und/oder ihrer Systembeteiligungspflicht nicht nachkommen, gilt kraft Gesetzes neben möglichen Bußgeldern und Abmahnungen ein  Vertriebsverbot  der Verkaufsverpackungen. 
 Mehr Informationen unter  https://www.verpackungsregister.org/stiftung-behoerde/fallberichte   
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