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        <name>Lizenzero Verpackungslizenzierung</name>
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    <title>Blog / Atom Feed</title>
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    <updated>2026-04-21T22:16:21+02:00</updated>
    
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            <title type="text">Ökomodulation im französischen EPR-System</title>
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                                            Ökomodulation in Frankreich verstehen: Wen betrifft sie, welche Produkte sind betroffen und wie funktioniert das System? 
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 Ökomodulation im französischen EPR-System 
 Inhalt: 
 
  Was bedeutet Ökomodulation im EPR-Kontext?  
  Wer muss die Regelungen beachten?  
  So funktioniert das Bonussystem  
  Welche Rolle spielen französische Öko-Organisationen (éco-organismes)?  
  Welche Auswirkungen hat das auf Unternehmen?  
 
 &amp;nbsp; 
 Seit dem 1. Januar 2026 ist die sogenannte Eco-Fee-Modulation (deutsch: Ökomodulation) Bestandteil des französischen EPR-Systems (Extended Producer Responsibility). Dahinter steckt ein klarer politischer Ansatz: Der Einsatz von Rezyklaten soll gezielt gefördert und gleichzeitig die Qualität von Recyclingmaterialien gesichert werden. 
 Damit sind die Kosten für EPR nicht länger statisch, sondern hängen zunehmend davon ab, wie nachhaltig Produkte und Verpackungen gestaltet sind. Frankreich setzt dabei auf ein Bonus-Malus-System. Wer weiterhin stark auf Primärkunststoffe setzt, muss mit höheren finanziellen Belastungen rechnen. Unternehmen, die hingegen Rezyklate einsetzen, können ihre EPR-Kosten aktiv reduzieren. 
  Wichtig:  Diese Regelungen betreffen nicht nur französische Hersteller:innen. Auch Importeur:innen, Onlinehändler:innen und grenzüberschreitend tätige Unternehmen fallen unter die Vorgaben, sobald sie relevante Produkte auf dem französischen Markt in Verkehr bringen. 
 &amp;nbsp; 
 Was bedeutet Ökomodulation im EPR-Kontext? 
 Ökomodulation beschreibt einen Mechanismus, bei dem EPR-Gebühren an ökologische Kriterien gekoppelt werden. Konkret heißt das: Die Höhe der Beiträge richtet sich danach, wie umweltfreundlich ein Produkt oder eine Verpackung ist. 
 Ziel ist es, wirtschaftliche Anreize zu schaffen. Unternehmen sollen motiviert werden, ihre Produkte kreislauffähiger zu gestalten, indem nachhaltigere Lösungen finanziell belohnt werden. Gleichzeitig steigen die Kosten für weniger umweltfreundliche Alternativen. 
 In Frankreich wurde dieses System durch eine Verordnung aus September 2025 konkretisiert. Anders als in anderen regulatorischen Ansätzen – etwa auf EU-Ebene – erfolgt die Differenzierung nicht über unterschiedliche Gebührensätze. Stattdessen wird ein Bonus gewährt, der sich direkt am eingesetzten Rezyklatanteil orientiert. 
 Welche Produkte sind betroffen? 
 Nicht alle Produktkategorien im französischen EPR-System unterliegen aktuell der Ökomodulation. Der Fokus liegt auf acht ausgewählten Bereichen, die sowohl Konsumgüter als auch gewerbliche Anwendungen umfassen. 
 Dazu gehören unter anderem Verpackungen aus dem Haushaltsbereich, grafische Papiere, Elektro- und Elektronikgeräte sowie Möbel, Spielwaren oder Sportartikel. Auch B2B-Verpackungen, bestimmte chemische Produkte und DIY- bzw. Gartenartikel sind einbezogen. 
  Für viele Unternehmen ergibt sich daraus eine doppelte Relevanz:  In einigen Fällen wird sowohl das Produkt selbst als auch dessen Verpackung erfasst. Entsprechend steigt die Komplexität der Anforderungen, insbesondere, wenn kein Rezyklat eingesetzt wird. 
 &amp;nbsp; 
 Wer muss die Regelungen beachten? 
 Grundsätzlich gilt: Die Ökomodulation betrifft alle Unternehmen, die bereits unter die erweiterten Herstellerpflichten in Frankreich fallen. 
 Das umfasst klassische Hersteller:innen ebenso wie Importeur:innen, Händler:innen mit Eigenmarken und – je nach Konstellation – auch Distributoren. Entscheidend ist nicht der Unternehmenssitz, sondern ob Produkte auf dem französischen Markt bereitgestellt werden. 
 Damit geraten auch viele international tätige Unternehmen in den Anwendungsbereich. Gerade im E-Commerce oder im grenzüberschreitenden Vertrieb sollten die Auswirkungen daher frühzeitig geprüft werden. 
 &amp;nbsp; 
 So funktioniert das Bonussystem 
 Im Zentrum steht ein finanzieller Anreiz: Unternehmen erhalten einen Bonus, wenn sie recycelte Kunststoffe einsetzen. Die Höhe dieses Bonus orientiert sich direkt an der eingesetzten Menge an Rezyklat und wird pro Tonne berechnet. Dabei wird unterschieden, aus welcher Quelle das Recyclingmaterial stammt und wie hochwertig es ist. 
 Besonders gefördert wird der Einsatz von Rezyklaten, die aus schwer recycelbaren Abfällen gewonnen werden oder wieder im gleichen Produktstrom eingesetzt werden. Diese Differenzierung soll gezielt Innovationen im Recyclingbereich fördern und geschlossene Materialkreisläufe stärken. 
 Finanziert wird das System vollständig über die EPR-Beiträge aller verpflichteten Unternehmen. 
 Wann gibt es einen Bonus und wann nicht? 
 Ob ein Unternehmen tatsächlich von der Ökomodulation profitiert, hängt nicht nur von der Menge des eingesetzten Rezyklats ab, sondern auch von weiteren Faktoren. 
 Grundsätzlich wird der Bonus ausschließlich auf Basis des tatsächlich verwendeten Rezyklatanteils berechnet, unabhängig vom Gesamtgewicht des Produkts. Gleichzeitig gelten bestimmte Einschränkungen. 
 So gibt es für einige Verpackungsarten, insbesondere Getränkeflaschen, festgelegte Mindestanteile an Rezyklat. Ein Bonus wird hier nur für den Anteil gewährt, der über diese Schwellen hinausgeht. Diese Vorgaben orientieren sich an europäischen Regelungen wie der Einwegkunststoffrichtlinie. 
 Darüber hinaus spielt die Qualität des Rezyklats eine entscheidende Rolle. Materialien, die schwer recycelbar sind oder den Recyclingprozess beeinträchtigen, werden nicht berücksichtigt. Auch ineffiziente Recyclingverfahren oder problematische Materialkombinationen können dazu führen, dass kein Bonus gewährt wird. 
 &amp;nbsp; 
 Welche Rolle spielen französische Öko-Organisationen (éco-organismes)? 
 Die Umsetzung der Ökomodulation liegt in den Händen der éco-organismes. Sie sind dafür verantwortlich, die Daten der Unternehmen zu prüfen, Bonuszahlungen zu berechnen und die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen. 
 Für Unternehmen bedeutet das einen erhöhten Nachweisaufwand. Wer von den finanziellen Vorteilen profitieren möchte, muss unter anderem den Rezyklatanteil transparent ausweisen, die Herkunft dokumentieren und die Qualität des Materials belegen. 
 Auch interne Prozesse gewinnen an Bedeutung: Von der Beschaffung über die Produktentwicklung bis hin zur Compliance müssen verschiedene Abteilungen zusammenarbeiten, um die Anforderungen zu erfüllen. 
 &amp;nbsp; 
 Welche Auswirkungen hat das auf Unternehmen? 
 Mit der Einführung der Ökomodulation verändert sich die Rolle von EPR-Kosten. Sie werden zunehmend zu einem strategischen Faktor, der aktiv gesteuert werden kann. 
 Unternehmen, die auf recycelte Materialien setzen und ihre Lieferketten entsprechend ausrichten, können ihre Kosten optimieren und regulatorische Risiken reduzieren. Es kann klarer Impuls sein, sich intensiver mit Produktdesign, Materialwahl und Recyclingfähigkeit auseinanderzusetzen.&amp;nbsp; 
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                            <updated>2026-04-08T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Deutsches Verpackungsrecht im Umbruch: Was der neue VerpackDG-Entwurf für den...</title>
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                                            Das deutsche Verpackungsgesetz wird im Zuge der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) umfassend überarbeitet. Der aktuelle Entwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) legt stärkere Schwerpunkte auf Abfallvermeidung, recyclinggerechte Verpackungsgestaltung und mehr...
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 Deutsches Verpackungsrecht im Umbruch: Was der neue VerpackDG-Entwurf für den Markt bedeutet 
 Inhalt: 
 
  Warum das Verpackungsgesetz jetzt überarbeitet wird  
  Einblick: Das beinhaltet der VerpackDG Entwurf  
  Jetzt schon handeln? Wie Unternehmen sich vorbereiten können  
 
 &amp;nbsp; 
  Das Wichtigste in Kürze:  Das deutsche Verpackungsgesetz wird im Zuge der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) umfassend überarbeitet. Der aktuelle Entwurf des  Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG)  legt stärkere Schwerpunkte auf Abfallvermeidung, recyclinggerechte Verpackungsgestaltung und mehr Transparenz im System. Für Unternehmen sollen viele der bekannten Pflichten in Deutschland bestehen bleiben, könnten aber an strategischer Bedeutung gewinnen und künftig weiter verschärft werden. Nationale Regelungen wie das VerpackDG sind für die praktische Umsetzung der PPWR notwendig. 
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 Das deutsche Verpackungsgesetz steht vor einer umfassenden Überarbeitung. Mit dem aktuellen Entwurf will der Gesetzgeber das nationale Verpackungsrecht an die neuen europäischen Vorgaben aus der  EU-Verpackungsverordnung (PPWR)  anpassen. Ziel ist es, Abfallvermeidung, hochwertiges Recycling und mehr Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette stärker in den Mittelpunkt zu rücken. 
  Viele Pflichten der Packaging and Packaging Waste Regulation gelten ab dem 12.08.2026 unmittelbar. Das VerpackDG setzt zusätzliche Regelungsbedarfe und Spielräume der PPWR in nationales Recht um.    Noch ist das VerpackDG nicht verabschiedet und veröffentlicht.   Wer aber heute bereits vom deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) betroffen ist, sollte die aktuellen Entwicklungen im Blick behalten, um sich frühzeitig mit den kommenden Änderungen auseinandersetzen zu können.&amp;nbsp; 
 &amp;nbsp; 
 Warum das Verpackungsgesetz jetzt überarbeitet wird 
  UPDATE vom 09.03.2026:  Die letzte Version des Entwurfs wurde zum 11. Februar 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet. Nun erfolgt die europarechtliche Notifizierung. Danach muss das Gesetz noch im Bundestag verabschiedet werden. 
 Der Referentenentwurf des VerpackDG, der am 17.11.2025 vom Bundesumweltministerium in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben wurde, ist die Antwort des deutschen Gesetzgebers auf die PPWR. Die Überarbeitung des  deutschen Verpackungsgesetzes  kommt daher nicht überraschend. Mit der EU-Verpackungsverordnung werden die Anforderungen an Verpackungen europaweit neu definiert.  Auch nationale Regelungen wie das VerpackG müssen daran angepasst werden.  
 Der Referentenentwurf zielt darauf ab, das deutsche Verpackungsrecht zukunftsfähig aufzustellen und stärker an europäischen Vorgaben anzupassen. Gleichzeitig reagiert der Gesetzgeber auf Marktveränderungen, neue Verpackungskonzepte und die wachsenden Erwartungen an Unternehmen. 
 &amp;nbsp; 
 Einblick: Das beinhaltet der VerpackDG Entwurf 
 Beim vorliegenden Entwurf handelt es sich um einen Anpassungsvorschlag, der das bestehende Verpackungsgesetz (VerpackG) an zentralen Stellen zu erweitern versucht.  Im Fokus:  eine Präzisierung und Weiterentwicklung bestehender Regelungen. 
 So beinhaltet der Gesetzentwurf den Vorschlag, dass Organisationen, die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Hersteller:innen übernehmen, eine Zulassung bei der  Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)  benötigen. Hier sind beispielsweise bevollmächtigte Vertreter gemeint. Bisher gab es solche Zulassungsverfahren in Deutschland nur für duale Systeme, also die Anbieter, die für die Entsorgung von Verpackungen aus privaten Haushalten zuständig sind. Damit soll eine bessere Kontrolle der Entsorgungsstrukturen in Deutschland gewährleistet werden. 
 Weitere Änderungen im Überblick 
  Auch wenn sich Details im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern können , lassen sich bereits einige Schwerpunkte erkennen: 
 
  Finanzierung von Vermeidungsmaßnahmen:  Systeme und Hersteller:innen sollen Maßnahmen unterstützen oder finanzieren, die dazu beitragen, Verpackungen und Verpackungsabfälle zu reduzieren, z. B. durch die Förderung von Mehrwegverpackungen, Materialeinsparungen oder Aufklärung zur Wiederverwendung. 
  Stärkung von Mehrweggetränkeverpackungen:  Um Abfälle zu vermeiden, soll der Anteil von Getränken in Mehrwegverpackungen auf mindestens 70 % steigen. Das Umweltministerium überprüft jährlich, wie hoch der tatsächliche Mehrweganteil ist. 
  Mindestrezyklatanteil bei PET-Einwegflaschen:  Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff sollen mindestens 25 % Recyclingkunststoff enthalten, ab 2030 mindestens 30 %. Hersteller:innen sollen die eingesetzten Rezyklatmengen entsprechend dokumentieren. 
  Mehr Transparenz und Kontrolle : Datenmeldungen, Nachweise und Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette könnten an Bedeutung gewinnen. 
 
 &amp;nbsp; 
 Was bedeutet der VerpackDG-Entwurf konkret für Händler:innen und Unternehmen? 
 Für viele Unternehmen stellt sich die Frage, ob der Entwurf unmittelbaren  Handlungsbedarf  auslöst. Händler:innen, Onlinehändler:innen und Unternehmen werden künftig stärker in die Verantwortung genommen – etwa bei der Auswahl von Verpackungen, der Zusammenarbeit mit Lieferant:innen oder möglichen neuen Melde- und Registrierungspflichten. Trotzdem gilt:  Keine Panik, noch ist nichts final entschieden.  
  Unsere Lizenzero-Kund:innen werden wir rechtzeitig über finale Beschlüsse informieren.   
 &amp;nbsp; 
 Jetzt schon handeln? Wie Unternehmen sich vorbereiten können 
 Auch wenn das VerpackDG noch kein geltendes Recht ist, lohnt sich ein Blick in den Entwurf, um euch mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen. Behaltet im Hinterkopf, dass Änderungen weiter möglich sind. Ihr könnt die aktuelle Phase nutzen, um eure Verpackungsstrukturen kritisch zu prüfen und mögliche Schwachstellen zu identifizieren.    Weitere sinnvolle erste Schritte können sein:  
 
 eine Bestandsaufnahme der eingesetzten Verpackungen und Materialien 
 die Prüfung der Recyclingfähigkeit bestehender Verpackungslösungen 
 die Sicherstellung sauberer Daten- und Meldeprozesse bei eurem dualen System und in LUCID 
 
 &amp;nbsp; 
  Wichtig:  Eure aktuellen Pflichten nach dem VerpackG gelten weiterhin. Wie sich der Übergang vom VerpackG zum VerpackDG gestaltet, wird sich erst mit der offiziellen Verabschiedung des neuen Gesetzes zeigen. Daher ist es wichtig, dass ihr auch 2026 euren Pflichten vollständig nachkommt. 
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                            <updated>2026-03-10T00:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Weniger Einweg im Gartenhandel: Was die Mehrwegpflicht für Pflanzentransporte...</title>
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                                            Die EU arbeitet im Rahmen der neuen Verpackungsverordnung (PPWR) daran, Einwegverpackungen deutlich zu reduzieren und Mehrwegsysteme auszubauen. Der Pflanzentransport ist dabei einer von mehreren Bereichen, die künftig stärker reguliert werden sollen.
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                <![CDATA[
                   
 Weniger Einweg im Gartenhandel: Was die Mehrwegpflicht für Pflanzentransporte bedeutet 
 Inhalt 
 
  Warum plötzlich alle über Pflanztöpfe sprechen  
  Was ist konkret geplant? Die Mehrwegpflicht ab 2030  
  Warum die EU diesen Schritt geht  
  Was bedeutet die Mehrwegpflicht für euch als Hersteller?  
  Chancen statt nur Pflichten  
 
  In den letzten Wochen tauchte ein Thema immer wieder in den Schlagzeilen auf: Ab 2030 soll beim Transport von Pflanzen Mehrweg verpflichtend werden. Teilweise ist sogar von einem „Verbot von Pflanztöpfen aus Kunststoff“ die Rede. 
 Kein Wunder also, dass viele von euch sich fragen: Was genau ist geplant? Betrifft das nur den Großhandel oder auch den Verkauf an Endkund:innen? Und was bedeutet das konkret für meine Prozesse, meine Logistik und meine Verpackungsverantwortung? 
 Fest steht: Die EU arbeitet im Rahmen der neuen Verpackungsverordnung (PPWR) daran, Einwegverpackungen deutlich zu reduzieren und Mehrwegsysteme auszubauen. Der Pflanzentransport ist dabei einer von mehreren Bereichen, die künftig stärker reguliert werden sollen. Bevor also vorschnell von einem „Plastik-Aus“ gesprochen wird, lohnt sich ein genauer Blick auf das, was tatsächlich geplant ist und was nicht. 
 &amp;nbsp; 
 Warum plötzlich alle über Pflanztöpfe sprechen 
 Der Auslöser für die aktuelle Diskussion ist die geplante Mehrwegpflicht im B2B-Bereich: Ab 2030 sollen Pflanzen, die zwischen Unternehmen transportiert werden, etwa von Gärtnereien zu Großhändlern oder von Produzenten zu Baumärkten, grundsätzlich in  Mehrweg-Transportverpackungen  befördert werden. Ziel ist es, die großen Mengen an Einweg-Kunststoffverpackungen zu reduzieren, die entlang der Lieferkette anfallen. Gerade im Gartenbau kommen bislang häufig Einweg-Trays, dünnwandige Kunststofftöpfe oder Schrumpffolien zum Einsatz, die nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden. 
 Was in der öffentlichen Debatte jedoch oft untergeht: Es geht in erster Linie um  Transportverpackungen im gewerblichen Bereich , nicht um ein pauschales Verbot sämtlicher Pflanztöpfe im Endkundenverkauf. 
 Einige Medienberichte haben die Diskussion zugespitzt und den Eindruck erweckt, Kunststoff-Pflanztöpfe würden grundsätzlich verboten. Branchenverbände haben das bereits eingeordnet und klargestellt, dass Verkaufsverpackungen aktuell nicht pauschal untersagt werden. Die geplante Regelung zielt vor allem auf die Logistik zwischen Unternehmen – also auf den Bereich, in dem standardisierte Mehrwegsysteme technisch und organisatorisch umsetzbar sind. 
 &amp;nbsp; 
 Was ist konkret geplant? Die Mehrwegpflicht ab 2030 
 Ab 2030 bringt die neue EU-Verpackungsverordnung ( PPWR ) verbindliche Mehrweg- und Wiederverwendungsziele in der gesamten EU ins Spiel. Das betrifft auch Transportverpackungen, die im gewerblichen Bereich eingesetzt werden. Die PPWR gilt seit Februar 2025. Ihre Bestimmungen treten schrittweise in Kraft, viele zentrale Anforderungen greifen ab 2030 vollumfänglich. 
 Der Pflanzentransport: 
 Transportverpackungen, wie sie zwischen Betrieben genutzt werden – etwa Paletten, KLT-Boxen oder wiederverwendbare Trays – sollen größtenteils in Mehrwegsystemen genutzt werden. Ziel ist, den Anteil an wiederverwendbarer Transportverpackung deutlich zu erhöhen und gleichzeitig Einwegmaterialien zu reduzieren. Die konkrete Vorgabe im Gesetzestext sieht vor, dass ab 2030 ein großer Teil dieser Transportverpackungen in einem funktionierenden Reuse-System wiederverwendbar sein muss. Dazu zählen auch innerbetriebliche Transporte und Lieferungen zwischen verschiedenen Standorten oder Partnern. 
  Das bedeutet konkret: &amp;nbsp;  
 
 Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie mehrfach genutzt werden können. 
 Sie müssen Teil eines organisierten Rücknahme- und Reuse-Systems sein. 
 Unternehmen müssen ihre Logistikprozesse entsprechend anpassen. 
 
  Dieses Ziel greift also nicht bei Endkund:innen im klassischen Verkaufsprozess, sondern speziell im B2B-Transport entlang der Lieferkette von Pflanzen und ähnlichen Produkten. 
 Betrifft das auch den Endkundenverkauf? 
 Kurz gesagt: Nein, nicht direkt. 
 Die Mehrwegpflicht im Pflanzentransport zielt primär auf Verpackungen, die im gewerblichen Warenverkehr zwischen Unternehmen zur Anwendung kommen. 
  Wichtig für euch zu wissen:  Verkaufsverpackungen für Endkunden, also jene Verpackungen, in denen Pflanzen an Verbraucher:innen verkauft werden, unterliegen zwar ebenfalls neuen EU-Vorgaben zur Recycelbarkeit und Reduzierung von Einwegmaterialien, aber es gibt keine generelle Pflicht, dass diese nur in Mehrwegform angeboten werden müssen. 
 Landes- oder branchenspezifische Initiativen (wie bestimmte Kunststoffverbote oder Förderprogramme für Mehrwegsysteme) können zusätzlich relevant sein. Grundsätzlich gilt aber erstmal die EU-weit gültige PPWR und ihre konkreten Vorgaben. 
 &amp;nbsp; 
 Warum die EU diesen Schritt geht 
 Mit der PPWR verfolgt die EU ein klares Ziel:  Verpackungsabfälle reduzieren, Ressourcen schonen und Wertstoffkreisläufe stärken.  
 Gerade  Transportverpackungen im B2B-Bereich  werden hier in den Fokus gerückt. Warum?&amp;nbsp; Weil sie standardisiert, planbar und technisch gut für Mehrwegsysteme geeignet sind. Während im Endkundenbereich viele unterschiedliche Formate und Nutzungsbedingungen bestehen, lassen sich gewerbliche Lieferketten strukturierter organisieren. 
 Hinzu kommt: Im Gartenbau fallen große Mengen an Kunststoffverpackungen an, die oft nur einmal genutzt werden. Diese Materialien sind zwar häufig recycelbar, werden aber nicht immer hochwertig im Kreislauf geführt. Mehrwegsysteme sollen hier Abfall vermeiden, bevor er überhaupt entsteht. 
 Die EU setzt also stärker auf Abfallvermeidung statt nur Recycling. Das entspricht dem Grundgedanken der  Kreislaufwirtschaft : reduzieren, wiederverwenden und recyceln. 
 &amp;nbsp; 
 Was bedeutet die Mehrwegpflicht für euch als Hersteller? 
 Logistikstrukturen, Investitionen und Lieferketten stellt man nicht über Nacht um. 
  Für euch kann das konkret bedeuten:  
 
 Prüfung, welche Transportverpackungen aktuell eingesetzt werden 
 Analyse, ob und wie diese in Mehrwegsysteme überführt werden können 
 Abstimmung mit Lieferanten, Produzenten und Logistikpartnern 
 Integration von Rücknahme- und Poollösungen 
 Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen 
 
  Gerade im B2B-Bereich wird Zusammenarbeit entscheidend. Mehrweg funktioniert nur dann, wenn entlang der Lieferkette abgestimmte Systeme existieren – isolierte Einzellösungen werden kaum praktikabel sein. 
 &amp;nbsp; 
 Chancen statt nur Pflichten 
 Standardisierte Transportlösungen können Prozesse effizienter machen. Dabei reduzieren wiederverwendbare Systeme den Materialeinkauf und Entsorgungsaufwand. Und nicht zuletzt zahlt eine nachhaltigere Logistik auch auf eure Außenwirkung ein. 
 Wenn ihr euch schon jetzt mit den kommenden Anforderungen auseinandersetzt, gewinnt ihr an Planungssicherheit und könnt regulatorische Entwicklungen besser vorhersehen, statt von ihnen überrascht zu werden. 
 &amp;nbsp; 
 &amp;nbsp; 
                ]]>
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                            <updated>2026-03-05T00:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Extended Producer Responsibility (EPR): Alles, was ihr jetzt wissen müsst, um...</title>
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                                            Amazon und weitere Marktplätze informieren regelmäßig all ihre Händler:innen, die nach Deutschland verkaufen, und verlangen von ihnen das Einreichen ihrer sog. „EPR-Nummer(n)“. Seit 2022 ist das Vorliegen der EPR-Registrierungsnummer(n) als Nachweis für die Erfüllung der in De...
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                <![CDATA[
                   
 Extended Producer Responsibility (EPR): Alles, was ihr jetzt wissen müsst, um auf Amazon &amp;amp; Co. verkaufen zu können 
 Inhalt: 
 
  1. Was bedeutet Extended Producer Responsibility (EPR)?  
  2. Warum betrifft EPR mich als Marktplatz-Händler:in?  
  3. Wie erhalte ich eine EPR-Registrierungsnummer in Deutschland?  
  Kurzabriss: Diese EPR-Nummern werden in Frankreich benötigt  
  Einordnung: Amazon &quot;Pay on Behalf&quot; – Was bedeutet das?  
  Fazit: Die Schlupflöcher werden kleiner  
 
 &amp;nbsp; 
 Amazon und weitere Marktplätze informieren regelmäßig all ihre Händler:innen, die nach Deutschland verkaufen, und verlangen von ihnen das Einreichen ihrer sog. „EPR-Nummer(n)“. Seit 2022 ist das Vorliegen der EPR-Registrierungsnummer(n) als Nachweis für die Erfüllung der in Deutschland geltenden Gesetzgebungen für das Inverkehrbringen von Verpackungen, Elektrogeräten und Batterien Grundvoraussetzung. Ohne die Registrierung im EPR-System (Zentrale Stelle Verpackungsregister in Deutschland) ist es nicht mehr möglich, auf Online-Marktplätzen wie Amazon &amp;amp; Co. nach Deutschland zu verkaufen. 
 Das EPR-System stellt sicher, dass Unternehmen ihre Verantwortung für die umweltgerechte Entsorgung und das Recycling von Produkten übernehmen.  Besonders für Händler:innen, die international tätig sind, ist die Einhaltung der EPR-Richtlinien entscheidend , um weiterhin auf Plattformen wie Amazon verkaufen zu dürfen. Gleiches gilt zum Beispiel auch für Frankreich. 
 Marktplätze haben seit dem 1. Juli 2022 eine Kontrollpflicht in Deutschland. Das bedeutet: Können Händler:innen gegenüber dem Marktplatzbetreiber nicht nachweisen, dass die Vorgaben erfüllt werden, greift ein Vertriebsverbot. Es ist daher von großer Wichtigkeit, dass jede:r Händler:in, der/die über Online-Marktplätze verkauft, innerhalb der gesetzten Fristen dafür sorgt, sich gesetzeskonform in seinem Zielland aufzustellen und die EPR-Nummer einzureichen. 
  Was dazu genau zu tun ist, beleuchten wir Schritt für Schritt im folgenden Beitrag:  
 &amp;nbsp; 
 1. Was bedeutet Extended Producer Responsibility (EPR)? 
  EPR  steht für Extended Producer Responsibility (zu Deutsch: Erweiterte Herstellerverantwortung). Das dahinter stehende Prinzip: Zur Produktverantwortung von Händler:innen, die verpackte Waren in Verkehr bringen, zählt nicht nur das Produkt selbst, sondern im Besonderen auch alle mit in Umlauf gebrachten Verpackungen und (Produkt)Bestandteile, die durch Endverbraucher:innen entsorgt werden. Im Kontext der Extended Producer Responsibility nach deutscher Gesetzgebung sind das insbesondere Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien. EPR fungiert somit als eine Art Sammelbegriff für diese drei Aspekte. 
 Die Inverkehrbringer:innen tragen somit die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus eines Produktes und seiner Komponenten, bis hin zum Recycling. Auf diesem Verantwortungsprinzip beruhen jegliche Abfallverordnungen der EU, darunter die EU-Verpackungsrichtlinie, auf der wiederum z.B. das deutsche Verpackungsgesetz basiert. 
 &amp;nbsp; 
 2. Warum betrifft EPR mich als Marktplatz-Händler:in? 
 Seit 2022 etabliert zum Beispiel das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) eine Kontrollpflicht für Online-Marktplätze, sodass Händler:innen, die an deutsche Endverbraucher:innen verkaufen, den Marktplatz-Betreibern als Nachweis ihre EPR-Nummer vorlegen müssen. Ähnliches gilt seit 2022 unter anderem auch für Frankreich. Zudem wird erwartet, dass weitere Mitgliedsstaaten der EU in den nächsten Jahren folgen werden. 
  Die Pflicht zur Überprüfung ihrer Händler:innen ist für Marktplatz-Betreiber rechtlich bindend; fehlen Nachweise, greift ausdrücklich ein Vertriebsverbot für die betroffenen Händler:innen – missachtet ein Marktplatz diese Vorgabe, drohen empfindliche Sanktionen . Dieses Risiko wollen Marktplätze wie Amazon &amp;amp; Co. tunlichst vermeiden und informieren daher ihre Händler:innen mit dem Hinweis auf eine Sperrung des Accounts, wenn innerhalb der kommunizierten Fristen kein Nachweis über die Erfüllung der EPR-Pflichten vorliegt. 
 &amp;nbsp; 
 3. Wie erhalte ich eine EPR-Registrierungsnummer? 
 Alle EU-Mitgliedsstaaten regeln den Umgang mit Abfällen in jeweils eigenen Gesetzgebungen – die damit einhergehenden Pflichten müssen also je Land betrachtet und erfüllt werden. Bei den entsprechenden EPR-Registrierungsnummern handelt es sich – verkürzt gesagt – um die Nummern, die Händler:innen von ihrem jeweiligen Recyclingsystem oder von Behördenseite erhalten. 
  Im Detail ist in Deutschland Folgendes zu tun:  
 In Deutschland muss eine Registrierung für  Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien  nachgewiesen werden. 
   Verpackungen   
 Wichtig: Händler:innen, die nach Deutschland versenden, müssen gemäß des deutschen Verpackungsgesetzes (VerpackG) die folgenden Vorgaben für ALLE Verpackungen, die sie auf dem deutschen Markt in Umlauf bringen, erfüllen – und zwar unabhängig vom Vertriebsweg und BEVOR die Verpackungen in Umlauf gebracht werden; somit sind nicht nur verpackte Produkte betroffen, die über einen Marktplatz verkauft werden, sondern grundsätzlich alle. 
  Das ist zu tun:  
 
 Verpackungsmengen bei einem  dualen System  beteiligen:  Jetzt bei Lizenzero abschließen  
 Bei der  Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)  im Melderegister LUCID als „Hersteller“ registrieren:  Hier registrieren   Ihre EPR-Nummer:  Wenn alle Schritte der LUCID-Registrierung durchlaufen sind, erhaltet ihr eine individuelle Registrierungsnummer, die ihr eurem Marktplatz als EPR-Registrierungsnummer einreichen könnt 
 Namen des dualen Systems und lizenzierte Mengen bei  LUCID  eintragen 
 
  Weitere Informationen zur Verpackungslizenzierung in Deutschland findet ihr in unseren Anleitungen:  
   How to Systembeteiligung mit Lizenzero   
   How to Registrierung und Datenmeldung in LUCID   
   Elektrogeräte   
 Der Umgang mit Elektrogeräten ist in Deutschland im ElektroG geregelt. Hinweis: Wenn ein Elektrogerät eine Batterie enthält, muss die Anmeldung bei der EAR sowohl für das Elektrogerät als auch für die Batterien erfolgen. 
  Hinweis : Schnell und einfach könnt ihr eure Pflichten jetzt auch über das  WEEE-Portal  erfüllen und euch entspannt zurücklehnen. 
  Das ist zu tun:   
 
 Elektrogeräte bei der  Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR)  als „Hersteller“ registrieren:  Hier registrieren   Eure EPR-Nummer:  Wenn alle Schritte der EAR-Registrierung durchlaufen sind, erhaltet ihr eure WEEE-Registrierungsnummer, die ihr eurem Marktplatz als EPR-Registrierungsnummer einreichen könnt 
  Für ausländische Händler:  Einen Bevollmächtigten benennen (  obligatorisch   für Händler:innen ohne Sitz in Deutschland!) 
 Gestellung einer  Garantie  und Hinterlegen dieser bei der EAR 
  Recyclingsystem  für die Sammlung und die Sortierung der Elektroaltgeräte beauftragen 
 
   Batterien   
  Im Kontext des BattG sind folgende Pflichten zu erfüllen:  
 
 Batterien bei der  Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR)  als „Hersteller“ registrieren:  Hier registrieren   Eure EPR-Nummer:  Wenn alle Schritte durchlaufen sind, erhaltet ihr eure Batt.-Registrierungsnummer, die ihr eurem Marktplatz als EPR-Registrierungsnummer vorlegen könnt 
   Optional    für ausländische Händler:innen  ohne Sitz in Deutschland: Einen Bevollmächtigten benennen 
  Genehmigtes Rücknahmesystem  mit der Batterierücknahme beauftragen 
 
 &amp;nbsp; 
 Kurzabriss: Diese EPR-Nummern werden in Frankreich benötigt 
 In Frankreich brauchen Inverkehrbringer:innen nicht nur eine Registrierung für Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien, sondern auch für weitere Produktgruppen wie Textilien oder Möbel. Die EPR-Nummer pro Produktgruppe erhalten Händler:innen vom jeweiligen Recyclingsystem, bei dem sie registriert sind. 
  Die &quot;unique identification number&quot; ist die EPR-Nummer für Frankreich.   Wenn ihr euch bei einem EPR-System in Frankreich anmeldet, kümmert sich das EPR-System um die Anmeldung bei der Umweltbehörde, die wiederum die UIN / EPR Nummer vergibt. Diese Nummer wird dann an das System gemeldet und kann im Kunden-Bereich des Systems eingesehen werden. Dieser Vorgang kann einige Wochen dauern. Die UIN / EPR Nummer ist auch der Nachweis für die elektronischen Marktplätze wie Amazon/eBay. 
 Wir betrachten nur den  direkten Vertriebsweg zum Endkonsumenten . Solltet ihr nicht direkt zu Endverbraucher:innen verkaufen, gelten anderen Bestimmungen. 
 &amp;nbsp; 
 Einordnung: Amazon &quot;Pay on Behalf&quot; – Was bedeutet das? 
 Im Zusammenhang mit EPR-Pflichten haben viele Händler:innen in letzter Zeit auch Hinweise von Amazon zum sogenannten &quot;Pay on Behalf&quot; erhalten. Dabei handelt es sich um ein optionales EPR-Serviceangebot von Amazon, bei dem bestimmte EPR-Abgaben über den Marktplatz abgewickelt werden, ohne dass Händler selbst eine direkte Lizenzierung bei einem EPR-System durchführen müssten.    Wichtig zu wissen ist:  
 
 Der Service deckt ausschließlich bestimmte Amazon-Märkte ab und gilt nur innerhalb der jeweiligen Amazon-Plattformen, auf denen Amazon diese Gebühren anbietet. 
 Es bildet nicht zwangsläufig den gesamten regulatorischen Umfang ab – insbesondere dann nicht, wenn ihr in mehreren Ländern aktiv seid, über weitere Marktplätze verkauft oder eigene Vertriebskanäle nutzt. 
 
  Für Händler:innen mit lediglich sehr geringem Verkaufsvolumen ausschließlich über Amazon kann der Service in den angebotenen Ländern eine Option sein. Sobald eure Aktivitäten jedoch über diesen engen Rahmen hinausgehen – z. B. bei mehreren internationalen Märkten, zusätzlichem Direktvertrieb oder strategischer Expansionsplanung – ist es sinnvoller, auf eine  EPR-Compliance-Lösung wie die von Lizenzero  zu setzen, die: 
 
 die gesetzlichen Verpflichtungen in verschiedenen Ländern direkt erfüllt (z. B. Registrierung, Systembeteiligung, Mengenmeldungen), 
 eine Marktplatz-unabhängige Abdeckung bietet und 
 euch auch in Ländern unterstützt, in denen Amazon Pay on Behalf&amp;nbsp; nicht angeboten wird. 
 
 &amp;nbsp; 
 Fazit: Die Schlupflöcher werden kleiner 
 Mit der Etablierung einer Kontrollpflicht durch Marktplätze wird es künftig deutlich schwieriger, die nationalen Vorgaben und Gesetzgebungen für Entsorgung und Recycling zu umgehen – insbesondere für Händler:innen, die aus dem Ausland nach Deutschland agieren und sich damit bislang häufig einer Sanktionierung entziehen konnten. Es ist daher ratsam, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und sich zuverlässige Lösungspartner wie Lizenzero an die Seite zu holen. 
  Achtung:  Nur, weil die Vorgaben noch nicht in jedem Land von den Marktplätzen kontrolliert werden, heißt das nicht, dass solche nicht existieren und auch geahndet werden können, denn bei Nichtbeachtung verstoßt ihr bereits jetzt gegen in den meisten europäischen Ländern etabliertes Recht. 
 &amp;nbsp; 
 FAQ: 
 
  Für was steht EPR?   EPR steht für Extended Producer Responsibility (Erweiterte Herstellerverantwortung). Dieses Konzept verpflichtet Unternehmen, die Produkte oder Verpackungen in der EU auf den Markt bringen, sich um deren umweltgerechte Entsorgung und deren Recycling zu kümmern. Die genauen Vorgaben variieren je nach Land und Produktart.    
  Welche Produkte fallen unter die EPR-Bestimmungen?   Die spezifischen Anforderungen und betroffene Produkte unterscheiden sich je nach Land. EPR-Bestimmungen gibt es für verschiedene Produktkategorien, darunter:  
 
  Verpackungen (z. B. Kartons, Plastikverpackungen, Dosen, Glas, etc.)  
  Elektronische Geräte (WEEE - Waste Electrical and Electronic Equipment)  
  Batterien und Akkus  
  Textilien  
  Möbel  
  Fahrzeuge und Reifen    
 
 
  Was ist ein EPR-System?   Ein EPR-System ist eine gesetzlich geregelte Struktur, die sicherstellt, dass Hersteller:innen ihre Recycling- und Entsorgungspflichten erfüllen. In der Regel müssen sich Unternehmen bei einem zugelassenen Systembetreiber registrieren und eine Gebühr für die Sammlung, Sortierung und das Recycling der Verpackungen und Produkte zahlen.       
  Was ist EPR bei Amazon?   Amazon ist in einigen Ländern verpflichtet, sicherzustellen, dass Verkäufer:innen die EPR-Vorgaben erfüllen. In Ländern wie Deutschland und Frankreich müssen Händler:innen, die über Amazon verkaufen, ihre EPR-Registrierungsnummern hinterlegen. Falls dies nicht geschieht, kann Amazon Produkte oder Verkäufer:innen sperren.    
 
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                            <updated>2026-03-04T00:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Neue Spielregeln seit 2026: Altbatterierücknahme nur noch über OfH in Deutsch...</title>
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                                            Seit 2026 wird die Rücknahme von Altbatterien in Deutschland grundlegend neu strukturiert. Für sämtliche Batteriekategorien – Geräte-, LV-, Industrie-, Starter- und Elektrofahrzeugbatterien – gilt künftig ein einheitliches System: die Sammlung erfolgt ausschließlich über zugel...
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 Neue Spielregeln seit 2026: Altbatterierücknahme nur noch über OfH in Deutschland 
 Inhalt 
 
  Was ist eine Organisation für Herstellerverantwortung?  
  Transparenzpflichten: Was OfHs veröffentlichen müssen  
  Eigene OfH oder Systembeteiligung?  
  So erfolgt die Zuordnung im ear-Portal  
  Fazit: So klappt es mit der Compliance  
 
 &amp;nbsp; 
 Seit 2026 wird die Rücknahme von Altbatterien in Deutschland grundlegend neu strukturiert. Für sämtliche Batteriekategorien – Geräte-, LV-, Industrie-, Starter- und Elektrofahrzeugbatterien – gilt künftig ein einheitliches System:  die Sammlung erfolgt ausschließlich über zugelassene Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH). 
 Damit endet ein zentrales Element des bisherigen Systems. Die Eigenrücknahmesysteme (ERS) für Gerätebatterien liefen zum 31. Dezember 2025 aus. Hersteller:innen stehen jetzt vor der Aufgabe, ihre Rücknahme- und Entsorgungsstrategie neu auszurichten. 
 Im Folgenden erhaltet ihr einen kompakten Überblick über die wichtigsten Anforderungen und Handlungsschritte. 
 &amp;nbsp; 
 Was ist eine Organisation für Herstellerverantwortung? 
 Eine OfH übernimmt im Auftrag von Batteriehersteller:innen die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Im Fokus stehen: 
 
 Organisation und Betrieb der Altbatteriesammlung 
 Erfüllung umfassender Melde- und Nachweispflichten 
 Kommunikation und Berichterstattung gegenüber der  Stiftung ear  
 
 Hersteller:innen haben künftig zwei Möglichkeiten, wenn es um das Handling ihrer Altbatterien geht: 
  1. Anschluss an eine bestehende OfH  
 Unternehmen können sich einer bereits zugelassenen Organisation anschließen und ihre Verpflichtungen gebündelt erfüllen 
  2. Gründung einer eigenen OfH  
 Alternativ besteht die Option, eine eigene Organisation aufzubauen und selbst zu betreiben. 
 Welche Lösung sinnvoll ist, hängt maßgeblich von Mengenstrukturen, Marktposition und der strategischen Ausrichtung ab. 
 &amp;nbsp; 
 Transparenzpflichten: Was OfHs veröffentlichen müssen&amp;nbsp; &amp;nbsp; 
 Zugelassene Organisationen sind zu umfassender Transparenz verpflichtet. Bis spätestens 31. Mai eines jeden Jahres müssen unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen folgende Informationen öffentlich zugänglich sein: 
 
 Eigentums- und Mitgliederstruktur 
 Finanzielle Beiträge pro in Verkehr gebrachter Gerätebatterie bzw. Pro Maßeinheit 
 Verfahren zur Auswahl von Entsorgungs- und Recyclingpartnern 
 Erreichte Sammelquoten, Recyclingeffizienz und Verwertungsquoten 
 
 Darüber hinaus ist die sogenannte Erfolgskontrolle spätestens einen Monat nach Einreichung beim  Umweltbundesamt  ebenfalls zu veröffentlichen. 
 Berichtspflichten der OfH gegenüber dem Umweltbundesamt&amp;nbsp;&amp;nbsp; 
 Die gesetzlichen Mitteilungspflichten ergeben sich aus § 26 BattDG. Jede OfH muss jährlich bis zum 30. Juni eine von unabhängigen Sachverständigen geprüfte Dokumentation beim Umweltbundesamt einreichen. 
 Diese umfasst insbesondere: 
 
 Masse der im Vorjahr in Verkehr gebrachten Batterien 
 Masse der zurückgenommenen Altbatterien 
 Mengen zur Wiederverwendung,  Umnutzung und zum Recycling  
 Tatsächlich recycelte Mengen 
 Gesonderte Ausweisung exportierter Altbatterien 
 
 Die Angaben müssen differenziert nach Batteriekategorien sowie chemischen Systemen erfolgen. 
 &amp;nbsp; 
 Eigene OfH oder Systembeteiligung?&amp;nbsp; &amp;nbsp; 
 Eine eigene OfH ist keine gesetzliche Pflicht. Der Beitritt zu einer bestehenden Organisation ist jederzeit möglich. 
 Eine Eigenlösung kann insbesondere interessant sein für Unternehmen: 
 
 mit bestehenden Sammel- und Verwertungsstrukturen 
 mit klarer Differenzierungsstrategie im Markt 
 mit sehr hohen Inverkehrbringungsmengen (z. B. Fahrzeug- oder Speichersystemhersteller) 
 
 Für die Mehrheit der Hersteller:innen – insbesondere im Bereich Geräte- und LV-Batterien – ist der Anschluss an eine bestehende OfH jedoch wirtschaftlich sinnvoller und risikominimierend. 
  Bis zum 15. Januar 2026  musste jeder bestehenden Batterieregistrierung eine zugelassene OfH zugeordnet sein. 
 Registrierungen ohne gültige OfH-Zuordnung verlieren automatisch ihre Wirksamkeit. Die Stiftung ear stellt klar: Ohne Zuordnung besteht die Registrierung nur noch unter auflösender Bedingung. 
 &amp;nbsp; 
 So erfolgt die Zuordnung im ear-Portal&amp;nbsp; 
 Der Prozess ist klar definiert: 
 
 Vertragsabschluss mit einer zugelassenen OfH 
 Erhalt der individuellen OfH-ID 
 Hinterlegung dieser ID bei jeder relevanten Registrierung im ear-Portal 
 
  Wichtig:  Die Zuordnung erfolgt je Registrierung und je Batteriekategorie. Eine ausführliche Einleitung, wie Sie eine Organisation für Herstellerverantwortung werden können,  finden Sie hier.  
 Internationale Hersteller:innen: Bevollmächtigtenpflicht beachten&amp;nbsp;&amp;nbsp; 
 Für ausländische Unternehmen gelten besondere Anforderungen. Seit dem 18. August 2025 dürfen Hersteller:innen ohne Sitz in Deutschland ihre Registrierung nicht mehr selbst vornehmen. 
 Erforderlich ist ein Bevollmächtigter mit Sitz in Deutschland, der: 
 
 die Herstellerpflichten übernimmt 
 die Registrierung beantragt 
 als zentraler Ansprechpartner gegenüber Behörden fungiert 
 
 Bestehende Registrierungen ausländischer Unternehmen ohne deutsche Niederlassung wurden zum 18.08.2025 widerrufen. Ohne Bestellung eines Bevollmächtigten ist ein weiteres Inverkehrbringen in Deutschland nicht zulässig. 
 Pro Hersteller ist nur ein Bevollmächtigter zulässig, der alle Marken und Batteriekategorien abdeckt. 
 Interne Prozesse jetzt prüfen und anpassen 
 Neben der Systementscheidung sollten Unternehmen ihre internen Strukturen umfassend überprüfen: 
 
 Korrekte Kategorisierung der Batterien 
 Vollständige Kennzeichnung gemäß EU-Vorgaben 
 Anpassung von IT-Systemen und Reportingprozessen 
 Sicherstellung belastbarer Mengen- und Stoffstromdaten 
 
 Eine frühzeitige Vorbereitung reduziert das Risiko von Lieferunterbrechungen, Vertriebsverboten oder Bußgeldern erheblich. 
 &amp;nbsp; 
 Fazit: So klappt es mit der Compliance 
 Die Reform der Altbatterierücknahme markiert einen grundlegenden Systemwechsel. Hersteller:innen und Händler:innen sollten spätestens jetzt handeln und: ihre Registrierungen überprüfen 
 
 eine passende OfH-Lösung wählen 
 interne Prozesse an die neuen Anforderungen anpassen 
 
 Interzero unterstützt Händler und Hersteller in der gesamten EU dabei, ihre EPR-Verpflichtungen für Batterien effizient und gesetzeskonform zu erfüllen. Wir übernehmen die Registrierung, die Organisation von Sammlung und Recycling Ihrer Geräte-, LV-, Elektrofahrzeug-, Starter- und Industriebatterien als eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OfHs). 
 Mehr Informationen findet ihr  hier.  
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                            <updated>2026-02-26T00:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Die PPWR-Konformitätserklärung: Was ihr jetzt wissen solltet</title>
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                                            Die PPWR bringt die Konformitätserklärung für Verpackungen. Hier erfahrt ihr, was sie bedeutet und wen sie betrifft.
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                <![CDATA[
                   
 Die PPWR-Konformitätserklärung: Was ihr jetzt wissen solltet 
 Inhalt: 
 
  Was ist die PPWR und warum gibt es jetzt eine Konformitätserklärung?  
  Was steckt genau hinter der PPWR-Konformitätserklärung?  
  Was muss in der Konformitätserklärung stehen?  
  Unsere Empfehlungen für eine entspannte Umsetzung  
 
 &amp;nbsp; 
  Das Wichtigste in Kürze:  Die PPWR-Konformitätserklärung ist ein verpflichtender Nachweis dafür, dass Verpackungen den neuen EU-Vorgaben entsprechen. Ab August 2026 sollen bestimmte Unternehmen für ihre Verpackungen eine entsprechende Erklärung samt technischer Dokumentation bereithalten. In der Konformitätserklärung soll unter anderem auf die Materialzusammensetzung, die Recyclingfähigkeit und den Rezyklatanteil von Verpackungsart eingegangen werden. Ganz konkret muss sich in der Erklärung mit den Artikeln 5 bis 12 der PPWR auseinandergesetzt werden. 
 &amp;nbsp;---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
 Die neue EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR, bringt frischen Wind in das Thema Verpackungscompliance. Was bisher stark durch nationale Gesetze geregelt war, wird künftig europaweit einheitlicher. Für viele Unternehmen bedeutet das: neue Pflichten, neue Prozesse und vor allem neue Nachweispflichten. 
 Ein zentrales Element der PPWR wird die sogenannte  Konformitätserklärung . Sie soll für mehr  Transparenz in der Lieferkette  sorgen und nachweisen, dass eine Verpackung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und rechtmäßig in der EU in Verkehr gebracht werden darf.&amp;nbsp; Klingt aufwendig, aber mit der richtigen Vorbereitung lässt sich das Thema gut in bestehende Abläufe integrieren. Hier erfahrt ihr, was hinter der Konformitätserklärung steckt, wen sie betrifft und welche Inhalte erforderlich sind. 
 &amp;nbsp; 
 Was ist die PPWR und warum gibt es jetzt eine Konformitätserklärung? 
 Mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) will die EU Verpackungen nachhaltiger, recyclingfähiger und europaweit einheitlich regulieren. Statt einer Richtlinie, die jedes Land unterschiedlich umsetzt, gilt künftig eine Verordnung in allen Mitgliedstaaten. 
 Damit diese neuen Regeln nicht nur auf dem Papier existieren, braucht es einen klaren Nachweis für die Einhaltung. Genau hier kommt die Konformitätserklärung ins Spiel.  Diese ist in Artikel 39 der PPWR verankert und ist eine schriftliche Selbsterklärung. Zur Erstellung verpflichtet werden nach Definition der PPWR alle Erzeuger.  
 Sie ist der offizielle Beleg dafür, dass eine Verpackung alle relevanten Anforderungen der PPWR erfüllt: von der Materialzusammensetzung bis hin zur Recyclingfähigkeit. Die Konformitätserklärung schafft Transparenz, sorgt für einheitliche Standards und soll Behörden die Möglichkeit geben, die Einhaltung der Vorschriften gezielt zu prüfen. 
 &amp;nbsp; 
 Was steckt genau hinter der PPWR-Konformitätserklärung? 
 Die Konformitätserklärung ist eine formelle Erklärung des verantwortlichen Unternehmens, dass eine bestimmte Verpackung den Vorgaben der PPWR entspricht. Sie basiert auf einer vorherigen Konformitätsbewertung und einer technischen Dokumentation. 
  Im Klartext bedeutet das:  Bevor eine Verpackung auf den EU-Markt kommt, muss geprüft und dokumentiert werden, ob sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Das Ergebnis dieser Prüfung wird in der Konformitätserklärung festgehalten. 
 Diese Erklärung ist kein einmaliges Dokument für die Schublade, sondern muss jederzeit verfügbar sein und bei Bedarf den zuständigen Behörden vorgelegt werden können. 
 Wen betrifft die Konformitätserklärung? 
 Zur Erstellung der Konformitätserklärung werden nach der PPWR alle  Erzeuger  verpflichtet, die Verpackungen in Verkehr bringen. Die Pflicht gilt unabhängig von der Verpackungsart. 
 Die Pflicht kann zum Beispiel auch  Vertreiber  betreffen, wenn sie Produkte unter eigener Marke herstellen und vertreiben lassen. Dann gelten für sie die Erzeugerpflichten. 
 &amp;nbsp; 
 Was muss in der Konformitätserklärung stehen? 
 Damit die Erklärung gültig ist, muss sie bestimmte Mindestangaben enthalten. Dazu gehören u.a.: 
 
 Eine eindeutige Identifikation der Verpackungsbestandteile 
 Angaben zum verantwortlichen Unternehmen 
 Eine formelle Bestätigung der PPWR-Konformität 
 Ein Verweis auf die technische Dokumentation 
 Informationen zu angewandten Normen oder Prüfverfahren 
 
   WICHTIG:  Die PPWR-Konformitätserklärung hat eine Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren (zehn Jahren bei Mehrwegverpackungen) und muss auf Anfrage von Behörden vorgelegt werden können. Dazu gehört ebenfalls die technische Dokumentation. 
 Welche Rolle spielt die technische Dokumentation? 
 Die Konformitätserklärung ist nur so gut, wie die Dokumentation dahinter. In der technischen Dokumentation werden alle relevanten Informationen zur Verpackung gesammelt, zum Beispiel: Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit, eingesetzte Stoffe, Prüfberichte, Grenzwerte und weitere technische Nachweise. 
 Je nach Verpackungsart können die Anforderungen unterschiedlich ausfallen. Wichtig ist, dass die Dokumentation nachvollziehbar belegt, warum die Verpackung als PPWR-konform gilt. 
 Ab wann wird die Konformitätserklärung zur Pflicht? 
 Die PPWR trat bereits 2025 in Kraft, die von ihr vorgegeben neuen Pflichten – inklusive der Konformitätserklärung – werden ab dem 12. August 2026 wirksam. 
  WICHTIG:  Die PPWR muss jeweils in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Länder sind hier unterschiedlich schnell in der Ausarbeitung. Verfolgt daher bitte aufmerksam, wie sich die Gesetzeslage in euren Exportländern entwickelt, um wichtige Fristen und Entscheidungen nicht zu verpassen. 
 Unternehmen haben also jetzt noch Zeit, ihre Verpackungen zu prüfen, interne Prozesse aufzubauen, Daten zu sammeln und Zuständigkeiten festzulegen. Gerade bei größeren Produktportfolios lohnt es sich, frühzeitig mit der Vorbereitung zu beginnen. 
 Auch wenn die PPWR direkt in allen EU-Ländern gilt, verschwinden nationale Regelungen nicht. Die Konformitätserklärung nach PPWR kommt also zusätzlich dazu. Unternehmen müssen künftig sowohl nationale als auch EU-weite Anforderungen erfüllen. 
 &amp;nbsp; 
 Unsere Empfehlungen für eine entspannte Umsetzung 
 Wer früh startet, hat später weniger Stress. Hilfreich sind vor allem: 
 
 eine systematische Erfassung aller Verpackungen, 
 der Aufbau einer sauberen technischen Dokumentation, 
 klar definierte Verantwortlichkeiten, 
 gut dokumentierte Prozesse 
 und bei Bedarf externe Unterstützung. 
 
 &amp;nbsp; 
  Und:  Als Hersteller:innen solltet ihr, wenn ihr selbst nicht als Erzeuger auftretet, beim Einkauf der Verpackungen und Verpackungsmaterialien darauf achten, dass der Erzeuger der Verpackung eine Konformitätserklärung hat. 
 Die PPWR-Konformitätserklärung ist ein wichtiger Baustein in der neuen EU-Verpackungsverordnung. Sie sorgt für mehr Transparenz, einheitliche Standards und bessere Kontrollen. Sie bedeutet zwar zusätzlichen Aufwand, aber auch mehr Rechtssicherheit und Klarheit. 
 
  Unser Service:  Die neuen Anforderungen rund um die  PPWR-Konformitätserklärung  werfen in der Praxis oft viele Detailfragen auf – von der Abgrenzung der Erzeugerrolle bis hin zum Aufbau einer belastbaren technischen Dokumentation. Wenn ihr unsicher seid, wie ihr die Vorgaben effizient in eure bestehenden Prozesse integriert oder welche Schritte jetzt konkret sinnvoll sind,  unterstützen wir euch gerne bei der Einordnung und Umsetzung . 
 Schreibt uns einfach an  consulting@interzero.de  – wir schauen uns eure individuelle Situation gemeinsam an und helfen euch dabei, rechtssicher und strukturiert in Richtung August 2026 zu gehen. 
 
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                            <updated>2026-02-06T00:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">EPR für Möbel, Matratzen &amp; Spielzeuge: Pflichten, Länderregelungen &amp; Complian...</title>
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                                            Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) entwickelt sich in Europa rasant weiter – und betrifft inzwischen immer mehr Produktkategorien. Was lange Zeit vor allem Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien betraf, schließt nun auch die Möbel- und Matratzenbranche mit ein. 
                                        ]]>
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                   
 EPR für Möbel, Matratzen &amp;amp; Spielzeuge: Pflichten, Länderregelungen &amp;amp; Compliance 2026 
 Inhalt: 
 
  Warum die EPR auch die Möbelbranche betrifft  
  Was bedeutet EPR im Kontext von Möbeln und Matratzen?  
  Wer ist wo von den EPR-Regelungen betroffen?  
  Was bei Nicht-Compliance droht  
  Ausblick und Fazit  
 
 &amp;nbsp; 
  Das Wichtigste in Kürze: &amp;nbsp;Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) entwickelt sich in Europa rasant weiter und betrifft inzwischen immer mehr Produktkategorien. Was lange Zeit vor allem Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien betraf, schließt nun auch die Möbel- und Matratzenbranche mit ein. Der Grund dafür ist nicht nur ökologischer Druck, sondern auch die wachsende Notwendigkeit, Ressourcen effizienter zu nutzen und Abfallströme besser zu steuern. Für Hersteller:innen, Händler:innen und E-Commerce-Unternehmen ergeben sich daraus neue Pflichten, aber ebenso neue Chancen innerhalb einer zunehmend regulierten Kreislaufwirtschaft. 
 &amp;nbsp; 
 Warum die EPR auch die Möbelbranche betrifft&amp;nbsp; 
 Während sich die  erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)  lange Zeit vor allem auf Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien konzentrierte, sind nun zunehmend auch Produktgruppen im Fokus, die bislang wenig reguliert waren. Dazu zählen besonders Möbel und Matratzen. Der Grund dafür liegt auf der Hand: In Europa fallen jedes Jahr enorme Mengen an Möbel- und Matratzenabfällen an, von denen ein großer Teil noch immer auf Deponien oder in Anlagen zur thermischen Verwertung landet. Dabei wären viele Materialien, von Holz und Metall bis hin zu Textilien und Schaumstoffen, grundsätzlich recycelbar. 
 Mit der Einführung von EPR-Strömen für diese Bereiche möchte die EU die Abfallmengen reduzieren, die Wiederverwendung fördern und die Kreislaufwirtschaft stärken. Gleichzeitig sollen Hersteller:innen motiviert werden, langlebigere und nachhaltigere Produkte zu entwickeln. 
 &amp;nbsp; 
 Was bedeutet EPR im Kontext von Möbeln und Matratzen? 
 EPR steht für „Extended Producer Responsibility“, auf Deutsch „Erweiterte Herstellerverantwortung“. Das Prinzip folgt einer klaren Logik: Wer ein Produkt in den Verkehr bringt, übernimmt Verantwortung für dessen gesamten Lebenszyklus.Also nicht nur für Herstellung und Verkauf, sondern auch für Rücknahme, Recycling und Verwertung. 
 Diese Verantwortung äußert sich in verschiedenen Pflichten, die innerhalb der EU unterschiedlich ausgelegt werden. Generell müssen sich Unternehmen aber bei entsprechenden Rücknahmesystemen registrieren, regelmäßig Daten zu ihren Verkaufs- oder Importmengen melden und für die Verwertungskosten ihrer Produkte aufkommen. Je nach Land kommen außerdem Kennzeichnungspflichten sowie Informationspflichten gegenüber Kunden:innen hinzu. 
 Sowohl Möbel als auch Matratzen gehören zu den Produktgruppen, die aufgrund ihrer Materialvielfalt eine besondere Herausforderung für die Abfallwirtschaft darstellen. Gleichzeitig bieten sie hohe Potenziale im Recycling. Durch die EPR wollen die EU-Staaten Anreize schaffen, diese Potenziale stärker zu nutzen. 
 Hinzu kommt, dass die Möbelbranche zunehmend online agiert. Der grenzüberschreitende Versand fördert die Mengen, die auf den Markt gespült werden. Mit der EPR wird festgelegt, wer national die Sammlung und Verwertung finanziert, unabhängig davon, ob ein Produkt lokal oder aus dem Ausland verkauft wurde. 
 &amp;nbsp; 
 Wer ist wo von den EPR-Regelungen betroffen? 
 Die EPR-Pflichten für verschiedene Produktkategorien gelten für die sogenannten „Inverkehrbringer“. 
 In der Regel ist das das Unternehmen, welches ein Produkt erstmals auf den nationalen Markt bringt. Je nach Geschäftsmodell können das Hersteller:innen, Importeur:innen, Händler:innen oder Marktplatzverkäufer:innen sein. Auch Online-Shops, die aus dem Ausland direkt an Privatkunden:innen liefern, fallen in vielen Ländern unter die EPR-Bestimmungen. 
 Ein praktisches Beispiel: Ein deutsches Unternehmen verkauft online Matratzen an belgische Endkund:innen. Obwohl das Unternehmen keinen Sitz in Belgien hat, gilt es dort als Inverkehrbringerund ist damit EPR-pflichtig. 
 Aktuell bestehen noch nicht in allen EU-Ländern Pflichten rund um das Recycling von Möbeln, Matratzen oder Spielzeugen. Immer mehr Länder führen aber erste Pflichten und Rücknahmesysteme ein. Hier ein Überblick: 
 Frankreich – Pionier der Möbel-EPR 
 Frankreich gilt als Vorreiter in Sachen EPR. Bereits vor mehreren Jahren führte das Land ein umfassendes System für Möbel ein. Zuständig für die Organisation ist   ecomaison .  Die EPR umfasst nicht nur klassische Möbel, sondern auch Wohntextilien, Matratzen, Gartenmöbel und sogar Dekogewebe. 
 Um in Frankreich in Sachen Möbel-EPR compliant unterwegs zu sein, müssen sich Unternehmen bei  ecomaison  registrieren, regelmäßig Mengen melden und eine Umweltgebühr entrichten, die je nach Produktgruppe und Material variiert. Darüber hinaus gelten in Frankreich besondere Kennzeichnungspflichten: neben Verpackungen müssen auch Möbel und Matratzen mit dem sogenannten  Triman-Logo  und Sortierhinweisen versehen werden, damit Verbraucher:innenkorrekt über die Entsorgung informiert werden. 
 Für den E-Commerce hat Frankreich zusätzliche Besonderheiten: Online-Marktplätze wie Amazon verlangen die Angabe der EPR-Registrierungsnummer (IDU). Ohne diese Nummer werden Angebote zunehmend nicht mehr freigeschaltet. 
 Sonderfall: Spielzeug-EPR in Frankreich 
 Frankreich hat die EPR nicht nur für Möbel, sondern auch für andere Produktgruppen eingeführt, die in vielen EU-Staaten noch nicht reguliert sind. Dazu gehört Spielzeug. Die EPR betrifft alle Unternehmen, die Spielzeug erstmals vermarkten – egal ob als Hersteller:innen, Importeur:innen oder Marktplatzhändler:innen. Bei elektronischem Spielzeug kommt eine zweite Pflicht hinzu: diese Produkte fallen zusätzlich unter die WEEE-Richtlinie. 
 Belgien – Matratzen-EPR seit 2021 
 Belgien hat sich zunächst auf Matratzen konzentriert und hierfür ein dediziertes EPR-System eingeführt. Seit dem 1. Januar 2021 müssen alle Unternehmen, die Matratzen erstmals auf den belgischen Markt bringen, registriert sein und jährlich ihre Mengen melden. Die Gebühren sind pauschal pro Stück angesetzt und unterscheiden sich nach Größe und Produkttyp. 
 Zusätzlich wird hier der Fokus stark auf die Verbraucherinformation gelegt. Händler:innen müssen darauf hinweisen, wie und wo die Rücknahme erfolgen kann. Gleichzeitig werden Hersteller:innen finanziell unterstützt, wenn sie Altmatratzen bei Kundinnen und Kunden abholen und dem Recycling zuführen. 
 Ungarn – neue EPR-Pflichten für Holzmöbel 
 Ungarn hat sein System 2023 grundlegend reformiert und die EPR auf Holzmöbel ausgeweitet. Für ausländische Unternehmen ist relevant, dass sie einen lokalen Bevollmächtigten benennen müssen, wenn sie nicht selbst in Ungarn ansässig sind. Diese Vertreter:innen übernehmen die Registrierung, Meldung und das Compliance-Management gegenüber den Behörden. Die Gebühren werden gewichtsabhängig berechnet und sind quartalsweise abzuführen. 
 Portugal – Umsetzung ab 2026 
 Mit Portugal will sich 2026 ein weiteres EU-Land dem EPR-System für Möbel und Matratzen anschließen. Besonders hervorzuheben sind die geplanten Sammel- und Recyclingquoten. Ab 2030 sollen mindestens 40 Prozent des Gewichts der in Verkehr gebrachten Produkte zurückgeführt werden. Auch hier sind sämtliche Vertriebsmodelle erfasst, von stationären Hersteller:innen bis hin zu internationalen Online-Shops. 
 Doppelpflichten bei Möbeln mit Elektronikkomponenten 
 Viele Produkte enthalten elektronische Komponenten, etwa höhenverstellbare Schreibtische, LED-Leuchtmöbel oder Kühlmöbel. In diesem Fall greift sowohl die EPR für Möbel als auch die EPR für Elektrogeräte (WEEE). Unternehmen sollten daher bereits bei der Produktplanung prüfen, ob eine Doppelregistrierung erforderlich wird, da sich dies deutlich auf Kosten und Meldeaufwände auswirken kann. 
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 Was bei Nicht-Compliance droht 
 Unternehmen, die ihre Pflichten nicht erfüllen, müssen mit teilweise empfindlichen Konsequenzen rechnen. Diese reichen von behördlichen Bußgeldern über rückwirkende Abgabepflichten bis hin zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. 
 Wer seine EPR-Verpflichtungen nicht erfüllt, muss je nach Land mit teilweise empfindlichen Maßnahmen rechnen: 
 
  Frankreich:  Unternehmen können mit bis zu 7.500 € pro Tonne oder pro Einheit belangt werden. Zusätzlich können tägliche Zwangsgelder von bis zu 20.000 € verhängt werden, bis die Anforderungen vollständig erfüllt sind. 
  Ungarn:  Bei fehlenden oder verspäteten Meldungen wird ein Aufschlag von 50 % auf die reguläre EPR-Gebühr fällig. Zudem werden Verzugszinsen in Höhe des Zentralbank-Basiszinssatzes plus 8 % berechnet, wenn Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgen. 
  Belgien:  Dort informiert das EPR-System die zuständigen Regionalbehörden, wenn Unternehmen gegen die Vorgaben verstoßen. Diese können daraufhin Bußgelder aussprechen. 
 
 &amp;nbsp; 
  Risiko auf Online-Marktplätzen  
 Für Online-Händler:innen besteht ein zusätzliches Risiko über Plattformen wie Amazon und eBay. Diese verlangen zunehmend den Nachweis der EPR-Registrierungen. Können diese nicht vorgelegt werden, kann es zu folgenden Maßnahmen kommen: 
 
 Deaktivierung einzelner Produktangebote 
 Einbehaltung von Umsätzen 
 Sperrung oder vollständige Schließung des Accounts 
 
 &amp;nbsp; 
 Ausblick und Fazit 
 Die EPR für Möbel und Matratzen wird in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen. Immer mehr europäische Länder arbeiten daran, ähnliche Systeme einzuführen oder bestehende Regelwerke zu erweitern, insbesondere auch in Bereichen wie Möbel, Wohntextilien und Sportgeräte. Für international tätige Händler:innen und Hersteller:innen wird es deshalb zunehmend wichtig, regulatorische Entwicklungen im Blick zu behalten und interne Prozesse für eine europaweite Compliance zu harmonisieren. 
 Gleichzeitig zeigt sich, dass die EPR kein Nischenthema mehr ist, sondern ein zentrales Element moderner Kreislaufwirtschaftspolitik in Europa. Unternehmen stehen dabei nicht nur vor neuen Pflichten, sondern auch vor Chancen: Wer frühzeitig handelt, sichert sich rechtliche Stabilität, vermeidet operative Risiken und stärkt das Vertrauen von Kunden:innen und Handelspartner:innen. Darüber hinaus fördert die EPR Innovation in Produktdesign, Materialauswahl und Lebensdauer, und trägt damit zu einem nachhaltigeren Umgang mit Ressourcen bei. 
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            <title type="text">Wie unterscheiden sich die EPR-Pflichten bei B2B- vs. B2C-Verpackungen in Deu...</title>
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                                            Die gesetzlichen Anforderungen an Verpackungen gelten nicht ausschließlich für den B2C-Handel mit Endverbraucher:innen. Auch Unternehmen im B2B-Bereich unterliegen klar definierten Pflichten, sobald sie Verpackungen in Verkehr bringen. 
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 Wie unterscheiden&amp;nbsp;sich&amp;nbsp;die&amp;nbsp;EPR-Pflichten&amp;nbsp;bei B2B- vs. B2C-Verpackungen&amp;nbsp;in&amp;nbsp;Deutschland? 
 Inhalt: 
 
  Diese Verpackungstypen gibt es  
  B2B- und B2C Logistikunterschiede  
  B2B-Verpackungen im deutschen Verpackungsgesetz  
  B2C-Verpackungen im deutschen Verpackungsgesetz  
  Ausblick: EU-Verpackungsverordnung (PPWR)  
 
 &amp;nbsp; 
  Das Wichtigste in Kürze: &amp;nbsp;Die gesetzlichen Anforderungen an Verpackungen gelten nicht ausschließlich für den B2C-Handel mit Endverbraucher:innen. Auch Unternehmen im B2B-Bereich unterliegen klar definierten Pflichten, sobald sie Verpackungen in Verkehr bringen. Während B2B-Verpackungen vor allem im Warenverkehr zwischen Unternehmen eingesetzt werden und unter anderem eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID sowie Rücknahme- und Verwertungspflichten mit sich bringen, gelten für B2C-Verpackungen zusätzliche Vorgaben wie die Beteiligung an einem dualen System. Welche weiteren rechtlichen Unterschiede noch bestehen, erfahrt ihr in diesem Artikel. 
 &amp;nbsp; 
 Diese Verpackungstypen gibt es 
 
 Das deutsche Verpackungsgesetz  (VerpackG)  unterscheidet Verpackungen danach, wo ihre Abfälle üblicherweise anfallen: im privaten Haushalt oder im gewerblichen Bereich. Verpackungen, die bei Endverbrauche:innenr anfallen, gelten als systembeteiligungspflichtig (B2C) und unterliegen umfangreicheren Herstellerpflichten. Verpackungen aus dem reinen B2B-Bereich sind hiervon abgegrenzt und mit einem geringeren organisatorischen und finanziellen Aufwand verbunden. 
 Im Verpackungsrecht wird zwischen verschiedenen  Verpackungstypen  unterschieden, die je nach Einsatzbereich unterschiedlichen Pflichten unterliegen.  Verkaufsverpackungen  sind Verpackungen, die als Verkaufseinheit gemeinsam mit dem Produkt an Endverbraucher:innen abgegeben werden, dazu zählen etwa Produktkartons, Plastiktüten, Chipstüten oder Getränkedosen. 
   Serviceverpackungen   werden ausschließlich im B2C-Bereich genutzt und erst beim Letztvertreiber befüllt, um die Übergabe von Ware zu ermöglichen, wie zum Beispiel Coffee-to-go-Becher, Bäckertüten oder Tragetaschen. 
 Zu  Versandverpackungen , die den sicheren Versand von Waren gewährleisten,gehören Umkartons, Versandtaschen und Füllmaterialien wie Papierpolster oder Füllchips. Umverpackungen fassen mehrere Verkaufseinheiten zusammen oder dienen der Regalbestückung, etwa Sixpack-Träger, Sammelverpackungen für Schokolade oder Familienpackungen. 
 Im reinen B2B-Bereich spielen schließlich   Transportverpackungen   eine zentrale Rolle: Sie schützen Waren während Lagerung und Transport und sind nicht für die Weitergabe an Endverbraucher bestimmt, wie Paletten, Wickelfolien, Umreifungsbänder oder Holzkisten. Da Transportverpackungen nicht beim privaten Endverbrauch anfallen, müssen sie nicht über ein duales System lizenziert werden. Eine Rücknahmepflicht besteht dennoch und kann an Dritte wie den  Transportverpackungsservice von Interzero  übertragen werden. 
 
 &amp;nbsp; 
 B2B- und B2C Logistikunterschiede 
 Die Anforderungen an Verpackung und Handhabung unterscheiden sich in der B2B- und B2C-Logistik deutlich. 
 In der B2B-Logistik kommen vor allem robuste Industrieverpackungen für große Mengen zum Einsatz, bei denen der Schutz der Ware und eine effiziente Abwicklung des Transports im Vordergrund stehen. Häufig werden Paletten oder großvolumige Behälter verwendet, deren Handhabung den Einsatz schwerer Förder- und Hebegeräte erfordert. 
 In der B2C-Logistik liegt der Fokus hingegen stärker auf einer ansprechenden und zugleich schützenden Verpackung für einzelne Produkte. Hier werden unterschiedliche Kartongrößen genutzt, um den vielfältigen Anforderungen verschiedener Artikel gerecht zu werden, und effiziente Packstationen sind entscheidend, um zahlreiche Einzelbestellungen schnell abzuwickeln. 
 Während im B2B-Bereich Waren oft palettiert und lediglich mit einfachem Schutzmaterial gesichert versendet werden, wird im B2C-Bereich jeder Artikel meist in markenspezifischen Kartons verpackt, um zusätzlich das Kundenerlebnis zu verbessern. 
 &amp;nbsp; 
 B2B-Verpackungen im deutschen Verpackungsgesetz 
 Die Verpackungsvorschriften im B2B-Bereich sind anspruchsvoll und werden von vielen Unternehmen unterschätzt. Auch reine B2B-Akteure unterliegen dem deutschen Verpackungsgesetz und müssen umfangreiche Registrierungs-, Rücknahme- und Nachweispflichten erfüllen. Wer diese Vorgaben nicht beachtet, riskiert hohe Bußgelder in Höhe von bis zu 200.000 €. Die Rücknahmepflicht kann durch eigene Systeme, externe Dienstleister oder individuelle Vereinbarungen mit Geschäftskunden erfüllt werden. Angesichts verschärfter Kontrollen und neuer EU-Regelungen ist es für Unternehmen entscheidend, ihre Verpflichtungen zu kennen und rechtzeitig rechtssicher umzusetzen. 
 Pflichten für Unternehmen 
 Das VerpackG gilt für alle Unternehmen, die befüllte Verpackungen erstmals in Deutschland in Verkehr bringen, auch im B2B-Bereich. Betroffen sind insbesondere  Transportverpackungen  wie Paletten, Stretchfolien, Umreifungen oder großvolumige Kartonagen, die im gewerblichen Warenverkehr eingesetzt werden. Seit der Gesetzesnovelle ist für alle Erstinverkehrbringer die   Registrierung im Verpackungsregister LUCID   verpflichtend. Eine klare Einordnung der eigenen Verpackungsarten ist die Grundlage für die rechtssichere Umsetzung. 
 LUCID-Registrierung und Rücknahmepflicht im B2B 
 Ein verbreiteter Irrtum ist, dass die Registrierungspflicht nur für B2C-Verpackungen gilt. Tatsächlich müssen sich seit dem 1. Juli 2022 auch Unternehmen registrieren, die ausschließlich B2B-Transportverpackungen nutzen. Ohne Registrierung drohen ein  Vertriebsverbot  und Bußgelder von bis  zu 100.000 Euro . 
 Im Gegensatz zum B2C-Bereich besteht für Transportverpackungen keine Systembeteiligungspflicht. Stattdessen sind Unternehmen nach  § 15 VerpackG  verpflichtet, eine  kostenfreie Rücknahme und ordnungsgemäße Verwertung  sicherzustellen. Gewerblichen Kunden muss eine Rückgabemöglichkeit für Verpackungen gleicher Art und Größe angeboten werden. Zudem sind  jährliche Nachweise  über Materialart und Menge zu führen und auf Verlangen den Behörden vorzulegen. 
 &amp;nbsp; 
 B2C-Verpackungen im deutschen Verpackungsgesetz 
 Für systembeteiligungspflichtige B2C-Verpackungen gelten im Rahmen des Verpackungsgesetzes umfassende Pflichten, insbesondere die Beteiligung an einem dualen System zur Rücknahme und Verwertung der Verpackungsabfälle. Ziel ist es sicherzustellen, dass Verpackungen, die typischerweise bei Endverbraucher:innen anfallen, ordnungsgemäß entsorgt und recycelt werden. Gleichzeitig sieht das Verpackungsgesetz bestimmte Ausnahmen vor: Sowohl allgemeine Ausschlusskriterien als auch einzelne Verpackungsarten können unter definierten Voraussetzungen von der Systembeteiligungspflicht ausgenommen sein. 
  Serviceverpackungen (B2C)  sind eine besondere Form der Verkaufsverpackung und werden erst beim Letztvertreiber befüllt, um die Ausgabe von Waren an Endverbraucher:innen zu ermöglichen oder zu erleichtern. Typische Beispiele sind Tragetaschen aus Kunststoff, Coffee-to-go-Becher oder Bäckertüten. Diese Verpackungen gelten als  systembeteiligungspflichtig , weil sie üblicherweise als Abfall in privaten Haushalten oder in sogenannten vergleichbaren Anfallstellen anfallen. Dazu zählen unter anderem gastronomische Betriebe, Hotels, Kantinen, Behörden, Bildungseinrichtungen, medizinische Einrichtungen, Kanzleien sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Kinos, Museen oder Sportstadien. 
 Da die Abgrenzung zwischen B2C- und B2B-Verpackungen in der Praxis häufig zu Fehlinterpretationen geführt hat, stellt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) einen   Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen   zur Verfügung. Dieser bietet eine verlässliche Orientierungshilfe mit konkreten Produktgruppen und klaren Abgrenzungskriterien. Unternehmen sollten sich bei der Einordnung ihrer Verpackungen daher konsequent an diesem Katalog orientieren und nicht an rein vertrieblichen oder subjektiven Einschätzungen. 
 &amp;nbsp; 
 Ausblick: EU-Verpackungsverordnung (PPWR) 
 Das Verpackungsgesetz stellt Unternehmen im B2B- und B2C-Bereich vor klare, aber unterschiedliche Anforderungen. Von der korrekten Einordnung der Verpackungstypen über die verpflichtende LUCID-Registrierung bis hin zu Rücknahme-, Verwertungs- und Systembeteiligungspflichten ist rechtssicheres Handeln unerlässlich. Mit der neuen  EU-Verpackungsverordnung (PPWR) , die ab August 2026 wirksam wird , werden diese Regelungen weiter verschärft und neu definiert – für beide Bereiche gleichermaßen. Vorgaben zur Wiederverwendbarkeit, zum Leerraumanteil und zum Einsatz von Rezyklaten betreffen auch den B2B-Sektor. Unternehmen sollten ihre Verpackungsstrategien frühzeitig anpassen, um langfristig rechtskonform und nachhaltig aufgestellt zu sein. 
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            <title type="text">Das EPR-Jahr 2025 im Überblick: Neuerungen, Herausforderungen &amp; neue Pflichte...</title>
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                                            Das Jahr 2025 geht zu Ende und mit ihm ein weiterer Meilenstein für die europäische Verpackungs- und EPR-Landschaft. Kaum ein Bereich war in diesem Jahr so stark in Bewegung wie die Verpackungsregulierung: Neue nationale Vorgaben und die Vorbereitung auf die kommenden EU-Vorga...
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 Das EPR-Jahr 2025 im Überblick: Neuerungen, Herausforderungen &amp;amp; neue Pflichten in 2026 
 Inhalt: 
 
  Rückblick 2025: Was sich in der EU verändert hat  
  Ausblick 2026: Was sich mit der PPWR grundlegend ändern wird  
  Was Unternehmen jetzt vorbereiten sollten  
  Fazit: Jetzt vorbereiten und 2026 compliant starten  
 
 &amp;nbsp; 
  Das Wichtigste in Kürze:  2025 war ein Jahr mit erweiterten EPR-Pflichten, neuen Meldepflichten und zusätzlichen Kennzeichnungsvorgaben in mehreren EU-Ländern. 2026 bringt mit der neuen Verpackungsverordnung (PPWR) bedeutende Veränderungen – darunter den verpflichtenden Bevollmächtigten für Verpackungen. Wer zum Jahresstart seine Datenprozesse, Verpackungsdesigns und grenzüberschreitenden Verantwortlichkeiten prüft, schafft eine solide Grundlage, um die neuen Anforderungen effizient zu erfüllen und gut vorbereitet ins PPWR-Jahr zu starten. 
 &amp;nbsp; 
 Das Jahr 2025 geht zu Ende und mit ihm ein weiterer Meilenstein für die europäische Verpackungs- und EPR-Landschaft.  Kaum ein Bereich war in diesem Jahr so stark in Bewegung wie die Verpackungsregulierung : Neue nationale Vorgaben und die Vorbereitung auf die kommenden EU-Vorgaben prägten den Alltag vieler Unternehmen, die Verpackungen in Europa in Verkehr bringen. 
 Mit der neuen  EU-Verpackungsverordnung (PPWR)  rückt eine der größten regulatorischen Neuerungen der letzten Jahre in greifbare Nähe. Mit ihr werden ab 2026 umfassende Änderungen wirksam. Dieser Jahresrückblick zeigt die wichtigsten Entwicklungen 2025 und gibt Orientierung, was euch im Jahr 2026 erwartet. 
 &amp;nbsp; 
 Rückblick 2025: Was sich in der EU verändert hat 
 Das Jahr 2025 war geprägt von einer deutlichen Ausweitung bestehender EPR-Pflichten in mehreren EU-Mitgliedstaaten. Obwohl weiterhin nationale Unterschiede bestehen, haben viele Länder ihre Anforderungen angeglichen – insbesondere in den Bereichen  Transportverpackungen , Kennzeichnung und Datenmeldungen. 
 Ausweitung der EPR-Pflichten bei Transport- und gewerblichen Verpackungen 
 Mehrere Länder haben 2025 erstmals auch Transport- und Gewerbeverpackungen stärker in ihre EPR-Systeme integriert. Dies führte dazu, dass Unternehmen teilweise neue Registrierungen vornehmen oder erstmals zusätzliche Material- und Mengenmeldungen abgeben mussten. 
 Beispiele: 
 
  Portugal : 2025 wurde die Pflicht zur Systembeteiligung und Meldung von Verpackungen auch auf gewerblichen Verpackungen ausgeweitet. Unternehmen müssen seitdem genauer zwischen Haushalts-, gewerblichen und industriellen Verpackungen differenzieren und diese entsprechend melden. 
  Spanien : Auch in Spanien müssen Hersteller:innen seit 2025 ihr gewerblichen Verpackungen registrieren und melden. 
 
 Neue Kennzeichnungspflichten für Verpackungen 
 2025 traten in mehreren Ländern neue Kennzeichnungsanforderungen in Kraft. Das einheitliche EU-Ziel: mehr Transparenz darüber, wie Verpackungen entsorgt werden sollen oder welcher Materialkategorie sie zugeordnet sind. 
 Beispiele: 
 
  Spanien : Die landesweite Einführung klarer Vorgaben für Entsorgungs- und Materialkennzeichnungen sorgte 2025 dafür, dass viele Unternehmen ihre Verpackungsdesigns anpassen mussten. Einige Kategorien erfordern nun Hinweise auf Trennung und korrekte Entsorgung. 
  Frankreich : Das bereits etablierte Triman-Logo blieb bestehen, wurde aber weiter präzisiert, etwa hinsichtlich digitaler Kennzeichnungsmöglichkeiten bei sehr kleinen Verpackungsflächen. 
  Portugal : Auch in Portugal gilt seit 2025 eine neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen. Bisher konnten Unternehmen Entsorgungshinweise auf der Webseite, in der Gebrauchsanweisung oder an Verkaufsstellen bereitstellen. Seit Januar 2025 gemäß Artikel 28 des Gesetzesdekrets Nr. 152-D/2017 müssen diese auf Verpackungen angebracht werden. 
 
 Erweiterte Daten- und Transparenzpflichten 
 Ein zentrales Thema 2025: Datenqualität. Immer mehr Länder verlangten detaillierte Angaben zur Materialzusammensetzung, zu Mehrweganteilen, zu Verpackungsgewichten und zu in Verkehr gebrachten Mengen. Für Unternehmen bedeutete dies mehr Vorbereitungsaufwand, aber auch die Chance, interne Datenprozesse zu professionalisieren. 
 Online-Handel &amp;amp; Marktplatzkontrollen 
 Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister blieben 2025 stark im Fokus. Einige EU-Staaten verschärften die Vorgaben für Plattformen, um sicherzustellen, dass ausländische Händler:innen ihren EPR-Pflichten nachkommen. Dadurch erhöhte sich der Druck auf Seller, Registrierungsnachweise und Systembeteiligungen lückenlos nachzuweisen. 
 &amp;nbsp; 
 Ausblick 2026: Was sich mit der PPWR grundlegend ändern wird 
 2026 verändert sich die Rechtsgrundlage grundlegend: Die bisherige Verpackungsrichtlinie wird durch die geltende  Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)  abgelöst. Das sorgt für weniger nationalen Interpretationsspielraum, aber auch für spürbar mehr Klarheit. 
 Der Authorised Representative für Verpackungen 
 Eine der bedeutendsten Neuerungen in den kommenden Jahren  ist die Einführung des verpflichtenden Authorised Representative (Bevollmächtigten) . 
 Er ist in Zukunft in bestimmten Fällen notwendig, um sicherzustellen, dass Unternehmen in jedem EU-Land eindeutig einen Verantwortlichen für EPR und Verpackungscompliance benennen. 
  Für wen gilt die Pflicht?  
 
 Unternehmen ohne Sitz im jeweiligen Mitgliedstaat, welches dort Verpackungen in Verkehr bringt 
 Hersteller:innen und Importeur:innen, die grenzüberschreitend aktiv sind 
 
 &amp;nbsp; 
  Welche Aufgaben übernimmt der AR?  
 
 Registrierung in nationalen EPR-Systemen 
 Meldung der Verpackungsmengen 
 Kommunikation mit Behörden 
 Sicherstellung der laufenden Compliance im jeweiligen Land 
 
 &amp;nbsp; 
 Weitere PPWR-Verpflichtungen ab 2026 
 Je nach finalem Zeitplan der EU treten ab 2026 weitere Änderungen in Kraft, u. a.: 
 
 strengere Vorgaben zu recyclingfähigem Design 
 verbindliche Kennzeichnungspflichten 
 erste Schritte in Richtung Verpackungsreduktion und Wiederverwendbarkeit 
 klare Regeln für Einwegverbote in bestimmten Bereichen 
 
 &amp;nbsp; 
 Die PPWR setzt damit erstmals kohärente und europaweit geltende Standards. 
 &amp;nbsp; 
 Was Unternehmen jetzt vorbereiten sollten 
 Mit dem Start ins Jahr 2026 beginnt für viele Unternehmen eine neue Phase der Packaging-Compliance. Die PPWR wird schrittweise wirksam, und gleichzeitig rücken neue Verantwortlichkeiten, solide Datenstrukturen und einheitliche Verpackungsstandards stärker in den Mittelpunkt. Der Jahresbeginn eignet sich daher, um zentrale Bereiche strukturiert anzugehen: Dazu gehört vor allem, die vorhandenen Daten- und Reportingprozesse zu überprüfen und gegebenenfalls zu vereinheitlichen, denn zuverlässige Material- und Mengenangaben sind künftig entscheidend, um die strengeren Anforderungen der PPWR sicher zu erfüllen. 
 Ebenso lohnt sich ein Blick auf das Verpackungsportfolio: Welche Verpackungen erfüllen bereits die geforderten Kriterien zur Recycelbarkeit, wo besteht Verbesserungsbedarf und welche Alternativen sind möglich? Eine frühe Auseinandersetzung mit  Design-for-Recycling-Aspekten  hilft, langfristig sowohl regulatorische Anforderungen als auch Kosteneffekte besser zu steuern. 
 Unternehmen, die grenzüberschreitend verkaufen oder keinen Sitz in jedem belieferten EU-Land haben, sollten sich zudem frühzeitig mit dem neuen  Authorised Representative  auseinandersetzen. Die Klärung, ob und wo ein Bevollmächtigter benötigt wird, schafft Sicherheit und verhindert spätere Engpässe bei Registrierungen oder Meldungen.  Hierzu unterstützen wir von Lizenzero gerne!  
 Darüber hinaus empfiehlt es sich, zu Jahresbeginn ein strukturiertes Monitoring der PPWR-Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten aufzusetzen. Obwohl die Verordnung direkt gilt, kann die praktische Ausgestaltung einzelner Systeme variieren, insbesondere in Übergangsphasen. Ein verlässlicher Überblick über lokale Anforderungen erleichtert die Planung erheblich. 
 &amp;nbsp; 
 Fazit: Jetzt vorbereiten und 2026 compliant starten 
 2025 war ein Jahr der Vorbereitung, Anpassung und zunehmenden Harmonisierung innerhalb der EU. Die Verpackungsregulierung gewinnt weiter an Bedeutung und 2026 wird mit der PPWR einen entscheidenden neuen Rahmen setzen. 
 Mit der Einführung des Bevollmächtigten, neuen Kennzeichnungspflichten und strengeren Designanforderungen beginnt eine neue Ära der Packaging Compliance in Europa. Insgesamt bietet der Jahresstart 2026 eine gute Gelegenheit, organisatorische Grundlagen zu schaffen, Prozesse zu aktualisieren und strategische Entscheidungen für die kommenden Monate zu treffen. Wer diese Schritte früh angeht, schafft stabile Voraussetzungen für eine reibungslose und effiziente Erfüllung der neuen Verpackungsanforderungen in der EU. 
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            <title type="text">Jahreswechsel-Check: Eure wichtigsten Pflichten nach dem VerpackG – von LUCID...</title>
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                                            Zum Jahreswechsel müsst ihr wichtige Pflichten aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG) erfüllen: Prüft eure Stammdaten im LUCID-Register, meldet eure Planmengen für 2026 und reicht die Jahresabschlussmengen für 2025 ein. 
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 Jahreswechsel-Check: Eure wichtigsten Pflichten nach dem VerpackG – von LUCID-Meldungen bis Lizenzierung 
 Inhalt: 
 
  Warum der Jahreswechsel beim VerpackG so wichtig ist  
  Eure Pflichten aus dem VerpackG: Was ihr grundsätzlich wissen müsst  
  Die wichtigsten To-Dos zum Jahreswechsel – kompakt &amp;amp; praxisnah  
  Ausblick: Diese Änderungen bringt die PPWR  
 
   Das Wichtigste in Kürze:  Zum Jahreswechsel müsst ihr wichtige Pflichten aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG) erfüllen: Prüft eure Stammdaten im LUCID-Register, meldet eure Planmengen für 2026 und reicht die Jahresabschlussmengen für 2025 ein. Achtet darauf, dass die Angaben bei LUCID und eurem dualen System übereinstimmen, um Rückfragen oder Sanktionen zu vermeiden. Wer diese To-Dos jetzt sauber erledigt, bleibt rechtskonform und startet gut vorbereitet ins neue Jahr. 
 &amp;nbsp; 
 Der Jahreswechsel ist der perfekte Moment, um die wichtigsten Pflichten rund um das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) zu checken. Denn jetzt rücken Meldungen im LUCID-Register, der Abgleich mit eurem dualen System und die Planung für das neue  Lizenzierungsjahr 2026  in den Mittelpunkt. Wer hier sauber arbeitet, bleibt nicht nur rechtskonform, sondern leistet auch einen Beitrag zu mehr Recycling und Ressourcenschutz. 
 Gleichzeitig lohnt der Blick nach vorn: Mit der kommenden  EU-Verpackungsverordnung (PPWR)  stehen weitere Veränderungen an, auf die ihr euch frühzeitig einstellen solltet. 
 In diesem Artikel führen wir euch durch die wichtigsten To-Dos zum Jahreswechsel – und zeigen, wie Lizenzero euch dabei unterstützt, die VerpackG-Compliance einfach umzusetzen. 
 &amp;nbsp; 
 Warum der Jahreswechsel beim VerpackG so wichtig ist 
 Der Jahreswechsel spielt beim VerpackG eine wichtige Rolle, weil in dieser Phase viele eurer Pflichten gebündelt anstehen. Jetzt ist der Zeitpunkt, an dem ihr eure  Jahresabschluss-Mengenmeldung vorbereitet und die Prognosemengen für das neue Jahr festlegt . Gleichzeitig lohnt es sich, die Stammdaten in LUCID zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Angaben noch korrekt sind – etwa, wenn sich Unternehmensdaten oder Verantwortlichkeiten geändert haben. 
 Auch beim dualen System (wie  Lizenzero ) steht ein Abgleich an: Stimmen die gemeldeten Mengen, passt der Vertrag für das kommende Jahr, und sind alle Verpackungen vollständig lizenziert? Wer diese Aufgaben am Jahreswechsel strukturiert angeht, reduziert das Risiko von Abweichungen, Rückfragen oder Sanktionen und schafft eine verlässliche Grundlage, um rechtskonform und gut vorbereitet ins neue Jahr zu starten. 
 &amp;nbsp; 
 Eure Pflichten aus dem VerpackG: Was ihr grundsätzlich wissen müsst 
 Das  deutsche Verpackungsgesetz verpflichtet alle Unternehmen , die in Deutschland Verpackungen an Endkonsument:innen in Verkehr bringen, unabhängig von ihrer Größe oder den Verpackungsmengen, für deren Sammlung, Sortierung und das Recycling Sorge zu tragen. &amp;nbsp;  Grundsätzlich umfasst das Gesetz drei zentrale Pflichten: 
 
 die  Registrierung im LUCID-Register  der  Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)  (Registrierungspflicht), 
 die  Systembeteiligung  bei einem dualen System wie zum Beispiel Lizenzero (Systembeteiligungspflicht) 
 sowie die  laufenden Daten- und Jahresmeldungen  (Datenmeldepflicht). 
 
  Diese Pflichten sollen sicherstellen, dass Verpackungen korrekt erfasst, recycelt und transparent nachverfolgt werden können. 
  Für euch bedeutet das:  Ihr müsst sowohl eure Verpackungsmengen kennen als auch sicherstellen, dass die Meldungen bei LUCID und eurem dualen System übereinstimmen. Nur wenn all diese Bausteine erfüllt sind, seid ihr vollständig konform – und schützt euch vor Bußgeldern, Verkaufsverboten und Abmahnungen. 
 &amp;nbsp; 
 Die wichtigsten To-Dos zum Jahreswechsel – kompakt &amp;amp; praxisnah 
 In den folgenden Abschnitten zeigen wir euch die konkreten To-Dos: von der Prüfung eurer Registrierung und Stammdaten in LUCID über die Planmengenmeldung für 2026 bis hin zur Jahresabschluss-Mengenmeldung für 2025 und dem Abgleich mit eurem dualen System.&amp;nbsp; 
 Registrierung &amp;amp; Stammdaten in LUCID überprüfen 
 Zum Jahreswechsel lohnt sich ein genauer Blick in euer LUCID-Register, denn nur mit korrekten Angaben seid ihr vollständig konform. 
 
 Prüft zuerst, ob eure Stammdaten noch aktuell sind – etwa Unternehmensname, Rechtsform, Ansprechpartner:innen oder Bevollmächtigte. Gerade bei internen Änderungen können hier schnell Unstimmigkeiten entstehen, die später zu Rückfragen durch die ZSVR führen. 
 Auch eure hinterlegten Markennamen und die Registrierungsnummer sollten einmal kontrolliert werden. Wenn ihr bereits mit einem dualen System arbeitet, stellt zudem sicher, dass die Verknüpfung im LUCID-Dashboard weiterhin korrekt eingerichtet ist, indem ihr das jeweilige duale System (wie Lizenzero) hinterlegt habt. 
 
 Die Planmengenmeldung für 2026 
 Mit der Planmengenmeldung bei LUCID und eurem dualen System legt ihr fest, welche Verpackungsmengen ihr im kommenden Jahr, also 2026, voraussichtlich in Verkehr bringen werdet. Diese Prognose ist wichtig, weil sie eure Systembeteiligungskosten bestimmt und dafür sorgt, dass eure Verpackungen ordnungsgemäß in die Verwertungssysteme einfließen. 
  Die Planmengen sollten immer vor dem Inverkehrbringen der Verpackungen gemeldet und lizenziert werden. Sprich in 2025 für das Lizenzjahr 2026.  
 Nehmt euch kurz Zeit, eure Vertriebsplanung für 2026 durchzugehen: Werden neue Produktlinien hinzukommen? Rechnet ihr mit saisonalen Schwankungen oder größeren Umstellungen im Sortiment? Eine realistische Schätzung hilft euch dabei, unnötige Nachmeldungen oder Nachzahlungen zu vermeiden. 
 Wenn ihr über  Lizenzero  lizenziert, könnt ihr eure Planmengen ganz unkompliziert in eurem Kundenaccount unter dem Reiter “ Initiale Planmengenmeldung 2026 ” hinterlegen und bei Bedarf die Mengen im laufenden Kalenderjahr unter “ Mengenänderung ” flexibel anpassen. 
 Eine Anleitung zur Meldung bei Lizenzero und in LUCID findet auch ihr  hier . 
 Die Jahresabschluss-Mengenmeldung für 2025 
 Im neuen Jahr steht außerdem eure Jahresabschluss-Mengenmeldung an. Sie dient dazu,  die tatsächlich in 2025 in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen  offiziell festzuhalten und sie muss sowohl im LUCID-Register als auch bei eurem dualen System eingereicht werden. Diese Meldung ist Teil eurer  Datenmeldepflicht . 
 Wichtig ist, dass die Angaben exakt übereinstimmen, da die ZSVR sonst Rückfragen oder Prüfungen einleitet. Geht deshalb sorgfältig durch eure Unterlagen, Lieferscheine oder internen Systeme, um die finalen Mengen korrekt zusammenzustellen. Dazu habt ihr jeweils bis zum 15. Mai des Folgejahres Zeit.  Bedeutet, dass ihr eure Mengen aus 2025 bis zum 15.05.2026 final bestätigt haben müsst.  
 Mit einer vollständigen Jahresmeldung schafft ihr Klarheit und stellt sicher, dass euer Unternehmen transparent und gesetzeskonform abgeschlossen in das neue Lizenzierungsjahr startet. 
 Eine  Schritt-für-Schritt-Anleitung  für die Meldung bei Lizenzero und in LUCID findet ihr  in diesem Beitrag . 
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 Ausblick: Diese Änderungen bringt die PPWR 
 Die kommende EU-Verpackungsverordnung ( PPWR ) wird in den nächsten Jahren viele Vorgaben rund um Verpackungen vereinheitlichen, aber auch deutlich verschärfen. Für euch bedeutet das: Die Anforderungen gelten künftig EU-weit einheitlich und betreffen vor allem die  Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Kennzeichnungspflichten und teilweise auch Verbote bestimmter Verpackungsarten . Außerdem rücken  Wiederverwendungsquoten  und strengere Designvorgaben stärker in den Fokus, sodass viele Unternehmen ihre Verpackungsstrategie überdenken müssen. 
 Auch wenn die PPWR schrittweise wirksam wird, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich mit den kommenden Veränderungen zu beschäftigen. Wer heute schon auf recyclingfähige Materialien, ein nachhaltiges Design und korrekt gemeldete Mengen setzt, ist langfristig klar im Vorteil. Die PPWR wird damit nicht nur neue Pflichten bringen, sondern auch Chancen für mehr Nachhaltigkeit, klarere Regeln und eine verlässliche Grundlage für den europäischen Markt. 
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                                            Die EU-Kommission hat am 15. Oktober 2025 angekündigt, Palettenumwicklungen und Umreifungsbänder im Rahmen zweier delegierter Rechtsakte von den strengen Wiederverwendungszielen der Artikel 29 Absatz 2 und 3 der PPWR auszunehmen. 
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 Palettenumwicklungen und Umreifungsbänder werden von der PPWR-Mehrwegpflicht befreit 
 Inhalt: 
 
  Hintergründe der Änderungen: Geringe Umweltvorteile und hohe Umsetzungskosten  
  Die 40-Prozent-Mehrwegquote in Artikel 29.1  
  Branche wartet auf den Durchführungsrechtsakt und öffentliche Konsultationen  
 
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 Die EU-Kommission hat am 15. Oktober 2025 angekündigt, Palettenumwicklungen (Stretchfolien) und Umreifungsbänder im Rahmen zweier delegierter Rechtsakte von den strengen Wiederverwendungszielen der Artikel 29 Absatz 2 und 3 der PPWR auszunehmen. Diese Verpackungen fallen damit nicht mehr unter die ursprünglich vorgesehene 100‑Prozent‑Mehrwegpflicht für bestimmte Transport- und Verkaufsverpackungen ab 2030. 
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 Hintergründe der Änderungen: Geringe Umweltvorteile und hohe Umsetzungskosten 
 Wie der Branchenverband  European Plastic Films (EuPF)  betont, handelt es sich bei der jüngsten Entscheidung der Kommission um eine pragmatische Anerkennung wirtschaftlicher Realitäten. Grundlage ist eine von Deloitte durchgeführte Machbarkeitsstudie im Auftrag der Directorate-General for Environment (DG ENV). Sie zeigt, dass die Umstellung auf wiederverwendbare Stretchfolie und Umreifungsbänder zu deutlich höheren Investitions- und Betriebskosten führen würde und das ohne zusätzliche Umweltvorteile zu erzielen. 
  Wichtig ist : Die Ausnahme bezieht sich ausschließlich auf die Verpflichtungen nach Artikel 29 Abs. 2 und 3 der  PPWR . In Kürze soll die Entscheidung durch einen delegierten Rechtsakt formal verabschiedet werden. Die Frage zu Artikel 29 Abs. 1, der eine Wiederverwendungsquote von 40 % im grenzüberschreitenden Verkehr bis 2030 und 70 % bis 2040 vorsieht, bleibt weiterhin offen. 
 Warum gerade diese Verpackungsformate ausgenommen werden 
 In der PPWR war vorgesehen, dass Transport- und Verkaufsverpackungen ab dem 1. Januar 2030 zu 100 %wiederverwendbar sein sollen. Für Strechfolien und Umreifungsbänder wäre dies jedoch mit erheblichen ökologischen und wirtschaftlichen Nachteilen verbunden gewesen. 
 Analysen zeigen, dass eine verpflichtende Wiederverwendung in diesem Bereich häufig zu einer schlechteren CO₂-Bilanz führt. Grund dafür sind zusätzlicher Materialeinsatz, aufwändige Rückführungslogistik und erhöhte Transportemissionen. Auch Sicherheitsaspekte im Warenverkehr sowie der erhebliche organisatorische Mehraufwand spielten eine Rolle. 
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 Die 40-Prozent-Mehrwegquote in Artikel 29.1 
 Während Palettenumwicklungen und Umreifungsbänder nun von der Wiederverwendungspflicht ausgenommen sein sollen, bleibt ein weiterer zentraler Punkt bestehen:  Artikel 29.1 sieht weiterhin eine pauschale Wiederverwendungsquote von 40 % für Transport- und Verkaufsverpackungen vor.  
 Diese Quote würde auch Verpackungen umfassen, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr zum Einsatz kommen, ein Bereich, der logistisch besonders komplex ist. Viele Branchenakteur:innen weisen darauf hin, dass dieselben Gründe auch hier gelten dürften. Die Kommission hat angekündigt, die Methodik zur Berechnung der Wiederverwendungsziele zu überarbeiten. Ob dies zu weiteren Ausnahmen oder Anpassungen führt, bleibt aber noch offen. 
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 Branche wartet auf den Durchführungsrechtsakt und öffentliche Konsultationen 
 Die Entscheidung der Kommission, Palettenstretchfolie und Umreifungsbänder von der Wiederverwendungspflicht auszunehmen, ist ein wichtiges Signal für die Kunststoffindustrie in Europa. Viele Unternehmen sind im Export aktiv, und eine Mehrwegpflicht hätte umfangreiche und kostspielige Logistik- und Verpackungsumstellungen zur Folge. Nachhaltigkeitsvorgaben müssen ökologisch sinnvoll und gleichzeitig praxistauglich sein. Für Händler:innen bringt die Entscheidung kurzfristig Erleichterung. 
 Der EuPF kündigt an, sich weiterhin für eine Harmonisierung der Kommissionsposition zu allen Absätzen von Artikel 29 einzusetzen. Man betont, dass Regulierung sich auf wissenschaftliche Daten stützen muss, nicht allein auf politische Annahmen, um Umweltziele und Kreislaufwirtschaft tatsächlich zu fördern. 
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            <title type="text">Eco-Fee Modulation: Das steckt hinter der EU-Subventionierung von Verpackungen</title>
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                                            Nachhaltig gestaltete Verpackungen werden neben den offensichtlichen Vorteilen in puncto Umweltschutz und Marketing aktuell interessanter, da es zunehmend politische Bestrebungen zur Förderung dieser Verpackungen gibt. Ein bedeutendes Instrument in diesem Zusammenhang ist die ...
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 Eco-Fee Modulation: Das steckt hinter der EU-Subventionierung von Verpackungen 
 Inhalt: 
 
  Wie funktioniert die Verpackungslizenzierung in Deutschland und Europa?  
  Kurz erklärt: Das ist die Eco-Fee Modulation  
  Wie sieht die Anwendung der Eco-Fee Modulation in der Praxis aus?  
  Wie gestaltet man Verpackungen PPWR-konform?  
 
 &amp;nbsp; 
 Klingt vielleicht kompliziert, kann aber einen positiven Einfluss auf eure Verpackungslizenzkosten in verschiedenen europäischen Ländern haben. Nachhaltig gestaltete Verpackungen werden neben den offensichtlichen Vorteilen in puncto Umweltschutz und Marketing nämlich auch deshalb interessanter, da es zunehmend politische Bestrebungen zur Förderung dieser Verpackungen gibt. Ein bedeutendes Instrument in diesem Zusammenhang ist die Eco-Fee Modulation, die sowohl national als auch auf europäischer Ebene Teil der Kreislaufwirtschaftspolitik ist. Wir erklären, was dahinter steckt. 
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 Wie funktioniert die Verpackungslizenzierung in Deutschland und Europa? 
 In Kürze: Die europäische Verpackungsrichtlinie besagt, dass Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, verpflichtet sind, für die Entsorgung ihrer Verpackungen aufzukommen. Das nennt sich dann  erweiterte Herstellerverantwortung . Die genauen Vorgaben und Pflichten sind dabei aktuell in jedem Land unterschiedlich, da jedes Land seine eigenen Gesetze zur Umsetzung der europäischen Richtlinie geschaffen hat. Das Grundprinzip ist aber identisch: Inverkehrbinger:innen von Verpackungen zahlen ein Entgelt an ein EPR-System, das dann wiederum Sammlung, Sortierung und Recycling der Verpackungsabfälle übernimmt. 
 In  Deutschland  erledigt ihr eure Pflichten beispielsweise, indem ihr euch im  Verpackungsregister LUCID  registriert und eure Verpackungen bei einem dualen System (wie Interzero Recycling Alliance über  Lizenzero ) lizenziert. Eine ausführliche Erklärung dazu gibt&#039;s  hier . 
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 Kurz erklärt: Das ist die Eco-Fee Modulation 
 Neben dem positiven Marketingeffekt, den nachhaltig gestaltete Verpackungen mit sich bringen, werden diese auch auf politischer Ebene belohnt. Die  Eco-Fee Modulation ist ein Instrument zur Förderung der europäischen Kreislaufwirtschaft . Sie soll Unternehmen einen Anreiz zum vermehrten Einsatz recyclingfähiger Verpackungen geben. Einige EU-Staaten nutzen sie bereits zur Differenzierung der Lizenz- oder Recyclingkosten in ihren jeweiligen EPR-Systemen. Sie ist also ein regulatorisches Instrument, das die Höhe der Produktabgabe davon abhängig macht, wie stark ein Produkt (bzw. seine Verpackung) die Umwelt belastet. Damit setzt sie das „Verursacherprinzip“ konkret um: Produzent:innen zahlen anteilig zu den Umweltkosten, die durch den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen entstehen. 
 Die Modulation zielt konkret darauf ab, Anreize für die Entwicklung nachhaltiger Verpackungsdesigns zu schaffen, indem sie die Lizenzentgelte für Verkaufsverpackungen differenziert. Kurz gesagt, Unternehmen, die umweltfreundliche Verpackungen nutzen, zahlen niedrigere Lizenzentgelte an die EPR-Systeme und sparen somit Kosten. Auf der anderen Seite werden Verpackungen, die nicht den Anforderungen der Eco-Modulation entsprechen, stärker besteuert und sind damit teurer. Dieser Ansatz ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer umweltbewussten Wirtschaftspolitik, die die ökologische Nachhaltigkeit fördert. 
  Ein praktisches Beispiel für Amazon-Händler:innen :  Hier erfahrt ihr, wie ihr mit FBA-konformen Verpackungen Zeit und Geld sparen könnt . 
 &amp;nbsp; 
 Wie sieht die Anwendung der Eco-Fee Modulation in der Praxis aus? 
 Bei der Umsetzung der Eco-Fee wird mit der  Packaging and Packaging Waste Regualtion (PPWR)  eine Vereinheitlichung für Europa angestrebt. Zurzeit ist die Umsetzung in den einzelnen Ländern aber noch heterogen. 
  Grundsätzlich orientiert sich die Recyclingfähigkeit einer Verpackung, auf der die Eco-Fee beruht, an den folgenden Kriterien:  
 
 Sortier- und Trennbarkeit 
 Ausgangsmaterial (Papier, Kunststoff, Metall, Glas) 
 Restentleerbarkeit 
 Störstoffe im Material 
 
 Eine neue Ära der Verpackungen: Die PPWR-Verordnung und Eco-Fee-Modulation 
 Bisher gab es EPR-Systeme mit Eco-Fee-Modulation bereits in einigen EU-Mitgliedstaaten, darunter Italien, Frankreich, Belgien und die Niederlande. Da die Kriterien jedoch stark voneinander abwichen, hat die EU den Bedarf nach europaweiter Harmonisierung erkannt.  Die PPWR wird bereits als die bedeutendste Gesetzesinitiative für den Verpackungssektor seit 30 Jahren bezeichnet. Sie schafft weitreichende Beschränkungen für nicht recycelbare Verpackungen. Betroffen sind nicht nur Hersteller:innen innerhalb der EU, sondern auch Importeur:innen, Händler:innen und Unternehmen aus Drittstaaten, die Verpackungen im EU-Binnenmarkt in Verkehr bringen. Für all diese Unternehmen bedeutet PPWR: mehr Verantwortung für Verpackungen und höhere Kosten, wenn diese nicht ökologisch gestaltet sind.   Vor allem E-Commerce-Unternehmen, deren Geschäftsmodell eng mit Versandverpackungen verbunden ist, werden spürbare Auswirkungen merken. Fehlende Anpassung kann zu hohen Abgaben, Wettbewerbsnachteilen oder sogar dem Verbot führen, Verpackungen in der EU zu verkaufen.    Die gute Nachricht:  Es bleibt noch genügend Zeit, das aktuelle Verpackungsportfolio schrittweise an die neuen Anforderungen anzupassen.  Ihr versendet in verschiedene EU-Länder?  Wir kümmern uns um eure Verpackungslizenzierung! On top können wir auch für euch überprüfen, ob das Design eurer Verpackung den Anforderungen der Eco-Fee Modulation in euren Zielmärkten entspricht. Sollte das Design der Verpackung noch nicht den Anforderungen der Eco-Fee entsprechen, unterstützen wir euch auf Wunsch auch bei der Anpassung eurer Verpackung an die Standards. 
 &amp;nbsp; 
 Wie gestaltet man Verpackungen PPWR-konform? 
 Recycelbarkeit bedeutet gemäß PPWR, dass die Verpackung anhand unterschiedlicher Material- und Designkriterien bewertet wird. Diese umfassen u. a.: 
 
 Materialzusammensetzung 
 Restentleerbarkeit 
 Additive und Farbstoffe 
 Etiketten, Bänder, Sleeves 
 Klebstoffe und Verbundmaterialien 
 Verschlüsse und kleine Elemente 
 Beschichtungen, Barrieren, Lacke 
 Zerlegbarkeit unterschiedlicher Komponenten 
 
 &amp;nbsp; 
 Die EU-Kommission wird hierzu detaillierte Ökodesign-Vorgaben pro Verpackungskategorie veröffentlichen – für 22 Material- und Formatgruppen (z. B. PET-starr, PET-flexibel, PE-starr, PE-flexibel usw.). Diese Vorgaben werden bis zum 1. Januar 2028 erwartet. Die Regeln zur Bewertung des Large-Scale Recycling sollen bis 1. Januar 2030 folgen. 
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