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        <name>Lizenzero Verpackungslizenzierung</name>
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    <updated>2026-05-02T16:19:50+02:00</updated>
    
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            <title type="text">Deutsches Verpackungsrecht im Umbruch: Was der neue VerpackDG-Entwurf für den...</title>
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 Deutsches Verpackungsrecht im Umbruch: Was der neue VerpackDG-Entwurf für den Markt bedeutet 
 Inhalt: 
 
  Warum das Verpackungsgesetz jetzt überarbeitet wird  
  Einblick: Das beinhaltet der VerpackDG Entwurf  
  Jetzt schon handeln? Wie Unternehmen sich vorbereiten können  
 
 &amp;nbsp; 
  Das Wichtigste in Kürze:  Das deutsche Verpackungsgesetz wird im Zuge der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) umfassend überarbeitet. Der aktuelle Entwurf des  Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG)  legt stärkere Schwerpunkte auf Abfallvermeidung, recyclinggerechte Verpackungsgestaltung und mehr Transparenz im System. Für Unternehmen sollen viele der bekannten Pflichten in Deutschland bestehen bleiben, könnten aber an strategischer Bedeutung gewinnen und künftig weiter verschärft werden. Nationale Regelungen wie das VerpackDG sind für die praktische Umsetzung der PPWR notwendig. 
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 Das deutsche Verpackungsgesetz steht vor einer umfassenden Überarbeitung. Mit dem aktuellen Entwurf will der Gesetzgeber das nationale Verpackungsrecht an die neuen europäischen Vorgaben aus der  EU-Verpackungsverordnung (PPWR)  anpassen. Ziel ist es, Abfallvermeidung, hochwertiges Recycling und mehr Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette stärker in den Mittelpunkt zu rücken. 
  Viele Pflichten der Packaging and Packaging Waste Regulation gelten ab dem 12.08.2026 unmittelbar. Das VerpackDG setzt zusätzliche Regelungsbedarfe und Spielräume der PPWR in nationales Recht um.    Noch ist das VerpackDG nicht verabschiedet und veröffentlicht.   Wer aber heute bereits vom deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) betroffen ist, sollte die aktuellen Entwicklungen im Blick behalten, um sich frühzeitig mit den kommenden Änderungen auseinandersetzen zu können.&amp;nbsp; 
 &amp;nbsp; 
 Warum das Verpackungsgesetz jetzt überarbeitet wird 
  UPDATE vom 09.03.2026:  Die letzte Version des Entwurfs wurde zum 11. Februar 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet. Nun erfolgt die europarechtliche Notifizierung. Danach muss das Gesetz noch im Bundestag verabschiedet werden. 
 Der Referentenentwurf des VerpackDG, der am 17.11.2025 vom Bundesumweltministerium in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben wurde, ist die Antwort des deutschen Gesetzgebers auf die PPWR. Die Überarbeitung des  deutschen Verpackungsgesetzes  kommt daher nicht überraschend. Mit der EU-Verpackungsverordnung werden die Anforderungen an Verpackungen europaweit neu definiert.  Auch nationale Regelungen wie das VerpackG müssen daran angepasst werden.  
 Der Referentenentwurf zielt darauf ab, das deutsche Verpackungsrecht zukunftsfähig aufzustellen und stärker an europäischen Vorgaben anzupassen. Gleichzeitig reagiert der Gesetzgeber auf Marktveränderungen, neue Verpackungskonzepte und die wachsenden Erwartungen an Unternehmen. 
 &amp;nbsp; 
 Einblick: Das beinhaltet der VerpackDG Entwurf 
 Beim vorliegenden Entwurf handelt es sich um einen Anpassungsvorschlag, der das bestehende Verpackungsgesetz (VerpackG) an zentralen Stellen zu erweitern versucht.  Im Fokus:  eine Präzisierung und Weiterentwicklung bestehender Regelungen. 
 So beinhaltet der Gesetzentwurf den Vorschlag, dass Organisationen, die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Hersteller:innen übernehmen, eine Zulassung bei der  Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)  benötigen. Hier sind beispielsweise bevollmächtigte Vertreter gemeint. Bisher gab es solche Zulassungsverfahren in Deutschland nur für duale Systeme, also die Anbieter, die für die Entsorgung von Verpackungen aus privaten Haushalten zuständig sind. Damit soll eine bessere Kontrolle der Entsorgungsstrukturen in Deutschland gewährleistet werden. 
 Weitere Änderungen im Überblick 
  Auch wenn sich Details im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern können , lassen sich bereits einige Schwerpunkte erkennen: 
 
  Finanzierung von Vermeidungsmaßnahmen:  Systeme und Hersteller:innen sollen Maßnahmen unterstützen oder finanzieren, die dazu beitragen, Verpackungen und Verpackungsabfälle zu reduzieren, z. B. durch die Förderung von Mehrwegverpackungen, Materialeinsparungen oder Aufklärung zur Wiederverwendung. 
  Stärkung von Mehrweggetränkeverpackungen:  Um Abfälle zu vermeiden, soll der Anteil von Getränken in Mehrwegverpackungen auf mindestens 70 % steigen. Das Umweltministerium überprüft jährlich, wie hoch der tatsächliche Mehrweganteil ist. 
  Mindestrezyklatanteil bei PET-Einwegflaschen:  Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff sollen mindestens 25 % Recyclingkunststoff enthalten, ab 2030 mindestens 30 %. Hersteller:innen sollen die eingesetzten Rezyklatmengen entsprechend dokumentieren. 
  Mehr Transparenz und Kontrolle : Datenmeldungen, Nachweise und Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette könnten an Bedeutung gewinnen. 
 
 &amp;nbsp; 
 Was bedeutet der VerpackDG-Entwurf konkret für Händler:innen und Unternehmen? 
 Für viele Unternehmen stellt sich die Frage, ob der Entwurf unmittelbaren  Handlungsbedarf  auslöst. Händler:innen, Onlinehändler:innen und Unternehmen werden künftig stärker in die Verantwortung genommen – etwa bei der Auswahl von Verpackungen, der Zusammenarbeit mit Lieferant:innen oder möglichen neuen Melde- und Registrierungspflichten. Trotzdem gilt:  Keine Panik, noch ist nichts final entschieden.  
  Unsere Lizenzero-Kund:innen werden wir rechtzeitig über finale Beschlüsse informieren.   
 &amp;nbsp; 
 Jetzt schon handeln? Wie Unternehmen sich vorbereiten können 
 Auch wenn das VerpackDG noch kein geltendes Recht ist, lohnt sich ein Blick in den Entwurf, um euch mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen. Behaltet im Hinterkopf, dass Änderungen weiter möglich sind. Ihr könnt die aktuelle Phase nutzen, um eure Verpackungsstrukturen kritisch zu prüfen und mögliche Schwachstellen zu identifizieren.    Weitere sinnvolle erste Schritte können sein:  
 
 eine Bestandsaufnahme der eingesetzten Verpackungen und Materialien 
 die Prüfung der Recyclingfähigkeit bestehender Verpackungslösungen 
 die Sicherstellung sauberer Daten- und Meldeprozesse bei eurem dualen System und in LUCID 
 
 &amp;nbsp; 
  Wichtig:  Eure aktuellen Pflichten nach dem VerpackG gelten weiterhin. Wie sich der Übergang vom VerpackG zum VerpackDG gestaltet, wird sich erst mit der offiziellen Verabschiedung des neuen Gesetzes zeigen. Daher ist es wichtig, dass ihr auch 2026 euren Pflichten vollständig nachkommt. 
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                            <updated>2026-03-10T00:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Extended Producer Responsibility (EPR): Alles, was ihr jetzt wissen müsst, um...</title>
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 Extended Producer Responsibility (EPR): Alles, was ihr jetzt wissen müsst, um auf Amazon &amp;amp; Co. verkaufen zu können 
 Inhalt: 
 
  1. Was bedeutet Extended Producer Responsibility (EPR)?  
  2. Warum betrifft EPR mich als Marktplatz-Händler:in?  
  3. Wie erhalte ich eine EPR-Registrierungsnummer in Deutschland?  
  Kurzabriss: Diese EPR-Nummern werden in Frankreich benötigt  
  Einordnung: Amazon &quot;Pay on Behalf&quot; – Was bedeutet das?  
  Fazit: Die Schlupflöcher werden kleiner  
 
 &amp;nbsp; 
 Amazon und weitere Marktplätze informieren regelmäßig all ihre Händler:innen, die nach Deutschland verkaufen, und verlangen von ihnen das Einreichen ihrer sog. „EPR-Nummer(n)“. Seit 2022 ist das Vorliegen der EPR-Registrierungsnummer(n) als Nachweis für die Erfüllung der in Deutschland geltenden Gesetzgebungen für das Inverkehrbringen von Verpackungen, Elektrogeräten und Batterien Grundvoraussetzung. Ohne die Registrierung im EPR-System (Zentrale Stelle Verpackungsregister in Deutschland) ist es nicht mehr möglich, auf Online-Marktplätzen wie Amazon &amp;amp; Co. nach Deutschland zu verkaufen. 
 Das EPR-System stellt sicher, dass Unternehmen ihre Verantwortung für die umweltgerechte Entsorgung und das Recycling von Produkten übernehmen.  Besonders für Händler:innen, die international tätig sind, ist die Einhaltung der EPR-Richtlinien entscheidend , um weiterhin auf Plattformen wie Amazon verkaufen zu dürfen. Gleiches gilt zum Beispiel auch für Frankreich. 
 Marktplätze haben seit dem 1. Juli 2022 eine Kontrollpflicht in Deutschland. Das bedeutet: Können Händler:innen gegenüber dem Marktplatzbetreiber nicht nachweisen, dass die Vorgaben erfüllt werden, greift ein Vertriebsverbot. Es ist daher von großer Wichtigkeit, dass jede:r Händler:in, der/die über Online-Marktplätze verkauft, innerhalb der gesetzten Fristen dafür sorgt, sich gesetzeskonform in seinem Zielland aufzustellen und die EPR-Nummer einzureichen. 
  Was dazu genau zu tun ist, beleuchten wir Schritt für Schritt im folgenden Beitrag:  
 &amp;nbsp; 
 1. Was bedeutet Extended Producer Responsibility (EPR)? 
  EPR  steht für Extended Producer Responsibility (zu Deutsch: Erweiterte Herstellerverantwortung). Das dahinter stehende Prinzip: Zur Produktverantwortung von Händler:innen, die verpackte Waren in Verkehr bringen, zählt nicht nur das Produkt selbst, sondern im Besonderen auch alle mit in Umlauf gebrachten Verpackungen und (Produkt)Bestandteile, die durch Endverbraucher:innen entsorgt werden. Im Kontext der Extended Producer Responsibility nach deutscher Gesetzgebung sind das insbesondere Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien. EPR fungiert somit als eine Art Sammelbegriff für diese drei Aspekte. 
 Die Inverkehrbringer:innen tragen somit die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus eines Produktes und seiner Komponenten, bis hin zum Recycling. Auf diesem Verantwortungsprinzip beruhen jegliche Abfallverordnungen der EU, darunter die EU-Verpackungsrichtlinie, auf der wiederum z.B. das deutsche Verpackungsgesetz basiert. 
 &amp;nbsp; 
 2. Warum betrifft EPR mich als Marktplatz-Händler:in? 
 Seit 2022 etabliert zum Beispiel das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) eine Kontrollpflicht für Online-Marktplätze, sodass Händler:innen, die an deutsche Endverbraucher:innen verkaufen, den Marktplatz-Betreibern als Nachweis ihre EPR-Nummer vorlegen müssen. Ähnliches gilt seit 2022 unter anderem auch für Frankreich. Zudem wird erwartet, dass weitere Mitgliedsstaaten der EU in den nächsten Jahren folgen werden. 
  Die Pflicht zur Überprüfung ihrer Händler:innen ist für Marktplatz-Betreiber rechtlich bindend; fehlen Nachweise, greift ausdrücklich ein Vertriebsverbot für die betroffenen Händler:innen – missachtet ein Marktplatz diese Vorgabe, drohen empfindliche Sanktionen . Dieses Risiko wollen Marktplätze wie Amazon &amp;amp; Co. tunlichst vermeiden und informieren daher ihre Händler:innen mit dem Hinweis auf eine Sperrung des Accounts, wenn innerhalb der kommunizierten Fristen kein Nachweis über die Erfüllung der EPR-Pflichten vorliegt. 
 &amp;nbsp; 
 3. Wie erhalte ich eine EPR-Registrierungsnummer? 
 Alle EU-Mitgliedsstaaten regeln den Umgang mit Abfällen in jeweils eigenen Gesetzgebungen – die damit einhergehenden Pflichten müssen also je Land betrachtet und erfüllt werden. Bei den entsprechenden EPR-Registrierungsnummern handelt es sich – verkürzt gesagt – um die Nummern, die Händler:innen von ihrem jeweiligen Recyclingsystem oder von Behördenseite erhalten. 
  Im Detail ist in Deutschland Folgendes zu tun:  
 In Deutschland muss eine Registrierung für  Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien  nachgewiesen werden. 
   Verpackungen   
 Wichtig: Händler:innen, die nach Deutschland versenden, müssen gemäß des deutschen Verpackungsgesetzes (VerpackG) die folgenden Vorgaben für ALLE Verpackungen, die sie auf dem deutschen Markt in Umlauf bringen, erfüllen – und zwar unabhängig vom Vertriebsweg und BEVOR die Verpackungen in Umlauf gebracht werden; somit sind nicht nur verpackte Produkte betroffen, die über einen Marktplatz verkauft werden, sondern grundsätzlich alle. 
  Das ist zu tun:  
 
 Verpackungsmengen bei einem  dualen System  beteiligen:  Jetzt bei Lizenzero abschließen  
 Bei der  Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)  im Melderegister LUCID als „Hersteller“ registrieren:  Hier registrieren   Ihre EPR-Nummer:  Wenn alle Schritte der LUCID-Registrierung durchlaufen sind, erhaltet ihr eine individuelle Registrierungsnummer, die ihr eurem Marktplatz als EPR-Registrierungsnummer einreichen könnt 
 Namen des dualen Systems und lizenzierte Mengen bei  LUCID  eintragen 
 
  Weitere Informationen zur Verpackungslizenzierung in Deutschland findet ihr in unseren Anleitungen:  
   How to Systembeteiligung mit Lizenzero   
   How to Registrierung und Datenmeldung in LUCID   
   Elektrogeräte   
 Der Umgang mit Elektrogeräten ist in Deutschland im ElektroG geregelt. Hinweis: Wenn ein Elektrogerät eine Batterie enthält, muss die Anmeldung bei der EAR sowohl für das Elektrogerät als auch für die Batterien erfolgen. 
  Hinweis : Schnell und einfach könnt ihr eure Pflichten jetzt auch über das  WEEE-Portal  erfüllen und euch entspannt zurücklehnen. 
  Das ist zu tun:   
 
 Elektrogeräte bei der  Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR)  als „Hersteller“ registrieren:  Hier registrieren   Eure EPR-Nummer:  Wenn alle Schritte der EAR-Registrierung durchlaufen sind, erhaltet ihr eure WEEE-Registrierungsnummer, die ihr eurem Marktplatz als EPR-Registrierungsnummer einreichen könnt 
  Für ausländische Händler:  Einen Bevollmächtigten benennen (  obligatorisch   für Händler:innen ohne Sitz in Deutschland!) 
 Gestellung einer  Garantie  und Hinterlegen dieser bei der EAR 
  Recyclingsystem  für die Sammlung und die Sortierung der Elektroaltgeräte beauftragen 
 
   Batterien   
  Im Kontext des BattG sind folgende Pflichten zu erfüllen:  
 
 Batterien bei der  Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR)  als „Hersteller“ registrieren:  Hier registrieren   Eure EPR-Nummer:  Wenn alle Schritte durchlaufen sind, erhaltet ihr eure Batt.-Registrierungsnummer, die ihr eurem Marktplatz als EPR-Registrierungsnummer vorlegen könnt 
   Optional    für ausländische Händler:innen  ohne Sitz in Deutschland: Einen Bevollmächtigten benennen 
  Genehmigtes Rücknahmesystem  mit der Batterierücknahme beauftragen 
 
 &amp;nbsp; 
 Kurzabriss: Diese EPR-Nummern werden in Frankreich benötigt 
 In Frankreich brauchen Inverkehrbringer:innen nicht nur eine Registrierung für Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien, sondern auch für weitere Produktgruppen wie Textilien oder Möbel. Die EPR-Nummer pro Produktgruppe erhalten Händler:innen vom jeweiligen Recyclingsystem, bei dem sie registriert sind. 
  Die &quot;unique identification number&quot; ist die EPR-Nummer für Frankreich.   Wenn ihr euch bei einem EPR-System in Frankreich anmeldet, kümmert sich das EPR-System um die Anmeldung bei der Umweltbehörde, die wiederum die UIN / EPR Nummer vergibt. Diese Nummer wird dann an das System gemeldet und kann im Kunden-Bereich des Systems eingesehen werden. Dieser Vorgang kann einige Wochen dauern. Die UIN / EPR Nummer ist auch der Nachweis für die elektronischen Marktplätze wie Amazon/eBay. 
 Wir betrachten nur den  direkten Vertriebsweg zum Endkonsumenten . Solltet ihr nicht direkt zu Endverbraucher:innen verkaufen, gelten anderen Bestimmungen. 
 &amp;nbsp; 
 Einordnung: Amazon &quot;Pay on Behalf&quot; – Was bedeutet das? 
 Im Zusammenhang mit EPR-Pflichten haben viele Händler:innen in letzter Zeit auch Hinweise von Amazon zum sogenannten &quot;Pay on Behalf&quot; erhalten. Dabei handelt es sich um ein optionales EPR-Serviceangebot von Amazon, bei dem bestimmte EPR-Abgaben über den Marktplatz abgewickelt werden, ohne dass Händler selbst eine direkte Lizenzierung bei einem EPR-System durchführen müssten.    Wichtig zu wissen ist:  
 
 Der Service deckt ausschließlich bestimmte Amazon-Märkte ab und gilt nur innerhalb der jeweiligen Amazon-Plattformen, auf denen Amazon diese Gebühren anbietet. 
 Es bildet nicht zwangsläufig den gesamten regulatorischen Umfang ab – insbesondere dann nicht, wenn ihr in mehreren Ländern aktiv seid, über weitere Marktplätze verkauft oder eigene Vertriebskanäle nutzt. 
 
  Für Händler:innen mit lediglich sehr geringem Verkaufsvolumen ausschließlich über Amazon kann der Service in den angebotenen Ländern eine Option sein. Sobald eure Aktivitäten jedoch über diesen engen Rahmen hinausgehen – z. B. bei mehreren internationalen Märkten, zusätzlichem Direktvertrieb oder strategischer Expansionsplanung – ist es sinnvoller, auf eine  EPR-Compliance-Lösung wie die von Lizenzero  zu setzen, die: 
 
 die gesetzlichen Verpflichtungen in verschiedenen Ländern direkt erfüllt (z. B. Registrierung, Systembeteiligung, Mengenmeldungen), 
 eine Marktplatz-unabhängige Abdeckung bietet und 
 euch auch in Ländern unterstützt, in denen Amazon Pay on Behalf&amp;nbsp; nicht angeboten wird. 
 
 &amp;nbsp; 
 Fazit: Die Schlupflöcher werden kleiner 
 Mit der Etablierung einer Kontrollpflicht durch Marktplätze wird es künftig deutlich schwieriger, die nationalen Vorgaben und Gesetzgebungen für Entsorgung und Recycling zu umgehen – insbesondere für Händler:innen, die aus dem Ausland nach Deutschland agieren und sich damit bislang häufig einer Sanktionierung entziehen konnten. Es ist daher ratsam, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und sich zuverlässige Lösungspartner wie Lizenzero an die Seite zu holen. 
  Achtung:  Nur, weil die Vorgaben noch nicht in jedem Land von den Marktplätzen kontrolliert werden, heißt das nicht, dass solche nicht existieren und auch geahndet werden können, denn bei Nichtbeachtung verstoßt ihr bereits jetzt gegen in den meisten europäischen Ländern etabliertes Recht. 
 &amp;nbsp; 
 FAQ: 
 
  Für was steht EPR?   EPR steht für Extended Producer Responsibility (Erweiterte Herstellerverantwortung). Dieses Konzept verpflichtet Unternehmen, die Produkte oder Verpackungen in der EU auf den Markt bringen, sich um deren umweltgerechte Entsorgung und deren Recycling zu kümmern. Die genauen Vorgaben variieren je nach Land und Produktart.    
  Welche Produkte fallen unter die EPR-Bestimmungen?   Die spezifischen Anforderungen und betroffene Produkte unterscheiden sich je nach Land. EPR-Bestimmungen gibt es für verschiedene Produktkategorien, darunter:  
 
  Verpackungen (z. B. Kartons, Plastikverpackungen, Dosen, Glas, etc.)  
  Elektronische Geräte (WEEE - Waste Electrical and Electronic Equipment)  
  Batterien und Akkus  
  Textilien  
  Möbel  
  Fahrzeuge und Reifen    
 
 
  Was ist ein EPR-System?   Ein EPR-System ist eine gesetzlich geregelte Struktur, die sicherstellt, dass Hersteller:innen ihre Recycling- und Entsorgungspflichten erfüllen. In der Regel müssen sich Unternehmen bei einem zugelassenen Systembetreiber registrieren und eine Gebühr für die Sammlung, Sortierung und das Recycling der Verpackungen und Produkte zahlen.       
  Was ist EPR bei Amazon?   Amazon ist in einigen Ländern verpflichtet, sicherzustellen, dass Verkäufer:innen die EPR-Vorgaben erfüllen. In Ländern wie Deutschland und Frankreich müssen Händler:innen, die über Amazon verkaufen, ihre EPR-Registrierungsnummern hinterlegen. Falls dies nicht geschieht, kann Amazon Produkte oder Verkäufer:innen sperren.    
 
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                            <updated>2026-03-04T00:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Eco-Fee Modulation: Das steckt hinter der EU-Subventionierung von Verpackungen</title>
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 Eco-Fee Modulation: Das steckt hinter der EU-Subventionierung von Verpackungen 
 Inhalt: 
 
  Wie funktioniert die Verpackungslizenzierung in Deutschland und Europa?  
  Kurz erklärt: Das ist die Eco-Fee Modulation  
  Wie sieht die Anwendung der Eco-Fee Modulation in der Praxis aus?  
  Wie gestaltet man Verpackungen PPWR-konform?  
 
 &amp;nbsp; 
 Klingt vielleicht kompliziert, kann aber einen positiven Einfluss auf eure Verpackungslizenzkosten in verschiedenen europäischen Ländern haben. Nachhaltig gestaltete Verpackungen werden neben den offensichtlichen Vorteilen in puncto Umweltschutz und Marketing nämlich auch deshalb interessanter, da es zunehmend politische Bestrebungen zur Förderung dieser Verpackungen gibt. Ein bedeutendes Instrument in diesem Zusammenhang ist die Eco-Fee Modulation, die sowohl national als auch auf europäischer Ebene Teil der Kreislaufwirtschaftspolitik ist. Wir erklären, was dahinter steckt. 
 &amp;nbsp; 
 Wie funktioniert die Verpackungslizenzierung in Deutschland und Europa? 
 In Kürze: Die europäische Verpackungsrichtlinie besagt, dass Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, verpflichtet sind, für die Entsorgung ihrer Verpackungen aufzukommen. Das nennt sich dann  erweiterte Herstellerverantwortung . Die genauen Vorgaben und Pflichten sind dabei aktuell in jedem Land unterschiedlich, da jedes Land seine eigenen Gesetze zur Umsetzung der europäischen Richtlinie geschaffen hat. Das Grundprinzip ist aber identisch: Inverkehrbinger:innen von Verpackungen zahlen ein Entgelt an ein EPR-System, das dann wiederum Sammlung, Sortierung und Recycling der Verpackungsabfälle übernimmt. 
 In  Deutschland  erledigt ihr eure Pflichten beispielsweise, indem ihr euch im  Verpackungsregister LUCID  registriert und eure Verpackungen bei einem dualen System (wie Interzero Recycling Alliance über  Lizenzero ) lizenziert. Eine ausführliche Erklärung dazu gibt&#039;s  hier . 
 &amp;nbsp; 
 Kurz erklärt: Das ist die Eco-Fee Modulation 
 Neben dem positiven Marketingeffekt, den nachhaltig gestaltete Verpackungen mit sich bringen, werden diese auch auf politischer Ebene belohnt. Die  Eco-Fee Modulation ist ein Instrument zur Förderung der europäischen Kreislaufwirtschaft . Sie soll Unternehmen einen Anreiz zum vermehrten Einsatz recyclingfähiger Verpackungen geben. Einige EU-Staaten nutzen sie bereits zur Differenzierung der Lizenz- oder Recyclingkosten in ihren jeweiligen EPR-Systemen. Sie ist also ein regulatorisches Instrument, das die Höhe der Produktabgabe davon abhängig macht, wie stark ein Produkt (bzw. seine Verpackung) die Umwelt belastet. Damit setzt sie das „Verursacherprinzip“ konkret um: Produzent:innen zahlen anteilig zu den Umweltkosten, die durch den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen entstehen. 
 Die Modulation zielt konkret darauf ab, Anreize für die Entwicklung nachhaltiger Verpackungsdesigns zu schaffen, indem sie die Lizenzentgelte für Verkaufsverpackungen differenziert. Kurz gesagt, Unternehmen, die umweltfreundliche Verpackungen nutzen, zahlen niedrigere Lizenzentgelte an die EPR-Systeme und sparen somit Kosten. Auf der anderen Seite werden Verpackungen, die nicht den Anforderungen der Eco-Modulation entsprechen, stärker besteuert und sind damit teurer. Dieser Ansatz ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer umweltbewussten Wirtschaftspolitik, die die ökologische Nachhaltigkeit fördert. 
  Ein praktisches Beispiel für Amazon-Händler:innen :  Hier erfahrt ihr, wie ihr mit FBA-konformen Verpackungen Zeit und Geld sparen könnt . 
 &amp;nbsp; 
 Wie sieht die Anwendung der Eco-Fee Modulation in der Praxis aus? 
 Bei der Umsetzung der Eco-Fee wird mit der  Packaging and Packaging Waste Regualtion (PPWR)  eine Vereinheitlichung für Europa angestrebt. Zurzeit ist die Umsetzung in den einzelnen Ländern aber noch heterogen. 
  Grundsätzlich orientiert sich die Recyclingfähigkeit einer Verpackung, auf der die Eco-Fee beruht, an den folgenden Kriterien:  
 
 Sortier- und Trennbarkeit 
 Ausgangsmaterial (Papier, Kunststoff, Metall, Glas) 
 Restentleerbarkeit 
 Störstoffe im Material 
 
 Eine neue Ära der Verpackungen: Die PPWR-Verordnung und Eco-Fee-Modulation 
 Bisher gab es EPR-Systeme mit Eco-Fee-Modulation bereits in einigen EU-Mitgliedstaaten, darunter Italien, Frankreich, Belgien und die Niederlande. Da die Kriterien jedoch stark voneinander abwichen, hat die EU den Bedarf nach europaweiter Harmonisierung erkannt.  Die PPWR wird bereits als die bedeutendste Gesetzesinitiative für den Verpackungssektor seit 30 Jahren bezeichnet. Sie schafft weitreichende Beschränkungen für nicht recycelbare Verpackungen. Betroffen sind nicht nur Hersteller:innen innerhalb der EU, sondern auch Importeur:innen, Händler:innen und Unternehmen aus Drittstaaten, die Verpackungen im EU-Binnenmarkt in Verkehr bringen. Für all diese Unternehmen bedeutet PPWR: mehr Verantwortung für Verpackungen und höhere Kosten, wenn diese nicht ökologisch gestaltet sind.   Vor allem E-Commerce-Unternehmen, deren Geschäftsmodell eng mit Versandverpackungen verbunden ist, werden spürbare Auswirkungen merken. Fehlende Anpassung kann zu hohen Abgaben, Wettbewerbsnachteilen oder sogar dem Verbot führen, Verpackungen in der EU zu verkaufen.    Die gute Nachricht:  Es bleibt noch genügend Zeit, das aktuelle Verpackungsportfolio schrittweise an die neuen Anforderungen anzupassen.  Ihr versendet in verschiedene EU-Länder?  Wir kümmern uns um eure Verpackungslizenzierung! On top können wir auch für euch überprüfen, ob das Design eurer Verpackung den Anforderungen der Eco-Fee Modulation in euren Zielmärkten entspricht. Sollte das Design der Verpackung noch nicht den Anforderungen der Eco-Fee entsprechen, unterstützen wir euch auf Wunsch auch bei der Anpassung eurer Verpackung an die Standards. 
 &amp;nbsp; 
 Wie gestaltet man Verpackungen PPWR-konform? 
 Recycelbarkeit bedeutet gemäß PPWR, dass die Verpackung anhand unterschiedlicher Material- und Designkriterien bewertet wird. Diese umfassen u. a.: 
 
 Materialzusammensetzung 
 Restentleerbarkeit 
 Additive und Farbstoffe 
 Etiketten, Bänder, Sleeves 
 Klebstoffe und Verbundmaterialien 
 Verschlüsse und kleine Elemente 
 Beschichtungen, Barrieren, Lacke 
 Zerlegbarkeit unterschiedlicher Komponenten 
 
 &amp;nbsp; 
 Die EU-Kommission wird hierzu detaillierte Ökodesign-Vorgaben pro Verpackungskategorie veröffentlichen – für 22 Material- und Formatgruppen (z. B. PET-starr, PET-flexibel, PE-starr, PE-flexibel usw.). Diese Vorgaben werden bis zum 1. Januar 2028 erwartet. Die Regeln zur Bewertung des Large-Scale Recycling sollen bis 1. Januar 2030 folgen. 
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                            <updated>2025-12-02T00:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Neuer ZSVR Mindeststandard für 2025 veröffentlicht: Orientierung für recyclin...</title>
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                                            Wie recyclingfähig ist eine Verpackung wirklich? Diese Frage ist für Händler:innen und Hersteller:innen nicht nur aus ökologischer Sicht entscheidend, sondern auch für die Lizenzierungskosten nach dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG). 
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                 Neuer ZSVR Mindeststandard für 2025 veröffentlicht: Orientierung für recyclinggerechte Verpackungen 
   
  Inhalt:  
 
 
 
  Was ist der Mindeststandard der ZSVR?  
  Die wichtigsten Änderungen 2025 im Überblick  
  Warum ist der Mindeststandard der ZSVR wichtig  
  Fazit  
 
 
 
 &amp;nbsp; 
 Wie recyclingfähig ist eine Verpackung wirklich? Diese Frage ist für Händler:innen und Hersteller:innen nicht nur aus ökologischer Sicht entscheidend, sondern auch für die Lizenzierungskosten nach dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG). Mit der neuen Ausgabe 2025 des Mindeststandards liefert die  Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)  nun ein überarbeitetes Regelwerk, das eine präzisere Bewertung ermöglichen soll und das zugleich die Brücke zur kommenden Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) schlägt. 
 Was ist der Mindeststandard der ZSVR? 
 Der  Mindeststandard  ist eine jährlich veröffentlichte Richtlinie der ZSVR, die Unternehmen hilft, die Recyclingfähigkeit ihrer systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zu ermitteln. Die Standards dieser Bewertung beruhen auf dem § 21 des VerpackG, in dem Regelungen zur ökologischen Gestaltung von Verpackungen festgelegt sind. Er dient als Kompass für die Optimierung von Verpackungen und auch als Vorbereitung auf kommende Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR). Der Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit wird dabei im Einvernehmen mit dem  Umweltbundesamt  (UBA) veröffentlicht. 
 Die wichtigsten Änderungen 2025 im Überblick 
 Auch für 2025 bleibt die Methodik zur Bemessung der Recyclingfähigkeit unverändert. Sie basiert auf der tatsächlichen Verwertungspraxis der Verpackungsbestandteile. Allerdings wurde in diesen Mindeststandard die künftige Regelungssystematik der PPWR mit eingearbeitet, um Unternehmen auf die Neuerungen bestmöglich vorzubereiten. 
 
 
 
  Neue Struktur:  Verpackungen werden nun stärker nach ihrem Hauptmaterial in Kategorien geordnet – ein Ansatz, der sich am europäischen Rechtsrahmen orientiert. 
  Detaillierte Prüfschritte:  Die Methodik bleibt zwar grundsätzlich gleich, die einzelnen Schritte zur Bewertung sind jedoch präziser beschrieben. 
  Neue Berechnungsformel:  Mithilfe einer überarbeiteten Formel lässt sich die Recyclingfähigkeit anhand konkreter Gestaltungsparameter berechnen. 
  Praktische Hilfen:  Im Anhang 2 des Mindeststandards finden sich Tabellen, in denen Materialien und Verpackungselemente (z. B. Etiketten, Klebstoffe, Verschlüsse) hinsichtlich ihrer Recyclingverträglichkeit eingestuft sind. 
  Breitere Expertise:  Für die Überarbeitung wurden mehr Akteure einbezogen, darunter mittelständische Unternehmen, Systembetreiber und das Forum Rezyklat. 
 
 
 
 &amp;nbsp; 
 Hier geht es zum vollständigen  Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG . 
 Verbindung zur PPWR 
 Besonders wichtig: Der Mindeststandard 2025 bereitet Unternehmen auch auf die zukünftigen Vorgaben der  PPWR  vor. Ab 2030 dürfen EU-weit nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die eine hinreichende Recyclingfähigkeit aufweisen. Mit der neuen Struktur und den detaillierten Prüfschritten erhalten Unternehmen heute schon einen Vorgeschmack auf die Logik, die später EU-weit gilt. Genau abgebildet werden können die Bemessungskriterien der Recyclingfähigkeit nach der PPWR allerdings noch nicht, da diese erst zu 2028 erwartet werden. 
 Praktische Tipps für Händler:innen und Hersteller:innen 
 
 
 
  Materialauswahl prüfen:  Monomaterialien (z. B. reine PE- oder PP-Folien, unbeschichteter Karton) sind klar im Vorteil. Materialverbunde, die sich nicht trennen lassen, verschlechtern die Recyclingfähigkeit erheblich. 
  Dekoration und Zusätze hinterfragen:  Große, vollflächige Etiketten oder Sleeves können das Sortieren und Recyceln erschweren. 
  Verschlüsse und Beschichtungen beachten:  Kunststoffdeckel sollten möglichst aus demselben Material wie der Hauptkörper bestehen. Innenbeschichtungen, die sich nicht ablösen lassen, können zur Abwertung führen. 
  Trennbarkeit ermöglichen:  Wenn verschiedene Materialien notwendig sind, sollten sie leicht voneinander zu trennen sein (z. B. abziehbare Deckelfolie). 
  Frühzeitig planen:  Ab 2030 sollen mit der PPWR nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die mindestens zu 70 % stofflich verwertbar sind. Wer jetzt umstellt, vermeidet späteren Handlungsdruck. 
 
 
 
 &amp;nbsp; 
 Warum ist der Mindeststandard der ZSVR wichtig 
 Der neue Mindeststandard ist nicht nur für die unmittelbare Lizenzierung bei den dualen Systemen (zum Beispiel über  Lizenzero ) relevant. Er gibt Unternehmen auch Hinweise, wie ihre Verpackungen im Hinblick auf die Recyclingfähigkeit einzuordnen sind. Wer heute schon Anpassungen vornimmt, ist auf der sicheren Seite, wenn die europäischen Vorgaben der PPWR Schritt für Schritt verbindlich werden. 
 Fazit 
 Mit dem Mindeststandard 2025 setzt die ZSVR ein deutliches Signal: Verpackungen sollen einfacher bewertbar, transparenter und praxisnäher gestaltet werden. Für Hersteller:innen und Händler:innen bedeutet das eine klarere Orientierung und zugleich den Auftrag, Verpackungsdesign konsequent auf Recyclingfähigkeit auszurichten. 
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            <title type="text">Kennzeichnungspflicht in Frankreich: Das Triman-Logo und die Sortierhinweise</title>
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                                            Das Triman-Logo ist ein Beschilderungssystem aus Frankreich, dass zum Kennzeichnen von Verbraucherinformationen genutzt wird. Es soll ein visuelles Signal für Konsument:innen erzeugen und ihnen mitteilen, dass das Produkt und seine Verpackung getrennt voneinander entsorgt werd...
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 Kennzeichnungspflicht in Frankreich: Das Triman-Logo und die Sortierhinweise 
 Inhalt: 
 
  Was ist das französische Triman-Logo?  
  Der Sortierhinweis als Ergänzung zum Triman-Logo  
  Wann muss das Triman-Logo aufgebracht werden?  
  Triman-Logo PNG-Grafik als Download  
  Der Präventionsplan  
  Seit 2024: Zusammenlegung der DPR-Wertschöpfungsketten für Grafisches Papier und Haushaltsverpackungen!  
 
 &amp;nbsp; 
 Green Deal,  Plastiksteuer , Verpackungsvorgaben: Auch die Europäische Union treibt das Thema Umweltschutz um. Die EU-Verpackungsrichtlinie soll die Auswirkungen steigender Verpackungsabfälle auf die Umwelt verringern und eine effiziente Kreislaufwirtschaft in den einzelnen Mitgliedsstaaten fördern. Die konkrete Umsetzung der EU-weiten Richtlinie erfolgt von Land zu Land unterschiedlich: So gibt es beispielsweise in Deutschland das  Verpackungsgesetz , in Österreich ist es die  Verpackungsverordnung .  In Frankreich wiederum existiert als eine der maßgeblichen Vorgaben die sogenannte Kennzeichnungspflicht:  Unternehmen müssen demnach recycelbare Produkte und Verpackungen, die schlussendlich durch Konsument:innen zu Hause entsorgt werden,  mit dem Triman-Logo kennzeichnen . Davon sind auch nicht-französische (Online-)Händler:innen betroffen, die Produkte an Privatkund:innen in Frankreich vertreiben. Was gibt es bei der französischen Kennzeichnungspflicht zu beachten? Alle wichtigen Details haben wir im Folgenden zusammengefasst. 
 &amp;nbsp; 
 Was ist das französische Triman-Logo? 
 Das Triman-Logo ist ein Beschilderungssystem aus Frankreich, dass zum  Kennzeichnen von Verbraucherinformationen  genutzt wird. Es soll ein visuelles Signal für Konsument:innen erzeugen und ihnen mitteilen, dass das Produkt und seine Verpackung getrennt voneinander entsorgt werden müssen, damit beide recycelt werden können. Hersteller:innen, Importeur:innen und Händler:innen müssen zusätzliche Informationen zur korrekten Entsorgung neben dem Triman-Logo hinzufügen, sodass Verbraucher:innen es leichter haben, das Produkt und die Verpackung fachgerecht zu trennen und zu entsorgen. Das passiert über die Sortierhinweise (Mehr dazu unten). Durch die korrekte Entsorgung der Verpackungen in den Haushalten soll eine effiziente Kreislaufwirtschaft gefördert werden. 
 Seit dem 1. Januar 2021 sind die Vorschriften zur Kennzeichnungspflicht im französischen Umweltgesetzbuch verankert. Dies bedeutet, dass seit diesem Zeitpunkt auch Elektrogeräte und deren Verpackungen der Kennzeichnungspflicht unterliegen. Neben dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne müssen diese seit 2022 zusätzlich mit dem Triman-Logo gekennzeichnet werden (siehe Grafik). 
 Eine weitere bedeutende Änderung trat im Januar 2022 in Kraft: Bisher konnten Händler:innen, die nicht die Hersteller:innen der Ware sind, durch das Triman-Logo auf ihren Onlineshops zur korrekten Trennung anleiten. Seit 2022 ist dies nicht mehr ausreichend. Es ist nun erforderlich, das Logo direkt auf der Verpackung anzubringen. 
  Das Triman-Logo besteht aus drei Teilen: 
 
  Eine Person  symbolisiert den / die verantwortungsbewusste:n Endverbraucher:in 
  Drei Pfeile  in der Mitte stehen für die Sortierung und Sammlung zur besseren Abfallverwertung 
  Ein dünner Pfeil  im Hintergrund signalisiert das Recycling 
 
 &amp;nbsp; 
 Der Sortierhinweis als Ergänzung zum Triman-Logo 
 Seit dem 1. Januar 2022 ist es für Inverkehrbringer:innen von Haushaltsverpackungen auf dem französischen Markt verpflichtend, mit der Implementierung der sogenannten Sorting-Info zu beginnen. 
 Laut diesem Anforderungskatalog müssen seit dem 9. September 2022 alle Verkaufsverpackungen mit dem Triman-Logo und speziell für den französischen Markt entwickelten Trennhinweisen versehen sein. Diese Trennhinweise beinhalten neben dem Länderkürzel für Frankreich (bei Vertrieb außerhalb Frankreichs idealerweise ergänzt durch das Kürzel „FR“) auch Angaben zu den einzelnen Verpackungskomponenten und den entsprechenden Trennbehältern. Die Darstellung der Trennhinweise kann in Textform (auf Französisch), als Piktogramm oder in einer Kombination aus beidem erfolgen, wobei strikte länderspezifische Darstellungsregeln zu beachten sind. 
 
 In Frankreich werden üblicherweise alle nicht aus Glas bestehenden Verpackungen in der „Gelben Tonne“ entsorgt, während Glasverpackungen im grünen Glascontainer zu entsorgen sind. Dies vereinfacht die Kennzeichnung und Trennung für Verbraucher:innen. 
 Bei Verpackungen mit mehreren Komponenten müssen diese einzeln aufgeführt und entsprechend eingeordnet werden. 
 
 &amp;nbsp;  
 Diese Kennzeichnungsregelungen gelten für alle in Frankreich vertriebenen Verkaufsverpackungen und betreffen sowohl inländische als auch ausländische Vertreiber:innen, unabhängig vom Vertriebskanal. Ausnahmen von der neuen Sorting-Info sind: 
 Kleine Verpackungseinheiten: 
 
 Für Verpackungen unter 10 cm² ohne Gebrauchsanweisung oder Ähnliches ist erforderlich, dass die Informationen über das Triman-Logo und die Trennhinweise elektronisch verfügbar sind (z.B. auf der Website, der Produktseite im Onlineshop usw.). 
 Verpackungen mit einer Größe von 10 bis 20 cm² ohne Gebrauchsanweisung oder Ähnliches müssen mit dem Triman-Logo gekennzeichnet sein, während die Trennhinweise elektronisch abrufbar sein müssen (z.B. auf der Website, der Produktseite im Onlineshop usw.). 
 Bei Verpackungen bis zu 20 cm², die eine Gebrauchsanweisung oder Ähnliches enthalten, müssen sowohl das Triman-Logo als auch die Trennhinweise auf dieser Beilage aufgeführt sein. 
 Die Kennzeichnungspflicht ist mit einer Lizenzierungspflicht in Frankreich verbunden. Schon ab dem Vertrieb eines einzelnen Produkts auf dem französischen Markt entsteht die Verpflichtung zur Kennzeichnung und zur Lizenzierung der Verkaufsverpackungen. 
 
 &amp;nbsp; 
 Wann muss das Triman-Logo aufgebracht werden? 
 Wenn ihr Produkte nach Frankreich importiert, müsst ihr die französische Verpackungsrichtlinie beachten, sie sowohl eine Kennzeichnungspflicht als auch eine Pflicht zur Lizenzierung bei einem französischen Recyclingsystem (ähnlich wie beim deutschen Verpackungsgesetz) umfasst. Ob eure Produkte aktuell mit dem Triman-Logo gekennzeichnet werden müssen, könnt ihr anhand der folgenden Grafik schnell überprüfen: 
 &amp;nbsp;  
 &amp;nbsp; 
 Triman-Logo PNG-Grafik als Download 
 Hier könnt ihr das Triman-Logo als PNG-Datei herunterladen: 
 
 Rechts-Klick auf folgenden Link:  Triman-Logo  
 „Link speichern unter&amp;nbsp;…“ auswählen 
 PNG-Datei abspeichern 
 
  Bitte berücksichtigen:  Das Triman-Logo darf nicht kleiner als 6&amp;nbsp;mm sein. Es wird stets in Schwarz-Weiß abgedruckt, während es bei den Sortierhinweisen freisteht, ihn schwarz-weiß oder farbig abzudrucken. 
  Alle gesammelten Vorgaben findet ihr im folgenden, vom französischen Systemanbiter CITEO herausgegebenen Guide:  Zum Handbuch   
 &amp;nbsp; 
 Der Präventionsplan 
 Aufgrund der Neuerungen im französischen Gesetz zur erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) ergeben sich neue Anforderungen: Bis zum 15. Oktober 2023 war es erforderlich, beim französischen dualen System einen Plan zur Reduzierung der Umweltauswirkungen Ihrer Verpackungen einzureichen. Dieser Plan wird alle fünf Jahre auf seine Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Ihr habt die Möglichkeit, euch einem kollektiven Plan anzuschließen oder einen individuellen Plan zu erstellen. 
 &amp;nbsp; 
 Seit 2024: Zusammenlegung der DPR-Wertschöpfungsketten für grafisches Papier und Haushaltsverpackungen! 
 Im Streben nach einer effizienteren und umweltfreundlicheren Kreislaufwirtschaft hat Frankreich beschlossen, die Wertschöpfungsketten für grafisches Papier und Haushaltsverpackungen ab Januar 2024 zu vereinen. Diese Entscheidung zielt darauf ab, Synergien zu schaffen und die Umweltauswirkungen der Produktion und Entsorgung zu minimieren.   Was bedeutet das konkret? Ein verbessertes Kreislaufsystem, das den gesamten Lebenszyklus von grafischem Papier und Haushaltsverpackungen umfasst. Von der Produktion bis zum Recycling – alles unter einem nachhaltigen Dach. Dank dieser Fusion können wir euch seit Januar 2024 eine Betreuung über nur einen Vertrag für die gesamte neue Branche, Haushaltsverpackungen und grafische Papiere, anbieten. 
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            <title type="text">VerpackG: Was ist eine Serviceverpackung?</title>
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                 VerpackG: Was ist eine Serviceverpackung? 
 &amp;nbsp;  
  Seit Anfang 2019 werden Unternehmen, die sogenannte Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, durch das Verpackungsgesetz ( VerpackG ) stärker für die auf diesem Wege entstehenden Abfälle zur Verantwortung gezogen. Die Umsetzung der Pflichten sorgt jedoch nach wie vor bei vielen Unternehmen für Verwirrung. Einer der Gründe dafür sind die zahlreichen, formaljuristischen Begrifflichkeiten, die sich im  Gesetzestext  finden, um die man zur korrekten Vorgabenerfüllung aber nicht herum kommt. Einer dieser Begriffe ist der bereits genannte Terminus der „Verkaufsverpackung“: Was genau verbirgt sich dahinter? Welche Verpackungen zählen dazu? Und welche nicht?  
 In unserer Blogreihe zum Thema Verkaufsverpackungen beleuchten wir die insgesamt drei Unterkategorien der Verkaufsverpackung und beantworten grundlegende Fragen, die für das Verständnis des Gesetzes essenziell sind.  Versand - und  Produktverpackung  haben wir bereits in den letzten Wochen näher erläutert. Den Abschluss macht nun Kategorie Nr. 3, die Serviceverpackung. 
 Was also kennzeichnet eine Serviceverpackung? Wie unterscheidet sich diese zu den anderen Verpackungsarten? Welche Besonderheiten gilt es hinsichtlich des Verpackungsgesetzes zu beachten? Alle wichtigen Infos finden Sie im folgenden Beitrag. 
 &amp;nbsp; 
 Inhalt 
 
  Was ist eine Serviceverpackung?  
  Wer ist laut VerpackG verpflichtet &amp;amp; Unterschiede zu Produkt- und Versandverpackungen  
  Besonderheit der Serviceverpackung im Hinblick auf das Verpackungsgesetz  
  Neue Vorgaben &amp;amp; typische Stolperfallen seit 1. Juli 2022  
  Überblick: Das sind die Pflichten des VerpackG  
 
 &amp;nbsp; 
 &amp;nbsp; 
 Was ist eine Serviceverpackung? 
 Verpackungen, die erst bei Übergabe der Ware an den Endkonsument:innen befüllt werden, gelten als Serviceverpackungen. Sie sollen die Übergabe überhaupt erst ermöglichen oder aber unterstützen. Serviceverpackungen kommen häufig in der Außer-Haus-Gastronomie zum Einsatz: Beim Verkauf von Essen und Getränken in Bäckereitüten, Pizzakartons, Alu-Schalen, Einweggeschirr oder Tragetaschen. Aber auch viele andere Dienstleister:innen nutzen die Verpackungsart, um ihre Ware sicher zu übergeben, wie etwa in Form von Obstkörben, Schalen, Tragetaschen, Beuteln oder Folien von z.B. Textilreinigungen. 
 Eine Verpackung zählt auch dann als Serviceverpackung, wenn Kund:innen die Verpackung selbst befüllen (z. B. an einer Salatbar), wenn ein Entgelt für die Verpackung anfällt (z. B. Einweg-Kaffeebecher oder Einkaufstüten), oder wenn die Verpackung aus biologisch abbaubaren Materialien besteht. Auch wenn die Verpackung bereits vor dem Eintreffen der Kundschaft befüllt wird, wie bei frisch gebackenen Keksen im Bäckerladen, gilt sie weiterhin als Serviceverpackung. 
 &amp;nbsp; 
   
 &amp;nbsp; 
 Da Konsument*innen die Serviceverpackung bei sich zu Hause oder in öffentlichen Abfallbehältern entsorgen und es dem Verpackungsgesetz genau um solche   Verpackungen und deren Recycling geht, müssen Unternehmen für das Inverkehrbringen von Serviceverpackungen eine Verpackungslizenz abschließen. 
 Verpackungen, die zum Vorverpacken von Produkten oder zum Versand genutzt werden, gelten in Abgrenzung dazu nicht als Serviceverpackung. Ein Beispiel ist hier eine vorverpackte Kekstüte in einer Groß-Bäckerei, die erst im Ladengeschäft an den*die Endverbraucher*in übergeben wird. Da das Produkt dennoch bei der*dem privaten Endverbraucher*in als Abfall landet, handelt es sich bei solchen Verpackungen jedoch wiederum um ebenfalls lizenzierungspflichtige Produkt- oder Umverpackungen, welche ebenfalls bei einem dualen System lizenziert werden. 
   Jetzt Lizenzierungspreis kalkulieren   
 &amp;nbsp; 
 Wer ist laut VerpackG verpflichtet &amp;amp; Unterschiede zu Produkt- und Versandverpackungen 
 Betroffen sind Händler:innen und Produzenten, die gewerblich tätig sind und Verkaufsverpackungen befüllen, die typischerweise beim Endverbraucher anfallen. Treffen diese Punkte zu, greift das Verpackungsgesetz. Damit sind insbesondere stationäre Händler:innen wie Bäckereien, Restaurants, Floristen, Hofläden oder Apotheken verpflichtet, sich an die Regelungen des VerpackG zu halten. 
 Eine Versandverpackung wird für den Versand einer Ware genutzt und soll einen sicheren Transport unterstützen. Die Ware gelangt über eine:n Versanddienstleister:in zu Konsument:innen. Das inverkehrbringende Unternehmen übergibt die Ware dabei nicht direkt in die Hände der Konsument:innen – sonst würde die genutzte Verpackung nach dem VerpackG als Serviceverpackung gelten. 
 Eine Produktverpackung wiederum schützt die enthaltene Ware unmittelbar und kann –insbesondere im Lebensmittelbereich – durch ihre Beschaffenheit die Haltbarkeit des Produktes verlängern. Ohne solch eine Verpackung kann die Ware oftmals nicht übergeben werden. Beispielsweise kann ein Joghurt ohne Produktverpackung (=   den Joghurtbecher) nicht verkauft werden. Die Produktverpackung wird im Gegensatz zur Serviceverpackung in den meisten Fällen unmittelbar im Kontext der Herstellung mit dem Produkt befüllt, während bei der Serviceverpackung einige Zeit zwischen der Herstellung des Produkts und ihrer Befüllung verstreichen kann. 
 Serviceverpackungen finden sich in nahezu allen Branchen – von Bäckereien mit Brötchentüten und Coffee-to-go-Bechern über Blumenläden mit Papier, Folien und Netzen bis hin zu Metzgereien mit Schalen und Folien. Auch Supermärkte, Gastronomie oder Wäschereien nutzen typische Serviceverpackungen wie Einkaufstüten, Menüschalen oder Beutel für die Übergabe ihrer Waren. 
 Unabhängig von der Art der Verpackung müssen jedoch die Pflichten aus dem VerpackG für alle Formen der Verkaufsverpackung – ob Produkt-, Versand- oder Serviceverpackung – durch das inverkehrbringende Unternehmen erfüllt werden (einen Überblick Ihrer Pflichten finden Sie  hier ). 
  Wichtig:  Durch die Art der Ausgabe kann aus einer Serviceverpackung auch eine Produkt- oder Versandverpackung werden. Zum Beispiel, wenn eine Bäckerei im Hofladen Wurst in Folie einschweißt (Produktverpackung) oder Waren im Karton verschickt (Versandverpackung). In diesen Fällen ist eine Vorlizenzierung nicht zulässig - der Händler muss selbst die Systembeteiligung übernehmen. 
 &amp;nbsp; 
 Besonderheit der Serviceverpackung im Hinblick auf das Verpackungsgesetz 
 Generell sollte jedes Unternehmen, welches Serviceverpackungen in Umlauf bringt, die VerpackG-Pflichten beachten. Serviceverpackungen bilden jedoch die einzige Ausnahme, bei der die Systembeteiligungspflicht an den:die Vorvertreiber:in der Verpackung übergeben werden kann (Mehr Infos dazu in unserem Blogartikel „ Lizenzierte Verpackungen “). 
    Wichtig:&amp;nbsp; Ist dies der Fall, sollte sich das letztvertreibende (= die Verpackung befüllende) Unternehmen jedoch bestätigen lassen, dass die Pflicht tatsächlich von anderer Stelle übernommen wurde, um dies als eigentlich zuständige:r Letztvertreiber:in nachweisen zu können. 
 &amp;nbsp; 
 Neue Vorgaben &amp;amp; typische Stolperfallen seit 1. Juli 2022 
  Update:  Seit dem 03. Juli 2021 ist die erste Verpackungsgesetz-Novelle rechtskräftig.&amp;nbsp; 
 Seit dem 1. Juli 2022 gilt: Auch wenn vorlizenzierte Serviceverpackungen gekauft werden, müssen sich Letztvertreiber im LUCID-Register eintragen. Dabei wird im Anmeldeprozess angegeben, ob es sich ausschließlich um vorlizenzierte Verpackungen handelt. Nur in diesem Fall entfällt die eigene Pflicht zur Systembeteiligung und Datenmeldung. Kaufen Händler:innen nicht-vorlizenzierte Verpackungen, müssen sie zusätzlich selbst am dualen System teilnehmen und Daten an LUCID melden. 
 Typische Stolperfalle: Wenn eine Verpackung für den Versand genutzt wird, wird sie automatisch zur Versandverpackung und darf nicht vorlizenziert erworben werden. Beispiel: Ein Hofladen verkauft Käse und Wurst im Laden (Serviceverpackung), bietet aber zusätzlich einen Online-Versand an. Die eingeschweißte Wurst ist dann eine Produktverpackung, der Versandkarton eine Versandverpackung – beides muss der:die Händler:innen selbst lizenzieren. Weitere Informationen zu allen Änderungen und Übergangsfristen finden Sie in unserem Blogbeitrag zur  Verpackungsgesetz-Novelle 2021 . 
 &amp;nbsp; 
 Überblick: Das sind die Pflichten des VerpackG 
 Alle Unternehmen, die Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringen und an private Endverbraucher:innen übergeben, gelten nach dem VerpackG als Erstinverkehrbringer:innen von Verpackungen. Sie müssen insgesamt drei Pflichten einhalten: 
 
  Registrierungspflicht : Betroffene Unternehmen müssen sich einmalig im öffentlich einsehbaren Melderegister  LUCID  registrieren. Dies wird von der Behörde Zentralen Stelle Verpackungsregister bereitgestellt, um die Pflichteinhaltung nachvollziehen zu können.  Wie Sie sich vollständig registrieren, lesen Sie in unserer  LUCID  Anleitung nach.  
  Systembeteiligungspflicht : Durch die jährliche Leistung eines „Lizenzentgeltes“ an ein duales System (wie Interseroh+ via den Onlineshop Lizenzero), welches sich aus Menge und Materialart der Verpackungen berechnet, beteiligen sich Unternehmen an der Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen. Um das duale System und LUCID zu verknüpfen, müssen Unternehmen die Registrierungsnummer von LUCID beim dualen System angeben. 
   JETZT MENGEN BERECHNEN   
 
  Datenmeldepflicht : Als wiederkehrende Pflicht müssen Unternehmen die lizenzierten Verpackungsmengen sowie den Namen des dualen Systems in ihrem LUCID Konto angeben.   Wichtig : Die Daten in LUCID müssen immer mit den Daten des dualen Systems übereinstimmen, da ein regelmäßiger Datenabgleich mit den dualen Systemen erfolgt. 
 
 &amp;nbsp; 
 Wer diese Pflichten nicht erfüllt, riskiert Bußgelder bis zu 200.000 Euro, Abmahnungen oder sogar ein Vertriebsverbot. Das betrifft insbesondere fehlende LUCID-Registrierungen oder nicht nachgewiesene Systembeteiligungen. 
 Bei solch einer doppelten Datenmeldung können schnell Tipp-oder Übertragungsfehler entstehen. Wir erleichtern Ihnen die Arbeit: Mit unserem  Mengen-Download für LUCID  nehmen Sie die Meldung sowohl bei uns als auch bei LUCID schnell &amp;amp; einfach vor. Informieren Sie sich dazu in unserem Blogartikel „ Datenmeldung leicht gemacht “ oder  nutzen Sie das Tool direkt . 
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            <title type="text">Novelle des Verpackungsgesetzes: Diese Änderungen traten zum Juli 2021 in Kraft</title>
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                                            Rund zweieinhalb Jahre nach seinem initialen Inkrafttreten wurde die erste Novelle des Verpackungsgesetzes (auch VerpackG2 genannt) wirksam. Viele der Änderungen betreffen Händler:innen, die ihre Waren an private Endkund:innen übergeben. Für sie gilt seitdem eine Erweiterung d...
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Novelle des Verpackungsgesetzes: Diese Änderungen traten zum Juli 2021 in Kraft 
 Inhalt: 
 
  Die Änderungen der Verpackungsgesetz-Novelle im Überblick  
  Welche Nachweise müsst ihr bei eurem Marktplatz vorlegen?  
  Kontrollpflicht und Klärung der Zuständigkeiten im Fulfilment  
  Fazit – Novelle des Verpackungsgesetzes  
 
 &amp;nbsp; 
 Rund zweieinhalb Jahre nach seinem initialen Inkrafttreten wurde die erste Novelle des Verpackungsgesetzes (auch VerpackG2 genannt) wirksam. Viele der Änderungen betreffen Händler:innen, die ihre Waren an private Endkund:innen übergeben. Für sie gilt seitdem eine Erweiterung der bestehenden Registrierungs-, Nachweis- und Dokumentationspflichten. Aber auch Inverkehrbringer:innen von Transportverpackungen im Großhandel sind von der Gesetzesänderung betroffen. Welche konkreten Neuerungen es in der Novelle des Verpackungsgesetzes bzw. VerpackG2 gab und was ihr dazu wissen müsst, haben wir euch hier zusammengestellt. 
 Im Januar 2019 ist das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Seitdem sind Erstinverkehrbringer:innen von Verpackungen, wie stationäre Einzelhändler:innen und Onlinehändler:innen verpflichtet, sich in der Datenbank LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu registrieren. Da nicht alle dieser Pflicht nachkamen, hat das Bundesumweltministerium die  Verpackungsgesetz-Novelle  (VerpackG2) beschlossen, die seit Juli 2021 in Kraft ist und das ursprüngliche Gesetz noch einmal nachgeschärft hat. Besonders stark betroffen sind Onlinehändler:innen sowie Betreiber:innen elektronischer Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister:innen. 
 &amp;nbsp; 
 Die Änderungen der Verpackungsgesetz-Novelle im Überblick 
 Die Verpackungsgesetz-Novelle betraf sowohl kleinere Händler:innen als auch Händler:innen im B2B-Bereich. Wir stellen die wichtigsten Neuerungen vor: 
 § 3 Absatz 14 a-c VerpackG-E: Neue Begriffsbestimmungen 
 Eine Neuerung der VerpackG-Novelle besteht darin, Begriffe wie „elektronischer Marktplatz“, „Fulfillment-Dienstleister“ und die „Bevollmächtigung“ genauer zu definieren. Dadurch wird schon sehr deutlich, auf wen viele der Neuerungen des VerpackG 2021 abzielen: Insbesondere für  Onlinehändler:innen  mit eigenem Onlineshop als auch Vertreiber:innen, die auf digitalen  Marktplätzen  aktiv sind, wird es zukünftig deutlich schwerer, ihrer Produktverantwortung aus dem Weg zu gehen. Beim Delegieren des Versands wie etwa über  Fulfillment by Amazon  sind es verstärkt die Händler:innen, die künftig für die Erfüllung der Pflichten aus dem VerpackG zuständig sind. 
  Seit Juli 2022 gilt:  Händler:innen, die über elektronische Marktplätze verkaufen, müssen ihren Plattformbetreibern Nachweise über die Verpackungslizenzierung vorlegen. Betreiber wie Amazon, Ebay oder Etsy haben eine gesetzliche Kontrollpflicht, die Einhaltung der VerpackG-Pflichten sicherzustellen. Ohne gültige Nachweise dürfen Händler:innen dort keine Waren mehr vertreiben. 
  Auch Fulfilment-Dienstleister haben seit 2022 eine Kontrollpflicht . Sie dürfen ihre Leistungen nur erbringen, wenn die beauftragenden Händler:innen eine gültige Registrierung im Verpackungsregister LUCID („EPR-Nummer“) sowie ein Teilnahmezertifikat am dualen System nachweisen können. Damit ist endgültig klar geregelt: Verantwortlich für die Lizenzierung sind ausschließlich die Händler:innen, niemals der Fulfilment-Dienstleister. 
 § 7 Absatz 7 VerpackG-E: Vertriebsverbot von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen erweitert 
 Wer als Händler:in lizenzierungspflichtige Verpackungen verwenden möchte, muss sich zwingend vor dem Erstinverkehrbringen der Materialien auf dem deutschen Markt bei einem dualen System mit einer  Verpackungslizenz  anmelden und die  Registrierung in LUCID  bei der Zentrale Stelle durchführen. Das gilt auch für Vertreiber:innen im Ausland, die an Endkund:innen in Deutschland liefern. Hervorgehoben wird ausdrücklich das Vertriebsverbot von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen durch Händler:innen – etwa auf Online-Marktplätzen – solange sie ihren VerpackG-Pflichten nicht nachgekommen sind. Marktplätze wie Amazon und Etsy sind zukünftig verpflichtet, das korrekte Verhalten ihrer Händler:innen zu überprüfen. Zudem benötigen auch Fulfillment-Dienstleister:innen zukünftig einen Nachweis über die Systembeteiligung von ihren Kund:innen. 
 § 9 VerpackG-E: Ausweitung der Registrierungspflicht 
 Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes müssen auch Erstinverkehrbringer:innen von allen nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungsmaterialien wie  Transportverpackungen , Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sowie Einwegpfandverpackungen künftig eine Registrierung bei der Zentralen Stelle vornehmen. Im neuen VerpackG wird es möglich sein, eine mögliche Bevollmächtigung bei der Registrierung anzugeben, die dann auch von der ZSVR veröffentlicht wird. Neu ist auch, dass sich Letztinverkehrbringer:innen von  Serviceverpackungen  wie Gastronomen oder kleine Lebensmitteleinzelhändler bei der Zentralen Stelle in LUCID registrieren müssen. 
  Diese Regelung gilt seit dem 01. Juli 2022.  Auch nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen müssen nun registriert werden, etwa Transportverpackungen, Verkaufs- und Umverpackungen, die nicht bei Endkund:innen anfallen, systemunverträgliche Verpackungen, schadstoffhaltige Verpackungen, Mehrwegverpackungen sowie Einweggetränkeverpackungen mit Pfandpflicht. Mengen müssen dabei nur für systembeteiligungspflichtige Verpackungen angegeben werden. 
 § 15 Absatz 1 und 3 VerpackG-E: Neue Informations-, Vorlage-, Nachweis- und Dokumentationspflichten 
 Eine kräftige Verschärfung tritt auch für B2B-Versender:innen für die von ihnen genutzten Transportverpackungen wie Kisten, Paletten und Folien ebenso wie Verkaufs- und Umverpackungen mit gewerblichem Anfallort und Mehrwegverpackungen ein. Sie müssen strenge Informations-, Vorlage-, Nachweis- und Dokumentationspflichten erfüllen und zukünftig einen Nachweis der Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen erbringen. Wer Transportverpackungen sowie systemunverträgliche Verpackungen an private Endverbraucher:innen wie beispielsweise Verpackungen von Kühlschränken oder Sofas aushändigt, muss die Nutzer:innen stärker über die Rückgabemöglichkeiten informieren. 
 § 30 a VerpackG-E: Mindestrezyklateinsatz 
 Bei PET-Einwegkunststoffgetränkeflaschen muss es zukünftig einen Mindesteinsatz von Rezyklat geben. Ab 1. Januar 2025 müssen mindestens 25 Masseprozent und zum 1. Januar 2030 30 Masseprozent verwendet werden. 
 § 31 VerpackG-E: Erweiterte Pfandpflicht 
 Mit dem neuen VerpackG 2021 wird auch die Pfandpflicht ausgeweitet. Sie gilt zukünftig auch für Einwegkunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen. Diese Änderung gilt ab dem 1. Januar 2022, eine Übergangsfrist, ohne dass ein Pfand erhoben werden muss, für noch im Umlauf befindliche Verpackungen gilt bis 1. Juli 2022. Ausnahmen bilden Milch und Milcherzeugnisse, hier greift die Pfandpflicht erst ab 1. Januar 2024. 
 §33 VerpackG-E: Pflicht zur Mehrwegverpackung 
 In der Gastronomie werden in der Regel sehr kurzlebige Serviceverpackungen für Speisen verwendet. Gastronom:innen sind mit dem VerpackG-E ab 1. Januar 2023 verpflichtet, Lebensmittel außer Haus auch in Mehrwegverpackungen anzubieten, um auf diese Weise den Verbrauch von Einwegverpackungen zu senken. Für kleine Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeiter:innen und einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 80 m² greift eine Ausnahme: Sie müssen nicht zwingend eine Mehrwegalternative anbieten, sollen jedoch von Verbraucher:innen mitgebrachte Behältnisse befüllen müssen. 
 §35 Abs. 2 VerpackG-E: Bevollmächtigung 
 Nach § 35 Abs. 2 können Hersteller:innen, die keine Niederlassung in Deutschland haben, künftig Bevollmächtigte mit der Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen beauftragen. Ausnahme davon ist die Registrierungspflicht. Bevollmächtigte gelten im Hinblick auf diese Verpflichtungen dann als Hersteller:innen im Sinne des Verpackungsgesetzes. 
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 Welche Nachweise müsst ihr bei eurem Marktplatz vorlegen? 
  Nachweis 1:  Nach der Registrierung im Verpackungsregister LUCID erhaltet ihr eure individuelle LUCID-Registrierungsnummer (auch &quot;EPR-Nummer&quot; genannt). Das ist euer Nachweis, dass ihr die  Registrierungspflicht  erfüllt. (Diese Nummer hinterlegen ihr in eurem Seller-Account) 
  Nachweis 2:  Teilnahmezertifikat am dualen System. Sobald ihr euren Lizenzvertrag bei Lizenzero abgeschlossen habt, und die LUCID-Registrierungsnummer auch in eurem Lizenzero-Kundenkonto eingetragen habt, können ihr euch euer Lizenzero-Teilnahmezertifikat im PDF-Format unter &quot;Dokumente&quot; herunterladen. Das ist euer Nachweis, dass ihr die  Lizenzierungspflicht  erfüllt. 
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 Kontrollpflicht und Klärung der Zuständigkeiten im Fulfilment 
 Seit Juli 2022 sind immer die beauftragenden Händler:innen für die Verpackungslizenzierung zuständig. In keinem Fall ist der Fulfilment-Dienstleister mehr für die Lizenzierung von Verpackungen verantwortlich. Genau wie Marktplatzbetreiber:innen, sind auch Fulfilment-Dienstleister:innen dazu verpflichtet, ihre Händler:innen bezüglich der Pflichterfüllung zu kontrollieren. Können keine Nachweise über eine vollständige Lizenzierung vorgezeigt werden, dürfen Fulfilment-Dienstleister:nnen keine Leistungen für die Händler:innen übernehmen. 
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 Fazit – Novelle des Verpackungsgesetzes 
 Mit den Änderungen des Verpackungsgesetzes 2021 wurden die bestehenden Regeln noch einmal nachgeschärft, um Schlupflöcher zu schließen und möglichst flächendeckend alle Unternehmen, die Verpackungsmaterialien verwenden beziehungsweise erstmalig in Umlauf bringen, zur Registrierung in LUCID und der Beteiligung an einem dualen System zu motivieren. Denn um Recycling und Umweltschutz zu gewährleisten, ist es unumgänglich, dass sich die Inverkehrbringer:innen von Verpackungen an deren Verwertungsprozess beteiligen. 
   Jetzt Verpackungen lizenzieren   
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                 How-To-Guide: Systembeteiligungsvertrag - die wichtigsten Infos zur Anmeldung bei dualen Systemen 
  Im Rahmen des Verpackungsgesetzes, das im Januar 2019 in Kraft getreten ist, sind eine ganze Reihe Verpflichtungen eingeführt worden, mit denen Unternehmen konfrontiert sind. Firmen, die Produkte an private Endverbraucher:innen ausgeben und dafür Verpackungen erstmalig verwenden, müssen einige Regelungen beachten. Dazu zählt neben anderen Maßnahmen auch die sogenannte Systembeteiligungspflicht. Was bedeutet das? Was müssen Unternehmen beachten, um gesetzeskonform zu handeln und die Auflagen zu erfüllen? Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen rund um die Anmeldung bei einem dualen System zusammengestellt.   
 Inhalt 
 
  Was ist eine Systembeteiligung?  
  Wer ist systembeteiligungspflichtig?  
  Anleitung: So handeln betroffene Vertreiber*innen gesetzeskonform nach VerpackG  
  LUCID-Nummer und Datenmeldung: So behalten Sie den Überblick  
  Ausnahmen von der Systembeteiligungspflicht  
  Fazit - Systembeteiligungspflicht ist ein essentieller Baustein des Verpackungsgesetzes  
 
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 Die Systembeteiligungspflicht ist ein essentieller Baustein des  Verpackungsgesetzes  (VerpackG). Denn insbesondere im Online-Handel hat es in den letzten Jahren einen rasanten Anstieg des Verbrauchs von Verpackungsmaterial gegeben. Eine Vielzahl von  Onlinehändler:innen  mit eigenen Shops versenden Waren aller erdenklichen Kategorien im digitalen Versandhandel. Die Produkte werden in der Regel per Logistikdienst in einer Umverpackung zu Kund:innen nach Hause gesendet. Für Verbraucher:innen ist das Prinzip bequem und einfach. Unternehmen wiederum sparen Kosten für Personal und eventuell auch für stationäre Ladengeschäfte.  Die Kehrseite:  ein rasant wachsender Müllberg an Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und  Versandverpackungen . 
 Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber Handlungsbedarf gesehen und das Regelwerk im Umgang mit Verpackungen verschärft. Ein wichtiger   Bestandteil darin ist die  Systembeteiligungspflicht , die im Rahmen weiterer Obligationen für Unternehmen aus dem B2C-Bereich (Handel mit Endverbraucher:innen) besteht. 
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 Was ist eine Systembeteiligung? 
 Das Verpackungsgesetz umfasst neben vielen weiteren Regelungen einige Verpflichtungen für Unternehmen, die Produkte in  Verkaufs- und Umverpackungen  an Endverbraucher abgeben und dabei erstmalig in Verkehr bringen. Relevant sind für betroffene Firmen besonders: 
 
 die Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (§9 Ver-packG) 
 die Systembeteiligungspflicht, die über den Systembeteiligungsvertrag erfüllt wird&amp;nbsp; (§7 VerpackG) 
 die Datenmeldepflicht (§10 VerpackG) 
 ggfs. die  Vollständigkeitserklärung  (§11 VerpackG) 
 
 &amp;nbsp; 
 Die  Zentralen Stelle Verpackungsregister  (ZSVR) dient als Kontrollorgan und überwacht die Umsetzung des Gesetzes. Für betroffene Firmen besteht bei der ZSVR eine Registrierungspflicht in der öffentlich einsehbaren Datenbank  LUCID  (§9 VerpackG). Dort erhält der*die Anbieter*in eine Registriernummer. 
 Und an dieser Stelle kommt die Systembeteiligungspflicht (§7 VerpackG) zum Tragen: Mit der Registriernummer von der ZSVR müssen sich Unternehmen bei einem dualen System anmelden und direkt die in Verkehr gebrachten, systembeteiligungspflichtigen Verpackungen kostenpflichtig lizenzieren, indem sie abschätzen, wie viel Verpackungsmaterial sie im laufenden Jahr verbrauchen werden und einen Systembeteiligungsvertrag abschließen. Das ist beispielsweise über Lizenzero für das duale System Interzero Recycling Alliance möglich. Im laufenden Jahr können die Mengen an Verpackungsmaterialien im Kundenkonto konkretisiert und angepasst werden. Nach Abschluss dieses Systembeteiligungsvertrages kümmert sich das duale System um Entsorgung, Sortierung und Recycling der gemeldeten Verpackungen. 
 Doch was ist eine systembeteiligungspflichtige Verpackung? Wie oben bereits erwähnt, handelt es sich dabei um alle Verpackungen, die von privaten Endverbraucher:innen über den Hausmüll (oder an ähnlichen Anfallstellen z.B. Kino, Hotel etc.) entsorgt werden. Dazu gehören also sowohl Produkt- als auch Versandverpackungen. 
   Jetzt Mengen berechnen   
 Die Systembeteiligung (auch Systembeteiligungsvertrag) ist das zentrale Element der erweiterten Herstellerverantwortung: Unternehmen übertragen ihre Pflichten an ein duales System, das die Entsorgung übernimmt. Dafür zahlen sie ein Entgelt, abhängig von Materialart und Menge. 
 Nach Abschluss der Systembeteiligung stellen die Systeme einen Nachweis (Lizenzzertifikat) aus, der bei Bedarf gegenüber Marktplätzen oder Behörden vorzulegen ist. Bei Lizenzero ist dieser jederzeit im Kundenkonto abrufbar. 
   Erst zu Beginn des Folgejahres müssen die betroffenen Vertreiber:innen ihrer Verpflichtung zur Datenmeldung nachkommen (§10 VerpackG) und die exakt verbrauchten Mengen an das duale System und die Zentrale Stelle Verpackungsregister melden. In seltenen Fällen muss zudem eine Vollständigkeitserklärung (§11 VerpackG) abgegeben werden, wenn mehrere Tonnen an Verpackungsmaterialien pro Jahr verbraucht werden. Unternehmen sollten die speziell für ihre Branche geltenden Bestimmungen im Einzelfall genau prüfen. 
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 Wer ist systembeteiligungspflichtig? 
 Die Systembeteiligungspflicht für Erstinverkehrbringer:innen von Verpackungen ist im Verpackungsgesetz (VerpackG) im Paragraf §7 festgelegt. Darin heißt es wörtlich: „Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen haben sich mit diesen Verpackungen zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme an einem oder mehreren Systemen zu beteiligen. Dabei haben sie Materialart und Masse der zu beteiligenden Verpackungen sowie die Registrierungsnummer nach §9 Absatz 3 Satz 2 anzugeben. […] Das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die der Hersteller nicht an einem System beteiligt hat, ist verboten.“ 
   Dabei werden im Gesetz ein paar möglicherweise missverständliche Begriffe gewählt. So handelt es sich beim „Hersteller“ um die Vertreiber:innen oder Erstinverkehrbringer:innen – etwa die Onlinehändler:innen –, die eine  Verpackung erstmalig in Umlauf bringen  und an private Endverbraucher:innen versenden. Bei der Registriernummer handelt es sich um die Nummer, die ein betroffenes Unternehmen von der Zentralen Stelle Verpackungsregister erhält. Die Systembeteiligungspflicht wiederum gilt nur, wenn Verpackungsmaterialien erstmalig in Verkehr gebracht werden und noch nicht vorab lizenziert waren. 
  Wichtig:  Unternehmen, die sich darauf berufen, dass ihre Verpackungen schon zuvor lizenziert waren, etwa weil sie gebrauchte Kartons einsetzen, sollten die Lizenzierung der Materialien für jeden Einzelfall in nachprüfbarer Form genau dokumentieren. Bei Versäumnissen drohen Abmahnungen und empfindliche Bußgelder durch die ZSVR.&amp;nbsp;Die ZSVR verschickt verstärkt Mailings an Onlinehändler:innen, die ihre Pflichten aus dem Verpackungsgesetz nicht vollständig erfüllen. Besonders häufig betroffen sind Händler:innen, die zwar eine LUCID-Registrierung vorweisen können, jedoch keine Daten zu ihrer Systembeteiligung hinterlegt haben. 
 Wie Sie Ihren Systembeteiligungsvertrag abschließen und Ihre Verkaufsverpackungen bei Lizenzero lizenzieren, zeigen wir Ihnen in diesem Video: 
    
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 Anleitung: So handeln betroffene Vertreiber:innen gesetzeskonform nach VerpackG 
 
 Als Erstinverkehrbringer:innen von Verpackungen, die für private Endverbraucher:innen bestimmt sind, registrieren Sie sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in der Datenbank  LUCID  mit Ihren Unternehmensstammdaten 
 Anschließend kommen Sie direkt Ihrer Systembeteiligungspflicht nach, indem Sie sich bei einem dualen System beteiligen und einen Systembeteiligungsvertrag schließen – das geht schnell und einfach über  Lizenzero  beim dualen System Interzero Recycling Alliance 
 Während der Anmeldung müssen Sie Ihre Stammdaten und die Registriernummer von der ZSVR angeben 
   Zudem müssen Sie die im laufenden Kalenderjahr zu  verbrauchenden Verpackungsmengen  schätzen und die entsprechenden Verpackungen lizenzieren 
 Korrekturen der Mengen können während des Jahres in Ihrem Kundenkonto vorgenommen werden 
 Zu Beginn des Folgejahres müssen Sie dann eine exakte Mengenmeldung an das duale System und die ZSVR übermitteln – das lässt sich beispielsweise schnell und einfach über den  Mengen-Download für LUCID  erledigen, den Sie im Kundenkonto bei Lizenzero finden 
 Sollten die von Ihnen verbrauchten Verpackungsmengen im Bereich  mehrerer Tonnen  liegen, kann es notwendig sein, zusätzlich eine Vollständigkeitserklärung abzugeben – bitte überprüfen Sie dies sorgsam für Ihren Einzelfall 
 
 Alle Schritte finden Sie auch  hier  noch mal zusammengefasst. 
 Marktplätze wie Amazon, eBay oder Etsy sind seit 01. Juli 2022 verpflichtet, die Einhaltung des VerpackG bei ihren Händler:innen zu kontrollieren. Dafür wird in den Verkäuferkonten die LUCID-Nummer (auch EPR-Nummer genannt) abgefragt. Wichtig: Mit dieser Nummer wird lediglich die Registrierungspflicht überprüft, nicht aber die Erfüllung der Systembeteiligungspflicht! Händler:innen müssen deshalb neben der Registrierung in LUCID auch die abgeschlossene Systembeteiligung und die lizenzierten Verpackungsmengen im Register hinterlegen. Nur so ist ein Datenabgleich zwischen den dualen Systemen und der ZSVR möglich. Ohne diese Datenmeldung gelten die Pflichten nicht als erfüllt – mit der Folge, dass Verkaufsverbote oder Abmahnungen drohen. 
 LUCID-Nummer und Datenmeldung: So behalten Sie den Überblick 
 Die LUCID-Nummer erhalten Unternehmen nach abgeschlossener Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Sie dient als Nachweis der Registrierungspflicht und muss sowohl beim dualen System als auch in den Seller-Accounts der Marktplätze (Amazon, eBay, Etsy etc.) hinterlegt werden. Doch damit allein ist es nicht getan: Ohne die Datenmeldung kann die ZSVR nicht überprüfen, ob Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind. Deshalb müssen Name des dualen Systems und die lizenzierten Verpackungsmengen regelmäßig an LUCID übermittelt werden. Diese Meldepflicht ist fortlaufend – Ihre Stammdaten und Mengen müssen also immer aktuell sein. Eine genaue Übersicht über die verschiedenen Meldearten und Zeitpunkte stellt die ZSVR zur Verfügung. Wichtig ist: Nur wenn alle drei Pflichten – Registrierung, Systembeteiligung, Datenmeldung – erfüllt sind, gelten Sie als verpackungskonform. 
 Ausnahmen von der Systembeteiligungspflicht 
 Im Verpackungsgesetz bestehen einige, wenige Ausnahmen, die es Unternehmen erlauben, sich nicht an einem dualen System zu beteiligen. Hierzu zählt allen voran die Möglichkeit für Restaurants und Imbissbetriebe, bereits vorab lizenzierte Serviceverpackungen zu kaufen. 
 Diese besonders kurzlebigen Einwegverpackungen für Lebensmittel können im Großhandel bereits vorlizenziert erworben werden. Unternehmen, die sich darauf berufen wollen, sollten jedoch auch in diesem Fall präzise dokumentieren können, dass die betreffenden Verpackungen bereits lizenziert waren. 
  Hinweis:  Im Rahmen der  Verpackungsgesetz-Novelle , die seit dem 03. Juli 2021 in Kraft ist, hat sich die Registrierungspflicht für Inverkehrbringer*innen von Verpackungen erweitert. Ab dem  01. Juli 2022  sind daher die Letztinverkehbringer*innen von  Serviceverpackungen  auch dann verpflichtet, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in LUCID zu registrieren, wenn die in Umlauf gebrachten Serviceverpackungen bereits von der*dem Vorvertreiber:in lizenziert wurden. 
   Eine weitere Ausnahme kann das Dropshipping oder eine Distributionsform wie das  Fulfilment bei Amazon  sein. Allerdings besteht die Befreiung von der Systembeteiligungspflicht nur dann, wenn der:die Partner:in wie etwa der Versandhändler Amazon, die Ware in einem Versandkarton verpackt. Sollte dies bereits vorab von Ihnen als Vertreiber:in vorgenommen worden sein, sind Sie abermals in der Pflicht zur Systembeteiligung. 
  Aufgepasst : Auch der Onlinehandel ist von den Änderungen der VerpackG-Novelle betroffen. Ab dem  01. Juli 2022  ändert sich daher die Zuständigkeit der Fulfilment-Dienstleister:innen in Bezug auf die  Verpackungslizenzierung . Fulfilment-Dienstleister:innen sind dann in keinem Fall mehr zuständig für die Lizenzierung der Versandverpackung. Stattdessen gilt die Systembeteiligungspflicht nach der einjährigen Übergangsfrist in jedem Fall für die beauftragenden Händler*innen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unter &quot; Novelle des Verpackungsgesetz: Änderungen für den Onlinehandel &quot;. 
 Beim Dropshipping ist grundsätzlich der externe Dritte, der die Ware versendet, zur Systembeteiligung verpflichtet. Sollte auf dem Versandkarton jedoch der*die ursprüngliche Verkäufer*in erkennbar sein, ist diese:r selbst registrierungs- und systembeteiligungspflichtig. Unternehmen sollten hier sehr umsichtig vorgehen und genau prüfen, ob sie verpflichtet sind oder nicht. 
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 Fazit – Systembeteiligungspflicht ist ein essentieller Baustein des Verpackungsgesetzes 
 Die Systembeteiligungspflicht ist keineswegs neu und wurde nicht erst mit dem Verpackungsgesetz 2019 eingeführt. Sie bestand schon in der vorangegangenen  Verpackungsverordnung  (VerpackV) in §6, VerpackV. Viele betroffene Unternehmen hatten sich jedoch nicht an die Regelungen gehalten und ließen sich nur schwer sanktionieren. Neu ist deshalb die Nachdrücklichkeit, mit der die Verpflichtung zur Beteiligung an einem dualen System durchgesetzt wird. Durch die neue Gesetzeslage ist es wesentlich einfacher geworden,  Marktteilnehmer:innen zu sanktionieren . Wettbewerber:innen und Privatpersonen können in der öffentlich einsehbaren Datenbank LUCID  schnell und einfach kontrollieren , ob sich ein*e Konkurrent*in an das neue VerpackG hält – und säumige Unternehmen notfalls abmahnen lassen. 
 Ziel der Systembeteiligungspflicht und der damit einhergehenden Lizenzierung von Verpackungsmaterialien ist es schließlich, die finanzielle Grundlage für die Recycling-Wirtschaft in Deutschland zu sichern und  diejenigen effizient an den Kosten zu beteiligen, die Verpackungsmüll verursachen . Somit trägt insbesondere die Systembeteiligungspflicht an einem dualen System zu mehr Fairness bei der Müllentsorgung und dem Recycling in Deutschland bei. Denn die dualen Systeme ermöglichen die flächendeckende Rücknahme von Verpackungen durch die Bereitstellung von Entsorgungsbehältnissen in Haushaltsnähe. Ein großer Kostenfaktor, an dem sich die Verursacher:innen des Mülls beteiligen müssen. Hierzu trägt die Systembeteiligungspflicht maßgeblich bei. Das ist nicht nur nötig, um die Funktionsweise der dualen Systeme zu sichern, sondern auch im Sinne des Umweltschutzes und der Verbraucherinnen und Verbraucher. 
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            <title type="text">Start-up-Ideen: Herangehensweise, Methoden und Phasen</title>
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                 Start-up-Ideen: Herangehensweise, Methoden und Phasen 
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  Die Vorstellung vom eigenen Unternehmen, welches aus einer interessanten und innovativen Idee entsprungen und dann über mehrere Jahre zu einer geschäftstüchtigen Firma entwickelt wurde, ist sicher für die meisten von uns ein spannender Gedanke. Damit einher gehen reizvolle Aspekte wie geschäftliche Unabhängigkeit, Selbstbestimmung bei der Gründung und den Abläufen, sein:e eigene:r Chef:in zu sein, frei entscheiden und arbeiten und mit innovativen Produkten die Welt ein wenig angenehmer und schöner zu machen.    Mit der  Entwicklung eines Start-ups  bekommt man die Möglichkeit, eine eigene Geschäftsidee Schritt für Schritt in die Tat umzusetzen. Start-up Ideen gibt es eine Vielzahl, doch nicht alle sind dafür geeignet, um irgendwann zu einem soliden Unternehmen heranzuwachsen. Ein Start-up unterscheidet sich von der Gründung einer herkömmlichen Firma in folgenden Punkten: 
 
 Es basiert auf einer neuen, innovativen Idee. 
 Neue Produkte und Dienstleistungen werden angeboten. 
 Das Produkt zielt oft auf neue, noch nicht erschlossene Märkte. 
 Es hat oft mit neuen Wirtschaftsbereichen und Digitalisierung zu tun. 
 
  Doch wie findet man am besten die richtigen Start-up-Ideen? Dieser Artikel beleuchtet verschiedene Verfahrensweisen und Methoden, um der Idee zum innovativen Start-up einige entscheidende Schritte näherzukommen. 
 Geeignete Start-up-Ideen finden 
 Viele Menschen, die sich mit dem Gedanken tragen, eine eigene Geschäftsidee zu entwickeln, haben oftmals zunächst erst einmal eine vage Ahnung, was man machen könnte oder in welchem Bereich sie etwas verbessern möchten. Doch irgendwie will es noch nicht so richtig zünden, die Idee schwebt noch im Nebel, man kann sie nicht richtig fassen. Die Einfälle sind noch recht spontan und ungeordnet. Erfolgreiche Start-up-Ideen fallen nicht so einfach vom Himmel. Damit der Knoten platzt und die Gedanken Struktur annehmen, helfen einige Methoden, die mehr Klarheit in die eigenen Ideen und Vorstellungen bringen. Sie erleichtern es uns, Start-up-Ideen zu konkretisieren oder auch neue Start-up-Ideen zu finden. 
 Die eigene Idee für das innovative Start-up entwickeln 
 Zunächst seien hier ein paar grundsätzliche Tipps und Ratschläge für die Suche nach neuen Start-up-Ideen aufgeführt. Um sich darüber im Klaren zu werden, wonach man eigentlich sucht bzw. für welchen Bereich oder die Lösung welches Problems man sich interessiert, sind Kreativtechniken wie zum Beispiel Mindmaps, Brainstormings, Pinnwände, die umgekehrte Fragestellung oder auch die Walt-Disney-Methode zu empfehlen. Es gibt selbstverständlich noch viel mehr Techniken, um die Kreativität und den Einfallsreichtum anzuregen. Der nächste Schritt ist, ein Problem bzw. eine Marktlücke klar zu erkennen und zu umreißen, wie die eigene Lösung dafür aussehen würde und welches Produkt oder welche Dienstleistung man in diesem Zusammenhang entwickeln könnte. Dazu ist es hilfreich, sich in der eigenen Lebenspraxis mit kritischen Augen umzuschauen und herauszufinden, was man selbst nicht gut findet, vermisst, bzw. aus der eigenen Perspektive besser machen könnte. Parallel kann man im eigenen Umfeld nachforschen, wo Bedürfnisse liegen, was die aktuellen Trends sind, wo etwas fehlt oder was Freund*innen und Verwandten in bestimmten Lebensbereichen nicht gefällt. 
   
 Hat man eine solche Marktlücke ausfindig gemacht und eine passende Geschäftsidee gefunden, sollte man Schritt für Schritt folgende Punkte durchgehen, um herauszufinden, welche Chancen bestehen, diese Geschäftsidee zu entwickeln und erfolgreich umzusetzen. Zunächst ist das Ziel bzw. Problem zu definieren und grundlegende Fragen, wie zum Beispiel die des Zeit- und Kostenaufwands, zu klären (1). Darauf folgt eine Analyse der aktuellen Marktsituation, in der man herausarbeitet, worauf man im gewählten Bereich schon aufbauen kann oder ob es eventuell schon Lösungsansätze für das Problem gibt (2). Parallel dazu ist es wichtig, so früh wie möglich das Feedback potenzieller Kund*innen der anvisierten Zielgruppe einzuholen und Rückmeldungen darüber zu bekommen, ob man mit seinem Projekt auf dem richtigen Weg ist und nicht etwa am Bedarf vorbei plant und entwickelt (3). Dabei sollte man folgende Aspekte immer im Auge behalten:   
 
 Anomalien: Was kann bei schon Vorhandenem verbessert werden? 
 Bedürfnisse: Welche Bedürfnisse existieren, für die es noch kein Produkt bzw. keine Dienstleistung gibt? 
 Technologie: Wo fehlt es noch an einer Technologie, die entsprechend den gesellschaftlichen Trends moderne Lösungen anbietet? 
 
  Die Machbarkeit erfolgreicher Start-up-Ideen lässt sich auf verschiedene Art und Weise prüfen. Als zwei Beispiele seien hier die  Business Model Canvas  und die  Lean Startup Methode  erwähnt. Bei der Business Model Canvas handelt es sich um ein Tool, mit dem man neue Start-up-Ideen auf Herz und Nieren testen kann. Die Lean Startup Methode wurde vom US-amerikanischen Unternehmer Eric Ries entwickelt. Hier wird die Geschäftsidee mit möglichen Kunden von Angesicht zu Angesicht getestet und ausprobiert. Dabei geht es darum, am praktischen Beispiel herauszufinden, ob die Idee am Markt Erfolg haben kann. Zunächst wird die Durchführung des innovativen Projektes relativ schlank (englisch: lean) gehalten, um Ressourcen und Kosten zu sparen. 
 Andere Start-up-Ideen als Inspiration 
 Sollte trotz vielerlei Überlegungen aus irgendeinem Grund keine eigene Idee vorhanden sein oder sich die eigenen Ideen als nicht brauchbar oder realisierbar herausstellen, kann man zur Inspiration auch auf schon vorhandene Start-up-Ideen zurückgreifen und diese entwickeln. Hier bieten Plattformen und andere Tools interessante Einblicke in die große Welt der Ideen, welche noch auf ihre Realisierung warten: Angefangen von Google über einschlägige Plattformen, auf denen Ideen präsentiert und erfolgreiche Start-ups vorgestellt werden, bis hin zur Start-up Idea Matrix. Diese Übersicht zeigt schon erfolgreiche Konzepte und Start-ups auf, aber auch die Bereiche, in denen noch Bedarf besteht oder Lücken vorhanden sind. 
 Eröffnung eines Franchise 
 Eine andere, interessante Möglichkeit, ein Unternehmen zu gründen und damit Geld zu verdienen, ist die Eröffnung eines Franchise einer bekannten Marke bzw. Firmenkette. Hier kann nur bedingt von einem Start-up die Rede sein, denn es handelt sich um die Übernahme des Konzepts eines bereits erfolgreichen Unternehmens. Die Produkte, Konditionen und Strategien stehen weitgehend fest, man etabliert die Marke an einem neuen Standort. Diese Art der Geschäftseröffnung kostet zwar teilweise nicht unerhebliche Gebühren, dafür erhält man sehr viel Unterstützung beim Errichten des Standorts, der Werbung, dem Marketing und Vertrieb. Außerdem kennen die Kund*innen die Marke, sodass das Risiko signifikant minimiert wird und der Erfolg sich zeitnah einstellt. 
 Nachfolge in einem Unternehmen 
 Schließlich sei hier der Vollständigkeit halber noch das Szenario der Unternehmensnachfolge angesprochen. Im Falle von Erbschaft, Todesfall oder auch dem Verkauf einer Firma eröffnen sich Möglichkeiten, in einer gehobenen Position in eine Firma einzusteigen. Auch hierfür gibt es entsprechende Plattformen im Internet, auf denen man Unternehmen finden kann, die Nachfolger suchen. In einem solchen Fall sollte man sich im Vorfeld genau erkundigen und informieren, in welchem Bereich die Firma tätig ist, welche Produkte und Lösungen sie anbietet. Anhand dieser Informationen sollte man entscheiden, ob man sich mit dem Unternehmen und seinem Produkt identifizieren kann. 
 Methoden zur Entwicklung von Ideen 
  Problemorientierung:  Ideen entstehen oft aus dem Wunsch, Abläufe einfacher und effizienter zu gestalten. Eine genaue Analyse bestehender Prozesse hilft, Schwachstellen zu erkennen und gezielt innovative Lösungen zu entwickeln. So können Produkte oder Dienstleistungen echten Mehrwert schaffen. 
   Kundenorientierung:  Fokus auf die Bedürfnisse einer bestimmten Zielgruppe, z. B. ältere Verbraucherinnen, und die Umwandlung von „Nice-to-have“-Produkten zu „Must-haves“. **Durch Umfragen oder Testgruppen lässt sich direktes Feedback einholen, um das Angebot optimal auf die Kundinnen abzustimmen. Dies erhöht die Marktchancen deutlich.** 
   Rückgriff auf erprobte Geschäftsmodelle:  Zahlreiche Modelle können als Vorlage dienen, z. B. aus dem St. Galler Business Navigator. Die Anpassung bewährter Modelle an die eigene Idee reduziert Risiken und erleichtert die Umsetzung eines tragfähigen Geschäftsplans. 
   Inspiration durch andere Gründer:innen und Teams:  Austausch mit Gleichgesinnten kann das Produkt verbessern. Teams bringen unterschiedliche Perspektiven ein, was Kreativität und Problemlösungsfähigkeit erhöht, und ermöglicht ein schnelleres Testen von Ideen. 
   Digitale Rückständigkeit nutzen:  Prozesse, die noch analog ablaufen, lassen sich durch digitale Lösungen effizienter gestalten. Die Digitalisierung solcher Abläufe spart Zeit und Kosten und eröffnet oft neue Geschäftschancen, die vorher ungenutzt blieben. 
 Start-up-Phasen – Von der Idee bis zum etablierten Unternehmen 
 Wie bei anderen jungen Unternehmen durchlaufen auch Start-ups verschiedene Phasen von der ersten Idee bis zum reifen Unternehmen. Anders als herkömmliche Firmen, zielen Start-ups häufig auf neue oder teilweise noch nicht existierende Märkte. Der Entwicklungsweg kann wie eine Achterbahnfahrt sein, lässt sich aber in sechs Phasen unterteilen. 
   Orientierungsphase (pre-seed-phase)  In dieser ersten Phase trägt man gewöhnlich eine Start-up-Idee mit sich herum, überlegt seine Zielgruppe, prüft Machbarkeit, Marktpotenzial sowie Finanzierungsmöglichkeiten und tauscht sich mit dem näheren Umfeld aus. 
   Planungsphase (seed-phase)  Hier werden aus Ideen konkrete Vorstellungen. Die Grundsteine des Unternehmens werden gelegt, inklusive Businessplan, Machbarkeitsstudie (Proof of Concept), Gründungsformalitäten, Marktanalysen und Gründungsplanung. Wichtige Entscheidungen betreffen Rechtsform, Standort, Preispolitik, Buchführung und potenzielle Finanzpartner. 
   Gründungsphase (startup phase)  Nach Klärung der Vorbereitungen kann das Unternehmen offiziell gegründet werden. In dieser Phase erfolgt die Produkteinführung, Kundenakquise, Produktionsplanung und der Aufbau eines Vertriebsnetzes. Das Augenmerk liegt auf der Liquidität, da die ersten Einnahmen oft noch ausbleiben. 
   Aufbauphase (1st stage)  Hier beginnt der reguläre Geschäftsbetrieb. Strukturen werden etabliert, erste Umsätze generiert, und ggf. erste Mitarbeiter*innen eingestellt. Bei Produktverkäufen an Endkund:innen müssen die Vorgaben des deutschen Verpackungsgesetzes (VerpackG) beachtet werden. Dazu gehört die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen über duale Systeme wie Lizenzero. 
   Wachstumsphase (2nd stage / growth phase)  In dieser Phase expandiert das Unternehmen aggressiv. Professionelles Management und Mitarbeiterführung werden wichtiger, einige Gründer:innen verlassen die Firma, und der Fokus liegt auf der Stabilisierung der Finanzen und Führung. 
   Reifephase (3rd stage / later stage)  Ab dem sechsten Jahr ist das Unternehmen etabliert. Expansion erfolgt nachhaltig, neue Produkte oder Dienstleistungen werden entwickelt, Kundenkreise erweitert, und das Unternehmen kann sich durch Zukäufe oder Börsengang weiter stärken. 
 Fazit 
 Um für Ihr Start-Up-Unternehmen Ideen zu finden, helfen die oben erläuterten Techniken und Methoden ein gutes Stück weiter. Ziel dabei ist es, zum Kern einer Idee vorzudringen und das Produkt bzw. die Dienstleistung so realitätsnah wie möglich auf die Bedürfnisse der Zielgruppe auszurichten. Der ständige Abgleich mit der Praxis und das frühe Feedback durch potenzielle Kund:innen sind wichtige Elemente auf dem Weg zum erfolgreichen Start-up. Und falls es mit der eigenen Idee nicht funktionieren sollte, gibt es genügend andere Wege, das erfolgreiche Unternehmen seiner Träume in die Tat umzusetzen. &amp;nbsp; 
 
 
 
 
  Schon gewusst?   
 Von der Start-up-Idee bis hin zur Gründung gibt es viele Dinge zu planen und zu beachten. Auch nach einer erfolgreichen Gründung müssen viele Regelungen und Gesetze berücksichtigt werden. Wenn Unternehmer*innen Produkte an private Endverbraucher*innen verkaufen, müssen sie beispielsweise die Pflichten des deutschen Verpackungsgesetzes (VerpackG) erfüllen. Im Rahmen des Verpackungsgesetzes gilt eine  Lizenzierungspflicht  für sogenannte  Verkaufsverpackungen  (Versand-, Produkt und Serviceverpackungen), die an private Kund*innen vertrieben werden. Abgesehen von der Pflicht, ihre Verkaufsverpackungen bei einem dualen System (z.B. Interseroh+) zu lizenzieren, müssen sich Inverkehrbringer*innen von Verkaufsverpackungen außerdem im Melderegister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren ( Registrierungspflicht ) und dort auch ihre lizenzierten Verpackungsmengen melden ( Datenmeldepflicht ). Mit Lizenzero, dem Onlineshop des dualen Systems Interseroh+, können Sie Ihre Verpackungslizenz unkompliziert komplett online erwerben. 
  Wichtige Informationen zum VerpackG und der Verpackungslizenzierung:   
 
  Wer muss die Pflichten des   Verpackungsgesetzes beachten  ?  
  Was gilt im Rahmen der Systembeteiligungspflicht (Lizenzierungspflicht)  
  Welche Verpackungen zählen zu Verkaufsverpackungen?  
  Wie melde ich in Umlauf gebrachte Verpackungsmengen?  
  Was muss ich bei der Registrierung in LUCID beachten?  
  Was ist der Hintergrund der Verpackungslizenzierung?  
  Mehr Informationen zu dem Verpackungslizenz-Anbieter Lizenzero  
 
 &amp;nbsp; 
  Jetzt Verpackungen lizenzieren   
 
 
 
 
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            <title type="text">Mögliche Abmahnung: Verpackungsgesetz birgt Gefahr für hohe Geldstrafen</title>
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 Mögliche Abmahnung: Verpackungsgesetz birgt Gefahr für hohe Geldstrafen 
 Wichtiges Update, 08.03.2024: 
 Von unseren Kund:innen erhalten wir in letzter Zeit erneut gehäuft Meldung über Abmahnschreiben zum VerpackG. Anlass für die Schreiben geben beispielweise fehlende Registrierungen im Verpackungsregister LUCID oder nicht übereinstimmende Firmennamen in Impressum und LUCID. Was Sie dagegen tun können, erfahren sie folgend in diesem Blogbeitrag. 
 Wichtiges Update, 05.07.2019: 
 Seit einer guten Woche geht die Zentrale Stelle  Verpackungsregister  (ZSVR) verstärkt gegen Versäumnisse im Kontext des Verpackungsgesetzes ( VerpackG ) vor. So übergab die ZSVR Ende Juni erstmalig Verstoßfälle zum Vollzug an die zuständigen Landesbehörden – und zwar gleich 2.000 Stück. Nur eine Woche später folgte am 05.07.2019 ein groß angelegtes &quot;Warn&quot;-Mailing an rund 86.000 unvollständig registrierte Unternehmen. In beiden Fällen können hohe Geldbußen, Abmahnungen und Verkaufsverbote die Folge sein. Betroffenen Unternehmer.innenn ist daher dringend anzuraten, ihre Pflichten umgehend nachzuholen.&amp;nbsp; 
 Im Jahr 2022 war das Verpackungsgesetz an Platz zwei der Abmahngründe im E-Commerce. Auch im Jahr 2023 hagelt es weiter Abmahnungen. Besonders betroffen sind auch vermeintlich private eBay-Verkäufer:innen, bei denen anhand ihrer Bewertungen und Inhalte erkennbar ist, dass ein gewerblicher Verkauf stattfindet. 
   Jetzt zu günstigen Konditionen abschließen  
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 Inhalt: 
 
  Hintergrund des Verpackungsgesetzes  
  Wer muss seine Verpackungen laut Verpackungsgesetz lizenzieren?  
  Abmahnung: Verpackungsgesetz-Verstöße können durch Wettbewerber:innen und Wettbewerbszentralen abgestraft werden  
  Schnellüberblick: So beteiligen Sie Ihre Verpackungen rechtskonform  
  Anleitung: So lassen sich Abmahnungen durch Verpackungsgesetz-Verstöße verhindern  
  So handeln Sie bei Erhalt eines Abmahnschreibens  
  Weitere rechtliche Verpflichtungen aus dem Verpackungsgesetz und der Verpackungsverordnung  
 
 &amp;nbsp; 
 Seit dem 1. Januar 2019 muss jede Verkaufsverpackung, die von Hersteller:innen, Händler:innen oder sonstigen Unternehmen in den Umlauf gebracht wird, bei einem dualen System lizenziert und bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert sein. Jedes Unternehmen, das Verkaufsverpackungen erstmalig befüllt und in Verkehr bringt, muss diese Verpackungen anmelden und einen Beitrag für die Sammlung, Sortierung und das Recycling der Verpackungen zahlen, nachdem diese von Endverbraucher:innen entsorgt wurden. Wer dies nicht beachtet, riskiert hohe Geldbußen, Vertriebsverbote sowie Abmahnungen, die wiederum Geldstrafen nach sich ziehen können. Wir geben Ihnen einen Überblick, welche Sanktionen im Rahmen des neuen Verpackungsgesetzes auf Sie zukommen können und was Sie tun sollten, um rechtskonform zu handeln. 
 &amp;nbsp; 
 Hintergrund des Verpackungsgesetzes 
 Mit dem anhaltenden Boom des Onlinehandels werden täglich hunderttausende zusätzliche Kartons, Versandtaschen und Umverpackungen für Warensendungen von Produkten aller Art benötigt, um sie per Versand zu Kund.innen zu transportieren. Der Onlineeinkauf ist bequem, bringt jedoch auch ein riesiges Abfallproblem mit sich. Und damit nicht genug: Auch moderne Zeiterscheinungen wie die To-Go-Mentalität, Convenienceprodukte und die Existenz zahlreicher Single-Haushalte, auf die die Hersteller:innen mit immer kleineren (und mehr) Verpackungen reagieren, intensivieren die Abfallproblematik. Das hat auch die Politik erkannt und eine Änderung der bisherigen  Verpackungsverordnung  (VerpackV) beschlossen. Seit dem 1. Januar 2019 ist die bis Ende 2018 geltende Verordnung abgelöst und dafür das Verpackungsgesetz in Kraft (die wichtigsten  Fakten und Neuerungen zum VerpackG  finden Sie ebenfalls hier). Die wohl größte Neuerung des Gesetzes ist die Schaffung der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister als wichtiges Kontrollorgan, mit deren Hilfe für eine bessere Überwachung der Vorgaben und für einen fairen Wettbewerb gesorgt werden soll. 
 Schwächen der bisherigen Verordnung sollen behoben und Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, höher bestraft werden. Aber auch sonst müssen Unternehmen einiges beachten, um beim neuen Verpackungsgesetz keine Abmahnung zu riskieren. Das neue Gesetz nimmt Händler:innen und Unternehmen in die Pflicht. Sie müssen als sogenannte Erstinverkehrbringer:innen erstmalig in Umlauf gebrachte Verpackungen wie  Papier , Kartons,  Glas flaschen,  Kunststoffverpackungen  und -taschen, Versandtaschen, Getränkeverpackungen,  Aluminiumverpackungen , Verbundstoffe und sogar Brötchentüten lizenzieren. Das Verpackungsgesetz bringt Sanktionen mit sich: Unternehmen, die sich nicht an die neue Regelung halten, drohen empfindliche Geldbußen und Abmahnungen durch Wettbewerber:innen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld geahndet und können mit bis zu 200.000 Euro pro Fall sowie Verkaufsverboten bestraft werden (§ 34 VerpackG). 
 &amp;nbsp; 
 Wer muss seine Verpackungen laut Verpackungsgesetz lizenzieren? 
 Grundsätzlich betreffen die Regeln im Verpackungsgesetz alle, die gewerbsmäßig Verkaufsverpackungen (Produkt-, Versand-, Serviceverpackungen) erstmalig mit Ware befüllen und anschließend in Umlauf bringen. Entscheidend ist, dass diese Verpackungen letztlich bei privaten Endverbraucher:innen als Abfall anfallen, von wo aus sie abgeholt, sortiert und recycelt werden müssen. Das heißt, dass einerseits die Hersteller:innen von Waren, aber auch Händler:innen in der Pflicht sind, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Auch kleinere  Onlinehändler:innen  mit eigenen Onlineshops oder solche, die auf Marktplätzen wie Amazon, eBay, etc. aktiv sind, müssen sich bei der Zentralen Stelle registrieren und ihre Verkaufsverpackungen lizenzieren. Betroffen sind somit alle Erstinverkehrbringer:innen von Verpackungsmaterialien, egal welcher Unternehmensgröße – und das bereits ab dem ersten in den Umlauf gebrachten Behältnis. Weitere Infos zur Frage &quot;Für wen gilt das Verpackungsgesetz?&quot; finden Sie im Shop. 
  Hinweis:  Am 03. Juli 2021 ist die erste  Novelle des Verpackungsgesetzes  in Kraft getreten. Diese sieht einige neue und verschärfte Vorgaben für Inverkehrbringer:innen von Verpackungen vor. Was sich im Rahmen der VerpackG-Novelle geändert hat und welche Übergangsfristen es zu beachten gilt, finden Sie in unserem Beitrag &quot; Novelle des Verpackungsgesetzes: Änderungen treten ab Juli 2021 in Kraft &quot;. 
 &amp;nbsp; 
   Jetzt Verpackungsmengen berechnen  
 &amp;nbsp; 
 Abmahnung: Verpackungsgesetz-Verstöße können durch Wettbewerber:innen und Wettbewerbszentralen abgestraft werden 
 Eine Abmahnung bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Verpackungsgesetzes ist durch Wettbewerber:innen und Wettbewerbszentralen möglich. Hier fragen sich viele Händler:innen nun sicherlich: Wie können meine Mitbewerber:innen erkennen, ob ich mich rechtskonform an das neue Verpackungsgesetz halte und meine Kartons und Umverpackungen lizenziere? Ganz einfach: In dem öffentlich einsehbaren zentralen Register LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister sind die Daten gelistet, die Unternehmen hier im Rahmen ihrer Registrierung angeben. Wettbewerber:innen und auch Kund:innen können also mit wenig Aufwand und nur einigen Klicks online kontrollieren, ob andere Anbieter:innen ihre Verpackungen ordnungsgemäß lizenzieren und die entsprechenden Konkurrent:innen über Rechtsanwälte abmahnen lassen, sollten sich diese nicht an das Gesetz und die Verpackungslizenzierungspflicht halten.&amp;nbsp;Prüfen Sie, ob Ihre Verkäufe tatsächlich privat oder doch gewerblich sind, insbesondere für vermeintlich private eBay-Verkäufer:innen ist dies ein häufiger Stolperstein. 
 &amp;nbsp; 
 Schnellüberblick: So beteiligen Sie Ihre Verpackungen rechtskonform 
 
 Registrieren Sie Ihr Unternehmen in der Registerdatenbank LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister unter  www.verpackungsregister.org  
 Erstellen eines Kundenkontos auf Lizenzero.de – hier können Sie bequem Ihren weiteren Verpflichtungen nachkommen 
 Anmeldung beim dualen System Interseroh+, Berechnung der voraussichtlich in einem Jahr zu verwendenden Verpackungsmengen und deren Beteiligung (synonym: „Lizenzierung“) 
 Mengenmeldung an die Zentrale Stelle Verpackungsregister 
 Fortlaufend müssen dann jährlich die tatsächlich verwendeten Materialien als Jahresabschluss-Mengenmeldung an das duale System und die Zentrale Stelle Verpackungsregister übermittelt werden 
 
 &amp;nbsp; 
  Hinweis:  Bei sehr großen Mengen (z.B. ab 50.000 Kilogramm Kartonagen) muss eine jährliche Vollständigkeitserklärung abgegeben werden. 
 Bitte beachten Sie, dass es unter Umständen speziell für Ihr Unternehmen weitere Auflagen geben kann – etwa bei der Verwendung von Getränkeverpackungen, bei denen die Pfandpflicht erweitert wurde. Firmen sollten prüfen, welche zusätzlichen Regelungen im Einzelfall auf sie zutreffen. 
 &amp;nbsp; 
 Anleitung: So lassen sich Abmahnungen durch Verpackungsgesetz-Verstöße verhindern 
 Wer als Hersteller:in, (Online-)Händler:in oder  Importeur:in  wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Verpackungsgesetz-Verstöße verhindern möchte, sollte sich an die Gesetzgebung halten und die hiermit verbundenen Auflagen erfüllen (wichtig: die Pflichten sind stets vor Inverkehrbringen der Verpackungen zu erfüllen). 
 
  Registrierung in LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister:  Um rechtskonform zu handeln, müssen Sie Ihr Unternehmen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister im Verpackungsregister LUCID&amp;nbsp; registrieren. Sie erhalten hier eine Registrierungsnummer, die Sie im weiteren Prozess benötigen. LUCID ist die bereits erwähnte, öffentlich einsehbare Datenbank. 
  Bei einem dualen System anmelden – bequem über Lizenzero.de : Nach der Registrierung in LUCID müssen die Unternehmen ihre Verpackungen bei einem dualen System beteiligen (= Systembeteiligung). Das ist bspw. beim dualen System Interseroh+ möglich, bei dem Sie sich über Lizenzero.de mithilfe Ihrer Registrierungsnummer von der Zentralen Stelle Verpackungsregister anmelden können. Für die zu beteiligende Verpackungsmenge schätzen Sie die in einem Kalenderjahr voraussichtlich in Verkehr zu bringende Menge an Verpackungen und berechnen hieraus mit der Berechnungshilfe ganz einfach die zugehörige Kilogrammangabe. Der zu zahlende Beitrag an das duale System ermittelt sich aus den jeweiligen Mengenangaben und den verwendeten Materialien. Sie können die Mengen im laufenden Jahr flexibel anpassen (wichtig: halten Sie die bei der Zentralen Stelle und bei Ihrem dualen System gemeldeten Mengen stets identisch). 
  Mengenmeldung an die Zentralen Stelle Verpackungsregister:  Nach der Beteiligung Ihrer Verpackungen am dualen System müssen die dort gemeldeten Mengen und den Namen Ihres dualen Systems an die Zentrale Stelle kommunizieren. Damit ist der initiale Aufwand abgeschlossen. 
  Jahresabschluss-Mengenmeldung übermitteln:  Vor Beginn des Folgejahres müssen Sie nun für Ihr Unternehmen die Jahresabschluss-Mengenmeldung übermitteln, mit der Sie die über das Jahr tatsächliche in Umlauf gebrachte Menge an Verpackungen durchgeben. Auch hier besteht die Gefahr, ordnungswidrig zu handeln. Die in der Jahresabschluss-Mengenmeldung gemachten Angaben müssen korrekt sein. Ansonsten kann dies zu einer Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von 200.000 Euro pro Fall führen. Die Jahresabschluss-Mengenmeldung muss sowohl gegenüber der Zentralen Stelle wie auch gegenüber Ihrem dualen System getätigt werden. 
  Große Händler:innen müssen gesonderte Vollständigkeitserklärung abgeben : Wer als Erstinverkehrbringer:in besonders viele Verpackungsmaterialien in Umlauf bringt, muss eine jährliche Vollständigkeitserklärung abgeben. Hiervon sind jedoch nur Unternehmen betroffen, die sehr große Mengen an Verpackungen verwenden. Demnach müssen mindestens 80.000 Kilogramm Glas, 50.000 Kilogramm Pappe/Papier/Karton oder 30.000 Kilogramm der anderen, bereits genannten Materialien in Verkehr gebracht worden sein. 
 
 &amp;nbsp; 
  Mengen berechnen  
 &amp;nbsp; 
 So handeln Sie bei Erhalt eines Abmahnschreibens 
 Bitte suchen Sie hierzu umgehend anwaltliche Beratung – diese können wir Ihnen leider nicht pauschal bieten, da sie abhängig vom Einzelfall ist. Prüfen Sie zudem die oben gelisteten Punkte hinsichtlich der Korrektheit Ihrer Angaben.  Um einen Nachweis über die ordnungsgemäße Lizenzierung Ihrer bei uns angegebenen Verpackungsmengen zu erhalten, können Sie uns jederzeit ansprechen – das hilft im Übrigen auch Ihrem Anwalt und spart Rechercheaufwände. Alternativ können Sie jederzeit Ihr Teilnahmezertifikat zum Beleg der Lizenzierung in Ihrem  Lizenzero-Kundenkonto  herunterladen (einzige Voraussetzung: Sie haben Ihre LUCID-Registrierungsnummer in Ihrem Kundenkonto eingetragen). 
 &amp;nbsp; 
 Weitere rechtliche Verpflichtungen aus dem Verpackungsgesetz und der Verpackungsverordnung 
 Viele der Verpflichtungen, auf die sich Unternehmen im Verpackungsgesetz einstellen müssen, sind schon aus der vorangegangen Verordnung bekannt und gar nicht so neu, wie mancher denken mag. Auch eine Abmahnung durch Verpackungsverordnung-Verstöße war möglich. Besonders viele, kleinere Unternehmen kannten ihre Obligationen nur nicht. Die Gesetzesänderung und die Einrichtung der Zentralen Stelle Verpackungsregister soll vor allem die Unternehmen flächendeckend dazu bewegen, ihre Verpackungen zu lizenzieren. Beteiligungen am System sollen für alle Akteur:innen besser nachvollziehbar werden und Verstöße leichter zu ahnden sein. Es gibt durch das neue Verpackungsgesetz also einige Verpflichtungen zu beachten – doch der Aufwand dürfte sich zugunsten der Verbraucher:innen und der Umwelt lohnen. 
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            <title type="text">Verpackungsarten: Die wichtigsten Verpackungen im Überblick</title>
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 Verpackungsarten: Die wichtigsten Verpackungen im Überblick 
 Inhalt: 
 
  Überblick: Die wichtigsten Verpackungsarten  
  Welche handelsüblichen Verpackungsarten gibt es?  
  Die Materialien der Verpackungsarten  
  Verpackungen: Mit dem Verpackungsgesetz zu höheren Recyclingquoten  
  Wichtige Aspekte bei der Wahl der Verpackung für Gründer und Unternehmen  
 
 &amp;nbsp; 
 Grundsätzlich stellt eine Verpackung die Umhüllung eines Produktes dar, um dieses vor äußeren Einflüssen und Beschädigung zu schützen sowie fachgerecht transportieren zu können. Für jedes erdenkliche Produkt gibt es das passende Behältnis. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Verpackungsarten vor.&amp;nbsp; 
 Verpackungen dienen vielfältigen Zwecken. Vom  Versandkarton , der eine postalische Warensendung ermöglicht, über  Produktverpackungen  wie etwa Konservendosen, in denen sich Lebensmittel über Monate oder gar Jahre halten können, bis hin zur  Retail-Verpackung  für den Einzelhandel, die darauf optimiert ist, Werbebotschaften zu kommunizieren und Kund:innen zum Kauf anzuregen. Verpackungen unterstützen uns aktiv im Alltag – sei es, indem sie beispielsweise die Handlichkeit und den Tragekomfort von Produkten oder aber die Haltbarkeit von Lebensmitteln erhöhen. Sie dienen zudem der Dosierung, der Kommunikation mit Endkund:innen sowie der Information und Werbung. Dank unterschiedlicher Verpackungsarten ist für jedes Einsatzgebiet die richtige Umhüllung dabei. 
 Allerdings lassen sich Verpackungen und insbesondere einige Verpackungsarten auch kritisch betrachten.&amp;nbsp;Allein in Deutschland lag 2021 der Anteil an Plastikmüll pro Kopf bei 76 kg. Ganz 38 kg davon entfielen auf Verpackungen. Daraus ergibt sich Handlungsbedarf für Politik, Gesellschaft und auch Unternehmen. Im deutschen  Verpackungsgesetz  ist daher geregelt, das die Recyclingquoten für Verpackungsabfälle signifikant steigen sollen und vor diesem Hintergrund die Erstinverkehrbringer:innen von Verpackungen im In- und  Ausland  in die Pflicht genommen werden. Ganz ohne Verpackungen geht es nicht – genau aus diesem Grund sollte jedoch für ein nachhaltiges Recycling gesorgt sein sein. 
 &amp;nbsp; 
 Überblick: Die wichtigsten Verpackungsarten 
 
 Produktverpackungen 
 Serviceverpackungen 
 Versandverpackungen 
 Transportverpackungen 
 
 &amp;nbsp; 
 Welche handelsüblichen Verpackungsarten gibt es? 
 Die wichtigsten Verpackungsarten begegnen uns täglich. Dabei handelt es sich um Produktverpackungen, die wir beispielweise aus Supermärkten und dem Einzelhandel kennen. Außerdem kommen wir besonders oft mit Versandverpackungen in Kontakt – etwa dann, wenn wir etwas bei  Onlinehändler:innen  bestellen und die Ware in einem Versandkarton verschickt wird. Welches sind darüber hinaus die wichtigsten Verpackungsarten? Wir stellen sie Ihnen vor. 
 Produktverpackungen: Für jedes Produkt die richtige Verpackung&amp;nbsp; 
 Produktverpackungen unterstützen beispielsweise die Haltbarkeit von Waren und schützen die Produkte vor äußeren Einflüssen. Diese Verpackungsart gehört zu den am häufigsten vorkommenden Behältnissen, da nahezu jedes Produkt im Supermarkt damit umhüllt ist. Vom Müslikarton bis zur Weinflasche sind die meisten alltäglichen Waren in Produktverpackungen eingefügt.  Produktverpackungen zählen zu den Verkaufsverpackungen und sind damit gemäß des Verpackungsgesetzes lizenzierungspflichtig.&amp;nbsp; Packaging-Hype, Unboxing-Videos – längst erfüllen Verpackungen nicht mehr bloß die Aufgabe, das enthaltene Produkt für den Transportweg zu schützen. Stattdessen sind sie in ihrer Funktion zum unmittelbaren Teil des Produktes erweitert worden, runden es ab und unterstreichen seine Eigenschaften. 
 Serviceverpackungen: Die Kurzlebigen&amp;nbsp; 
 Serviceverpackungen sind Behältnisse, die besonders häufig in der Gastronomie eingesetzt werden und vor allem dem Zweck dienen, Lebensmittel kurzzeitig bis zum direkten Verzehr zu schützen. Dazu zählen etwa Pizzakartons, Coffee-to-go-Becher und Brötchentüten, die in der Regel erst bei der Warenübergabe an Endverbraucher:innen mit dem Produkt befüllt werden und oftmals sehr schnell entsorgt werden.   Serviceverpackungen  zählen zu den Verkaufsverpackungen und sind damit gemäß des Verpackungsgesetzes lizenzierungspflichtig.  
 Versandverpackungen: Im Versand unersetzlich&amp;nbsp; 
 Bei Warensendungen wird häufig die Ware in ihrer Verpackung z. B. in einen zusätzlichen Pappkarton mit stoßminderndem Füllmaterial gelegt und darin an Endkund:innen verschickt.  Versandverpackungen zählen zu den Verkaufsverpackungen und sind damit gemäß des Verpackungsgesetzes ebenfalls lizenzierungspflichtig.  
 &amp;nbsp; 
   Jetzt Verpackungsmengen berechnen  
 &amp;nbsp; 
 Transportverpackungen: Sie verbleiben im Handel 
 Transportverpackungen verbleiben im Handel bzw. B2B-Bereich. Bei dieser Verpackungsart kann es sich beispielsweise um eine Palette mit Produkten handeln, die zusätzlich noch mit Plastikfolie umwickelt sind, um eine möglichst hohe Stabilität zu gewährleisten.  Transportverpackungen fallen nicht bei privaten Endverbraucher:innen an und müssen daher nicht über ein duales System lizenziert werden. Dennoch existiert für sie eine Rücknahmepflicht, die an Dritte übertragen werden kann:  Transportverpackungsservice von Interzero .&amp;nbsp; Besondere Anforderungen sind zudem bei Lebensmitteln zu beachten. Der wichtigste Aspekt in diesem Kontext ist die Frage, ob die gewählte Verpackung lebensmitteltauglich ist oder nicht. 
  Hinweis : Seit dem 03. Juli 2021 ist die erste  Novelle des Verpackungsgesetzes  wirksam. Im Zuge der Novelle müssen Vertreiber:innen von Transportverpackungen neue&amp;nbsp; Informations-, Vorlage-, Nachweis- und Dokumentationspflichten  beachten. Weitere Informationen zu den neuen Pflichten und ihren Übergangsfristen finden Sie unter &quot; Novelle des Verpackungsgesetzes: Änderungen treten ab Juli 2021 in Kraft&quot; .&amp;nbsp; 
 &amp;nbsp; 
 Die Materialien der Verpackungsarten 
 Die gängigsten Materialien der wichtigsten Verpackungsarten dehnen sich in der Regel auf die ganze Bandbreite möglicher Grundstoffe aus. Dazu gehören in erster Linie Pappe, Papier und Karton, die isnbesondere im Versandhandel genutzt werden, ebenso wie Kunststoffe, aus denen viele Gefäße, Boxen und Folien geformt werden. Auch Glas und Eisenmetalle sind häufig verwendete Materialien, ebenso wie Aluminium und sonstige Metalle, Verbundverpackungen und natürliche Materialien wie Holz, Baumwolle und Kork.&amp;nbsp;Je nach Anforderung an Produktschutz, Lebensmitteltauglichkeit und Design schließt die Materialwahl bestimmte Hersteller oder Verpackungstypen aus. 
     
 &amp;nbsp; 
 Verpackungen: Mit dem Verpackungsgesetz zu höheren Recyclingquoten 
 So praktisch verschiedene Verpackungsarten auch sind, so fallen doch die meisten Umhüllungen innerhalb von kürzester Zeit als Abfall an. Besonders Serviceverpackungen wie Coffee-to-go-Becher haben in der Regel schon nach wenigen Minuten das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Aber auch viele andere Verpackungsarten, etwa aus dem Supermarkt, enden nach wenigen Tagen im Gelben Sack oder der Gelben Tonne. 
 Um gegenzusteuern, wurde vom Gesetzgeber als Nachfolger der bisherigen  Verpackungsverordnung  das  neue Verpackungsgesetz  verabschiedet. Die Regelung erhöht die Recyclingquoten für Verpackungsabfälle signifikant. Für die Finanzierung des Verwertungsapparats werden alle Unternehmen, die Verkausfverpackungen in Verkehr bringen, durch die Zahlung eines „Lizenzentgeltes“ in die Pflicht genommen. Sie müssen sich entsprechend bei der  Zentralen Stelle Verpackungsregister  in der  Datenbank LUCID  registrieren und sich einem der dualen Systeme anschließen, um ihren Pflichten per  Verpackungslizenzierung  nachzukommen (dies ist z. B. unproblematisch hier bei  Lizenzero  möglich). 
 Wichtige Aspekte bei der Wahl der Verpackung für Gründer und Unternehmen 
  1. Design  
 Die Verpackung ist längst nicht mehr nur Schutzmittel, sondern Teil des Produkterlebnisses und Brandingtools. Marketingeffekte lassen sich klar benennen und messen. 
  2. Hygiene + Produktschutz  
 Die Stabilität in Logistik und Point-of-Sale ist essenziell. Bei Lebensmitteln muss die Verpackung lebensmitteltauglich sein, was die Verantwortung des Inverkehrbringers unterstreicht. 
  3. Siegel  
 Aufgedruckte Siegel wie FSC, PEFC oder Made-for-Recycling erleichtern Verbrauchern die Orientierung und kommunizieren Unternehmensengagement in Sachen Nachhaltigkeit. 
  4. Nachhaltigkeit  
 Effiziente Befüllung, Mehrfachnutzung und Recyclingfähigkeit der Verpackungen reduzieren Abfall und CO2-Emissionen. Entscheidend sind Erfassung, Sortierung und Verwertung der Verpackung im Recyclingprozess. 
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                            <updated>2025-08-21T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Nachhaltige Gewerbeverpackungen: Kreislauf statt Einweg</title>
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                                            Wie werden Verpackungen, die zum Transport von Händler:in zu Händler:in dienen, im Hinblick auf das Verpackungsgesetz (VerpackG) eingeordnet? Und was müssen Unternehmen bei der Rücknahme beachten? Wir geben einen Überblick und beantworten die wichtigsten Fragen. 
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 Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft: Die oft unterschätzte Rolle von Gewerbe- und Transportverpackungen 
 &amp;nbsp;Inhalt: 
 
  Was sind Gewerbe- und Transportverpackungen  
  Gewerbeverpackungen im Kreislauf: So geht’s  
  Gesetzliche Rahmenbedingungen für Transportverpackungen  
  So werdet ihr aktiv – Tipps für mehr Nachhaltigkeit beim Transport  
  Fazit: Gewerbeverpackungen – ein unterschätzter Hebel für Nachhaltigkeit  
 
 &amp;nbsp; 
 Verpackungen als Schlüssel für nachhaltiges Wirtschaften? Gewerbeverpackungen wie Paletten, Folien oder Kartonagen begleiten nahezu jede Warenlieferung, ob im E-Commerce, stationären Handel oder in der Industrie. Und sie haben einen großen ökologischen Fußabdruck. 
 Doch: Wer die Gestaltung, Nutzung und Rückführung dieser Verpackungen überdenkt, kann messbar zum Ressourcenschutz beitragen und sich gleichzeitig auf kommende gesetzliche Vorgaben vorbereiten. 
 Wie werden Verpackungen, die zum Transport von Händler:in zu Händler:in dienen, im Hinblick auf das Verpackungsgesetz ( VerpackG ) eingeordnet? Und was müssen Unternehmen bei der Rücknahme beachten? Wir geben einen Überblick und beantworten die wichtigsten Fragen. 
     
 &amp;nbsp; 
 Was sind Gewerbe- und Transportverpackungen 
 Gewerbe- und Transportverpackungen sind all jene Verpackungen, die nicht bei privaten Endverbraucher:innen, sondern im  Handel, in der Industrie oder bei Logistikdienstleistern  anfallen. Sie begleiten Produkte auf dem Weg von Hersteller:innen bis zum Point of Sale – und manchmal auch darüber hinaus.   Sie dienen also der Beförderung von Waren zwischen einzelnen Handelsstufen, dem Handel und Handwerk und werden in der Regel im  B2B-Bereich  (Business-to-Business) eingesetzt. Dabei schützen sie Produkte vor Beschädigung, Witterungseinflüssen und tragen dazu bei, dass die Waren sicher transportiert werden können. &amp;nbsp;   Typische Beispiele für Gewerbeverpackungen sind:  
 
 Stabile Kartonagen für den B2B-Versand 
 Transportverpackungen aus Holz oder Kunststoff 
 Mehrweg-Transportverpackungen, z. B. stapelbare Kunststoffboxen oder Faltkisten 
 Holzpaletten wie etwa Europaletten (Flachpaletten) 
 Fässer und Kanister aus Holz, Metall oder Kunststoff 
 Säcke und geschäumte Schalen 
 Antikondensationsbeutel zum Schutz vor Kondenswasser 
 Verpackung zum Schutz vor elektrostatischen Entladungen (ESD-Verpackung) 
 Wickelfolien, Schutzfolien und Schäumlinge 
 Stretchfolien oder Umreifungsbänder zur Transportsicherung 
 Füllmaterialien wie Luftpolsterfolie, Schaumstofffolie oder Verpackungschips 
 
  Diese Verpackungen haben häufig eine längere Nutzungsdauer als klassische Verkaufsverpackungen, die bei privaten Endverbraucher:innen anfallen, werden aber nicht immer sinnvoll im Kreislauf geführt. 
 &amp;nbsp; 
 Gewerbeverpackungen im Kreislauf: So geht’s 
 Gewerbeverpackungen stehen selten im Rampenlicht – dabei sind sie ein zentraler Bestandteil in der Lieferkette im B2B-Bereich und können Hebel für mehr Nachhaltigkeit sein. Ob sie aber dazu beitragen, hängt maßgeblich davon ab, wie sie gestaltet, genutzt und rückgeführt werden. 
 Besonders bei Unternehmen, die große Mengen an Transportverpackungen in Umlauf bringen, lohnt es sich, genauer auf die Gestaltung dieser zu achten. Eine Möglichkeit, um die Kreislaufwirtschaft zu fördern, ist der Einsatz von Mehrweg Transportverpackungen. Diese können wiederholt eingesetzt werden und sparen dadurch nicht nur Müll, sondern auch CO₂. Auch der Einsatz recyclingfähiger Materialien wie Wellpappe oder Monokunststoffe eignet sich, wenn sich keine Mehrweglösung anbietet. Unternehmen, die aktiv in ihre Rückführungslogistik investieren, senken langfristig ihre Entsorgungskosten. 
  Kurz gesagt:  Wer Gewerbeverpackungen als Teil eines geschlossenen Kreislaufs begreift, macht aus einer gesetzlichen Pflicht einen echten Wettbewerbsvorteil. Und rüstet sich ganz nebenbei für kommende Regelwerke wie die PPWR, die deutlich mehr Kreislauffähigkeit einfordern werden. 
 &amp;nbsp; 
 Gesetzliche Rahmenbedingungen für Transportverpackungen 
 Wer Verpackungen in Verkehr bringt, trägt  Verantwortung, auch im gewerblichen Bereich . Transportverpackungen unterliegen dabei je nach Land und Einsatzzweck unterschiedlichen Pflichten. In Deutschland sind sie im  Verpackungsgesetz (VerpackG)  geregelt – in anderen EU-Ländern gelten teils vergleichbare, teils deutlich strengere Vorschriften. 
 Gewerbe- und Transportverpackungen in Deutschland 
 Transportverpackungen sind  rücknahmepflichtig (§ 15 VerpackG) , das bedeutet: Unternehmen, die solche Verpackungen auf den Markt bringen, müssen sicherstellen, dass sie wieder eingesammelt und verwertet werden. Wer also Transportverpackungen verschickt, hat eine sogenannte  Produzentenverantwortung , mit der eine  Rücknahmepflicht und eine Registrierungspflicht  bei der  Zentralen Stelle Verpackungsregister  verknüpft ist. 
 Man spricht in Deutschland nicht vom Transportverpackungen lizenzieren, sondern vom „entpflichten“. Bedeutet: Hersteller:innen müssen dafür Sorge tragen, dass die von ihnen verschickten Verpackungen – Paletten, Kisten, Kartons, Holzkisten, Kunststoffboxen, Stretchfolien – nach der Nutzung bei den Empfänger:innen abgeholt und anschließend der Verwertung zugeführt werden. 
 Weiter gilt für Letztinverkehrbringer:innen von Transportverpackungen eine  Informationspflicht . Hier müssen Endverbraucher:innen umfangreich über die Rückgabemöglichkeiten von Transportverpackungen und deren Sinn und Zweck informiert werden. 
 Zusätzlich besteht noch eine  Nachweispflicht . Das bedeutet, dass Unternehmen Nachweise darüber führen müssen, dass sie ihren Rücknahme- und Verwertungsanforderungen nachgekommen sind. Der Nachweis muss den zuständigen Landesbehörden auf Nachfrage vorgelegt werden. 
 Gewerbeverpackungen in anderen EU-Ländern 
 Immer mehr Staaten weiten ihre EPR-Regelungen (erweiterte Herstellerverantwortung) auch auf  gewerbliche Verpackungen  aus.    Beispiele:  
 
  Frankreich : Seit 2025 sind hier Transport- und Umverpackungen auch im B2B-Bereich systembeteiligungspflichtig. 
  Spanien : Neue Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten gelten seit 2025 auch für gewerbliche Verpackungen. 
 
 Transportverpackungen im Kontext der PPWR 
 Mit der geplanten EU-Verpackungsverordnung ( PPWR ) soll es künftig deutlich schärfere Anforderungen an alle Verpackungen – auch Transportverpackungen – geben. Geplant sind u. a.: 
 
 Die Reduzierung des Leerraums in Verpackungen 
 Mindeststandards für Design-for-Recycling 
 Mehrwegquoten für bestimmte Transportverpackungen (z. B. im Versandhandel) 
 
 &amp;nbsp; 
 So werdet ihr aktiv – Tipps für mehr Nachhaltigkeit beim Transport 
 Gewerbeverpackungen müssen nicht nur funktional sein, sie können auch ein echter Nachhaltigkeitstreiber in eurer Lieferkette werden. Wer beim Verpackungsmanagement strategisch vorgeht, spart nicht nur Ressourcen und CO₂, sondern stellt sich auch zukunftssicher auf.     Hier sind fünf praxisnahe Ansätze, mit denen ihr direkt starten könnt:      Verpackungsmaterialien prüfen und reduzieren : Nicht jede Verpackung ist nötig – und nicht jedes Material sinnvoll. Fragt euch: 
 
 Können wir Verpackungen kleiner oder leichter gestalten? 
 Gibt es Materialien mit besserer Recyclingfähigkeit (z. B. Monomaterial statt Materialmix)? 
 Lässt sich der Einsatz von Kunststoff durch Transportverpackungen aus Holz oder Papieralternativen verringern? 
 
   Auf Mehrweg-Transportverpackungen umstellen : Einwegverpackungen verursachen viel Abfall – gerade bei wiederkehrenden B2B-Lieferungen. Die Lösung: Mehrweg-Transportverpackungen, z. B.: 
 
 Klappbare Kunststoffboxen 
 Stapelbare Kisten mit QR-Code-Tracking 
 Robuste Palettenrahmen aus Holz oder Metall 
 
   Tipp: Mehrwegsysteme lohnen sich besonders bei festen Lieferbeziehungen, etwa zwischen Zentrallager und Filiale.     Rückführungslogistik etablieren : Nur wenn Mehrwegverpackungen auch zurückkommen, entfalten sie ihr ökologisches Potenzial. Daher: 
 
 Rückholprozesse mitdenken (z. B. über Reverselogistik oder Partnerbetriebe) 
 Tracking-Systeme einführen 
 Klare Zuständigkeiten im Unternehmen schaffen 
 
   Kreislauffähigkeit aktiv verbessern : Recycling beginnt beim Design. Nutzt die Chance, Verpackungen von Anfang an recyclinggerecht zu gestalten: 
 
 Trennbare Materialien 
 Keine überflüssigen Beschichtungen oder Etiketten 
 Standardisierte Formate und Materialien, die im Sortierprozess erkannt werden 
 
   Compliance international denken : Eure Gewerbeverpackungen verlassen Deutschland? Dann prüft frühzeitig: 
 
 Gibt es eine EPR-Registrierungspflicht im Zielland? 
 Muss die Verpackung gekennzeichnet werden? 
 Welche Anforderungen stellt z. B. Frankreich oder Spanien an Rücknahme und Mehrwegquoten? 
 
  Mit einem guten Überblick über eure Verpackungsströme und länderspezifische Vorgaben stellt ihr sicher, dass ihr auch grenzüberschreitend nachhaltig und gesetzeskonform agiert. 
 &amp;nbsp; 
 Fazit: Gewerbeverpackungen – ein unterschätzter Hebel für Nachhaltigkeit 
 Verpackungen, die für den Transport von Händler:in zu Händler:in vorgesehen sind, sind nicht selten sperrig, schwer und aufwendig gestaltet, um die transportierten Waren bestmöglich zu schützen. Vetreiber:innen und Händler:innen müssen dafür sorgen, dass die Materialien fachgerecht entsorgt werden (und sich seit dem 01. Juli 2022 im  Melderegister LUCID  registrieren). Wer nicht selbst tätig werden möchte, um das korrekte Recycling seiner Verpackungen durchzuführen, kann einen  fachkundigen Umweltdienstleister wie  Interzero  beauftragen , um diese Aufgabe zu übernehmen. In der Regel werden dann die eingesetzten Verpackungen direkt bei Kund:innen abgeholt und nach Möglichkeit recycelt oder – falls das Recycling nicht möglich ist – gesetzeskonform verwertet. 
 Nachhaltigkeit beginnt nicht erst beim Produkt, sondern schon bei der Verpackung. Wer bei Gewerbeverpackungen auf clevere Systeme, wiederverwendbare Materialien und klare Prozesse setzt, spart Kosten, erfüllt Pflichten – und verbessert die eigene Umweltbilanz spürbar. 
 Mit Interzero gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft 
 Mit über 30 Jahren Erfahrung ist  Interzero  bei Rücknahme und Recycling von Transportverpackungen der Ansprechpartner im Markt. Ihr wollt wissen, wie eure Gewerbeverpackungen nachhaltiger und gesetzeskonform gestaltet werden können? Wir helfen euch dabei, Verpackungsströme zu analysieren, Optimierungspotenziale zu finden und euch auf kommende Vorschriften wie der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) vorzubereiten. 
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