Lizenzero - Verpackung einfach lizenzieren. Lizenzero - Verpackung einfach lizenzieren.

Nutzen Sie als EHI-Kunde die einfache und schnelle Lizenzierung von Lizenzero, um Ihre Verpackungen rechtskonform zu lizenzieren – und das zu Vorteilskonditionen.

Eröffnen Sie dazu noch heute ein Lizenzero-Konto, melden Sie uns Ihre Verpackungsmengen und sichern Sie sich 5% auf Ihre Verpackungslizenzierung!

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"EHI5"

Gültig bis zum 31.12.2021. Rabatt auf den Nettowarenwert. Keine Auszahlung möglich. Ein Gutschein pro Bestellung und Kunde einlösbar. Keine Kombination mit anderen Rabattaktionen möglich. Nachträgliche Einlösung nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Verpackungslizenz zu Sonderkonditionen:
Exklusiv für Sie als EHI-Kunde!

Was müssen Sie als Onlinehändler beachten?

Wie Sie sich als Onlinehändler rechtskonform für das geltende Verpackungsgesetz aufstellen und gleichzeitig der Umwelt etwas Gutes tun, zeigen wir im nebenstehenden Video.

Jetzt zu Sonderkonditionen abschließen

In nur 3 Schritten zur Lizenzierung

LIZENZIERUNG

Lizenzieren Sie Ihre Verpackungsmengen bei Lizenzero und nutzen Sie zur einfachen Ermittlung Ihrer individuellen Volumina unsere Berechnungshilfe und unseren Kalkulator.

REGISTRIERUNG

Im nächsten Schritt tragen Sie sich in die Registerdatenbank LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister ein.

Hinterlegen Sie anschließend die per E-Mail erhaltene Registrierungsnummer in Ihrem Lizenzero-Kundenkonto.

DATENMELDUNG

Geben Sie bei LUCID die lizenzierten Verpackungsmengen und Interseroh+ als Ihr duales System an.

Wichtig: Die von Ihnen gemachten Angaben bei Ihrem dualen System und bei dem LUCID müssen fortlaufend identisch sein!

Verpackungsgewicht ermitteln – so geht's ganz leicht!

Die Kosten für Ihre Verpackungslizenz berechnen sich aus den von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen in Kilogramm pro Jahr. Wie viel Kilogramm bringen Sie in den Verkehr? Berechnen Sie dies ganz einfach – mit unserer Berechnungshilfe!

Wählen Sie zunächst die passende Verpackungsart unter zahlreichen Standardverpackungen aus und schätzen Sie anschließend ausgehend von Ihren Verkaufszahlen, wie viel Stück der jeweiligen Verpackungsart Sie voraussichtlich in Verkehr bringen. Das war's schon! Denn ab hier übernimmt unsere Berechnungshilfe und kalkuliert aus Ihren individuellen Stückzahlen das jeweilige Gesamtgewicht pro verwendeter Verpackungsart.

Wählen Sie Ihre Verpackungsart:

  • Ressourcen­einsparung:

    Ressourceneinsparung
    (Quelle: Fraunhofer UMSICHT)

    Hier sehen Sie, wieviel Kilogramm Primärrohstoffe Sie durch Ihre Verpackungslizenzierung und das damit verbundene Recycling einsparen. Um Ihnen die eingesparte Menge zu veranschaulichen, stellen wir Ihnen diese zusätzlich in der entsprechenden Anzahl von Äpfeln dar.

    Die Berechnungswerte basieren auf einer jährlichen Studie des renommierten Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT.

    Die Menge der mit uns eingesparten Primärrohstoffe und Treibhausgase weisen wir für Sie in Ihrem individuellen Ressourcenschutz-Zertifikat aus, bemessen an Ihrem individuellen Beitrag.

  • 0 kg
  • ≈ 0

Karton S

 

Stück

Karton S

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 65 g
Bsp.: DHL Paket S

Karton S

inkl. Packband

Stück

Karton S - inkl. Packband

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 65 g, Kunststoff 2 g
Bsp.: DHL Paket S mit PVC-Packband umwickelt

Karton S

inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Stück

Karton S - inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 70 g, Kunststoff 2 g
Bsp.: DHL Paket S mit PVC-Packband umwickelt + Natron-Kraftpapier oder Holzwolle

Karton S

inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Stück

Karton S - inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 65 g, Kunststoff 12 g
Bsp.: DHL Paket S mit PVC-Packband umwickelt + kleinnoppiger Luftpolsterfolie

Luftpolsterumschläge S

aus Papier

Stück

Luftpolsterumschläge S - aus Papier

Unser Referenzumschlag hat folgende Spezifikation:
Maße: 180 x 265 mm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 15 g, Kunststoff 2 g
Bsp.: Papierpolstertasche im DIN B5-Format, innen mit Luftpolsterfolie ausgekleidet, Gr. D4

Karton M

 

Stück

Karton M

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 275 g
Bsp.: DHL Paket M

Karton M

inkl. Packband

Stück

Karton M - inkl. Packband

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 275 g, Kunststoff 4 g
Bsp.: DHL Paket M mit PVC-Packband umwickelt

Karton M

inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Stück

Packet M - inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 300 g, Kunststoff 4 g
Bsp.: DHL Paket M mit PVC-Packband umwickelt + Natron-Kraftpapier oder Holzwolle

Karton M

inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Stück

Karton M - inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 275 g, Kunststoff 24 g
Bsp.: DHL Paket M mit PVC-Packband umwickelt + kleinnoppiger Luftpolsterfolie

Luftpolsterumschläge M

aus Papier

Stück

Luftpolsterumschläge M - aus Papier

Unser Referenzumschlag hat folgende Spezifikation:
Maße: 220 x 340 mm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 22 g, Kunststoff 3 g
Bsp.: Papierpolstertasche im DIN A4-Format, Gr. F6

Karton L

 

Stück

Karton L

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 400 g
Bsp.: DHL Paket L

Karton L

inkl. Packband

Stück

Karton L - inkl. Packband

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 400 g, Kunststoff 6 g
Bsp.: DHL Paket L mit PVC-Packband umwickelt

Karton L

inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Stück

Karton L - inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 500 g, Kunststoff 6 g
Bsp.: DHL Paket L mit PVC-Packband umwickelt + Natron-Kraftpapier oder Holzwolle

Karton L

inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Stück

Karton L - inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 400 g, Kunststoff 36 g
Bsp.: DHL Paket L mit PVC-Packband umwickelt + kleinnoppiger Luftpolsterfolie

Luftpolsterumschläge L

aus Papier

Stück

Luftpolsterumschläge L - aus Papier

Unser Referenzumschlag hat folgende Spezifikation:
Maße: 300 x 445 mm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 40 g, Kunststoff 5 g
Bsp.: Papierpolstertasche im DIN A3-Format, Gr. I9

  • Ressourcen­einsparung:

    Ressourceneinsparung
    (Quelle: Fraunhofer UMSICHT)

    Hier sehen Sie, wieviel Kilogramm Primärrohstoffe Sie durch Ihre Verpackungslizenzierung und das damit verbundene Recycling einsparen. Um Ihnen die eingesparte Menge zu veranschaulichen, stellen wir Ihnen diese zusätzlich in der entsprechenden Anzahl von Äpfeln dar.

    Die Berechnungswerte basieren auf einer jährlichen Studie des renommierten Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT.

    Die Menge der mit uns eingesparten Primärrohstoffe und Treibhausgase weisen wir für Sie in Ihrem individuellen Ressourcenschutz-Zertifikat aus, bemessen an Ihrem individuellen Beitrag.

  • 0 kg
  • ≈ 0

Versandtasche S

ohne Füllmaterial

Stück

Versandtasche S - ohne Füllmaterial

Unsere Referenzversandtasche hat folgende Spezifikation:
Maße: 165 x 220 mm
Gewicht: Kunststoff 10 g
Bsp.: Folien-Versandbeutel für Textil- und Kurierversand

Verpackungsbecher S

 

Stück

Verpackungsbecher S

Unser Referenzbecher hat folgende Spezifikation:
Maße: Ø 15,5 cm x 6,8 cm (Füllinhalt 500 ml)
Gewicht: Kunststoff 19,4 g
Bsp.: Salatschale inkl. Klappdeckel aus PET

Folie S

Stück

Folie S

Unsere Referenzfolie hat folgende Spezifikation:
Maße: 30 x 100 cm
Gewicht: Kunststoff 22 g
Bsp.: Schlauchfolie oder großnoppige Luftpolsterfolie

Versandtasche M

ohne Füllmaterial

Stück

Versandtasche M - ohne Füllmaterial

Unsere Referenzversandtasche hat folgende Spezifikation:
Maße: 245 x 320 mm
Gewicht: Kunststoff 12 g
Bsp.: Folien-Versandbeutel für Textil- und Kurierversand

Verpackungsbecher M

 

Stück

Verpackungsbecher M

Unser Referenzbecher hat folgende Spezifikation:
Ø 17,6 cm x 7,5 cm (Füllinhalt 750 ml)
Gewicht: Kunststoff 24,6 g
Bsp.: Salatschale inkl. Klappdeckel aus PET

Folie M

Stück

Folie M

Unsere Referenzfolie hat folgende Spezifikation:
Maße: 60 x 200 cm
Gewicht: Kunststoff 45 g
Bsp.: Schlauchfolie oder großnoppige Luftpolsterfolie

Versandtasche L

ohne Füllmaterial

Stück

Versandtasche L - ohne Füllmaterial

Unsere Referenzversandtasche hat folgende Spezifikation:
Maße: 400 x 500 mm
Gewicht: Kunststoff 15 g
Bsp.: Folien-Versandbeutel für Textil- und Kurierversand

Verpackungsbecher L

 

Stück

Verpackungsbecher L

Unser Referenzbecher hat folgende Spezifikation:
Maße: Ø 18,9 cm x 8 cm (Füllinhalt 1000 ml)
Gewicht: Kunststoff 27,1 g
Bsp.: Salatschale inkl. Klappdeckel aus PET

Folie L

Stück

Folie L

Unsere Referenzfolie hat folgende Spezifikation:
Maße: 120 x 200 cm
Gewicht: Kunststoff 90 g
Bsp.: Schlauchfolie oder großnoppige Luftpolsterfolie

  • Ressourcen­einsparung:

    Ressourceneinsparung
    (Quelle: Fraunhofer UMSICHT)

    Hier sehen Sie, wieviel Kilogramm Primärrohstoffe Sie durch Ihre Verpackungslizenzierung und das damit verbundene Recycling einsparen. Um Ihnen die eingesparte Menge zu veranschaulichen, stellen wir Ihnen diese zusätzlich in der entsprechenden Anzahl von Äpfeln dar.

    Die Berechnungswerte basieren auf einer jährlichen Studie des renommierten Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT.

    Die Menge der mit uns eingesparten Primärrohstoffe und Treibhausgase weisen wir für Sie in Ihrem individuellen Ressourcenschutz-Zertifikat aus, bemessen an Ihrem individuellen Beitrag.

  • 0 kg
  • ≈ 0

Flasche / Glas S

mit Deckel - Kunststoff

Stück

Flasche / Glas S mit Deckel - Kunststoff

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 250 ml
Gewicht: Glas 150 g, Kunststoff 1 g
Bsp.: Flasche mit Kunststoffdeckel

Flasche / Glas S

mit Deckel - Alu

Stück

Flasche / Glas S mit Deckel - Alu

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 250 ml
Gewicht: Glas 150 g, Alu 1 g
Bsp.: Flasche mit Aluminiumdeckel / Kronkorken

Flasche / Glas S

mit Deckel - Kork

Stück

Flasche / Glas S mit Deckel - Kork

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 250 ml
Gewicht: Glas 150 g, Sonstiges Material 1 g
Bsp.: Flasche mit Korkverschluss

Flasche / Glas M

mit Deckel - Kunststoff

Stück

Flasche / Glas M mit Deckel - Kunststoff

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 750 ml
Gewicht: Glas 500 g, Kunststoff 1 g
Bsp.: Flasche mit Kunststoffdeckel

Flasche / Glas M

mit Deckel - Alu

Stück

Flasche / Glas M mit Deckel - Alu

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 750 ml
Gewicht: Glas 500 g, Alu 1 g
Bsp.: Flasche mit Aluminiumdeckel

Flasche / Glas M

mit Deckel - Kork

Stück

Flasche / Glas M mit Deckel - Kork

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 750 ml
Gewicht: Glas 500 g, Sonstiges Material 1 g
Bsp.: Flasche mit Korkverschluss

Flasche / Glas L

mit Deckel - Kunststoff

Stück

Flasche / Glas L mit Deckel - Kunststoff

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 1 l
Gewicht: Glas 750 g, Kunststoff 1 g
Bsp.: Flasche mit Kunststoffdeckel

Flasche / Glas L

mit Deckel - Alu

Stück

Flasche / Glas L mit Deckel - Alu

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 1 l
Gewicht: Glas 750 g, Alu 1 g
Bsp.: Flasche mit Aluminiumdeckel

Flasche / Glas L

mit Deckel - Kork

Stück

Flasche / Glas L mit Deckel - Kork

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 1 l
Gewicht: Glas 750 g, Sonstiges Material 1 g
Bsp.: Flasche mit Korkverschluss

Papier, Pappe, Karton 0,000 kg

Kunststoffe 0,000 kg

Glas 0,000 kg

Ihr Lizenzpaket:

Unser Lizenzierungsvertrag verlängert sich zu Beginn jeden Jahres. So sind Sie dauerhaft rechtskonform aufgestellt und müssen sich nicht jedes Jahr erneut kümmern. Sollten Sie mit unserem Service nicht zufrieden sein, können Sie Ihren Vertrag jeweils bis 3 Monate vor Jahresende selbsttätig in Ihrem Kundenkonto kündigen. Neben der VerpackG-konformen Lizenzierung der eingegebenen Verpackungsmengen umfasst Ihr jährliches Lizenzpaket die Nutzung exklusiver Tools wie des Mengen-Downloads für LUCID und des Onlinesiegels zum Nachweis Ihrer Systembeteiligung, Ihr persönliches individuelles Ressourcenschutz-Zertifikat sowie eine Servicepauschale.

25,00 € zzgl. MwSt.

Sonderfälle des E-Commerce: Wer ist wann lizenzierungspflichtig?

Grundsätzlich ist jedes Unternehmen betroffen, das

  1. Verkaufsverpackungen (Versand-, Produkt-, Serviceverpackung) erstmalig mit Ware befüllt und
  2. anschließend an den privaten Endverbraucher abgibt, der sie dann typischerweise als Abfall entsorgt.

Somit sind insbesondere Hersteller und (Online-) Händler sowie stationäre Händler verpflichtet, das VerpackG einzuhalten. Dabei kann die Systembeteiligungspflicht für die verschiedenen Verpackungstypen (im Onlinehandel vorrangig Produkt- und Versandverpackung) sowohl zusammen- als auch auseinanderfallen.

Da insbesondere im Onlinehandel verschiedene Sonderkonstellationen gegeben sind, finden Sie folgend eine Übersicht zu den Verantwortlichkeiten beim eigenen Onlineshop, Fulfillment, Dropshipping sowie Import:

 Eigener OnlineshopFulfillmentDropshippingImport
Onlinehändler verantwortlich für die Lizenzierung der Produkt-Verpackung? Ja, wenn er auch Hersteller ist

Andernfalls nein
Ja, wenn er auch Hersteller ist

Andernfalls nein
Nein Üblicherweise ja >> ausschlaggebend ist die Vertragsbasis zwischen den Handelspartnern
Onlinehändler verantwortlich für die Lizenzierung der Versand-Verpackung? Ja Nein

Ausnahme: Nur er als Verkäufer ist außen auf der Verpackung erkennbar
Nein

Ausnahme: Nur er als Verkäufer ist außen auf der Verpackung erkennbar
Üblicherweise ja >> ausschlaggebend ist die Vertragsbasis zwischen den Handelspartnern

Sind Sie als Onlinehändler betroffen?

Grundsätzlich ist jedes Unternehmen betroffen, das

  1. eine Verkaufsverpackung erstmalig mit Ware befüllt und
  2. anschließend an den privaten Endverbraucher abgibt, der sie dann typischerweise als Abfall entsorgt.

Somit sind insbesondere Hersteller und (Online-) Händler sowie stationäre Händler verpflichtet, das VerpackG einzuhalten.

Wie sieht es beim Fulfillment, Dropshipping oder Import der Ware aus? Überprüfen Sie selber:

 Onlinehändler verantwortlich für die Lizenzierung der Produkt-Verpackung?Onlinehändler verantwortlich für die Lizenzierung der Versand-Verpackung?
Eigener Online-shop ja, wenn Sie auch Hersteller sind

Andernfalls nein
ja
Fulfill-ment ja, wenn Sie auch Hersteller sind

Andernfalls nein
nein

Ausnahme: Nur Sie als Verkäufer sind auf der Verpackung erkennbar
Drop-shipping nein nein

Ausnahme: Nur Sie als Verkäufer sind auf der Verpackung erkennbar
Import Üblicherweise ja >> ausschlaggebend ist die Vertragsbasis zwischen den Handelspartnern Üblicherweise ja >> ausschlaggebend ist die Vertragsbasis zwischen den Handelspartnern

Sind Sie als Onlinehändler betroffen?

Grundsätzlich ist jedes Unternehmen betroffen, das

  1. eine Verkaufsverpackung erstmalig mit Ware befüllt und
  2. anschließend an den privaten Endverbraucher abgibt, der sie dann typischerweise als Abfall entsorgt.

Somit sind insbesondere Hersteller und (Online-) Händler sowie stationäre Händler verpflichtet, das VerpackG einzuhalten.

Wie sieht es beim Fulfillment, Dropshipping oder Import der Ware aus? Überprüfen Sie selber:

 Onlinehändler verantwortlich für die Lizenzierung der Produkt-Verpackung?Onlinehändler verantwortlich für die Lizenzierung der Versand-Verpackung?
Eigener Onlineshop ja, wenn Sie auch Hersteller sind

Andernfalls nein
ja
Fulfillment ja, wenn Sie auch Hersteller sind

Andernfalls nein
nein

Ausnahme: Nur Sie als Verkäufer sind auf der Verpackung erkennbar
Dropshipping nein nein

Ausnahme: Nur Sie als Verkäufer sind auf der Verpackung erkennbar
Import Üblicherweise ja >> ausschlaggebend ist die Vertragsbasis zwischen den Handelspartnern Üblicherweise ja >> ausschlaggebend ist die Vertragsbasis zwischen den Handelspartnern

Verpackungsgesetz:
Wissenswertes für Onlinehändler

Ab welcher Menge müssen Verpackungen lizenziert werden?

Die Pflicht zur Verpackungslizenzierung gilt schon ab der ersten befüllten Verpackung. Daher sind auch Kleinsthersteller und -händler sofort betroffen, wenn sie Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringen. Es gibt somit keinerlei Ausnahmen.

Welche Verpackungsmaterialien müssen lizenziert werden?

Grundsätzlich sind alle Verpackungsarten zu beteiligen, die beim Endkonsumenten zu Hause anfallen. Folgende Verpackungsmaterialien unterscheidet das VerpackG:

VerpackungsmaterialBeispiele
Papier, Pappe, Karton Versandkartons, Füllmaterial
Kunststoffe Versandtaschen, Paketklebeband, Luftpolsterfolie
Glas Flaschen, Joghurtgläser
Aluminium, sonstige Metalle Cremetuben, Schokoladenfolie
Eisenmetalle Konserven
Getränkekartonverbunde Tetra Paks
Sonstiges Material Baumwolle, Holz, Kautschuk, Kork, Keramik
Sonstige Verbundverpackungen Blister-, Vakuumverpackungen

Wichtig: Auch Polster- und Füllmaterial wie Folien oder Styropor und Packhilfsmittel wie Klebeband oder Klammern müssen beteiligt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Verkaufs- und Versandverpackungen?

Verkaufsverpackungen werden durch Hersteller und/oder Vertreiber von verpackten Waren an den Endverbraucher verkauft. Diese Verpackungen, z. B. Joghurtbecher, werden in der Regel im Privathaushalt entsorgt, so dass eine Verpackungslizenz notwendig ist. Dazu zählen auch Verpackungen, die zur Übergabe (Serviceverpackungen) oder zum Versand (Versandverpackungen) der Ware dienen.

Versandverpackungen sind also eine besondere Art der Verkaufsverpackung. Sie werden typischerweise beim Letztvertreiber befüllt, um den Versand von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen. Versandverpackungen, z. B. Versandkarton mit Füllmaterial, werden ausnahmslos genau wie „normale“ Verkaufsverpackungen behandelt und müssen daher bei einem dualen System angemeldet und bei der Zentralen Stelle registriert werden.

Können Versandverpackungen auch bereits vom Vorvertreiber lizenziert werden?

Die Pflicht zur Anmeldung kann im Fall der Versandverpackungen nicht auf die Vorvertreiber „übertragen“ werden. Aus diesem Grund ist der Erwerb von sogenannten „vorlizenzierten“ Versandverpackungen nicht zulässig.

Benötigen Sie eine Verpackungslizenz, wenn Sie die Ware in einer von einem Dritten erhaltenen Originalverpackung verkaufen?

Nein. Wenn Sie als Vertreiber der Ware fungieren und diese nicht noch einmal neu- oder umverpacken, müssen Sie nicht selbst lizenzieren.

Wichtig: Die Pflicht, nachzuweisen, dass die Ihrerseits verwendete Originalverpackung bereits durch den Lieferanten/Hersteller lizenziert wurde, liegt bei Ihnen. Prüfen Sie daher die Herstellerregistrierung bei der Zentralen Stelle. Oder Sie lassen sich von Ihrem Lieferanten einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

Was geschieht, wenn Sie dem Verpackungsgesetz nicht nachkommen?

Wenn Sie die Vorgaben des VerpackG missachten, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Verkaufsverbot, einem Bußgeld von bis zu 200.000 EUR sowie Abmahnungen von Wettbewerbern rechnen, die im öffentlichen Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister leicht nachvollziehen können, ob Sie Ihre Verpackungen lizenzieren.

Welche Funktion erfüllt die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)?

Die Zentrale Stelle fungiert als Kontrollinstanz und hat das Ziel, transparente und faire Konditionen auf dem Markt zu schaffen. Da sich mit dem Verpackungsgesetz alle Verpackung in Verkehr bringenden Unternehmen bei einem dualen System anmelden müssen und diese hier ihre Informationen einspeisen, laufen bei der ZSVR alle Fäden des VerpackG zusammen.

Insofern besteht die Pflicht für Sie, sich bei der Zentralen Stelle zu registrieren. Die dort erhaltene Registrierungsnummer melden Sie wiederum bei Ihrem dualen System.

Aus allen Informationen erstellt die Zentrale Stelle ein öffentliches Register, nimmt alle gemeldeten Verpackungsmengen sowohl von Lizenzierenden wie auch den dualen System entgegen und gleicht diese miteinander ab.

Sanktionen vermeiden: Wie kann die Datenmeldung schnell und fehlerfei erfüllt werden?

Bei der Datenmeldung kommt es häufig zu Übertragungsfehlern: Die lizenzierten Mengen bei dem dualen System müssen immer mit den Mengen bei LUCID übereinstimmen. Bei Abweichungen können Sanktionen drohen.

Um Tippfehler bei der Übertragung zu vermeiden, haben wir von Lizenzero für unsere Kunden ein neues Tool erstellt: den Mengen-Download für LUCID.

Mit diesem Tool können Sie in Ihrem Kundenportal die von Ihnen lizenzierten Mengen ganz einfach und schnell als sog. XML-Datei herunterladen und anschließend bei LUCID hochladen - fertig! So sparen Sie neben den aufwendigen händischen Eingeben nicht nur Tippfehler - sondern auch kostbare Zeit. Probieren Sie es einfach aus, eine genaue Beschreibung finden Sie in unserem Blogartikel.