Aktuell schreibt die Zentrale Stelle Verpackungsregister in einer groß angelegten Mailing-Aktion alle Händler:innen an, die keine Datenmeldungen abgegeben haben. Ohne Datenmeldung sind nicht alle Pflichten aus dem VerpackG erfüllt. Aber nochmal von vorne:

Das deutsche Verpackungsgesetz gilt seit 2019. Es verpflichtet Produzent:innen und Händler:innen dazu, ihre Verkaufsverpackungen (Versand-, Produkt-, Serviceverpackungen) kostenpflichtig bei einem dualen System zu lizenzieren (Systembeteiligung) und so ihrer erweiterten Herstellerverantwortung (Englisch: "Extended Producer Responsibility", kurz "EPR") nachzukommen. Zusätzlich ist die Registrierung und Datenmeldung bei der Behörde Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) verpflichtend. Wenn Sie die Systembeteiligung und/oder die Datenmeldung bisher nicht vorgenommen haben, haben Sie nun die E-Mail der ZSVR erhalten. Sie müssen alle drei Pflichten erfüllen, um rechtskonform aufgestellt zu sein:

ZSVR informiert wegen fehlender Pflichten: Das ist zu tun

Verpackungslizenzierung

Lizenzvertrag mit einem dualen System, z.B. Interzero Recycling Alliance via Lizenzero schließen –
jetzt Verpackungsmengen eingeben

Registrierung

...im Verpackungsregister LUCID der Behörde Zentrale Stelle Verpackungsregister.

Datenmeldung

Eintragen der lizenzierten Mengen und des dualen Systems im Verpackungsregister LUCID. Die Anleitung gibt's hier

Verpackungsgesetz, Systembeteiligung & Datenmeldung
Die wichtigsten Fragen im Schnellüberblick

Warum habe ich eine Mail der ZSVR erhalten?

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist das Kontrollorgan hinter dem VerpackG und hat all jene Händler*innen angeschrieben, die sich zwar bei LUCID registriert, aber keine Datenmeldung durchgeführt haben.

Nur durch die Abgabe der Datenmeldung kann ein Abgleich zwischen der ZSVR und den dualen Systemen erfolgen. Die Datenmeldung ist also unbedingt notwendig, um nachzuweisen, dass man alle Pflichten aus dem Verpackungsgesetz erfüllt hat. Wenn Sie bereits eine Systembeteiligung bei einem dualen System abgeschlossen haben, holen Sie die Datenmeldung jetzt noch schnell nach. Wenn Sie noch gar keine Systembeteiligung abgeschlossen haben, wird es höchste Zeit! Denken Sie anschließend daran, auch die Datenmeldung durchzuführen.

Wie nehme ich die Datenmeldung bei LUCID vor?
  1. Melden Sie sich mit Ihren Login-Daten im LUCID-Konto an: https://lucid.verpackungsregister.org/login
  2. Klicken Sie unter Datenmeldung auf Bearbeiten.
  3. Klicken Sie bei unterjährige Mengenmeldung auf „Starten“.
  4. Geben Sie den Meldezeitraum für das Kalenderjahr an – im Regelfall muss sie von Januar bis Dezember eines Jahres lauten, da die Lizenzierung bei Lizenzero immer für ein Jahr erfolgt. Die Bezugszeiträume an beiden Stellen müssen übereinstimmen.
  5. Als „Systembetreiber“ wählen Sie „Interzero Recycling Alliance“ aus – dies ist das duale System, das hinter Lizenzero steht.
  6. Geben Sie exakt gleichlautend die Verpackungsmengen in Kilogramm an, die Sie zuvor lizenziert haben.
  7. Klicken Sie auf „Überprüfen“, um die Datenmeldung zu kontrollieren.
  8. Nachdem Sie in der Überprüfung auf „Speichern“ geklickt haben, ist die Datenmeldung bei LUCID abgeschlossen.

Wichtig: Alle Änderungen müssen immer bei Ihrem dualen System und bei LUCID vorgenommen werden.

Welche Pflichten muss ich laut VerpackG erfüllen?

Das Verpackungsgesetz schreibt Verkäufer:innen, die verpackte Produkte an deutsche Endverbraucher versenden, drei Pflichten vor:

  1. Lizenzierung Ihrer jährlichen Verpackungsmengen bei einem dualen System (auch Systembeteiligung genannt). Hierzu steht Ihnen Lizenzero, der Onlineshop des anerkannten dualen Systems Interzero Recycling Alliance zur Verfügung: Jetzt Mengen eingeben
  2. Registrierung im Verpackungsregister LUCID
  3. Datenmeldung an das Verpackungsregister LUCID (Name des dualen Systems und lizenzierte Verpackungsmengen)
Was ist der Unterschied zwischen "lizenzieren" und "registrieren"?

Das Verpackungsgesetz formuliert insgesamt drei Pflichten an Inverkehrbringer:innen von Verpackungen in Deutschland. Dazu zählen im Wesentlichen die Lizenzierungspflicht (auch Systembeteiligungspflicht genannt) und die Registrierungspflicht.

Diese Pflichten müssen an zwei verschiedenen Stellen vorgenommen werden:

  1. Die Lizenzierungspflicht bezeichnet die kostenpflichtige Beteiligung Ihrer Verpackungen und muss von Ihnen bei einem dualen System wie Interzero Recycling Alliance (via Lizenzero) vorgenommen werden. Im Umkehrschluss übernimmt Interzero Recycling Alliance für Sie den Entsorgungs- und Recyclingprozess Ihrer Verpackungen.
  2. Die Registrierungspflicht hingegen setzen Sie bei der Kontrollbehörde Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) um.
  3. Abgeschlossen wird der Pflichtenkatalog durch die Datenmeldepflicht: Das bedeutet einfach, dass Sie den Namen Ihres dualen Systems und Ihre lizenzierten Verpackungsmengen in LUCID eintragen.

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Frau Annette Mustermann

Frau Annette Mustermann
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