Frau Annette Mustermann
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Das deutsche Verpackungsgesetz gilt seit 2019. Es verpflichtet alle Produzent:innen und Händler:innen, die Verpackungen an deutsche Endkund:innen versenden, dazu, diese Verpackungen (Versand-, Produkt-, Serviceverpackungen) kostenpflichtig bei einem dualen System zu lizenzieren und so ihrer erweiterten Herstellerverantwortung (Englisch: "Extended Producer Responsibility", kurz "EPR") nachzukommen. Zusätzlich ist die Registrierung und Datenmeldung bei der Behörde Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) verpflichtend.
Seit Juli 2022 sind Marktplatz-Betreiber verpflichtet, die Erfüllung dieser Vorgaben durch seine Händler*innen zu überprüfen.
Wichtig: Die oben genannten Vorgaben gelten ab der ersten in Umlauf gebrachten Verpackung und für alle Materialien.
Sie versenden an deutsche Endverbraucher? Das ist zu tun:
Deutsches Verpackungsgesetz erfüllen: Das ist zu tun
Verpackungslizenzierung
Lizenzvertrag mit einem dualen System, z.B. Interzero Recycling Alliance via Lizenzero schließen –
jetzt Verpackungsmengen eingeben
✔ Sie erhalten Ihren Teilnahmenachweis am dualen System zur Vorlage bei Ihrem Marktplatz.
Registrierung
...im Verpackungsregister LUCID der Behörde Zentrale Stelle Verpackungsregister.
✔ Sie erhalten Ihre LUCID-Registrierungsnummer (EPR-Nummer) zur Vorlage bei Ihrem Marktplatz.
Datenmeldung
Eintragen der lizenzierten Mengen und des dualen Systems im Verpackungsregister LUCID
✔ Fertig!
Verpackungsgesetz, EPR, Lizenzierung & Registrierung
Die wichtigsten Fragen im Schnellüberblick
Vom VerpackG betroffen sind alle Händler:innen, die gewerblich tätig sind und Verpackungen an deutsche Endverbraucher:innen versenden. Dabei ist egal, ob Sie die Produkte selbst herstellen oder über einen Zwischenhändler beziehen. Auch wenn Sie Fulfillment nutzen, und einen Dritten mit dem Verpacken beauftragen, sind Sie verpflichtet.
Alle Verpackungen (Produktverpackung, Versandverpackung, Füllmaterial + Packhilfsmittel), die später durch den deutschen Endverbraucher entsorgt werden, müssen lizenziert werden, um so das Recycling zu finanzieren. Die Regelungen gelten ab der ersten Verpackung, die Sie nach Deutschland versenden.
Das Verpackungsgesetz schreibt Verkäufer:innen, die verpackte Produkte an deutsche Endverbraucher versenden, drei Pflichten vor:
- Lizenzierung Ihrer jährlichen Verpackungsmengen bei einem dualen System (auch Systembeteiligung genannt). Hierzu steht Ihnen Lizenzero, der Onlineshop des anerkannten dualen Systems Interzero Recycling Alliance zur Verfügung: Jetzt Mengen eingeben
- Registrierung im Verpackungsregister LUCID
- Datenmeldung an das Verpackungsregister LUCID (Name des dualen Systems und lizenzierte Verpackungsmengen)
Das Verpackungsgesetz wurde im Juli 2021 novelliert. Eine der Änderungen im Gesetz betrifft die Betreiber von Marktplätzen: Um einen zusätzlichen Kontrollmechanismus zu schaffen, müssen sie seit Juli 2022 überprüfen, ob alle Händler:innen, die nach Deutschland versenden, die Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz erfüllen.
Kann seitens der Händler:innen kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden, greift ein Vertriebsverbot und die Marktplatz-Betreiber müssen die Verkäufe nach Deutschland einschränken. Verstöße hiergegen werden mit hohen Geldbußen für die Marktplätze geahndet.
Das Verpackungsgesetz formuliert insgesamt drei Pflichten an Inverkehrbringer:innen von Verpackungen in Deutschland (siehe auch Frage #1). Dazu zählen im Wesentlichen die Lizenzierungspflicht (auch Systembeteiligungspflicht genannt) und die Registrierungspflicht.
Diese Pflichten müssen an zwei verschiedenen Stellen vorgenommen werden:
- Die Lizenzierungspflicht bezeichnet die kostenpflichtige Beteiligung Ihrer Verpackungen und muss von Ihnen bei einem dualen System wie Interzero Recycling Alliance (via Lizenzero) vorgenommen werden. Im Umkehrschluss übernimmt Interzero Recycling Alliance für Sie den Entsorgungs- und Recyclingprozess Ihrer Verpackungen.
- Die Registrierungspflicht hingegen setzen Sie bei der Kontrollbehörde Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) um.
Abgeschlossen wird der Pflichtenkatalog durch die Datenmeldepflicht: Das bedeutet einfach, dass Sie den Namen Ihres dualen Systems und Ihre lizenzierten Verpackungsmengen in LUCID eintragen.
EPR steht für "Extended Producer Responsibility", zu Deutsch "erweiterte Herstellerverantwortung". Das dahinterstehende Prinzip zeichnet Händler:innen und Hersteller:innen im Dienste des Umweltschutzes verantwortlich für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte und zugehöriger Komponenten bis hin zu deren Entsorgung.
In Deutschland fallen Verpackungen, Elektogeräte und Batterien unter die erweiterte Herstellerverantwortung derjenigen Akteure, die diese hierzulande in Umlauf bringen.
Die aktuelle große Aufmerksamkeit auf der EPR ist im Wesentlichen durch die Novellierung zweier Gesetze begründet: dem Verpackungsgesetz (VerpackG) und dem Elektrogesetz (ElektroG). Beide verpflichten Marktplätze künftig dazu, die Compliance ihrer Händler:innen hinsichtlich der Vorgaben zu prüfen. In diesem Zusammenhang sprechen Marktplatz-Betreiber von EPR als Sammelbegriff für alle drei Bereiche.
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