Frau Annette Mustermann
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Das deutsche Verpackungsgesetz gilt bereits seit 2019. Mit dem Ziel, die Recyclingquoten für Verpackungsabfälle maßgeblich zu steigern und so den Klimaschutz zu fördern, verpflichtet es Produzent:innen und Händler:innen dazu, ihre Verkaufsverpackungen – das sind alle Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher landen – kostenpflichtig bei einem dualen System zu lizenzieren und so ihrer Produktverantwortung nachzukommen. Mit den Lizenzentgelten organisieren die dualen Systeme die Sammlung, Sortierung und das Recycling der Verpackungen. Zusätzlich ist die Registrierung bei der Behörde Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und die regelmäßige Datenmeldung ans Register verpflichtend.
Diese Vorgaben gelten ab der ersten in Umlauf gebrachten Verpackung und für alle Materialien. Verpackungen müssen immer VOR dem Inverkehrbringen lizenziert werden. Diese Vorgaben können für junge Unternehmen und Start-ups oft verwirrend erscheinen. Aber keine Sorge: Eins nach dem anderen.
Sie sind ein Start-up oder junges Unternehmen und versenden an deutsche Endverbraucher:innen? Das ist zu tun:
Neu im Thema Verpackungsgesetz? Das Wichtigste in Kürze
Lizenzierung
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jetzt Verpackungsmengen eingeben
✔ Sie erhalten Ihren Teilnahmenachweis am dualen System. Dieser dient zur Vorlage bei Überprüfungen der VerpackG-Pflichten oder zur Vorlage beim Verkauf über Marktplätze.
Registrierung
...im Verpackungsregister LUCID der Behörde Zentrale Stelle Verpackungsregister.
✔ Sie erhalten Ihre LUCID-Registrierungsnummer zur Vorlage bei Überprüfungen der VerpackG-Pflichten und zur Vorlage beim Verkauf über Marktplätze.
Datenmeldung
Eintragen der lizenzierten Mengen und des dualen Systems im Verpackungsregister LUCID
✔ Fertig!
Das sagen unsere Kunden.
Ein Lizenzpaket, volle Leistung
Lizenzero ermöglicht Ihnen eine einfache, schnelle und VerpackG-konforme Lizenzierung Ihrer Verpackungen. Zusätzlich profitieren Sie von unserem Komfort-Bundle: Die kostenlos in Ihrem Lizenzpaket enthaltenen, Lizenzero-exklusiven Zusatzleistungen erleichtern Ihnen die Umsetzung der VerpackG-Pflichten und ersparen Ihnen jede Menge Zeit, die Sie besser in den Aufbau Ihres jungen Unternehmens stecken können!
Zudem bieten wir den bestmöglichen Support bei allen Rückfragen zum Verpackungsgesetz. Zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden!


Verpackungsgesetz, Lizenzierung & Registrierung
Die wichtigsten Fragen im Schnellüberblick
Das Verpackungsgesetz schreibt Verkäufer:innen, die verpackte Produkte an deutsche Endverbraucher:innen versenden, drei Pflichten vor:
- Lizenzierung Ihrer jährlichen Verpackungsmengen bei einem dualen System (auch Systembeteiligung genannt). Hierzu steht Ihnen Lizenzero, der Onlineshop des anerkannten dualen Systems Interzero Recycling Alliance zur Verfügung: Jetzt Mengen eingeben
- Registrierung im Verpackungsregister LUCID
- Datenmeldung an das Verpackungsregister LUCID (Name des dualen Systems und lizenzierte Verpackungsmengen)
Das Verpackungsgesetz wurde im Juli 2021 novelliert. Eine der Änderungen im Gesetz betrifft auch Fulfilment-Dienstleister und Marktplätze: Um einen zusätzlichen Kontrollmechanismus zu schaffen, müssen sie seit Juli 2022 überprüfen, ob alle Händler:innen, die nach Deutschland versenden, die Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz erfüllen.
Kann seitens der Händler:innen kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden, dürfen Fulfilment-Dienstleister keine Leistungen für diese übernehmen. Verstöße hiergegen werden mit hohen Geldbußen geahndet.
Sie benötigen zwei Nachweise zur Bestätigung Ihrer Pflichten:
- LUCID-Registrierungsnummer (mitunter auch EPR-Nummer genannt): Diese Nummer erhalten Sie nach erfolgreicher Registrierung im Verpackungsregister LUCID
- Lizenzierung-/Systembeteiligungsnachweis: Das Lizenzero-Teilnahmezertifikat können Sie sich nach Abschluss Ihres Lizenzvertrags in Ihrem Kundenkonto herunterladen
Das Verpackungsgesetz formuliert insgesamt drei Pflichten an Inverkehrbringer:innen von Verpackungen in Deutschland (siehe auch Frage #1). Dazu zählen im Wesentlichen die Lizenzierungspflicht (auch Systembeteiligungspflicht genannt) und die Registrierungspflicht.
Diese Pflichten müssen an zwei verschiedenen Stellen vorgenommen werden:
- Die Lizenzierungspflicht bezeichnet die kostenpflichtige Beteiligung Ihrer Verpackungen und muss von Ihnen bei einem dualen System wie Interzero Recycling Alliance (via Lizenzero) vorgenommen werden. Im Umkehrschluss übernimmt Interzero Recycling Alliance für Sie den Entsorgungs- und Recyclingprozess Ihrer Verpackungen.
- Die Registrierungspflicht hingegen setzen Sie bei der Kontrollbehörde Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) um.
Abgeschlossen wird der Pflichtenkatalog durch die Datenmeldepflicht: Das bedeutet einfach, dass Sie den Namen Ihres dualen Systems und Ihre lizenzierten Verpackungsmengen in LUCID eintragen.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Verpackungen lizenzieren, bevor Sie diese an Ihre Kund:innen in Deutschland versenden. Es ist also wichtig, sich frühzeitig um die Erfüllung der VerpackG-Pflichten zu kümmern. Ansonsten gelten für junge Unternehmen und Start-ups die gleichen Regelungen, wie für alle Unternehmen auch: Die drei Pflichten aus dem VerpackG müssen erfüllt werden. Es gibt mehrere Mengenmeldungen: Die Erste findet immer zu Beginn des Jahres (oder beim erstmaligen Inverkehrbringen) in Form einer Prognosemeldung statt. Die Mengen an Verpackungen, die im Jahr in Umlauf gebracht werden, werden also geschätzt. Im Jahresverlauf können diese Mengen durch eine unterjährige Meldung auch nach oben oder unten korrigiert werden (bis zum 31.08. eines Jahres gibt es bei Reduzierungen das Geld zurück). Nach Abschluss eines Jahres erfolgt dann die Jahresabschluss-Mengenmeldung mit den tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen.
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