Frau Annette Mustermann
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Das deutsche Verpackungsgesetz gilt seit 2019. Es verpflichtet Produzent:innen und Händler:innen dazu, ihre Verkaufsverpackungen (Versand-, Produkt-, Serviceverpackungen) kostenpflichtig bei einem dualen System zu lizenzieren und so ihrer erweiterten Herstellerverantwortung (Englisch: "Extended Producer Responsibility", kurz "EPR") nachzukommen. Zusätzlich ist die Registrierung und Datenmeldung bei der Behörde Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) verpflichtend. Eure LUCID-Nummer (EPR-Nummer) erhaltet ihr nach eurer Registrierung bei LUCID.
Seit Juli 2022 ist eBay als Marktplatz-Betreiber verpflichtet, die Erfüllung dieser Vorgaben durch seine Händler:innen zu überprüfen.
Ihr versenden an deutsche Endverbraucher:innen? Das ist zu tun, wenn ihr die Vorgaben bislang nicht erfüllt:
Verpackungsgesetz erfüllen: Das ist zu tun
Verpackungslizenzierung
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jetzt Verpackungsmengen eingeben
✔ Ihr erhaltet euren Teilnahmenachweis am dualen System zur Vorlage bei eBay
Registrierung
...im Verpackungsregister LUCID der Behörde Zentrale Stelle Verpackungsregister.
✔ Nach der Registrierung erhaltet ihr eure LUCID-Registrierungsnummer (EPR-Nummer) von LUCID zur Vorlage bei eBay
Datenmeldung
Eintragen der lizenzierten Mengen und des dualen Systems im Verpackungsregister LUCID
✔ Fertig!
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Das sagen unsere Kund:innen
Verpackungsgesetz, EPR, Lizenzierung & Registrierung
Die wichtigsten Fragen im Schnellüberblick
EPR steht für "Extended Producer Responsibility", zu Deutsch "erweiterte Herstellerverantwortung". Das dahinterstehende Prinzip zeichnet Händler:innen und Hersteller:innen im Dienste des Umweltschutzes verantwortlich für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte und zugehöriger Komponenten bis hin zu deren Entsorgung.
In Deutschland fallen Verpackungen, Elektogeräte und Batterien unter die erweiterte Herstellerverantwortung derjenigen Akteure, die diese hierzulande in Umlauf bringen.
Die aktuelle große Aufmerksamkeit auf der EPR ist im Wesentlichen durch die Novellierung zweier Gesetze begründet: dem Verpackungsgesetz (VerpackG) und dem Elektrogesetz (ElektroG). Beide verpflichten Marktplätze künftig dazu, die Compliance ihrer Händler:innen hinsichtlich der Vorgaben zu prüfen. In diesem Zusammenhang sprechen Marktplatz-Betreiber von EPR als Sammelbegriff für alle drei Bereiche.
Die Kontrollpflicht der Marktplätze hinsichtlich des Verpackungsgesetzes ist seit Juli 2022 wirksam. Die Kontrollpflicht für Elektrogeräte gibt es seit Januar 2023.
Das Verpackungsgesetz schreibt Verkäufer:innen, die verpackte Produkte an deutsche Endverbraucher:innen versenden, drei Pflichten vor:
- Lizenzierung Ihrer jährlichen Verpackungsmengen bei einem dualen System (auch Systembeteiligung genannt). Hierzu steht Ihnen Lizenzero, der Onlineshop des anerkannten dualen Systems Interzero Recycling Alliance und preferred Partner von eBay, zur Verfügung: Jetzt Mengen eingeben
- Registrierung im Verpackungsregister LUCID
- Datenmeldung an das Verpackungsregister LUCID (Name des dualen Systems und lizenzierte Verpackungsmengen)
Das Verpackungsgesetz wurde im Juli 2021 novelliert. Eine der Änderungen im Gesetz betrifft die Betreiber von Marktplätzen wie eBay: Um einen zusätzlichen Kontrollmechanismus zu schaffen, müssen sie seit Juli 2022 überprüfen, ob alle Händler:innen, die nach Deutschland versenden, die Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz erfüllen.
Kann seitens der Händler:innen kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden, greift ein Vertriebsverbot und die Marktplatz-Betreiber müssen die Verkäufe nach Deutschland einschränken. Verstöße hiergegen werden mit hohen Geldbußen für die Marktplätze geahndet.
Sie benötigen mittelfristig zwei Nachweise zur Vorlage bei eBay:
- LUCID-Registrierungsnummer (auch EPR-Nummer genannt): Diese Nummer erhalten Sie nach erfolgreicher Registrierung im Verpackungsregister LUCID und können sie in Ihrem Seller-Account bei eBay hinterlegen.
- Lizenzierung-/Systembeteiligungsnachweis: Das Lizenzero-Teilnahmezertifikat können Sie sich nach Abschluss Ihres Lizenzvertrags in Ihrem Kundenkonto herunterladen und ebenfalls in Ihrem Seller-Account hinterlegen.
Das Verpackungsgesetz formuliert insgesamt drei Pflichten an Inverkehrbringer:innen von Verpackungen in Deutschland (siehe auch Frage #1). Dazu zählen im Wesentlichen die Lizenzierungspflicht (auch Systembeteiligungspflicht genannt) und die Registrierungspflicht.
Diese Pflichten müssen an zwei verschiedenen Stellen vorgenommen werden:
- Die Lizenzierungspflicht bezeichnet die kostenpflichtige Beteiligung Ihrer Verpackungen und muss von Ihnen bei einem dualen System wie Interzero Recycling Alliance (via Lizenzero) vorgenommen werden. Im Umkehrschluss übernimmt die Interzero Recycling Alliance für Sie den Entsorgungs- und Recyclingprozess Ihrer Verpackungen.
- Die Registrierungspflicht hingegen setzen Sie bei der Kontrollbehörde Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) um.
Abgeschlossen wird der Pflichtenkatalog durch die Datenmeldepflicht: Das bedeutet einfach, dass Sie den Namen Ihres dualen Systems und Ihre lizenzierten Verpackungsmengen in LUCID eintragen.
Seit der Novelle gelten eine Kontrollpflicht und neue Zuständigkeiten für Fulfilment-Dienstleister. Können beauftragende Händler:innen keine Systembeteiligung nachweisen, dürfen
weder Verkauf noch anderweitige Tätigkeiten (Anbieten von Produkten, Verpacken, Versand etc.) erbracht werden. Zudem ist ausnahmslos der beauftragende Händler für die Lizenzierung zuständig, in keinem Fall mehr der Fulfilment-Dienstleister
Beim Dropshipping ist das Besondere, dass die Ware vom Versender direkt verpackt und an den Endkunden versandt wird. Händler:innen selbst haben somit keinerlei physischen Kontakt zum Produkt oder zur Verpackung. Verpflichtet im Sinne des VerpackG ist somit der Versender der Ware – und zwar sowohl für die primäre Verkaufsverpackung als auch für die Versandverpackung.
Achtung: Im Zuge der VerpackG-Novelle müssen Onlinehändler:innen, die Marktplätze nutzen, seit dem 01. Juli 2022 einen Nachweis über die Lizenzierung vorlegen können. Damit ergibt sich auch für Händler:innen, die Dropshipping nutzen und selbst keine Pflicht zur Lizenzierung haben, ein Handlungsbedarf! Sie müssen die Registrierungsnummer (EPR-Nummer) bei Ihrem Versender anfragen. Bei der Hinterlegung der EPR-Nummer beim Marktplatz, müssen Sie darauf achten, die Nummer nicht als ihre eigene auszugeben, sondern deutlich machen, dass es sich um die Nummer eines Dritten handelt.
Mehr zu den Vorgaben zum Dropshipping, lesen Sie hier.
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