Lizenzero - Verpackung einfach lizenzieren. Lizenzero - Verpackung einfach lizenzieren.

Exklusiver Rabatt für Sie als Kunde von Kartonplus!

 

Lizenzieren Sie Ihre Kartonplus-Verpackungen zeit- und kosteneffizient einfach online über Lizenzero, den Onlineshop des dualen Systems Interseroh+, und stellen Sie sich im Handumdrehen VerpackG-konform auf: Jetzt exklusiven 10 % Rabatt sichern!

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10%

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"Kartonplus10"

Gültig bis zum 31.12.2024. Rabatt auf den Nettowarenwert. Keine Auszahlung möglich. Ein Gutschein pro Bestellung und Kunde einlösbar. Keine Kombination mit anderen Rabattaktionen möglich. Nachträgliche Einlösung nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

In nur 3 Schritten zur Lizenzierung

LIZENZIERUNG

Lizenzieren Sie Ihre Verpackungsmengen bei Lizenzero und nutzen Sie zur einfachen Ermittlung Ihrer individuellen Volumina unsere Berechnungshilfe und unseren Kalkulator.

REGISTRIERUNG

Im nächsten Schritt tragen Sie sich in die Registerdatenbank LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister ein.

Hinterlegen Sie anschließend die per E-Mail erhaltene Registrierungsnummer in Ihrem Lizenzero-Kundenkonto.

DATENMELDUNG

Geben Sie bei LUCID die lizenzierten Verpackungsmengen und Interseroh+ als Ihr duales System an.

Wichtig: Die von Ihnen gemachten Angaben bei Ihrem dualen System und bei dem LUCID müssen identisch sein!

VerpackG Änderungen:
Die wichtigsten Punkte im Überblick

Die Novelle des Verpackungsgesetzes ist seit 3. Juli 2021 wirksam und verschärft die bisherigen Vorgaben des Verpackungsgesetzes in zahlreichen Punkten, die in weiten Teilen ab 2022 wirksam werden.

Ein Ziel ist es, dadurch die Unternehmen, die ihrer Lizenzierungspflicht noch nicht nachkommen, zur Übernahme ihrer Produktverantwortung zu bewegen – denn die Lizenzentgelte sind vonnöten, um den Entsorgungs- und Recyclingprozess der Verpackungen zu organisieren und die Kreislaufwirtschaft in Deutschland weiter voranzutreiben.

 

Erweiterte Registrierungspflicht für Inverkehrbringer*innen aller Verpackungen

Alle Hersteller*innen nach Definition des Verpackungsgesetzes, die Verpackungen in Verkehr bringen, müssen sich ab dem 1. Juli 2022 im öffentlichen Register LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Mit der Novelle betrifft diese Pflicht auch Erstinverkehrbringer*innen nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, wie Transportverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Güter und Einwegpfandverpackungen.

Von der erweiterten Registrierungspflicht sind außerdem die Serviceverpackungen betroffen, sodass auch deren Letztinverkehrbringer*innen sich bei der Zentralen Stelle in LUCID registrieren müssen. Wenn bereits Erstinverkehrbringer*innen (Hersteller*innen oder Händler*innen) die Lizenzierung der Serviceverpackungen übernommen haben, müssen diese von Letztinverkehrbringer*innen nicht mehr lizenziert werden. In jedem Fall sind Letztinverkehrbringer*innen jedoch trotzdem dazu verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren.

Informations-, Vorlage-, Nachweis- und Dokumentationspflichten für Inverkehrbringer*innen von Transportverpackungen

Die VerpackG-Novelle schreibt Inverkehrbringer*innen von Transportverpackungen strenge Informations-, Vorlage-, Nachweis- und Dokumentationspflichten vor. Dabei müssen Inverkehrbringer*innen von Transportverpackungen ab 1. Januar 2022 nachweisen, dass sie die Rücknahme- und Verwertungsanforderung erfüllt haben. Fallen Transportverpackungen bei Endkonsument*innen an, müssen diese ab 3. Juli 2021 umfassend über die Rückgabemöglichkeiten der Verpackungen informiert werden.

Fulfilment-Dienstleister*innen kontroll-, aber nicht mehr lizenzierungspflichtig

Fulfilment-Dienstleister*innen waren bisher unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet, Versandverpackungen zu lizenzieren. Im Rahmen der VerpackG-Novelle geht diese Pflicht ab 1. Juli 2022 ausnahmslos in die Verantwortung der beauftragenden Händler*innen über. Außerdem muss von den Fulfilment-Dienstleister*innen überprüft werden, ob die beauftragenden Händler*innen die VerpackG-Pflichten erfüllt haben. Kann die Erfüllung der VerpackG-Pflichten nicht nachgewiesen werden, dürfen die Produkte der entsprechenden Händler*innen von den Fulfilment-Dienstleiste*innen nicht weiter vertrieben werden.

Stärkere Kontrolle durch Online-Marktplätze

Die VerpackG-Novelle verpflichtet auch Online-Marktplätze, ihre Händler*innen stärker zu kontrollieren. Ab 1. Juli 2022 dürfen Online-Markplätze Produkte und Verpackungen von Online-Händler*innen nur dann anbieten, wenn die Händler*innen ihren VerpackG-Pflichten nachgekommen sind und dies dem Online-Marktplatz nachweisen können. Auf welche Weise die Online-Marktplätze die Systembeteiligung der Händler*innen überprüfen, ist ihnen selbst überlassen. Eine Bestätigung des dualen Systems (vgl. § 7 Absatz 1 Satz 3) über die Systembeteiligung der jeweiligen Händler*innen sollte in der Regel jedoch ausreichen.

VerpackG-Novelle: Die Änderungen im Überblick

Mit dem VerpackG-Novelle Two-Pager erhalten Sie alle wichtigen VerpackG-Änderungen auf einen Blick.

VerpackG-Novelle

VerpackG-Novelle: Das ändert sich für den Onlinehandel

Unser Two-Pager für Onlinehändler*innen informiert Sie im Detail über die Änderungen der VerpackG-Novelle im Onlinehandel.

Für den Onlinehandel

Erweiterte Pfandpflicht für Einwegkunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen

Die VerpackG-Novelle weitert die Pfandpflicht aus. Ab 1. Januar 2022 müssen alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen mit einem Pfand versehen werden. Aktuell gültige Ausnahmen entfallen, jedoch gilt die Pfandpflicht für Milchprodukte und Milcherzeugnisse erst ab 1. Januar 2024.

Pflicht zur Mehrwegverpackung in der Gastronomie

Ab 1. Januar 2023 müssen im Gastronomiebereich Speisen und Getränke „to go“ bzw. „take away“ auch in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Eine Ausnahme betrifft kleine Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeiter*innen und einer Verkaufsfläche, die 80 m² nicht übersteigt. Solche Betriebe müssen Mehrwegalternativen nicht zwingend anbieten, sind jedoch in der Pflicht, auf Anfrage von Kund*innen mitgebrachte Behälter zu befüllen.

Mindestrezyklatanteil bei Einwegkunstoffflaschen

Spätestens ab 1. Januar 2025 müssen PET-Getränkeflaschen aus mindestens 25 % Rezyklat (= recyceltem Kunststoff) bestehen. Ab 1. Januar 2030 erhöht sich der Anteil auf 30 % Rezyklateinsatz bei der Herstellung von Einwegkunststoffflaschen.

Bevollmächtigung

Haben Unternehmen keine Niederlassung in Deutschland, bringen jedoch systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland in Umlauf, können sie künftig eine*n Bevollmächtigte*n zur Erfüllung der VerpackG-Pflichten beauftragen. Die Registrierungspflicht ist davon ausgeschlossen. Diese muss weiterhin von den ausländischen Hersteller*innen persönlich übernommen werden.

Verpackungsgewichte einfach & schnell kalkulieren

Die Mengenmeldung, die Sie für Ihre Verpackungen vornehmen müssen, basiert auf deren Gesamtgewicht in Kilogramm. Doch nicht immer liegen Ihnen diese Daten vor. In diesem Fall unterstützt Sie die Lizenzero-Berechnungshilfe: Hier wählen Sie einfach Ihre verwendete Standardverpackung aus, geben die benötigte Stückzahl ein – und die Berechnungshilfe kalkuliert hieraus das entsprechende Gewicht. Fertig!

Wählen Sie Ihre Verpackungsart:

  • Ressourcen­einsparung:

    Ressourceneinsparung
    (Quelle: Fraunhofer UMSICHT)

    Hier sehen Sie, wieviel Kilogramm Primärrohstoffe Sie durch Ihre Verpackungslizenzierung und das damit verbundene Recycling einsparen. Um Ihnen die eingesparte Menge zu veranschaulichen, stellen wir Ihnen diese zusätzlich in der entsprechenden Anzahl von Äpfeln dar.

    Die Berechnungswerte basieren auf einer jährlichen Studie des renommierten Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT.

    Die Menge der mit uns eingesparten Primärrohstoffe und Treibhausgase weisen wir für Sie in Ihrem individuellen Ressourcenschutz-Zertifikat aus, bemessen an Ihrem individuellen Beitrag.

  • 0 kg
  • ≈ 0

Karton S

 

Stück

Karton S

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 65 g
Bsp.: DHL Paket S

Karton S

inkl. Packband

Stück

Karton S - inkl. Packband

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 65 g, Kunststoff 2 g
Bsp.: DHL Paket S mit PVC-Packband umwickelt

Karton S

inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Stück

Karton S - inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 70 g, Kunststoff 2 g
Bsp.: DHL Paket S mit PVC-Packband umwickelt + Natron-Kraftpapier oder Holzwolle

Karton S

inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Stück

Karton S - inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 65 g, Kunststoff 12 g
Bsp.: DHL Paket S mit PVC-Packband umwickelt + kleinnoppiger Luftpolsterfolie

Luftpolsterumschläge S

aus Papier

Stück

Luftpolsterumschläge S - aus Papier

Unser Referenzumschlag hat folgende Spezifikation:
Maße: 180 x 265 mm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 15 g, Kunststoff 2 g
Bsp.: Papierpolstertasche im DIN B5-Format, innen mit Luftpolsterfolie ausgekleidet, Gr. D4

Karton M

 

Stück

Karton M

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 275 g
Bsp.: DHL Paket M

Karton M

inkl. Packband

Stück

Karton M - inkl. Packband

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 275 g, Kunststoff 4 g
Bsp.: DHL Paket M mit PVC-Packband umwickelt

Karton M

inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Stück

Packet M - inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 300 g, Kunststoff 4 g
Bsp.: DHL Paket M mit PVC-Packband umwickelt + Natron-Kraftpapier oder Holzwolle

Karton M

inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Stück

Karton M - inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 275 g, Kunststoff 24 g
Bsp.: DHL Paket M mit PVC-Packband umwickelt + kleinnoppiger Luftpolsterfolie

Luftpolsterumschläge M

aus Papier

Stück

Luftpolsterumschläge M - aus Papier

Unser Referenzumschlag hat folgende Spezifikation:
Maße: 220 x 340 mm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 22 g, Kunststoff 3 g
Bsp.: Papierpolstertasche im DIN A4-Format, Gr. F6

Karton L

 

Stück

Karton L

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 400 g
Bsp.: DHL Paket L

Karton L

inkl. Packband

Stück

Karton L - inkl. Packband

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 400 g, Kunststoff 6 g
Bsp.: DHL Paket L mit PVC-Packband umwickelt

Karton L

inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Stück

Karton L - inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 500 g, Kunststoff 6 g
Bsp.: DHL Paket L mit PVC-Packband umwickelt + Natron-Kraftpapier oder Holzwolle

Karton L

inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Stück

Karton L - inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 400 g, Kunststoff 36 g
Bsp.: DHL Paket L mit PVC-Packband umwickelt + kleinnoppiger Luftpolsterfolie

Luftpolsterumschläge L

aus Papier

Stück

Luftpolsterumschläge L - aus Papier

Unser Referenzumschlag hat folgende Spezifikation:
Maße: 300 x 445 mm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 40 g, Kunststoff 5 g
Bsp.: Papierpolstertasche im DIN A3-Format, Gr. I9

  • Ressourcen­einsparung:

    Ressourceneinsparung
    (Quelle: Fraunhofer UMSICHT)

    Hier sehen Sie, wieviel Kilogramm Primärrohstoffe Sie durch Ihre Verpackungslizenzierung und das damit verbundene Recycling einsparen. Um Ihnen die eingesparte Menge zu veranschaulichen, stellen wir Ihnen diese zusätzlich in der entsprechenden Anzahl von Äpfeln dar.

    Die Berechnungswerte basieren auf einer jährlichen Studie des renommierten Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT.

    Die Menge der mit uns eingesparten Primärrohstoffe und Treibhausgase weisen wir für Sie in Ihrem individuellen Ressourcenschutz-Zertifikat aus, bemessen an Ihrem individuellen Beitrag.

  • 0 kg
  • ≈ 0

Versandtasche S

ohne Füllmaterial

Stück

Versandtasche S - ohne Füllmaterial

Unsere Referenzversandtasche hat folgende Spezifikation:
Maße: 165 x 220 mm
Gewicht: Kunststoff 10 g
Bsp.: Folien-Versandbeutel für Textil- und Kurierversand

Verpackungsbecher S

 

Stück

Verpackungsbecher S

Unser Referenzbecher hat folgende Spezifikation:
Maße: Ø 15,5 cm x 6,8 cm (Füllinhalt 500 ml)
Gewicht: Kunststoff 19,4 g
Bsp.: Salatschale inkl. Klappdeckel aus PET

Folie S

Stück

Folie S

Unsere Referenzfolie hat folgende Spezifikation:
Maße: 30 x 100 cm
Gewicht: Kunststoff 22 g
Bsp.: Schlauchfolie oder großnoppige Luftpolsterfolie

Versandtasche M

ohne Füllmaterial

Stück

Versandtasche M - ohne Füllmaterial

Unsere Referenzversandtasche hat folgende Spezifikation:
Maße: 245 x 320 mm
Gewicht: Kunststoff 12 g
Bsp.: Folien-Versandbeutel für Textil- und Kurierversand

Verpackungsbecher M

 

Stück

Verpackungsbecher M

Unser Referenzbecher hat folgende Spezifikation:
Ø 17,6 cm x 7,5 cm (Füllinhalt 750 ml)
Gewicht: Kunststoff 24,6 g
Bsp.: Salatschale inkl. Klappdeckel aus PET

Folie M

Stück

Folie M

Unsere Referenzfolie hat folgende Spezifikation:
Maße: 60 x 200 cm
Gewicht: Kunststoff 45 g
Bsp.: Schlauchfolie oder großnoppige Luftpolsterfolie

Versandtasche L

ohne Füllmaterial

Stück

Versandtasche L - ohne Füllmaterial

Unsere Referenzversandtasche hat folgende Spezifikation:
Maße: 400 x 500 mm
Gewicht: Kunststoff 15 g
Bsp.: Folien-Versandbeutel für Textil- und Kurierversand

Verpackungsbecher L

 

Stück

Verpackungsbecher L

Unser Referenzbecher hat folgende Spezifikation:
Maße: Ø 18,9 cm x 8 cm (Füllinhalt 1000 ml)
Gewicht: Kunststoff 27,1 g
Bsp.: Salatschale inkl. Klappdeckel aus PET

Folie L

Stück

Folie L

Unsere Referenzfolie hat folgende Spezifikation:
Maße: 120 x 200 cm
Gewicht: Kunststoff 90 g
Bsp.: Schlauchfolie oder großnoppige Luftpolsterfolie

  • Ressourcen­einsparung:

    Ressourceneinsparung
    (Quelle: Fraunhofer UMSICHT)

    Hier sehen Sie, wieviel Kilogramm Primärrohstoffe Sie durch Ihre Verpackungslizenzierung und das damit verbundene Recycling einsparen. Um Ihnen die eingesparte Menge zu veranschaulichen, stellen wir Ihnen diese zusätzlich in der entsprechenden Anzahl von Äpfeln dar.

    Die Berechnungswerte basieren auf einer jährlichen Studie des renommierten Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT.

    Die Menge der mit uns eingesparten Primärrohstoffe und Treibhausgase weisen wir für Sie in Ihrem individuellen Ressourcenschutz-Zertifikat aus, bemessen an Ihrem individuellen Beitrag.

  • 0 kg
  • ≈ 0

Flasche / Glas S

mit Deckel - Kunststoff

Stück

Flasche / Glas S mit Deckel - Kunststoff

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 250 ml
Gewicht: Glas 150 g, Kunststoff 1 g
Bsp.: Flasche mit Kunststoffdeckel

Flasche / Glas S

mit Deckel - Alu

Stück

Flasche / Glas S mit Deckel - Alu

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 250 ml
Gewicht: Glas 150 g, Alu 1 g
Bsp.: Flasche mit Aluminiumdeckel / Kronkorken

Flasche / Glas S

mit Deckel - Kork

Stück

Flasche / Glas S mit Deckel - Kork

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 250 ml
Gewicht: Glas 150 g, Sonstiges Material 1 g
Bsp.: Flasche mit Korkverschluss

Flasche / Glas M

mit Deckel - Kunststoff

Stück

Flasche / Glas M mit Deckel - Kunststoff

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 750 ml
Gewicht: Glas 500 g, Kunststoff 1 g
Bsp.: Flasche mit Kunststoffdeckel

Flasche / Glas M

mit Deckel - Alu

Stück

Flasche / Glas M mit Deckel - Alu

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 750 ml
Gewicht: Glas 500 g, Alu 1 g
Bsp.: Flasche mit Aluminiumdeckel

Flasche / Glas M

mit Deckel - Kork

Stück

Flasche / Glas M mit Deckel - Kork

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 750 ml
Gewicht: Glas 500 g, Sonstiges Material 1 g
Bsp.: Flasche mit Korkverschluss

Flasche / Glas L

mit Deckel - Kunststoff

Stück

Flasche / Glas L mit Deckel - Kunststoff

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 1 l
Gewicht: Glas 750 g, Kunststoff 1 g
Bsp.: Flasche mit Kunststoffdeckel

Flasche / Glas L

mit Deckel - Alu

Stück

Flasche / Glas L mit Deckel - Alu

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 1 l
Gewicht: Glas 750 g, Alu 1 g
Bsp.: Flasche mit Aluminiumdeckel

Flasche / Glas L

mit Deckel - Kork

Stück

Flasche / Glas L mit Deckel - Kork

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 1 l
Gewicht: Glas 750 g, Sonstiges Material 1 g
Bsp.: Flasche mit Korkverschluss

Papier, Pappe, Karton 0,000 kg

Kunststoffe 0,000 kg

Glas 0,000 kg

Ihr Lizenzpaket:

Unser Lizenzierungsvertrag verlängert sich zu Beginn jeden Jahres. So sind Sie dauerhaft rechtskonform aufgestellt und müssen sich nicht jedes Jahr erneut kümmern. Sollten Sie mit unserem Service nicht zufrieden sein, können Sie Ihren Vertrag jeweils bis 3 Monate vor Jahresende selbsttätig in Ihrem Kundenkonto kündigen. Neben der VerpackG-konformen Lizenzierung der eingegebenen Verpackungsmengen umfasst Ihr jährliches Lizenzpaket die Nutzung exklusiver Tools wie des Mengen-Downloads für LUCID und des Onlinesiegels zum Nachweis Ihrer Systembeteiligung, Ihr persönliches individuelles Ressourcenschutz-Zertifikat sowie eine Servicepauschale.

25,00 € zzgl. MwSt.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister als Kontrollorgan des VerpackG

Die als Bundesbehörde tätige Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) wurde als Kontrollorgan für das Verpackungsgesetz eingerichtet.

Bei der ZSVR müssen sich künftig alle Händler und Hersteller, die Verkaufsverpackungen nutzen und an den privaten Endverbraucher vertreiben, registrieren. Hierzu müssen sie sich in die Registerdatenbank LUCID eintragen. Ohne eine solche Registrierung und die hierbei vergebene Registrierungsnummer sind selbst bei einem dualen System beteiligte Verkaufsverpackungen nicht vollständig entpflichtet und dürfen somit nicht mehr in Umlauf gebracht werden.

Auf Grundlage der Registrierungen erstellt die ZSVR ein online öffentlich zugängliches Register, das zu Transparenz und fairen Marktbedingungen beitragen soll.

Interseroh+ ist ein offiziell festgestelltes duales System und entspricht damit den Maßgaben der Zentralen Stelle Verpackungsregister und von § 18 VerpackG.

JETZT RABATT SICHERN

 

Neues Gesetz, neue Kontrollinstanz: Mit dem am 01.01.2019 in Kraft tretenden Verpackungsgesetz hat der Gesetzgeber gleichzeitig ein neues Kontrollorgan eingerichtet: Die als Bundesbehörde tätige Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).

Bei der ZSVR müssen sich künftig alle Händler und Hersteller, die Verkaufsverpackungen nutzen und an den privaten Endverbraucher vertreiben müssen sich alle Händler und Hersteller, die Verkaufsverpackungen erstmalig mit Waren befüllen und an den privaten Endverbraucher vertreiben, registrieren. Hierzu muss er sich in die Registerdatenbank LUCID eintragen. Ohne eine solche Registrierung und die hierbei vergebene Registrierungsnummer sind selbst bei einem dualen System beteiligte Verkaufsverpackungen nicht vollständig entpflichtet und dürfen somit nicht mehr in Umlauf gebracht werden.

Auf Grundlage der Registrierungen erstellt die ZSVR ein online öffentlich zugängliches Register, das zu Transparenz und fairen Marktbedingungen beitragen soll.

Interseroh ist ein bundesweit festgestelltes duales System und entspricht damit den Maßgaben der Zentralen Stelle Verpackungsregister und von § 18 VerpackG.

JETZT VERPACKG-KONFORM LIZENZIEREN

Gesetzeskonform. Europaweit.
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Lizenzieren Sie Ihre Verpackungen schon in jedem Ihrer europäischen Exportländer? Jedes Land in Europa hat seine eigenen Verpackungsrichtlinien und Prozesse zur Lizenzierung. Verkäufern, die den Vorgaben nicht folgen, können schmerzhafte Sanktionen drohen.

Vermeiden Sie das Risiko und nutzen Sie unsere Handlungsleitfäden zur europaweiten Verpackungslizenzierung! Kopieren Sie sich den untenstehenden Code, wechseln Sie per Klick auf den Button zu LIZENZERO.EU und legen Sie Ihr Wunschpaket bzw. Ihr Wunschland in Ihren Warenkorb. Anschließend klicken Sie auf "Warenkorb anzeigen" und geben den Gutscheincode im Warenkorb ein. Schließen Sie die Bestellung ab. Fertig!

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Ihr Rabatt für LIZENZERO.EU

"KARTONPLUS10"

Gültig bis zum 31.12.2024. Rabatt auf den Nettowarenwert. Keine Auszahlung möglich. Ein Gutschein pro Bestellung und Kunde einlösbar. Keine Kombination mit anderen Rabattaktionen möglich. Nachträgliche Einlösung nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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