Lizenzero - Verpackung einfach lizenzieren. Lizenzero - Verpackung einfach lizenzieren.

Verpackungsgesetz:
Pflichten für das Handwerk

Auch Handwerksbetriebe können vom Verpackungsgesetz betroffen sein.

Holen Sie sich mit Lizenzero, dem Onlineshop des dualen Systems Interseroh+, einen starken Partner an die Seite und wickeln Sie Ihre Verpackungslizenzierung jetzt einfach und unkompliziert online ab.

Jetzt Mengen berechnen

5%

Rabatt
"DHZ5"

Gültig bis zum 31.03.2019. Rabatt auf den Nettowarenwert. Keine Auszahlung möglich. Bestellwert darf Gutscheinwert nicht unterschreiten. Ein Gutschein pro Bestellung und Kunde einlösbar.Keine Kombination mit anderen Rabattaktionen möglich. Nachträgliche Einlösung nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Lizenzieren Sie Ihre Verpackungen
in 3 Schritten

Verpackungen beteiligen

Beteiligen Sie Ihre Verpackungsmengen über Lizenzero beim dualen System Interseroh+ und ziehen Sie zur Unterstützung unsere Berechnungshilfe sowie den Kalkulator heran.

Bei der Zentralen Stelle registrieren

Registrieren Sie sich unter Angabe der relevanten Unternehmensdaten, Ihres dualen Systems und Ihrer Verpackungsmengen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Die hier erhaltene Registrierungsnummer geben Sie wiederum in Ihrem Lizenzero-Kundenkonto an.

Daten abgleichen

Zum Beginn des Folgejahres ist ein Gegencheck der ursprünglich gemeldeten mit den tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen erforderlich. Den finalen Wert melden Sie sowohl Interseroh+ über Ihr Lizenzero-Kundenkonto als auch der Zentralen Stelle.

Verpackungen beteiligen

Beteiligen Sie Ihre Verpackungsmengen über Lizenzero beim Dualen System Interseroh (DSI) und ziehen Sie zur Unterstützung unsere Berechnungshilfe sowie den Kalkulator heran.

Bei der Zentralen Stelle registrieren

Registrieren Sie sich unter Angabe der relevanten Unternehmensdaten, Ihres dualen Systems und Ihrer Verpackungsmengen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Die hier erhaltene Registrierungsnummer geben Sie wiederum in Ihrem Lizenzero-Kundenkonto an.

Daten abgleichen

Zum Beginn des Folgejahres ist ein Gegencheck der ursprünglich gemeldeten mit den tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen erforderlich. Den finalen Wert melden Sie sowohl Interseroh über Ihr Lizenzero-Kundenkonto, als auch der Zentralen Stelle.

Verpackungsmengen unkompliziert ermitteln –
mit unserer Berechnungshilfe!

Sie können nicht genau sagen, welches Verpackungsgesamtgewicht Ihrem jährlichen Verkaufsvolumen entspricht? Keine Sorge – unsere genau für diesen Zweck konzipierte Berechnungshilfe unterstützt Sie! Hierzu wählen Sie einfach die passende Verpackungsart aus verschiedenen Standardverpackungen aus und schätzen anhand der Warenanzahl, die Sie voraussichtlich im folgenden Lizenzjahr verkaufen, die benötigte Verpackungsstückzahl. Ab hier übernimmt die Berechnungshilfe: Basierend auf Ihren Angaben kalkuliert sie mit einem Klick das geschätzte Gesamtgewicht Ihrer Verpackungen samt zugehörigem Lizenzentgelt.

Wählen Sie Ihre Verpackungsart:

  • Ressourcen­einsparung:

    Ressourceneinsparung
    (Quelle: Fraunhofer UMSICHT)

    Hier sehen Sie, wieviel Kilogramm Primärrohstoffe Sie durch Ihre Verpackungslizenzierung und das damit verbundene Recycling einsparen. Um Ihnen die eingesparte Menge zu veranschaulichen, stellen wir Ihnen diese zusätzlich in der entsprechenden Anzahl von Äpfeln dar.

    Die Berechnungswerte basieren auf einer jährlichen Studie des renommierten Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT.

    Die Menge der mit uns eingesparten Primärrohstoffe und Treibhausgase weisen wir für Sie in Ihrem individuellen Ressourcenschutz-Zertifikat aus, bemessen an Ihrem individuellen Beitrag.

  • 0 kg
  • ≈ 0

Karton S

 

Stück

Karton S

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 65 g
Bsp.: DHL Paket S

Karton S

inkl. Packband

Stück

Karton S - inkl. Packband

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 65 g, Kunststoff 2 g
Bsp.: DHL Paket S mit PVC-Packband umwickelt

Karton S

inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Stück

Karton S - inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 70 g, Kunststoff 2 g
Bsp.: DHL Paket S mit PVC-Packband umwickelt + Natron-Kraftpapier oder Holzwolle

Karton S

inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Stück

Karton S - inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 65 g, Kunststoff 12 g
Bsp.: DHL Paket S mit PVC-Packband umwickelt + kleinnoppiger Luftpolsterfolie

Luftpolsterumschläge S

aus Papier

Stück

Luftpolsterumschläge S - aus Papier

Unser Referenzumschlag hat folgende Spezifikation:
Maße: 180 x 265 mm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 15 g, Kunststoff 2 g
Bsp.: Papierpolstertasche im DIN B5-Format, innen mit Luftpolsterfolie ausgekleidet, Gr. D4

Karton M

 

Stück

Karton M

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 275 g
Bsp.: DHL Paket M

Karton M

inkl. Packband

Stück

Karton M - inkl. Packband

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 275 g, Kunststoff 4 g
Bsp.: DHL Paket M mit PVC-Packband umwickelt

Karton M

inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Stück

Packet M - inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 300 g, Kunststoff 4 g
Bsp.: DHL Paket M mit PVC-Packband umwickelt + Natron-Kraftpapier oder Holzwolle

Karton M

inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Stück

Karton M - inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 275 g, Kunststoff 24 g
Bsp.: DHL Paket M mit PVC-Packband umwickelt + kleinnoppiger Luftpolsterfolie

Luftpolsterumschläge M

aus Papier

Stück

Luftpolsterumschläge M - aus Papier

Unser Referenzumschlag hat folgende Spezifikation:
Maße: 220 x 340 mm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 22 g, Kunststoff 3 g
Bsp.: Papierpolstertasche im DIN A4-Format, Gr. F6

Karton L

 

Stück

Karton L

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 400 g
Bsp.: DHL Paket L

Karton L

inkl. Packband

Stück

Karton L - inkl. Packband

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 400 g, Kunststoff 6 g
Bsp.: DHL Paket L mit PVC-Packband umwickelt

Karton L

inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Stück

Karton L - inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 500 g, Kunststoff 6 g
Bsp.: DHL Paket L mit PVC-Packband umwickelt + Natron-Kraftpapier oder Holzwolle

Karton L

inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Stück

Karton L - inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 400 g, Kunststoff 36 g
Bsp.: DHL Paket L mit PVC-Packband umwickelt + kleinnoppiger Luftpolsterfolie

Luftpolsterumschläge L

aus Papier

Stück

Luftpolsterumschläge L - aus Papier

Unser Referenzumschlag hat folgende Spezifikation:
Maße: 300 x 445 mm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 40 g, Kunststoff 5 g
Bsp.: Papierpolstertasche im DIN A3-Format, Gr. I9

  • Ressourcen­einsparung:

    Ressourceneinsparung
    (Quelle: Fraunhofer UMSICHT)

    Hier sehen Sie, wieviel Kilogramm Primärrohstoffe Sie durch Ihre Verpackungslizenzierung und das damit verbundene Recycling einsparen. Um Ihnen die eingesparte Menge zu veranschaulichen, stellen wir Ihnen diese zusätzlich in der entsprechenden Anzahl von Äpfeln dar.

    Die Berechnungswerte basieren auf einer jährlichen Studie des renommierten Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT.

    Die Menge der mit uns eingesparten Primärrohstoffe und Treibhausgase weisen wir für Sie in Ihrem individuellen Ressourcenschutz-Zertifikat aus, bemessen an Ihrem individuellen Beitrag.

  • 0 kg
  • ≈ 0

Versandtasche S

ohne Füllmaterial

Stück

Versandtasche S - ohne Füllmaterial

Unsere Referenzversandtasche hat folgende Spezifikation:
Maße: 165 x 220 mm
Gewicht: Kunststoff 10 g
Bsp.: Folien-Versandbeutel für Textil- und Kurierversand

Verpackungsbecher S

 

Stück

Verpackungsbecher S

Unser Referenzbecher hat folgende Spezifikation:
Maße: Ø 15,5 cm x 6,8 cm (Füllinhalt 500 ml)
Gewicht: Kunststoff 19,4 g
Bsp.: Salatschale inkl. Klappdeckel aus PET

Folie S

Stück

Folie S

Unsere Referenzfolie hat folgende Spezifikation:
Maße: 30 x 100 cm
Gewicht: Kunststoff 22 g
Bsp.: Schlauchfolie oder großnoppige Luftpolsterfolie

Versandtasche M

ohne Füllmaterial

Stück

Versandtasche M - ohne Füllmaterial

Unsere Referenzversandtasche hat folgende Spezifikation:
Maße: 245 x 320 mm
Gewicht: Kunststoff 12 g
Bsp.: Folien-Versandbeutel für Textil- und Kurierversand

Verpackungsbecher M

 

Stück

Verpackungsbecher M

Unser Referenzbecher hat folgende Spezifikation:
Ø 17,6 cm x 7,5 cm (Füllinhalt 750 ml)
Gewicht: Kunststoff 24,6 g
Bsp.: Salatschale inkl. Klappdeckel aus PET

Folie M

Stück

Folie M

Unsere Referenzfolie hat folgende Spezifikation:
Maße: 60 x 200 cm
Gewicht: Kunststoff 45 g
Bsp.: Schlauchfolie oder großnoppige Luftpolsterfolie

Versandtasche L

ohne Füllmaterial

Stück

Versandtasche L - ohne Füllmaterial

Unsere Referenzversandtasche hat folgende Spezifikation:
Maße: 400 x 500 mm
Gewicht: Kunststoff 15 g
Bsp.: Folien-Versandbeutel für Textil- und Kurierversand

Verpackungsbecher L

 

Stück

Verpackungsbecher L

Unser Referenzbecher hat folgende Spezifikation:
Maße: Ø 18,9 cm x 8 cm (Füllinhalt 1000 ml)
Gewicht: Kunststoff 27,1 g
Bsp.: Salatschale inkl. Klappdeckel aus PET

Folie L

Stück

Folie L

Unsere Referenzfolie hat folgende Spezifikation:
Maße: 120 x 200 cm
Gewicht: Kunststoff 90 g
Bsp.: Schlauchfolie oder großnoppige Luftpolsterfolie

  • Ressourcen­einsparung:

    Ressourceneinsparung
    (Quelle: Fraunhofer UMSICHT)

    Hier sehen Sie, wieviel Kilogramm Primärrohstoffe Sie durch Ihre Verpackungslizenzierung und das damit verbundene Recycling einsparen. Um Ihnen die eingesparte Menge zu veranschaulichen, stellen wir Ihnen diese zusätzlich in der entsprechenden Anzahl von Äpfeln dar.

    Die Berechnungswerte basieren auf einer jährlichen Studie des renommierten Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT.

    Die Menge der mit uns eingesparten Primärrohstoffe und Treibhausgase weisen wir für Sie in Ihrem individuellen Ressourcenschutz-Zertifikat aus, bemessen an Ihrem individuellen Beitrag.

  • 0 kg
  • ≈ 0

Flasche / Glas S

mit Deckel - Kunststoff

Stück

Flasche / Glas S mit Deckel - Kunststoff

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 250 ml
Gewicht: Glas 150 g, Kunststoff 1 g
Bsp.: Flasche mit Kunststoffdeckel

Flasche / Glas S

mit Deckel - Alu

Stück

Flasche / Glas S mit Deckel - Alu

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 250 ml
Gewicht: Glas 150 g, Alu 1 g
Bsp.: Flasche mit Aluminiumdeckel / Kronkorken

Flasche / Glas S

mit Deckel - Kork

Stück

Flasche / Glas S mit Deckel - Kork

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 250 ml
Gewicht: Glas 150 g, Sonstiges Material 1 g
Bsp.: Flasche mit Korkverschluss

Flasche / Glas M

mit Deckel - Kunststoff

Stück

Flasche / Glas M mit Deckel - Kunststoff

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 750 ml
Gewicht: Glas 500 g, Kunststoff 1 g
Bsp.: Flasche mit Kunststoffdeckel

Flasche / Glas M

mit Deckel - Alu

Stück

Flasche / Glas M mit Deckel - Alu

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 750 ml
Gewicht: Glas 500 g, Alu 1 g
Bsp.: Flasche mit Aluminiumdeckel

Flasche / Glas M

mit Deckel - Kork

Stück

Flasche / Glas M mit Deckel - Kork

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 750 ml
Gewicht: Glas 500 g, Sonstiges Material 1 g
Bsp.: Flasche mit Korkverschluss

Flasche / Glas L

mit Deckel - Kunststoff

Stück

Flasche / Glas L mit Deckel - Kunststoff

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 1 l
Gewicht: Glas 750 g, Kunststoff 1 g
Bsp.: Flasche mit Kunststoffdeckel

Flasche / Glas L

mit Deckel - Alu

Stück

Flasche / Glas L mit Deckel - Alu

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 1 l
Gewicht: Glas 750 g, Alu 1 g
Bsp.: Flasche mit Aluminiumdeckel

Flasche / Glas L

mit Deckel - Kork

Stück

Flasche / Glas L mit Deckel - Kork

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 1 l
Gewicht: Glas 750 g, Sonstiges Material 1 g
Bsp.: Flasche mit Korkverschluss

Papier, Pappe, Karton 0,000 kg

Kunststoffe 0,000 kg

Glas 0,000 kg

Ihr Lizenzpaket:

Unser Lizenzierungsvertrag verlängert sich zu Beginn jeden Jahres. So sind Sie dauerhaft rechtskonform aufgestellt und müssen sich nicht jedes Jahr erneut kümmern. Sollten Sie mit unserem Service nicht zufrieden sein, können Sie Ihren Vertrag jeweils bis 3 Monate vor Jahresende selbsttätig in Ihrem Kundenkonto kündigen. Neben der VerpackG-konformen Lizenzierung der eingegebenen Verpackungsmengen umfasst Ihr jährliches Lizenzpaket die Nutzung exklusiver Tools wie des Mengen-Downloads für LUCID und des Onlinesiegels zum Nachweis Ihrer Systembeteiligung, Ihr persönliches individuelles Ressourcenschutz-Zertifikat sowie eine Servicepauschale.

25,00 € zzgl. MwSt.

Verpackungsgesetz & Handwerk –
die wichtigsten Fragen und Antworten

Der Gesetzesdschungel ist nicht immer leicht zu durchdringen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das neue Verpackungsgesetz.

Inwiefern sind auch Handwerksbetriebe vom Verpackungsgesetz betroffen?

Betroffen vom Verpackungsgesetz sind all jene, die eine Verkaufsverpackung erstmals mit Ware befüllen und anschließend in Verkehr bringen, d. h. an den privaten Endverbraucher vertreiben, bei dem die Verpackungen letztendlich als Abfall anfallen. Es gibt keine Mindestmengen, die Pflichten greifen also ab der ersten Verpackung und unabhängig von Gewerbegröße oder Vertriebsweg.

Unter den Terminus „Verkaufsverpackungen“ fallen dabei sowohl Produkt- und Versandverpackungen als auch Serviceverpackungen.

Verschickt also ein Tischler beispielsweise selbst gefertigte Gewürzregale, so ist er für die Beteiligung der durch ihn befüllten unmittelbaren Produktverpackung wie auch für die etwaige Versandverpackung verantwortlich.

Auch ein Installateur, der kleinere Gebinde beim Großhandel kauft, um sie anschließend an den Endkunden zu versenden oder hiermit einen Onlineshop zu betreiben, ist vom Verpackungsgesetz betroffen und muss seine Verpackungen lizenzieren.

Und zu guter Letzt muss auch der Bäcker, der seine Backwaren oder Heißgetränke in Papiertüten bzw. To-go-Becher füllt, um sie an den Kunden weiterzugeben, Sorge tragen, dass diese sogenannten Serviceverpackungen lizenziert werden (Serviceverpackungen können potenziell als einzige Verpackungsart vorlizenziert erworben werden, nähere Ausführungen unter der Frage „Gibt es Ausnahmen?“).

Wichtig: Wenn Sie bereits vorverpackte Produkte an den privaten Endverbraucher vertreiben, liegt die Nachweispflicht, dass die weitergereichten Verpackungen bereits entpflichtet sind, bei Ihnen als Letztvertreiber. Sie sollten sich den Nachweis der Beteiligung daher vom Lieferanten oder Großhändler bestätigen lassen und selbst bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in der Datenbank LUCID nachschauen, ob der Lizenzierungsverantwortliche registriert ist.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Serviceverpackungen wie Bäckereitüten, Coffee-to-go-Becher, Aufschnittpapier etc., die erst unmittelbar zur Übergabe einer Ware mit dieser befüllt werden, können vorlizenziert erworben werden, sodass die Systembeteiligungspflicht für die Verpackungen beim Anbieter liegt.

Wichtig: Diese Ausnahme gilt ausschließlich für Serviceverpackungen – andere Verkaufsverpackungen wie Versandverpackungen oder Produktverpackungen müssen direkt vom Betrieb beteiligt werden, der sie erstmals mit Ware befüllt und in Verkehr bringt.

Und: Auch hier gilt, dass die Nachweispflicht der Systembeteiligung beim Letztvertreiber liegt, weswegen er sich vom Vorvertreiber eine entsprechende schriftliche Bestätigung geben lassen sollte.

Was ist zu tun?

Unsere oben aufgeführte Übersicht veranschaulicht die drei erforderlichen Schritte sehr gut:

  1. Schließen Sie vor Inverkehrbringen Ihrer voraussichtlich für das Jahr benötigten Verpackungen einen Lizenzvertrag mit einem dualen System wie Interseroh – das geht ganz unkompliziert und komplett online über den Onlineshop für Verpackungslizenzierung Lizenzero. Die Kosten für die Lizenzierung hängen im Wesentlichen von der in Verkehr gebrachten Verpackungsmenge und den -materialien ab. Ganz einfach nachprüfen, wie hoch Ihr Lizenzentgelt ist, können Sie mit der Lizenzero-Berechnungshilfe, die Sie bei der Umrechnung Ihrer verwendeten Verpackungsstückzahlen in Gewichtsangaben unterstützt, und mit dem Lizenzero-Kalkulator.
  2. Anschließend registrieren Sie sich kostenlos bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in der Registerdatenbank LUCID. Diese Stelle wurde im Rahmen des Verpackungsgesetzes neu geschaffen und soll für mehr Transparenz und faire Marktbedingungen sorgen. Die hier vorzunehmende Registrierung muss ausdrücklich persönlich erfolgen und kann nicht an Dritte übergeben werden. Angegeben werden müssen hier sowohl Ihre relevanten Unternehmensdaten als auch Ihr duales System und Ihre Verpackungsmengen (in Übereinstimmung mit der Mengenangabe bei Ihrem dualen System). Von der ZSVR erhalten Sie in diesem Zuge eine Registrierungsnummer, die Sie wiederum Ihrem dualen System melden.
  3. Fürs Erste sind Sie nun fertig. Das Lizenzjahr schließen Sie zu Beginn des Folgejahres ab, indem Sie die ursprünglich gemachte Mengenangabe noch einmal mit den tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen abgleichen und den so ermittelten Finalwert per Jahresmengen-Abschlussmeldung sowohl Ihrem dualen System als auch der Zentralen Stelle Verpackungsregister melden.
Was passiert, wenn Sie die Bestimmungen nicht beachten?

Bei Missachtung der VerpackG-Vorgaben können empfindliche Strafen drohen. Ein Inverkehrbringen von nicht-lizenzierten Verpackungen ist ebenso untersagt wie die Meldung falscher Mengen oder die Nichtbeachtung der Registrierungs- und Datenmeldepflicht bei der ZSVR. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen von bis zu 200.000 Euro und Verkaufsverboten geahndet werden können. Die ZSVR schafft zudem mit LUCID ein öffentlich einsehbares Register über alle registrierten Unternehmen, welches insofern auch durch Wettbewerber angestrengte Abmahnungen herausfordern kann.