Lizenzero - Verpackung einfach lizenzieren. Lizenzero - Verpackung einfach lizenzieren.

Exklusiv für Sie als Kunde von
BB Verpackungen!

Lizenzieren Sie Ihre BB Verpackungen kosteneffizient, konform mit dem Verpackungsgesetz und ganz einfach online bei Lizenzero, dem Onlineshop des dualen Systems Interzero.

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Gültig bis zum 31.12.2024. Rabatt auf den Nettowarenwert. Keine Auszahlung möglich. Ein Gutschein pro Bestellung und Kunde einlösbar. Keine Kombination mit anderen Rabattaktionen möglich. Nachträgliche Einlösung nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Hinweis zur jährlichen Jahresabschluss-Mengenmeldung

Jährlich bis zum 15. Mai ist die sogenannte Jahresabschluss-Mengenmeldung (JAMM) vorgesehen: Damit geben Sie Ihre tatsächlich im letzten Jahr in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen durch. Eine ausführliche Anleitung, wie die JAMM Schritt für Schritt bei LUCID und Lizenzero durchgeführt wird, finden Sie in unserem Blog:

Zum Blog

Welche Änderungen und Übergangsfristen gelten?

Novelle_Timeline_Detailinfo_Mobile_DE

Warum wird das Verpackungsgesetz nur zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten bereits umfassend überarbeitet?

Die Verpackungsgesetz-Novelle soll neben der Überführung von EU-Recht in deutsches Recht dazu dienen, das Verpackungsgesetz ökologisch weiter zu entwickeln. Bestimmte Maßnahmen, wie die Förderung von Mehrwegverpackungen in der Gastronomie und eine erweiterte Pfandpflicht tragen direkt dazu bei.

Auch die Kreislaufwirtschaft für Verpackungsabfälle in Deutschland soll durch die VerpackG-Novelle weiter gestärkt werden. Die Lizenzentgelte der Inverkehrbringer*innen von Verpackungen werden von den dualen Systemen zu Organisation der Entsorgungs- und Verwertungsprozesse verwendet. Das bedeutet, dass die dualen Systeme die Sammlung der entsorgten Abfälle und die Sortierung und Aufbereitung der Wertstoffe sicherstellen. Die aufbereiteten Recyclingwertstoffe können dann für die Herstellung neuer Produkte verwendet werden.

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bei BB Verpackungen

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Gültig bis zum 31.12.2024. Rabatt auf den Nettowarenwert. Keine Auszahlung möglich. Nur einlösbar über www.bb-verpackungsshop.de. Ein Gutschein pro Bestellung und Kunde einlösbar. Keine Kombination mit anderen Rabattaktionen möglich. Nachträgliche Einlösung nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wichtige Infos zur Verpackungsgesetz-Novelle

Seit dem 03. Juli 2021 ist die erste Novelle des Verpackungsgesetzes wirksam. Die bisherigen Vorgaben wurden durch die Änderungen der Novelle in zahlreichen Punkten verschärft. Unter anderem sind Fulfilment-Dienstleister*innen und elektronische Marktplätze sowie Händler*innen, die den Service von Fulfilment-Dienstleister*innen und Online-Marktplätzen in Anspruch nehmen, von den verschärften Maßgaben betroffen. Aber auch für die Inverkehrbringer*innen von Transportverpackungen und Letztinverkehrbringer*innen von Serviceverpackungen bringt die Novelle Änderungen mit sich.

Alle wichtigen VerpackG-Änderungen auf einen Blick erhalten sie mit unserem VerpackG-Novelle Two-Pager.

VerpackG-Novelle Änderungen im Überblick

Welche Änderungen und Übergangsfristen gelten?

Novelle_Timeline_Detailinfo_Desktop_DE

Welche Änderungen und Übergangsfristen gelten?

Novelle_Timeline_Detailinfo_Mobile_DE

Warum wird das Verpackungsgesetz nur zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten bereits umfassend überarbeitet?

Die Verpackungsgesetz-Novelle soll neben der Überführung von EU-Recht in deutsches Recht dazu dienen, das Verpackungsgesetz ökologisch weiter zu entwickeln. Bestimmte Maßnahmen, wie die Förderung von Mehrwegverpackungen in der Gastronomie und eine erweiterte Pfandpflicht tragen direkt dazu bei.

Auch die Kreislaufwirtschaft für Verpackungsabfälle in Deutschland soll durch die VerpackG-Novelle weiter gestärkt werden. Die Lizenzentgelte der Inverkehrbringer*innen von Verpackungen werden von den dualen Systemen zu Organisation der Entsorgungs- und Verwertungsprozesse verwendet. Das bedeutet, dass die dualen Systeme die Sammlung der entsorgten Abfälle und die Sortierung und Aufbereitung der Wertstoffe sicherstellen. Die aufbereiteten Recyclingwertstoffe können dann für die Herstellung neuer Produkte verwendet werden.

Warum wird das Verpackungsgesetz nur zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten bereits umfassend überarbeitet?

Die Verpackungsgesetz-Novelle soll neben der Überführung von EU-Recht in deutsches Recht dazu dienen, das Verpackungsgesetz ökologisch weiter zu entwickeln. Bestimmte Maßnahmen, wie die Förderung von Mehrwegverpackungen in der Gastronomie und eine erweiterte Pfandpflicht tragen direkt dazu bei.

Auch die Kreislaufwirtschaft für Verpackungsabfälle in Deutschland soll durch die VerpackG-Novelle weiter gestärkt werden. Die Lizenzentgelte der Inverkehrbringer*innen von Verpackungen werden von den dualen Systemen zu Organisation der Entsorgungs- und Verwertungsprozesse verwendet. Das bedeutet, dass die dualen Systeme die Sammlung der entsorgten Abfälle und die Sortierung und Aufbereitung der Wertstoffe sicherstellen. Die aufbereiteten Recyclingwertstoffe können dann für die Herstellung neuer Produkte verwendet werden.

Verpackungslizenzierung schnell und einfach
in 3 Schritten

REGISTRIERUNG

Registrieren Sie sich anschließend über das Melderegister LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)* und tragen Sie dort die gleiche Menge ein, die Sie bei Lizenzero gemeldet haben. Geben Sie zudem Interzero als das duale System, bei dem Sie Ihre Verpackungen beteiligen, an und tragen Sie die von der ZSVR vergebene Registrierungsnummer im Lizenzero-Kundenkonto ein.

SYSTEMBETEILIGUNG

Lizenzieren Sie Ihre individuelle Verpackungsmenge zunächst über Lizenzero beim dualen System Interzero*. Nutzen Sie hierzu unsere Berechnungshilfe, die Ihnen die Kalkulation Ihrer zu beteiligenden Verpackungsgewichte erleichtert.

DATENMELDUNG

Im letzten Schritt prüfen Sie zu Beginn des Folgejahres Ihre ursprünglichen Verpackungsmengenangaben noch einmal anhand der tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen gegen, können diese ggf. anpassen und bestätigen sie final per Jahresabschluss-Mengenmeldung sowohl bei Lizenzero wie auch bei der Zentralen Stelle.

*Zentrale Stelle vs. duales System

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist eine privatrechtliche Stiftung, die als Kontrollorgan des VerpackG agiert und daher die Einhaltung der Pflichten aus dem VerpackG überprüft. Sie stellt das Melderegister LUCID bereit.

Ein duales System ist ein anerkanntes privatwirtschaftliches Unternehmen, das die Sammlung und Verwertung von Verpackungen sicherstellt. Durch das Bezahlen eines „Lizenzentgeltes“ beteiligen sich lizenzierungspflichtige Unternehmer hier an den Kosten für die fachgerechte Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen durch das duale System.

Das Verpackungsgesetz schreibt vor, dass beide Stellen separat von den Inverkehrbringern der Verkaufsverpackungen bedient werden müssen: Die Systembeteiligung erfolgt beim dualen System, Registrierung und Datenmeldung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister.

Kalkulieren Sie Ihre Verpackungsmengen
schnell & unkompliziert mit der Berechnungshilfe

Es kann ganz schön kompliziert sein, Ihre Verpackungsstückzahlen in deren Gesamtgewicht umzurechnen? Keine Sorge – unsere Berechnungshilfe unterstützt Sie! Schätzen Sie einfach anhand Ihrer verkauften Produktzahlen die hierfür benötigte Stückzahl an Verpackungsarten und greifen Sie hierzu auf die in unserer Berechnungshilfe integrierten Standardverpackungsarten zurück. Tragen Sie die so ermittelten Stückzahlen unten ein – und überlassen Sie der Berechnungshilfe den Rest. Sie kalkuliert Ihre Verpackungsgewichte – fertig!

Wählen Sie Ihre Verpackungsart:

  • Ressourcen­einsparung:

    Ressourceneinsparung
    (Quelle: Fraunhofer UMSICHT)

    Hier sehen Sie, wieviel Kilogramm Primärrohstoffe Sie durch Ihre Verpackungslizenzierung und das damit verbundene Recycling einsparen. Um Ihnen die eingesparte Menge zu veranschaulichen, stellen wir Ihnen diese zusätzlich in der entsprechenden Anzahl von Äpfeln dar.

    Die Berechnungswerte basieren auf einer jährlichen Studie des renommierten Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT.

    Die Menge der mit uns eingesparten Primärrohstoffe und Treibhausgase weisen wir für Sie in Ihrem individuellen Ressourcenschutz-Zertifikat aus, bemessen an Ihrem individuellen Beitrag.

  • 0 kg
  • ≈ 0

Karton S

 

Stück

Karton S

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 65 g
Bsp.: DHL Paket S

Karton S

inkl. Packband

Stück

Karton S - inkl. Packband

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 65 g, Kunststoff 2 g
Bsp.: DHL Paket S mit PVC-Packband umwickelt

Karton S

inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Stück

Karton S - inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 70 g, Kunststoff 2 g
Bsp.: DHL Paket S mit PVC-Packband umwickelt + Natron-Kraftpapier oder Holzwolle

Karton S

inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Stück

Karton S - inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 65 g, Kunststoff 12 g
Bsp.: DHL Paket S mit PVC-Packband umwickelt + kleinnoppiger Luftpolsterfolie

Luftpolsterumschläge S

aus Papier

Stück

Luftpolsterumschläge S - aus Papier

Unser Referenzumschlag hat folgende Spezifikation:
Maße: 180 x 265 mm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 15 g, Kunststoff 2 g
Bsp.: Papierpolstertasche im DIN B5-Format, innen mit Luftpolsterfolie ausgekleidet, Gr. D4

Karton M

 

Stück

Karton M

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 275 g
Bsp.: DHL Paket M

Karton M

inkl. Packband

Stück

Karton M - inkl. Packband

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 275 g, Kunststoff 4 g
Bsp.: DHL Paket M mit PVC-Packband umwickelt

Karton M

inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Stück

Packet M - inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 300 g, Kunststoff 4 g
Bsp.: DHL Paket M mit PVC-Packband umwickelt + Natron-Kraftpapier oder Holzwolle

Karton M

inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Stück

Karton M - inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 275 g, Kunststoff 24 g
Bsp.: DHL Paket M mit PVC-Packband umwickelt + kleinnoppiger Luftpolsterfolie

Luftpolsterumschläge M

aus Papier

Stück

Luftpolsterumschläge M - aus Papier

Unser Referenzumschlag hat folgende Spezifikation:
Maße: 220 x 340 mm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 22 g, Kunststoff 3 g
Bsp.: Papierpolstertasche im DIN A4-Format, Gr. F6

Karton L

 

Stück

Karton L

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 400 g
Bsp.: DHL Paket L

Karton L

inkl. Packband

Stück

Karton L - inkl. Packband

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 400 g, Kunststoff 6 g
Bsp.: DHL Paket L mit PVC-Packband umwickelt

Karton L

inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Stück

Karton L - inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 500 g, Kunststoff 6 g
Bsp.: DHL Paket L mit PVC-Packband umwickelt + Natron-Kraftpapier oder Holzwolle

Karton L

inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Stück

Karton L - inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 400 g, Kunststoff 36 g
Bsp.: DHL Paket L mit PVC-Packband umwickelt + kleinnoppiger Luftpolsterfolie

Luftpolsterumschläge L

aus Papier

Stück

Luftpolsterumschläge L - aus Papier

Unser Referenzumschlag hat folgende Spezifikation:
Maße: 300 x 445 mm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 40 g, Kunststoff 5 g
Bsp.: Papierpolstertasche im DIN A3-Format, Gr. I9

  • Ressourcen­einsparung:

    Ressourceneinsparung
    (Quelle: Fraunhofer UMSICHT)

    Hier sehen Sie, wieviel Kilogramm Primärrohstoffe Sie durch Ihre Verpackungslizenzierung und das damit verbundene Recycling einsparen. Um Ihnen die eingesparte Menge zu veranschaulichen, stellen wir Ihnen diese zusätzlich in der entsprechenden Anzahl von Äpfeln dar.

    Die Berechnungswerte basieren auf einer jährlichen Studie des renommierten Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT.

    Die Menge der mit uns eingesparten Primärrohstoffe und Treibhausgase weisen wir für Sie in Ihrem individuellen Ressourcenschutz-Zertifikat aus, bemessen an Ihrem individuellen Beitrag.

  • 0 kg
  • ≈ 0

Versandtasche S

ohne Füllmaterial

Stück

Versandtasche S - ohne Füllmaterial

Unsere Referenzversandtasche hat folgende Spezifikation:
Maße: 165 x 220 mm
Gewicht: Kunststoff 10 g
Bsp.: Folien-Versandbeutel für Textil- und Kurierversand

Verpackungsbecher S

 

Stück

Verpackungsbecher S

Unser Referenzbecher hat folgende Spezifikation:
Maße: Ø 15,5 cm x 6,8 cm (Füllinhalt 500 ml)
Gewicht: Kunststoff 19,4 g
Bsp.: Salatschale inkl. Klappdeckel aus PET

Folie S

Stück

Folie S

Unsere Referenzfolie hat folgende Spezifikation:
Maße: 30 x 100 cm
Gewicht: Kunststoff 22 g
Bsp.: Schlauchfolie oder großnoppige Luftpolsterfolie

Versandtasche M

ohne Füllmaterial

Stück

Versandtasche M - ohne Füllmaterial

Unsere Referenzversandtasche hat folgende Spezifikation:
Maße: 245 x 320 mm
Gewicht: Kunststoff 12 g
Bsp.: Folien-Versandbeutel für Textil- und Kurierversand

Verpackungsbecher M

 

Stück

Verpackungsbecher M

Unser Referenzbecher hat folgende Spezifikation:
Ø 17,6 cm x 7,5 cm (Füllinhalt 750 ml)
Gewicht: Kunststoff 24,6 g
Bsp.: Salatschale inkl. Klappdeckel aus PET

Folie M

Stück

Folie M

Unsere Referenzfolie hat folgende Spezifikation:
Maße: 60 x 200 cm
Gewicht: Kunststoff 45 g
Bsp.: Schlauchfolie oder großnoppige Luftpolsterfolie

Versandtasche L

ohne Füllmaterial

Stück

Versandtasche L - ohne Füllmaterial

Unsere Referenzversandtasche hat folgende Spezifikation:
Maße: 400 x 500 mm
Gewicht: Kunststoff 15 g
Bsp.: Folien-Versandbeutel für Textil- und Kurierversand

Verpackungsbecher L

 

Stück

Verpackungsbecher L

Unser Referenzbecher hat folgende Spezifikation:
Maße: Ø 18,9 cm x 8 cm (Füllinhalt 1000 ml)
Gewicht: Kunststoff 27,1 g
Bsp.: Salatschale inkl. Klappdeckel aus PET

Folie L

Stück

Folie L

Unsere Referenzfolie hat folgende Spezifikation:
Maße: 120 x 200 cm
Gewicht: Kunststoff 90 g
Bsp.: Schlauchfolie oder großnoppige Luftpolsterfolie

  • Ressourcen­einsparung:

    Ressourceneinsparung
    (Quelle: Fraunhofer UMSICHT)

    Hier sehen Sie, wieviel Kilogramm Primärrohstoffe Sie durch Ihre Verpackungslizenzierung und das damit verbundene Recycling einsparen. Um Ihnen die eingesparte Menge zu veranschaulichen, stellen wir Ihnen diese zusätzlich in der entsprechenden Anzahl von Äpfeln dar.

    Die Berechnungswerte basieren auf einer jährlichen Studie des renommierten Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT.

    Die Menge der mit uns eingesparten Primärrohstoffe und Treibhausgase weisen wir für Sie in Ihrem individuellen Ressourcenschutz-Zertifikat aus, bemessen an Ihrem individuellen Beitrag.

  • 0 kg
  • ≈ 0

Flasche / Glas S

mit Deckel - Kunststoff

Stück

Flasche / Glas S mit Deckel - Kunststoff

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 250 ml
Gewicht: Glas 150 g, Kunststoff 1 g
Bsp.: Flasche mit Kunststoffdeckel

Flasche / Glas S

mit Deckel - Alu

Stück

Flasche / Glas S mit Deckel - Alu

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 250 ml
Gewicht: Glas 150 g, Alu 1 g
Bsp.: Flasche mit Aluminiumdeckel / Kronkorken

Flasche / Glas S

mit Deckel - Kork

Stück

Flasche / Glas S mit Deckel - Kork

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 250 ml
Gewicht: Glas 150 g, Sonstiges Material 1 g
Bsp.: Flasche mit Korkverschluss

Flasche / Glas M

mit Deckel - Kunststoff

Stück

Flasche / Glas M mit Deckel - Kunststoff

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 750 ml
Gewicht: Glas 500 g, Kunststoff 1 g
Bsp.: Flasche mit Kunststoffdeckel

Flasche / Glas M

mit Deckel - Alu

Stück

Flasche / Glas M mit Deckel - Alu

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 750 ml
Gewicht: Glas 500 g, Alu 1 g
Bsp.: Flasche mit Aluminiumdeckel

Flasche / Glas M

mit Deckel - Kork

Stück

Flasche / Glas M mit Deckel - Kork

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 750 ml
Gewicht: Glas 500 g, Sonstiges Material 1 g
Bsp.: Flasche mit Korkverschluss

Flasche / Glas L

mit Deckel - Kunststoff

Stück

Flasche / Glas L mit Deckel - Kunststoff

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 1 l
Gewicht: Glas 750 g, Kunststoff 1 g
Bsp.: Flasche mit Kunststoffdeckel

Flasche / Glas L

mit Deckel - Alu

Stück

Flasche / Glas L mit Deckel - Alu

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 1 l
Gewicht: Glas 750 g, Alu 1 g
Bsp.: Flasche mit Aluminiumdeckel

Flasche / Glas L

mit Deckel - Kork

Stück

Flasche / Glas L mit Deckel - Kork

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 1 l
Gewicht: Glas 750 g, Sonstiges Material 1 g
Bsp.: Flasche mit Korkverschluss

Papier, Pappe, Karton 0,000 kg

Kunststoffe 0,000 kg

Glas 0,000 kg

Ihr Lizenzpaket:

Unser Lizenzierungsvertrag verlängert sich zu Beginn jeden Jahres. So sind Sie dauerhaft rechtskonform aufgestellt und müssen sich nicht jedes Jahr erneut kümmern. Sollten Sie mit unserem Service nicht zufrieden sein, können Sie Ihren Vertrag jeweils bis 3 Monate vor Jahresende selbsttätig in Ihrem Kundenkonto kündigen. Neben der VerpackG-konformen Lizenzierung der eingegebenen Verpackungsmengen umfasst Ihr jährliches Lizenzpaket die Nutzung exklusiver Tools wie des Mengen-Downloads für LUCID und des Onlinesiegels zum Nachweis Ihrer Systembeteiligung, Ihr persönliches individuelles Ressourcenschutz-Zertifikat sowie eine Servicepauschale.

25,00 € zzgl. MwSt.

Welche Versandmaterialien
müssen lizenziert werden?

Ausnahmslos alle. Ob der Versandkarton an sich, das Polster- und Füllmaterial oder Verpackungshilfsmittel wie Klebeband – mit dem Verpackungsgesetz unterliegen alle Verpackungsmaterialien der Beteiligungspflicht am Dualen System.

Wir beantworten Ihre Fragen
zum Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz, das die bislang geltenden Vorgaben der Verpackungsverordnung verschärfen wird, sorgt bei Ihnen für Ratlosigkeit? Keine Sorge, hier erhalten Sie alle relevanten Antworten!

1. Was ist das Verpackungsgesetz (VerpackG)?

Das neue Verpackungsgesetz ist seit dem 01.01.2019 vollumfänglich in Kraft und pocht mit seiner Absicht, die Recyclingquoten zu erhöhen, verstärkt auf das Prinzip der Produktverantwortung, das ein jeder, der Verpackungen in Verkehr bringt, trägt. Dieses schließt ausdrücklich das Recycling der Verpackungsmaterialien mit ein. Das VerpackG ersetzt damit die bislang geltende Verpackungsverordnung und bringt einige neue Pflichten für Inverkehrbringer von (Verkaufs-)Verpackungen mit sich (siehe auch Frage 2 - Was ändert sich im Vergleich zu der Verpackungsverordnung (VerpackV)? und Frage 3 – Wer genau ist vom VerpackG betroffen?).

2. Welche entscheidenden Änderungen bringt das VerpackG im Vergleich zu der bislang geltenden Verpackungsverordnung (VerpackV) mit sich?

Das Verpackungsgesetz führt eine neue Instanz ein: die „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“. Bei ihr müssen sich alle Hersteller und Händler, die mit Ware befüllte Verpackungen erstmalig in Verkehr bringen und an den privaten Endverbraucher vertreiben, registrieren. Diese Registrierungen führt die Zentrale Stelle in einem öffentlich einsehbaren Register zusammen, was wiederum dafür sorgt, dass die Möglichkeiten, die Lizenzierung zu umgehen, deutlich geringer werden.

So ist jeder, der Verkaufsverpackungen verwendet, ab der ersten Verpackung zur Lizenzierung dieser verpflichtet. „Lizenzierung“ bedeutet in diesem Fall die Beteiligung an einem der dualen Systeme durch ein Entgelt, das sich nach der individuellen Menge der in Umlauf gebrachten Verpackungen richtet. Das duale System wiederum kümmert sich im Umkehrschluss um die Rücknahme, Sortierung und das Recycling der Verpackungen. Ein anerkanntes duales System ist der Umweltdienstleister Interzero, über dessen Onlineshop Lizenzero Sie Ihre Verpackungen ganz einfach und schnell online lizenzieren können.

3. Wer genau ist vom VerpackG betroffen?

Grundsätzlich gilt: Jeder Hersteller und jeder Händler, der verpackte Waren egal welcher Form oder welcher Art an den privaten Endkonsumenten vertreibt, unterliegt den Vorgaben des Verpackungsgesetzes. Das bedeutet, er muss sich durch die Leistung eines Lizenzentgeltes an einem offiziellen dualen System beteiligen. Konkret betroffen sind damit alle, die Verpackungen mit Ware befüllen und diese als Verkaufseinheit erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen. Hierher rührt auch die Bezeichnung solcher Händler und Hersteller als „Erstinverkehrbringer“.

Unerheblich ist dabei, ob Sie offline (z. B. in der Produktion) tätig sind, Ihr Gewerbe online im eigenen Webshop oder über Plattformen wie eBay, etsy oder Amazon betreiben, denn auch Versandverpackungen wie Kartons und Packmaterial gelten im Sinne des VerpackG als Verkaufsverpackungen.

Da zudem im Rahmen des VerpackG keine Mindestmengen existieren, gilt die Lizenzierungspflicht bereits ab der ersten Verpackung.

4. Was ist unter dem Begriff „privater Endverbraucher“ zu verstehen?

Die Verpackungsgesetz unterscheidet den „privaten Endverbraucher“ (inkl. „gleichgestellte[r] Anfallstellen“) und den „gewerblichen Endverbraucher“. § 3 Abs. 11 VerpackG definiert den privaten Endverbraucher wie folgt:

„Private Endverbraucher sind private Haushaltungen und diesen nach der Art der dort typischerweise anfallenden Verpackungsabfälle vergleichbare Anfallstellen. Vergleichbare Anfallstellen im Sinne von Satz 1 sind insbesondere Gaststätten, Hotels, Raststätten, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Niederlassungen von Freiberuflern, typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks und Sportstadien. Vergleichbare Anfallstellen im Sinne von Satz 1 sind außerdem landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle mittels haushaltsüblicher Sammelgefäße für Papier, Pappe und Karton als auch für Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen, jedoch maximal mit einem 1.100-Liter-Umleerbehälter je Sammelgruppe, im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können.“

5. Müssen alle Verpackungsmaterialien lizenziert werden?

Ja. Unter die Lizenzierungspflicht fällt alles, was an Verpackungsmaterial beim „privaten Endverbraucher“ ankommt und anschließend bei ihm als Abfall anfällt. Dazu zählen sowohl der Versandkarton, den Sie an Ihren Kunden senden, als auch die direkte Verkaufsverpackung, die der Kunde entfernen muss, bevor er den Artikel in seinen Händen hält.

Wichtig insbesondere im Versandhandel: Auch Füll- und Polstermaterial (z. B. Luftpolsterfolie) und Verschlussmittel (Klebeband, Umreifungsband etc.) fallen ausdrücklich unter die Beteiligungspflicht.

6. Verkaufsverpackungen – was genau fällt in diese Kategorie?

Unter Verkaufsverpackungen fallen alle Verpackungsmittel, die beim „privaten Endverbraucher“ zu Hause als Müll anfallen. Hierzu zählen sowohl die Verpackungsmaterialien, die zum Versand des Produktes dienen oder es schützen, als auch solche, die den Karton transportsicher verschließen sollen (z. B. zusätzliche Kartons, Packpapier, Füll- und Polstermaterialien, Klebebänder, Umreifungsbänder, Luftpolsterversandtaschen, Versandtaschen aus Wellpappe und Vollpappe usw.).

Wichtig: Gebrauchte Kartons oder Zeitungspapier müssen ebenfalls lizenziert werden.

7. Wie ist mit Polstermaterialien wie Luftpolsterfolie, Packpapieren und Zeitungen zu verfahren?

Polstermaterialien sind vom VerpackG mitbetroffen, d. h. auch sie müssen ausdrücklich angemeldet werden.

8. Wie berechnen Sie Ihre individuellen Verpackungsmengen?

Hierzu stellen wir Ihnen die Lizenzero-Berechnungshilfe zur Verfügung. Sie können aus verschiedenen Standardverpackungsarten wählen und deren verwendete Stückzahl eingeben. Die Berechnungshilfe übernimmt den Rest und kalkuliert das entsprechende Verpackungsgesamtgewicht. Mit dem Klick auf „Weiter“ müssen Sie Ihre Mengen dann nur noch bestätigen und können Ihren Lizenzierungsvertrag in wenigen Klicks abschließen.

Selbstverständlich können Sie auch auf die Verwendung dieser Orientierungshilfe verzichten und die Ihnen vorliegenden Werte direkt in unseren Kalkulator eingeben.

9. Sie lassen Ihre Ware vom Hersteller direkt versenden – wer lizenziert?

Wenn Sie Drop Shipping betreiben, d. h. Ihre Waren nicht über den eigenen Webshop, sondern über Plattformen wie Amazon oder eBay, vertreiben und dabei keinerlei physischen Kontakt zur Ware haben, müssen Sie Ihre Verpackungen nicht lizenzieren.

Systembeteiligungspflichtig sind bei „echtem“ Drop Ship-ping letztendlich der Produkthersteller für die primäre Verkaufsverpackung und der Vertreiber für die Versandverpackung. Diese Ausnahme trifft allerdings ausdrücklich nur dann zu, wenn Sie die Versandverpackung nicht selbst befüllen und in Verkehr bringen.

10. Betrifft das Verpackungsgesetz nur Hersteller?

Nein. Unabhängig, ob Sie die verpackte Ware selbst herstellen, lediglich damit handeln oder sie nach Deutschland importieren: Sobald Sie diese erstmalig in Deutschland in Verkehr bringen und an den privaten Endkonsumenten vertreiben, fallen Ihre Verpackungen unter das VerpackG.

11. Warum gibt es das Verpackungsgesetz?

Deutschland produziert überdurchschnittlich viel Verpackungsmüll – eine Tendenz, die nicht zuletzt mit dem florierenden Versand- und Onlinehandel zu tun hat. Ziel des Verpackungsgesetzes ist es in diesem Zusammenhang, für eine erhöhte Recyclingquote der einzelnen Verpackungsmaterialien zu sorgen, um diese in einen Wertstoffkreislauf zu überführen. Um diese Quoten zu erfüllen, setzt das VerpackG verstärkt auf die Produktverantwortung, die ein jeder Inverkehrbringer trägt. Indem sie auf diesem Wege an der Verpackungsmüllentsorgung beziehungsweise am Recycling beteiligt werden, sollen sie motiviert werden, weniger oder zumindest umweltfreundlichere Verpackungen einzusetzen.

12. Sind die Verpackungsmaterialien, die Sie bei Ihrem Verpackungshändler kaufen, lizenziert?

Nein, leider nicht – den Erwerb von bereits vorab bei einem dualen System angemeldeten Verpackungen sieht das VerpackG nicht vor. Daher bieten wir Ihnen durch diese Partnerschaft vergünstige Konditionen an, indem Sie durch die Verwendung eines Gutscheincodes (zu finden ganz oben auf dieser Seite) Rabatt auf die Erstlizenzierung Ihrer Verpackungen erhalten.

13. Wie läuft die Vertragsgestaltung ab?

Ihre Verpackungslizenzierung schließen Sie ganz einfach in drei Schritten ab:

  1. Beteiligen Sie sich über Lizenzero am dualen System Interzero und melden Sie uns hierfür im Rahmen Ihrer Anmeldung im Lizenzero-Kundenkonto Ihre voraussichtlich in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen. Eine praktische Unterstützung bietet hierbei die Lizenzero-Berechnungshilfe.
  2. Registrieren Sie sich unter Angabe von Interzero als Ihrem dualen System und der bei uns gemeldeten Verpackungsmenge bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister über die Datenbank LUCID. Die von der Zentralen Stelle vergebene Registrierungsnummer wiederum hinterlegen Sie in Ihrem Lizenzero-Kundenkonto.
  3. Zu Beginn des Folgejahres gleichen Sie die ursprünglich gemeldeten Mengen noch einmal mit den tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen ab und melden diese sowohl bei Lizenzero als auch bei der Zentralen Stelle.
14. Kann man nachvollziehen, welches Unternehmen seine Verpackungen VerpackG-konform anmeldet und welches nicht?

Ja. Die Zentrale Stelle wird aus allen registrierten Unternehmen ein öffentlich einsehbares Register erstellen. Dieses soll für Transparenz und eine Selbstregulation im Markt sorgen.

15. Müssen Sie die Verpackungsmaterialien künftig vom Kunden zurücknehmen?

Nein, durch die Lizenzierung sind die weitere Entsorgung und das Recycling der Verpackungen geregelt. D. h. die privaten Endverbraucher entsorgen die Produkte nach wie vor nach im Altpapier, Glascontainer oder gelben Sack bzw. der gelben Tonne.

Vermeiden Sie Sanktionen und
handeln Sie VerpackG-konform

Halten Sie die Vorgaben des Verpackungsgesetzes – beispielsweise durch Missachtung der Beteiligungspflicht oder durch Melden falscher Mengen – nicht ein, drohen Ihnen hohe Geldbußen sowie Verkaufsverbote.

Außerdem kann es zu Abmahnungen durch Wettbewerber kommen, die durch das öffentlich einsehbare Register der als Kontrollorgan des VerpackG fungierenden Zentralen Stelle Verpackungsregister leicht nachvollziehen können, wer seine Verpackungen ordnungsgemäß lizenziert und wer nicht. Um derlei Sanktionen zu vermeiden, handeln Sie gemäß des oben dargestellten Dreierschrittes und lizenzieren Ihre Verpackungen schnell und einfach mit Lizenzero.