Da Versandverpackungen, die mit Ware an den*die private*n Endverbraucher*in verschickt werden, wie auch Produktverpackungen zu den lizenzierungspflichtigen (oder auch „systembeteiligungspflichtigen“) Verkaufsverpackungen zählen, sind Onlinehändler*innen meistens direkt vom Verpackungsgesetz betroffen.

Mit zu berücksichtigen bei der Pflichterfüllung des Verpackungsgesetzes sind neben Versandkarton und -tasche auch alle Füllmaterialien und Packhilfsmittel, die mit versandt werden. Lesen Sie auch unseren ausführlichen Blogbeitrag speziell für Onlinehändler*innen mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und praktischen Fallbeispielen.

Finden Sie anhand der folgenden Praxisfälle heraus, was das Verpackungsgesetz für Sie bedeutet:

Sie stellen Produkte her, verpacken und versenden sie selbst

Sie sind gemäß Verpackungsgesetz für die Beteiligung (synonym: "Lizenzierung") folgender Verpackungen an einem dualen System verantwortlich:

  • Produktverpackung samt aller Bestandteile
  • Versandverpackung samt aller Füllmaterialien und Packhilfsmittel

 

Sie ordern Produkte bei einem*r deutschen Produzent*in/Händler*in und versenden sie weiter

Gemäß Verpackungsgesetz sind Sie zur Systembeteiligung folgender Verpackungen verpflichtet:

  • die von Ihnen befüllte Versandverpackung samt aller Füllmaterialien und Packhilfsmittel

 

Nicht verantwortlich sind Sie für folgende Verpackungen (Ausnahme: Sie fügen weitere Verpackungsbestandteile hinzu):

  • die zuvor bereits von dem*der Produzent*in/Händler*in befüllten Produktverpackung

 

Sie ordern Ware im Ausland und senden sie weiter

Gemäß Verpackungsgesetz sind Sie für die Systembeteiligung folgender Verpackungen verantwortlich, wenn Sie zum Zeitpunkt des Grenzübertritts für die importierte Ware verantwortlich sind:*

  • alle Verpackungen und Verpackungsbestandteile, die mit der Ware in den deutschen Geltungsbereich eingeführt werden
  • alle weiteren Verpackungen, die Sie selbst noch befüllen und versenden

 

*da der*die Importeur*in die Ware aktiv nach Deutschland holt, ist er*sie im Normalfall der*diejenige, der beim Grenzübertritt die rechtliche Verantwortung hat; Andersregelungen sollten eindeutig vertraglich mit den Geschäftspartner*innen festgehalten werden

Sie arbeiten mit Fulfilment- oder Dropshipping-Dienstleister*innen zusammen

Ausführliche Antworten zu den Fällen Dropshipping und Fulfilment finden Sie auf der folgenden Seite:
Das Verpackungsgesetz für Marktplatzhändler*innen

 

Sie versenden Produkte aus dem Ausland an deutsche Endverbraucher*innen

Da Sie bei einem direkten Versand an deutsche Endverbraucher*innen ohne Zuschaltung eines*r Zwischenhändler*in beim Grenzübertritt der Ware die Verantwortung für diese tragen, sind Sie für die Systembeteiligung folgender Verpackungen verantwortlich:

  • alle Verpackungen und Verpackungsbestandteile, die mit in den deutschen Geltungsbereich eingeführt werden

 

Sie versenden Ware an Unternehmen wie Kinos, Hotels oder Krankenhäuser

Zählen Ihre Kunden zu den sog. gleichgestellten Anfallstellen (z.B. Sportstadien, Kinos, Krankenhäuser, Hotels etc.), sind diese ebenfalls als private Endverbraucher zu betrachten; gemäß Verpackungsgesetz sind Sie damit für die Lizenzierung folgender Verpackungen verantwortlich:

  • alle Verpackungen (Produkt- und/oder Versandverpackungen), die Sie selbst befüllen

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