Produkt- und Umverpackungen, die nach Konsum bzw. Verwendung der Ware bei privaten Endverbraucher*innen entsorgt werden, zählen zu den lizenzierungspflichtigen Verpackungen, müssen also an einem dualen System beteiligt werden. Wer ist jedoch für welche Verpackung verantwortlich?
Finden Sie anhand der folgenden Praxisfälle heraus, was das Verpackungsgesetz für Sie bedeutet:
Sie verkaufen Ihre Produkte selbst ab Haus und/oder Ihre Produkte werden über den Handel an private Endverbraucher*innen verkauft*
Sie sind gemäß Verpackungsgesetz als der*diejenige, der*die die Verpackungen befüllt, für die Beteiligung (synonym: "Lizenzierung") folgender Verpackungen an einem dualen System verantwortlich:
- Produkt- und Umverpackungen samt aller Bestandteile
*Wichtig: Zu privaten Endverbraucher*innen zählen vor dem Verpackungsgesetz auch sogenannte gleichgestellte Anfallstellen wie Tankstellen, Museen, Trinkhallen etc.
Sie vertreiben Ihre Produkte (zusätzlich) online
Ausführliche Antworten zum Onlinehandel im Kontext des Verpackungsgesetzes finden Sie auf der folgenden Seite:
Das Verpackungsgesetz für Onlinehändler*innen
Sie sind im Ausland ansässig und verkaufen Ihre Produkte direkt an deutsche Endverbraucher
Da Sie bei einem direkten Versand an den deutschen Endverbraucher ohne Zuschaltung eines Zwischenhändlers beim Grenzübertritt der Ware die Verantwortung für diese tragen, sind Sie für die Systembeteiligung folgender Verpackungen verantwortlich:
- alle Verpackungen und Verpackungsbestandteile, die mit in den deutschen Geltungsbereich eingeführt werden




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