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Verpackungslizenz –
Kosten & Preise

Im Zuge des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG) entstehen aufgrund der steigenden Recyclingquoten auch neue Verpackungslizenz Kosten & Preise, deren Höhe jedoch von den einzelnen Anbietern des Dualen Systems individuell festgelegt wird. Verankert war die Pflicht zur Beteiligung an einem dualen System und die damit einhergehende Kostenübernahme bereits in der bislang geltenden Verpackungsverordnung.

Diesen Grundsatz, nach dem die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfall im Rahmen der Produktverantwortung von den Inverkehrbringern der Verpackungen getragen werden muss, führt auch das Verpackungsgesetz fort. So müssen Unternehmen, die Verpackungen an private Endverbraucher abgeben, für die Sammlung und Entsorgung bzw. das Recycling der in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen bezahlen und die Verpackungen vorab „lizenzieren“. Die Höhe der Entgelte für die Verpackungslizenz richtet sich vor allem nach der Menge an in Verkehr gebrachten Verpackungen und der Art der Verpackungsmaterialien.

Zur Kalkulation der Kosten existieren Webseiten wie www.lizenzero.de, wo praktische Tools wie die Berechnungshilfe und der Kalkulator bei der Berechnung des individuellen Lizenzentgeltes helfen und die bei Eingabe der Mengen pro Verpackungsmaterial die entsprechenden Verpackungslizenz Kosten & Preise ausgeben. Die Lizenzierung bei Lizenzero ist bereits ab einem jährlichen Betrag von 39 Euro möglich.

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Novelle der Verpackungsverordnung oder:
Das neue VerpackG

Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) stellt keine Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) dar, sondern löst die VerpackV vollständig ab. Zuvor wurde die Verpackungsverordnung mehrfach überarbeitet und zuletzt am 29. Juli 2017 novelliert.

Die Verpackverordnung (VerpackV) trat 1991 in Kraft. Sie gilt als Vorläufer und später als integraler Bestandteil des 1996 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).

In erster Fassung trat die Verpackungsverordnung (VerpackV) am 1. Dezember 1991 in Kraft. Die komplette Verordnung galt ab dem 1. Januar 1993. Ihre Zielsetzung bestand darin, die Rücknahme und Verwertung von Verpackungen durch inverkehrbringende Unternehmen sicherzustellen und diese über das Mittel der Verpackungslizenz zur Beteiligung an einem dualen System zu verpflichten.

Ohne eine Kontrollinstanz jedoch umgingen viele beteiligungspflichtige Unternehmer die Vorgaben und agierten als sogenannte „Trittbrettfahrer“. So finanzierten diejenigen Unternehmen, die die Verpackungslizenz Kosten & Preise regelkonform übernahmen, vermehrt auch die Verpackungsentsorgung und das -recycling anderer Unternehmen, die diese Kostenbeteiligung entgegen den Vorschriften der VerpackV scheuten.

Neben weiteren Aspekten hatte dies zur Folge, dass das Verpackungsgesetz (VerpackG) unter der Bezeichnung Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen beschlossen wurde und am 5. Juli 2017 als Bundesgesetz erlassen wurde.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)

Mit dem VerpackG neu eingeführt wird die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR), die als  Kontrollorgan der Gesetzgebung  fungiert. Hersteller und Vertreiber, die Verkaufsverpackungen in Umlauf bringen, sind nun verpflichtet, sich bei der Zentralen Stelle zu registrieren. Alle in Verkehr gebrachten Verpackungen müssen dabei sowohl gegenüber der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als auch gegenüber einem selbst gewählten Anbieter des Dualen Systems angegeben (und bei letzterem via Verpackungslizenz beteiligt) werden.

Dadurch, dass die hersteller- und markenbezogenen Angaben im zentralen Register LUCID veröffentlicht werden, haben auch Wettbewerber oder Geschäftspartner Zugriff auf die Daten und können bei Verdacht auf Verstöße Abmahnungen anstoßen. Die Nichtbefolgung der VerpackG-Vorgaben gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 200.000 Euro sowie einem Vertriebsverbot geahndet werden.

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Mit dem VerpackG neu eingeführt wird die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR), die als  Kontrollorgan der Gesetzgebung  fungiert. Hersteller und Vertreiber, die Verkaufsverpackungen in Umlauf bringen, sind nun verpflichtet, sich bei der Zentralen Stelle zu registrieren. Alle in Verkehr gebrachten Verpackungen müssen dabei sowohl gegenüber der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als auch gegenüber einem selbst gewählten Anbieter des Dualen Systems angegeben werden.

Dadurch, dass die hersteller- und markenbezogenen Angaben im zentralen Register LUCID veröffentlicht werden, haben auch Wettbewerber oder Geschäftspartner Zugriff auf die Daten und können bei Verdacht auf Verstöße Abmahnungen anstoßen. Die Nichtbefolgung der VerpackG-Vorgaben gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 200.000 Euro sowie einem Vertriebsverbot geahndet werden.

Begriffsklärung: Der Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes

Zentral für die Bestimmung des für eine Verkaufsverpackung Verantwortlichen im Sinne des Verpackungsgesetzes ist § 3 Abs. 14 VerpackG und damit der Begriff des Herstellers. So gilt dem Gesetz nicht nur derjenige als Hersteller im eigentlichen Wortsinne, der eine Ware herstellt, sondern auch derjenige, der erstmals eine Verpackung mit Ware befüllt und in Verkehr bringt. Diese Definition schließt entsprechend auch Vertreiber und somit Händler mit ein, wenn ihnen die Rolle des Erstbefüllers einer Verkaufsverpackung (also einer Produktverpackung, Serviceverpackung und/oder Versandverpackung) zufällt. Die Zentrale Stelle spricht insofern auch nur vom „Hersteller“, meint damit aber eben sowohl den Hersteller, wie auch den Händler und Vertreiber von Waren, sofern auf ihn die Definition des Erstinverkehrbringers von Verpackungen zutrifft.

Zur Übernahme der Verpackungslizenz Kosten & Preise verpflichtet, sind damit auch Onlinehändler, die ihre Waren über ihren eigenen Shop und/oder Plattformen wie eBay, Amazon oder Etsy vertreiben.

Für Hersteller, die Transportverpackungen verwenden (solche Verpackungen also, die im Handel verbleiben; ein Beispiel sind Kartons mit Stretchfolie), gibt es keine Beteiligungspflicht an einem dualen System. Die Rücknahme und Verwertung dieser Verpackungen unterliegen den Bestimmungen von § 15 VerpackG. Eine Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister ist für Transportverpackungen nicht vonnöten. Rücknahme- und Recyclinglösungen für Transportverpackungen bietet die Interzero an: Recycling von Transportverpackungen über Interzero.

 

Zentral für die Bestimmung des für eine Verkaufsverpackung Verantwortlichen im Sinne des Verpackungsgesetzes ist § 3 Abs. 14 VerpackG und damit der Begriff des Herstellers. So gilt dem Gesetz nicht nur derjenige als Hersteller im eigentlichen Wortsinne, der eine Ware herstellt, sondern auch derjenige, der erstmals eine Verpackung mit Ware befüllt und in Verkehr bringt. Diese Definition schließt entsprechend auch Vertreiber und somit Händler mit ein, wenn ihnen die Rolle des Erstbefüllers einer Verkaufsverpackung (also einer Produktverpackung, Serviceverpackung und/oder Versandverpackung) zufällt. Die Zentrale Stelle spricht insofern auch nur vom „Hersteller“, meint damit aber eben sowohl den Hersteller, wie auch den Händler und Vertreiber von Waren, sofern auf ihn die Definition des Erstinverkehrbringers von Verpackungen zutrifft.

Zur Übernahme der Verpackungslizenz Kosten & Preise verpflichtet, sind damit auch Onlinehändler, die ihre Waren über ihren eigenen Shop und/oder Plattformen wie eBay, Amazon oder Etsy vertreiben.

Für Hersteller, die Transportverpackungen verwenden (solche Verpackungen also, die im Handel verbleiben; ein Beispiel sind Kartons mit Stretchfolie), gibt es keine Beteiligungspflicht an einem dualen System. Die Rücknahme und Verwertung dieser Verpackungen unterliegen den Bestimmungen von § 15 VerpackG. Eine Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister ist für Transportverpackungen nicht vonnöten. Rücknahme- und Recyclinglösungen für Transportverpackungen bietet die INTERSEROH Dienstleistungs GmbH ebenfalls an: Recycling von Transportverpackungen über Interseroh.

Wer ist für die Rücknahme und Verwertung von Abfällen verantwortlich?

Für die Rücknahme und Verwertung des Verpackungsabfalls und damit für die Übernahme der Verpackungslizenz Kosten & Preise sind all jene Unternehmer verantwortlich, die Verkaufsverpackungen in Umlauf bringen. Relevantes Kriterium ist dabei, dass dieser als Erstinverkehrbringer agiert. Konkret bedeutet dies, dass ein Hersteller oder Vertreiber, der eine Verkaufsverpackung zum ersten Mal mit Ware füllt und diese Einheit aus Ware und Verpackung anschließend an einen privaten Endverbraucher vertreibt, zur Übernahme der Verpackungslizenz Kosten & Preise verpflichtet ist. Diese müssen per „Lizenzentgelt“ an einen Anbieter des Dualen Systems geleistet werden, wie z. B. Interseroh+, dessen Onlineshop Lizenzero die Verpackungslizenzierung erheblich vereinfacht.

ZUR MENGENBERECHNUNG

Was passiert mit Ihren Lizenzentgelten?

Die Kosten für den komplexen Entsorgungs-und Verwertungsprozess, der sich aus den oben gezeigen Komponenten Sammlung, Sortierung und Aufbereitung der durch den Endverbraucher richtig entsorgten Verpackungen zusammensetzt, werden durch die dualen Systeme organisiert und durch die Lizenzentgelte, die die Erstinverkehrbringer der Verpackungen an die Systeme zahlen, getragen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Blog: Was passiert mit Ihren Lizenzentgelten?

Die Kosten für den komplexen Entsorgungs-und Verwertungsprozess, der sich aus den oben gezeigen Komponenten Sammlung, Sortierung und Aufbereitung der durch den Endverbraucher richtig entsorgten Verpackungen zusammensetzt, werden durch die Lizenzentgelte der Erstinverkehrbringer der Verpackungen getragen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Blog: Was passiert mit dem Lizenzentgelt?

Verpackungslizenz: Auswahl eines dualen Systems

In den ersten Jahren des Dualen Systems existierte mit dem Grünen Punkt lediglich ein einziger Anbieter. Die Monopolstellung, die der Grüne Punkt – das Duale System Deutschland GmbH (DSD) – innehatte, wurde durch die EU-Kommission beendet, sodass mittlerweile eine Reihe von Unternehmen die Lizenzierung von in Verkehr gebrachten Verpackungen anbieten. Diese im Dualen System oganisierten Unternehmen werden wiederum für sich als „duale Systeme“ bezeichnet. Aktuell gibt es davon in Deutschland neun als solche anerkannte Unternehmen, wovon das duale System Interseroh+ eines ist.

Verpackungslizenz Kosten & Preise

Die Verpackungslizenz Kosten & Preise lassen sich über eine einfache Berechnungshilfe unkompliziert über Lizenzero berechnen. Abhängig sind die Lizenzentgelte von den in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen und den Verpackungsmaterialien. Grundsätzlich müssen alle Verpackungsmaterialien beteiligt werden:

  • Papier, Pappe, Karton (PPK) (Versandkartons, Faltschachteln, Packpapiere etc.)
  • Kunststoffe (Plastiktüten, Folien, Blister, Tiegel etc.)
  • Glas (Einwegflaschen und -gläser)
  • Aluminium (Verschlüsse von Flaschen, Tuben von kosmetischen Produkten etc.)
  • Getränkekartonverpackungen (bestehend aus Karton und ggf. hauchdünner Alu- und Kunststoffschicht)
  • sonstiges Material (Holz, Kautschuk, Baumwolle, Kupfer, Keramik etc.)
  • sonstige Verbundverpackungen (Vakuumverpackungen von Kaffee etc.)
  • Eisenmetalle (Konservendosen, Getränkedosen, Kronkorken etc.)

 

Die Datenmeldung, die sowohl bei der Zentralen Stelle als auch beim dualen System der Wahl geleistet werden muss, beruht stets auf den verwendeten Gesamtgewichtsangaben pro Verpackungsmaterial. Wer nicht genau weiß, wie hoch seine individuellen Mengen in Kilogramm ausfallen, kann für die Kalkulation die Lizenzero-Berechnungshilfe verwenden und hier aus einer Auswahl von Standardverpackungsarten die jeweils verwendeten Stückzahlen angeben. Die Berechnungshilfe kalkuliert anhand dieser Angaben das entsprechende Gesamtgewicht pro Verpackungsmaterial. Hinterlegte Standardverpackungen sind beispielsweise Versandkartons mit und ohne Füllmaterial, Luftpolsterumschläge,  Versandtaschen, Folien oder Glasflaschen und -behälter, anhand derer die Errechnung der Verpackungslizenz Kosten & Preise erfolgt.

Nach Ermittlung der Verpackungsmengen und -gewichte zeigt Lizenzero dem Kunden die Höhe seines individuellen Lizenzentgeltes an. Für die Zahlung der Verpackungslizenz Kosten & Preise stehen unterschiedliche Bezahlmethoden zur Verfügung. Stets zu beachten ist allerdings, dass parallel zur Beteiligung der Verpackungsmengen an einem dualen System immer auch die Registrierung und Datenmengenmeldung bei der ZSVR erfolgen muss. Andernfalls ist die Befolgung der Maßgaben des VerpackG unvollständig und somit nicht rechtskonform.

Wählen Sie Ihre Verpackungsart:

  • Ressourcen­einsparung:

    Ressourceneinsparung
    (Quelle: Fraunhofer UMSICHT)

    Hier sehen Sie, wieviel Kilogramm Primärrohstoffe Sie durch Ihre Verpackungslizenzierung und das damit verbundene Recycling einsparen. Um Ihnen die eingesparte Menge zu veranschaulichen, stellen wir Ihnen diese zusätzlich in der entsprechenden Anzahl von Äpfeln dar.

    Die Berechnungswerte basieren auf einer jährlichen Studie des renommierten Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT.

    Die Menge der mit uns eingesparten Primärrohstoffe und Treibhausgase weisen wir für Sie in Ihrem individuellen Ressourcenschutz-Zertifikat aus, bemessen an Ihrem individuellen Beitrag.

  • 0 kg
  • ≈ 0

Karton S

 

Stück

Karton S

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 65 g
Bsp.: DHL Paket S

Karton S

inkl. Packband

Stück

Karton S - inkl. Packband

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 65 g, Kunststoff 2 g
Bsp.: DHL Paket S mit PVC-Packband umwickelt

Karton S

inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Stück

Karton S - inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 70 g, Kunststoff 2 g
Bsp.: DHL Paket S mit PVC-Packband umwickelt + Natron-Kraftpapier oder Holzwolle

Karton S

inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Stück

Karton S - inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 65 g, Kunststoff 12 g
Bsp.: DHL Paket S mit PVC-Packband umwickelt + kleinnoppiger Luftpolsterfolie

Luftpolsterumschläge S

aus Papier

Stück

Luftpolsterumschläge S - aus Papier

Unser Referenzumschlag hat folgende Spezifikation:
Maße: 180 x 265 mm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 15 g, Kunststoff 2 g
Bsp.: Papierpolstertasche im DIN B5-Format, innen mit Luftpolsterfolie ausgekleidet, Gr. D4

Karton M

 

Stück

Karton M

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 275 g
Bsp.: DHL Paket M

Karton M

inkl. Packband

Stück

Karton M - inkl. Packband

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 275 g, Kunststoff 4 g
Bsp.: DHL Paket M mit PVC-Packband umwickelt

Karton M

inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Stück

Packet M - inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 300 g, Kunststoff 4 g
Bsp.: DHL Paket M mit PVC-Packband umwickelt + Natron-Kraftpapier oder Holzwolle

Karton M

inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Stück

Karton M - inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 275 g, Kunststoff 24 g
Bsp.: DHL Paket M mit PVC-Packband umwickelt + kleinnoppiger Luftpolsterfolie

Luftpolsterumschläge M

aus Papier

Stück

Luftpolsterumschläge M - aus Papier

Unser Referenzumschlag hat folgende Spezifikation:
Maße: 220 x 340 mm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 22 g, Kunststoff 3 g
Bsp.: Papierpolstertasche im DIN A4-Format, Gr. F6

Karton L

 

Stück

Karton L

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 400 g
Bsp.: DHL Paket L

Karton L

inkl. Packband

Stück

Karton L - inkl. Packband

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 400 g, Kunststoff 6 g
Bsp.: DHL Paket L mit PVC-Packband umwickelt

Karton L

inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Stück

Karton L - inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 500 g, Kunststoff 6 g
Bsp.: DHL Paket L mit PVC-Packband umwickelt + Natron-Kraftpapier oder Holzwolle

Karton L

inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Stück

Karton L - inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 400 g, Kunststoff 36 g
Bsp.: DHL Paket L mit PVC-Packband umwickelt + kleinnoppiger Luftpolsterfolie

Luftpolsterumschläge L

aus Papier

Stück

Luftpolsterumschläge L - aus Papier

Unser Referenzumschlag hat folgende Spezifikation:
Maße: 300 x 445 mm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 40 g, Kunststoff 5 g
Bsp.: Papierpolstertasche im DIN A3-Format, Gr. I9

  • Ressourcen­einsparung:

    Ressourceneinsparung
    (Quelle: Fraunhofer UMSICHT)

    Hier sehen Sie, wieviel Kilogramm Primärrohstoffe Sie durch Ihre Verpackungslizenzierung und das damit verbundene Recycling einsparen. Um Ihnen die eingesparte Menge zu veranschaulichen, stellen wir Ihnen diese zusätzlich in der entsprechenden Anzahl von Äpfeln dar.

    Die Berechnungswerte basieren auf einer jährlichen Studie des renommierten Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT.

    Die Menge der mit uns eingesparten Primärrohstoffe und Treibhausgase weisen wir für Sie in Ihrem individuellen Ressourcenschutz-Zertifikat aus, bemessen an Ihrem individuellen Beitrag.

  • 0 kg
  • ≈ 0

Versandtasche S

ohne Füllmaterial

Stück

Versandtasche S - ohne Füllmaterial

Unsere Referenzversandtasche hat folgende Spezifikation:
Maße: 165 x 220 mm
Gewicht: Kunststoff 10 g
Bsp.: Folien-Versandbeutel für Textil- und Kurierversand

Verpackungsbecher S

 

Stück

Verpackungsbecher S

Unser Referenzbecher hat folgende Spezifikation:
Maße: Ø 15,5 cm x 6,8 cm (Füllinhalt 500 ml)
Gewicht: Kunststoff 19,4 g
Bsp.: Salatschale inkl. Klappdeckel aus PET

Folie S

Stück

Folie S

Unsere Referenzfolie hat folgende Spezifikation:
Maße: 30 x 100 cm
Gewicht: Kunststoff 22 g
Bsp.: Schlauchfolie oder großnoppige Luftpolsterfolie

Versandtasche M

ohne Füllmaterial

Stück

Versandtasche M - ohne Füllmaterial

Unsere Referenzversandtasche hat folgende Spezifikation:
Maße: 245 x 320 mm
Gewicht: Kunststoff 12 g
Bsp.: Folien-Versandbeutel für Textil- und Kurierversand

Verpackungsbecher M

 

Stück

Verpackungsbecher M

Unser Referenzbecher hat folgende Spezifikation:
Ø 17,6 cm x 7,5 cm (Füllinhalt 750 ml)
Gewicht: Kunststoff 24,6 g
Bsp.: Salatschale inkl. Klappdeckel aus PET

Folie M

Stück

Folie M

Unsere Referenzfolie hat folgende Spezifikation:
Maße: 60 x 200 cm
Gewicht: Kunststoff 45 g
Bsp.: Schlauchfolie oder großnoppige Luftpolsterfolie

Versandtasche L

ohne Füllmaterial

Stück

Versandtasche L - ohne Füllmaterial

Unsere Referenzversandtasche hat folgende Spezifikation:
Maße: 400 x 500 mm
Gewicht: Kunststoff 15 g
Bsp.: Folien-Versandbeutel für Textil- und Kurierversand

Verpackungsbecher L

 

Stück

Verpackungsbecher L

Unser Referenzbecher hat folgende Spezifikation:
Maße: Ø 18,9 cm x 8 cm (Füllinhalt 1000 ml)
Gewicht: Kunststoff 27,1 g
Bsp.: Salatschale inkl. Klappdeckel aus PET

Folie L

Stück

Folie L

Unsere Referenzfolie hat folgende Spezifikation:
Maße: 120 x 200 cm
Gewicht: Kunststoff 90 g
Bsp.: Schlauchfolie oder großnoppige Luftpolsterfolie

  • Ressourcen­einsparung:

    Ressourceneinsparung
    (Quelle: Fraunhofer UMSICHT)

    Hier sehen Sie, wieviel Kilogramm Primärrohstoffe Sie durch Ihre Verpackungslizenzierung und das damit verbundene Recycling einsparen. Um Ihnen die eingesparte Menge zu veranschaulichen, stellen wir Ihnen diese zusätzlich in der entsprechenden Anzahl von Äpfeln dar.

    Die Berechnungswerte basieren auf einer jährlichen Studie des renommierten Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT.

    Die Menge der mit uns eingesparten Primärrohstoffe und Treibhausgase weisen wir für Sie in Ihrem individuellen Ressourcenschutz-Zertifikat aus, bemessen an Ihrem individuellen Beitrag.

  • 0 kg
  • ≈ 0

Flasche / Glas S

mit Deckel - Kunststoff

Stück

Flasche / Glas S mit Deckel - Kunststoff

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 250 ml
Gewicht: Glas 150 g, Kunststoff 1 g
Bsp.: Flasche mit Kunststoffdeckel

Flasche / Glas S

mit Deckel - Alu

Stück

Flasche / Glas S mit Deckel - Alu

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 250 ml
Gewicht: Glas 150 g, Alu 1 g
Bsp.: Flasche mit Aluminiumdeckel / Kronkorken

Flasche / Glas S

mit Deckel - Kork

Stück

Flasche / Glas S mit Deckel - Kork

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 250 ml
Gewicht: Glas 150 g, Sonstiges Material 1 g
Bsp.: Flasche mit Korkverschluss

Flasche / Glas M

mit Deckel - Kunststoff

Stück

Flasche / Glas M mit Deckel - Kunststoff

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 750 ml
Gewicht: Glas 500 g, Kunststoff 1 g
Bsp.: Flasche mit Kunststoffdeckel

Flasche / Glas M

mit Deckel - Alu

Stück

Flasche / Glas M mit Deckel - Alu

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 750 ml
Gewicht: Glas 500 g, Alu 1 g
Bsp.: Flasche mit Aluminiumdeckel

Flasche / Glas M

mit Deckel - Kork

Stück

Flasche / Glas M mit Deckel - Kork

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 750 ml
Gewicht: Glas 500 g, Sonstiges Material 1 g
Bsp.: Flasche mit Korkverschluss

Flasche / Glas L

mit Deckel - Kunststoff

Stück

Flasche / Glas L mit Deckel - Kunststoff

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 1 l
Gewicht: Glas 750 g, Kunststoff 1 g
Bsp.: Flasche mit Kunststoffdeckel

Flasche / Glas L

mit Deckel - Alu

Stück

Flasche / Glas L mit Deckel - Alu

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 1 l
Gewicht: Glas 750 g, Alu 1 g
Bsp.: Flasche mit Aluminiumdeckel

Flasche / Glas L

mit Deckel - Kork

Stück

Flasche / Glas L mit Deckel - Kork

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 1 l
Gewicht: Glas 750 g, Sonstiges Material 1 g
Bsp.: Flasche mit Korkverschluss

Papier, Pappe, Karton 0,000 kg

Kunststoffe 0,000 kg

Glas 0,000 kg

Ihr Lizenzpaket:

Unser Lizenzierungsvertrag verlängert sich zu Beginn jeden Jahres. So sind Sie dauerhaft rechtskonform aufgestellt und müssen sich nicht jedes Jahr erneut kümmern. Sollten Sie mit unserem Service nicht zufrieden sein, können Sie Ihren Vertrag jeweils bis 3 Monate vor Jahresende selbsttätig in Ihrem Kundenkonto kündigen. Neben der VerpackG-konformen Lizenzierung der eingegebenen Verpackungsmengen umfasst Ihr jährliches Lizenzpaket die Nutzung exklusiver Tools wie des Mengen-Downloads für LUCID und des Onlinesiegels zum Nachweis Ihrer Systembeteiligung, Ihr persönliches individuelles Ressourcenschutz-Zertifikat sowie eine Servicepauschale.

25,00 € zzgl. MwSt.

Was sind vorlizenzierte Verpackungen?

Vorlizenzierte Verpackungen stellen einen Sonderfall dar und sind im Rahmen des Verpackungsgesetzes nicht länger zulässig. Die einzige Ausnahme bezieht sich auf die sogenannten Serviceverpackungen, die ebenfalls unter den Begriff Verkaufsverpackungen fallen, und die vorlizenziert beim Hersteller der Verpackungen erworben werden dürfen. Die Nachweispflicht, dass die Verpackungen tatsächlich bereits entpflichtet sind, liegt jedoch stets beim Letztvertreiber, sodass dieser sich die Lizenzierung der Verpackungen vom Lieferanten oder Hersteller der Verpackungen bestätigen lassen sollte. Bei Serviceverpackungen handelt es sich um Verpackungen, die zur direkten Übergabe einer Ware an den Endverbraucher verwendet werden, was beispielsweise bei Coffee-to-Go-Bechern oder auch bei Sandwich- oder Bäckereitüten der Fall ist.

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