How-To-Guide: Wie registriert man sich im LUCID Verpackungsregister?
Sie ist eine der drei Pflichten aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG): Die Registrierung bei LUCID. Hinter dem LUCID Verpackungsregister steckt die Behörde Zentrale Stelle Verpackungsregister, die die korrekte Befolgung der Vorgaben des VerpackG überprüft. Oftmals sind Unternehmen, die sich an das Verpackungsgesetz halten müssen, nicht vollständig oder fehlerhaft registriert. Wie wird die Registrierung vollständig abgeschlossen? Was ist dabei zu beachten? Antworten und einen Überblick über Ihre Pflichten erhalten Sie hier.
Inhalt
- Anleitung: So registrieren Sie sich im LUCID Verpackungsregister
- Kurz & knapp: Wer muss die Registrierung im LUCID Verpackungsregister vornehmen?
- Was ist bei Ihrer Registrierung zu beachten?
- Übersicht der Pflichten
Das folgende Video erklärt Ihnen detailliert, wie die Registrierung im LUCID Verpackungsregister abläuft:
Hinweis: Der Registrierungsprozess in LUCID wurde zum 01.05.2022 überarbeitet. Der Registrierungsprozess im Video unterscheidet sich deshalb an einigen Stellen vom jetzigen Prozess. Im folgenden Beitrag sind aber alle Schritte aktualisiert.
Anleitung: So registrieren Sie sich im LUCID Verpackungsregister
Für die korrekte Einhaltung Ihrer Pflichten aus dem Verpackungsgesetz muss Ihre Registrierung vollständig und fehlerfrei sein. Andernfalls handeln Sie nicht gesetzeskonform und müssen mit Abmahnungen von der Zentralen Stelle Verpackungsregister – dem Kontrollorgan des VerpackG - rechnen. Ab dem 01. Mai 2022 haben Sie die Möglichkeit, auch nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei der Registrierung anzugeben. Ab dem 01. Juli 2022 wird diese Angabe im Rahmen der Novelle verpflichtend.
Zur Vereinfachung haben wir Ihnen eine übersichtliche Anleitung der Registrierung erstellt:
- Aufruf der LUCID-Registrierungsseite für Hersteller*innen: https://lucid.verpackungsregister.org/Hersteller/Registrierung/Teil-1
- Erstellung eines Logins (Durchlaufen Sie alle 4 Schritte: "Stammdaten", "Angaben zu den Verpackungen", "Markennamen" und "Zusammenfassung")
- Bestätigung der Daten innerhalb von 24 Stunden durch den per Mail erhaltenden Verifizierungslink
- Vervollständigung der Stammdaten im LUCID-Konto
- Verpackungen bei einem dualen System wie Interseroh+ via Lizenzero lizenzieren (wenn nicht bereits erledigt) → hierbei handelt es sich um die 2. Pflicht des VerpackG, die Systembeteiligungspflicht; erst nachdem diese weitere Pflicht erfüllt ist, kann die Registrierung bei LUCID vollständig abgeschlossen werden, siehe Punkte 6 bis 8
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6. Registrierungsnummer bei Ihrem dualen System hinterlegen
7. Name des dualen Systems in den LUCID-Stammdaten angeben
8. Angabe der von Ihnen bei dem dualen System lizenzierten Verpackungsmengen für das laufende Jahr unter dem Reiter „Datenmeldung“*
*Wichtig: Welche Datenmeldung Sie in LUCID vornehmen, hängt ganz davon ab, wann Sie den Lizenzierungsvertrag abschließen und sich im LUCID Verpackungsregister registrieren. Erfolgt der Vertragsabschluss und die Registrierung vor Beginn eines neuen Kalenderjahres (= z. B. in 2019) für das neue Jahr (= 2020), so reichen Sie in Ihrem LUCID-Konto unter dem Reiter „Datenmeldung“ eine initiale Planmengenmeldung für die geschätzten Jahresmengen des Folgejahres (= 2020) ein.
Schließen Sie den Systembeteiligungsvertrag und die Registrierung während eines Jahres für das laufende Jahr ab, so müssen Sie in Ihrem LUCID-Konto unter „Datenmeldung“ eine unterjährige Mengenmeldung einreichen.
Kurz & knapp: Wer muss die Registrierung im LUCID Verpackungsregister vornehmen?
Alle Hersteller*innen und Händler*innen, die Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringen, die schlussendlich bei privaten Endverbraucher*innen als Abfall anfallen, müssen die Pflichten des Verpackungsgesetzes einhalten und sich deshalb im LUCID Verpackungsregister registrieren.
Hinweis: Die Novelle des Verpackungsgesetzes, die seit dem 03. Juli 2021 in Kraft ist, sieht u.a. eine erweiterte Registrierungspflicht vor. Ab dem 01. Juli 2022 müssen sich daher Inverkehbringer*innen aller Verpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in LUCID anmelden. Dies betrifft auch die Erstinverkehrbringer*innen nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen (wie z.B. Transportverpackungen) und die Letztinverkehrbringer*innen von Serviceverpackungen.
Was ist bei Ihrer Registrierung zu beachten?
Das LUCID Verpackungsregister wurde von der Zentralen Stelle Verpackungsregister ins Leben gerufen, um die Unternehmen, die Verpackungen in den Umlauf bringen, im Rahmen ihrer Produktverantwortung an den Kosten für das Recycling von Verpackungsabfällen zu beteiligen und die Kreislaufwirtschaft so auf ein zukunftsfähiges Gerüst zu stellen. Um Trittbrettfahrer*innen zu vermeiden, kann eine Registrierung im LUCID Verpackungsregister nur von den Unternehmen höchstpersönlich erfolgen. Betroffene Unternehmer können keine*n Dritte*n, wie beispielsweise ihr duales System beauftragen, die Registrierung oder Datenmeldungen für sie zu übernehmen.
Für einen reibungslosen Ablauf der Registrierung werden folgende Daten benötigt:
- Verantwortliche Person des Unternehmens
- Angaben eines*einer Bearbeiter*in
- E-Mail-Adresse & selbstgewähltes Passwort zum Login
- Anschrift des Unternehmens
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)
- Nationale Kennnummer (bspw. Handelsregisternummer)
- Auflistung aller Markennamen
Die gemeldeten Mengen im LUCID-Konto und beim dualen System müssen stets übereinstimmen, da diese von der Zentralen Stelle Verpackungsregister überprüft werden. Daher gilt: Wenn eine Mengenmeldung/-anpassung beim dualen System vorgenommen wird, muss diese Anpassung auch im LUCID-Konto unter „Datenmeldung“ vorgenommen werden.
Übersicht der Pflichten
Wer nach dem Verpackungsgesetz als Erstinverkehrbringer*in von Verkaufsverpackungen gilt, somit Verpackungen erstmalig mit Ware befüllt und gewerbsmäßig in Verkehr bringt, muss insgesamt drei Pflichten einhalten:
- Registrierungspflicht: Betroffene Unternehmen müssen eine vollständige, wie in der Anleitung erklärte Registrierung im LUCID Verpackungsregister vornehmen.
- Systembeteiligungspflicht: Über ein „Lizenzentgelt“ beteiligen sich die Unternehmen an der fachgerechten Verwertung der Verpackungen an einem dualen System wie Interseroh+ über Lizenzero. Die im LUCID-Dashboard ersichtliche Registrierungsnummer muss bei dem dualen System angegeben werden. Sind die Verpackungsmengen bereits bekannt, kann unser Kalkulator das Lizenzentgelt ganz schnell und einfach berechnen.
- Datenmeldepflicht: Abschließend müssen die lizenzierten Verpackungsmengen und der Name des dualen Systems in dem LUCID-Konto gemeldet werden. Die Datenmeldung ist eine fortlaufende Pflicht, die vor allem zu Beginn eines Jahres durch die Jahresabschluss-Mengenmeldung erfolgen muss.