Welche To do's bringt das Jahresende in Sachen VerpackG?

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Seit Anfang 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG). Auch wenn in den letzten Monaten etwas Ruhe um das Thema eingekehrt ist, wird es jetzt zum Jahreswechsel noch einmal sehr wichtig: Die Jahresabschluss-Mengenmeldung steht an! Was verbirgt sich dahinter und welche „To do’s“ sind diesbezüglich vor dem Jahreswechsel zu erledigen? Aufklärung zu diesen Fragen finden Sie in diesem Beitrag.

 

Inhalt

 

 

Rückblick: Welche Pflichten stecken hinter dem Verpackungsgesetz und wer ist davon betroffen?

Seit dem 01.01.2019 müssen Händler*innen und Hersteller*innen, die Verkaufsverpackungen in den Umlauf bringen und die dann schlussendlich von privaten Endverbraucher*innen entsorgt werden, die Pflichten aus dem Verpackungsgesetz einhalten.

Die Einhaltung gilt bereits ab der ersten in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackung: Verpackungen, die zum Versand (Versandverpackung), zur Übergabe (Serviceverpackung) und zum Schutz (Produktverpackung) der Ware dienen, müssen bei einem dualen System wie Interseroh+ via Lizenzero lizenziert werden.

Ihre drei Pflichten im Überblick:

    1. Mithilfe des zu zahlenden „Lizenzentgeltes“, welches sich aus Art und Menge der Verpackungen berechnet, beteiligen Sie sich an der fachgerechten Verwertung Ihrer Verpackungen bei einem dualen System (über die sogenannte Systembeteiligungspflicht). Nutzen Sie unsere Berechnungshilfe, um schnell und einfach Ihr Lizenzentgelt zu ermitteln.
    2. Weiterhin sind Sie neben der Systembeteiligung verpflichtet, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister über das Melderegister LUCID zu registrieren (Registrierungspflicht). Damit die Zentrale Stelle überprüfen kann, ob Sie Ihre Verpackungen bei einem dualen System lizenziert haben, müssen Sie die von LUCID erhaltene Registrierungsnummer in Ihrem dualen System hinterlegen und den Namen des dualen Systems in LUCID angeben.*
    3. Abschließend melden Sie Ihre lizenzierten Verpackungsmengen und den Namen Ihres dualen Systems in Ihrem LUCID Konto (Datenmeldepflicht).

*Wichtig: Damit die Registrierung vollständig ist, müssen Sie in Ihrem LUCID Konto bei Ihren Stammdaten das Feld ganz unten „Meine Rücknahmepflichten erfülle ich durch die Beteiligung an einem oder mehreren Systemen….“ unbedingt auf JA ändern.

 

Wann ist die Datenmeldung fällig?

Die Meldung Ihrer Mengen via LUCID an die Zentrale Stelle Verpackungsregister muss mindestens zweimal im Jahr vorgenommen werden, auf jeden Fall aber immer dann, wenn Sie Anpassungen an Ihren Mengen beim dualen System vornehmen.

Die Faustregel hierzu lautet entsprechend: Da die gemeldeten Mengen in Ihrem LUCID Konto und bei Ihrem dualen System stets übereinstimmen müssen, hinterlegen Sie Ihre Mengenmeldungen immer kongruent an beiden Stellen. Nehmen Sie also – egal, zu welchem Zeitpunkt – eine Mengenanpassung gegenüber Ihrem dualen System vor, so müssen Sie diese Anpassung auch in Ihrem LUCID Konto melden. Alle Datenmeldungen müssen Sie selber vornehmen – das duale System kann dies qua Gesetzgebung nicht für Sie übernehmen.

In den beiden folgenden Fällen müssen Sie eine Datenmeldung vornehmen:

Vor Beginn eines Kalenderjahres

Bevor Sie die erste Verpackung im neuen Jahr in Umlauf bringen, muss diese bei einem dualen System lizenziert werden. Daher müssen Sie Ihre Verpackungsmengen, die Sie schätzungsweise im nächsten Kalenderjahr in Verkehr bringen werden, in Ihrem LUCID Konto und bei Ihrem dualen System angeben. Für diese Schätzung können Sie die Verkaufszahlen des Vorjahres heranziehen. Mithilfe der optionalen unterjährigen Datenmeldung können Sie Ihre geschätzten Mengen an die aktuellen Verkaufszahlen anpassen.

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Nach Ablauf eines Kalenderjahres

Seitens der dualen Systeme wird eine zusätzliche Meldung eingefordert: die Jahresabschluss-Mengenmeldung. Detaillierte Infos dazu hier:

 

Die Jahresabschluss-Mengenmeldung

Am Anfang eines Jahres müssen Sie in der „Jahresabschluss-Mengenmeldung“ alle tatsächlich in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterialien und -mengen für das jeweilige Vorjahr bei Ihrem dualen System angeben. So müssen Sie beispielsweise zu Beginn des Jahres 2020 die von Ihnen in 2019 in Umlauf gebrachten Verpackungen melden. Diesen Finalwert geben Sie anschließend auch bei LUCID als Jahresabschluss-Mengenmeldung an.

 

Ihre To do's für den Jahreswechsel auf einen Blick

Vor dem Jahresende

  • Sofern Sie es noch nicht getan haben: Registrierung bei der Zentrallen Stelle Verpackungsregister über das LUCID Melderegister
  • Lizenzierung Ihrer geplanten Verpackungsmengen für das nächste Jahr bei einem dualen System wie Interseroh+ über den Onlineshop Lizenzero
  • Mengenmeldung der geplanten Verpackungsmengen für das nächste Jahr bei Ihrem dualen System und in Ihrem LUCID Konto

 

Zu Beginn des nächsten Jahres

  • Einreichung der Jahresabschluss-Mengenmeldung bei Ihrem dualen System (ganz einfach geht das über Ihr Lizenzero-Kundenkonto) und in Ihrem LUCID Konto

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