Alle Verkaufs- und Umverpackungen, die an private Endverbraucher*innen abgegeben und bei diesem als Abfall anfallen, zählen gemäß Verpackungsgesetz zu den lizenzierungspflichtigen Verpackungen und müssen somit an einem dualen System beteiligt werden. Wer ist jedoch für welche Verpackung verantwortlich?
Finden Sie anhand der folgenden Praxisfälle heraus, was das Verpackungsgesetz für Sie bedeutet:
Sie ordern Produkte bei einem*r deutschen Produzent*in/Händler*in und verkaufen sie weiter
Gemäß Verpackungsgesetz sind Sie zur Systembeteiligung folgender Verpackungen verpflichtet:
- Verpackungen samt aller Bestandteile, die Sie selbst noch befüllen bzw. der Ware beifügen
Nicht verantwortlich sind Sie für folgende Verpackungen (Ausnahme: Sie fügen weitere Verpackungsbestandteile hinzu):
- die zuvor bereits von dem*der Produzent*in/Händler*in befüllte Produktverpackung

Sie ordern Ihre Ware im Ausland und verkaufen diese weiter
Gemäß Verpackungsgesetz sind Sie für die Systembeteiligung folgender Verpackungen verantwortlich, wenn Sie zum Zeitpunkt des Grenzübertritts die Verantwortung für die importierte Ware tragen:*
- alle Verpackungen und Verpackungsbestandteile, die mit der Ware in den deutschen Geltungsbereich eingeführt werden
- alle Verpackungen, die Sie selbst noch befüllen bzw. der Ware beifügen
*da der*die Importeur*in die Ware aktiv nach Deutschland holt, ist er*sie im Normalfall der*diejenige, der*die beim Grenzübertritt die rechtliche Verantwortung hat; anders lautende Regelungen sollten eindeutig vertraglich mit den Geschäftspartner*innen festgehalten werden


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