Duales System vs. LUCID – Was ist der Unterschied?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet seit 2019 alle Erstinverkehrbringer*innen von Verkaufsverpackungen (Produkt-, Service- und Versandverpackungen) zur Einhaltung dreier Pflichten. Diese müssen an zwei unterschiedlichen Stellen erfolgen: bei einem dualen System nach Wahl und im Melderegister LUCID, bereitgestellt von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).

Da die Datenmeldepflicht an beiden Stellen erfolgt und allgemein alle angegebenen Daten übereinstimmen müssen, fragen sich viele zu recht: Was ist der Unterschied? Wieso müssen betroffene Unternehmen an beiden Stellen aktiv werden und wie arbeiten diese zusammen? Wir klären Sie auf.

 

Inhalt

 

Was ist das Melderegister LUCID?

Mit der Einführung des VerpackG wurde eine Kontrollinstanz zur Überprüfung der Pflichteinhaltungen geschaffen: Die Behörde Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Als privatrechtliche Stiftung stellt die ZSVR das Melderegister LUCID zur Verfügung, in dem alle Hersteller*innen und Händler*innen, die vom VerpackG betroffen sind, aufgelistet sind.

Das Melderegister LUCID ist eine öffentlich einsehbare Datenbank. So können Mitbewerber*innen und Kund*innen überprüfen, ob bestimmte Unternehmen registriert sind und gegebenenfalls melden, wenn sich die betroffenen Inverkehrbringer*innen nicht an die Verpflichtungen halten. Durch diese Transparenz sollen Rechtsverstöße effizient geahndet werden (wie Sie LUCID einsehen können, lesen Sie hier nach).

Neben der Selbstkontrolle durch den Markt kann auch die ZSVR selbst mittels LUCID überprüfen, ob ein Unternehmen die VerpackG-Pflichten einhält. Bei Verstößen wie einer kompletten Nichteinhaltung oder fehlerhaften Umsetzung meldet die ZSVR den Verstoß an die zuständigen Landesbehörden. Dem betroffenen Unternehmen können infolgedessen Sanktionen wie Abmahnungen, Bußgelder bis zu 200.000 EUR oder Verkaufsverbote drohen.

 

Welche To do’s sind bei LUCID zu erledigen?

Betroffene Unternehmen müssen sich einmalig im LUCID Verpackungsregister anmelden (= Registrierungspflicht). Eine Anleitung haben wir Ihnen in unserem Blogbeitrag zur Registrierung bei LUCID zusammengestellt.

Zusätzlich muss das Unternehmen die lizenzierten Verpackungsmengen sowie den Namen des dualen Systems, bei dem er seine Verpackungen lizenziert, in LUCID eintragen (dazu mehr unter „Was ist ein duales System?“ und „Welche To do’s sind beim dualen System zu erledigen?“). Diese sog. Datenmeldepflicht gilt fortlaufend: Somit müssen alle Änderungen, die bei LUCID oder beim dualen System vorgenommen werden, auf die jeweils andere Stelle übertragen werden.

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Was ist ein duales System?

Ein duales System ist ein anerkanntes privatwirtschaftliches Unternehmen. Insgesamt gibt es elf duale Systeme in Deutschland:

  • Interseroh+ GmbH (hierzu gehört Lizenzero)
  • Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
  • EKO-Punkt GmbH & Co. KG
  • Veolia Umweltservice Dual GmbH
  • Reclay Systems GmbH
  • BellandVision GmbH
  • Landbell AG für Rückhol-Systeme
  • NOVENTIZ Dual GmbH
  • Zentek GmbH & Co. KG
  • Recycling Dual GmbH
  • PreZero Stiftung & Co. KG

 

Zusammen sorgen die dualen Systeme dafür, dass die fachgerechte Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle sichergestellt wird. Zu welchem Anteil jedes der dualen Systeme diese Prozesse sicherstellt, berechnet sich aus der Menge der bei dem einzelnen dualen System lizenzierten Verpackungen.

Die Inverkehrbringer*innen von Verpackungen sind verpflichtet, sich per Lizenzierungsvertrag kostenpflichtig an einem dualen System ihrer Wahl zu beteiligen. Durch die Lizenzierung der in Verkehr gebrachten Verpackungen erfüllen  die Unternehmen die Produktverantwortung, die sie für ihre Verpackungen innehaben.

Zusätzlich haben die dualen Systeme auch einen Aufklärungsauftrag, um die mit dem VerpackG verfolgten höheren Recyclingquoten erreichen zu können. Beispielsweise klärt die gemeinsame Kampagne „Mülltrennung wirkt“ die Bevölkerung über die richtige Abfalltrennung auf.

 

Welche To do’s sind beim dualen System zu erledigen?

Unternehmen, die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, welche schlussendlich bei den privaten Haushalten als Abfall landen, müssen sich neben der Registrierungs- und Datenmeldepflicht als dritte und letzte Pflicht an einem dualen System beteiligen. Diese sog. Systembeteiligungspflicht (oder auch „Lizenzierungspflicht“) erfüllen Unternehmen, indem sie über den Onlineshop des jeweiligen dualen Systems unter Angabe ihrer Verpackungsmengen einen Lizenzvertrag schließen. Bei Lizenzero werden Sie dabei von unserer Berechnungshilfe und unserem Kalkulator unterstützt.

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Wieso müssen betroffene Unternehmen an beiden Stellen aktiv werden?

Bereits seit 1991 ist die Verpackungslizenzierung durch die damals erlassene Verpackungsverordnung gesetzlich vorgeschrieben. Aufgrund des fehlenden Kontrollmechanismus in der Verordnung konnte die Einhaltung der Systembeteiligung bei den dualen Systemen jedoch nicht überprüft werden.

Um Trittbrettfahrer*innen zu vermeiden und die fehlende Kontrollmöglichkeit zu eliminieren, hat der Gesetzgeber mit dem Verpackungsgesetz auch die Behörde Zentrale Stelle Verpackungsregister mitsamt dem Melderegister LUCID geschaffen. Denn nun muss sich jedes Unternehmen, das Verkaufsverpackungen in Verkehr bringt, im Melderegister LUCID registrieren und seine Daten sowie Mengen dorthin melden. Diese Daten werden regelmäßig mit den dualen Systemen abgeglichen, um Verstöße schnell und effizient aufzuspüren.

Im Verpackungsgesetz ist zudem klar definiert, dass Unternehmen keine Dritten zur Erfüllung der LUCID-Pflichten beauftragen dürfen, um den neu entstandenen Kontrollmechanismus nicht auszuhebeln. Daher dürfen wir als duales System beispielweise nicht die Registrierung und Datenmeldung in LUCID für unsere Kund*innen vornehmen.

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Wie arbeiten die Stellen zusammen?

Jedes betroffene Unternehmen muss seine individuelle Registrierungsnummer, die es nach der erfolgreichen Registrierung von der Zentralen Stelle Verpackungsregister erhält (einsehbar im LUCID-Dashboard), zwingend bei seinem dualen System angeben. Durch diese Angabe kann die Zentrale Stelle Verpackungsregister die lizenzierten Verpackungsmengen bei dem dualen System mit den gemeldeten Mengen in LUCID abgleichen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Unternehmen die Pflichten des VerpackG vollständig einhalten und kein Trittbrettfahrertum im großen Stil mehr entsteht.

 

Fazit: LUCID und die dualen Systeme gehören nicht zusammen

Auch, wenn ein Unternehmen seine Verpackungsmengen sowohl bei einem dualen System lizenzieren als auch in LUCID melden muss, sind die beiden Stellen doch grundlegend anders und erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die dualen Systeme sorgen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und recyceln die Verpackungsabfälle, während LUCID als öffentlich einsehbares Register als Kontrollinstanz für die Einhaltung des Verpackungsgesetzes dient.
Durch die Einführung des Verpackungsgesetzes können Verstoßfälle schneller entdeckt werden. Um empfindliche Sanktionen zu vermeiden, sollte daher jedes betroffene Unternehmen auf die Einhaltung der Vorgaben achten.

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