
Alte Verpackungs­verordnung, neues Verpackungsgesetz
Mit dem Verpackungsgesetz wurde 2019 die bis dahin deutschlandweit geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) abgelöst. Inhaltlich haben sich hierdurch einige Neuerungen ergeben, wenngleich die grundsätzliche Zielsetzung des Gesetzes bzw. der Verpackungsverordnung erhalten bleibt.
Mitunter wird im Kontext des neuen Verpackungsgesetzes von einer Novelle der Verpackungsverordnung gesprochen, was jedoch formaljuristisch nicht zutrifft. Die Novellierungen fanden zu früheren Zeitpunkten statt und wurden mit der Auflösung der Verpackungsverordnung obsolet.
Die Verpackungsverordnung
Die 1991 eingeführte Verpackungsverordnung treibt die Wiederverwertung von Verpackungsabfällen erst an.
Mit ihrer Einführung geht auch die Schaffung des Dualen Systems einher, in dessen Kontext sich vor allem in den ersten Jahren deutliche Probleme in der Umsetzung offenbaren. Einer der Gründe hierfür ist die Monopolstellung des Unternehmens „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“. Längst existieren jedoch weitere bundesweit freigestellte Unternehmen als duale Systeme, die die Effizienz des Gesamtsystems gewährleisten.
Seit ihrer Einführung wird die Verpackungsverordnung immer wieder überarbeitet, wobei die letzte Änderung Mitte 2017 erfolgte.
Neufassungen der Verpackungsverordnung
In den Jahren seit 1991 kam es immer wieder zu Neufassungen der Verpackungsverordnung. Eine wichtige Novelle der Verpackungsverordnung erfolgte 2009 im Rahmen der fünften Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung, mit der die Einführung der Vollständigkeitserklärung (VE) einherging.
Die Vollständigkeitserklärung gibt den Nachweis über die im Kalenderjahr vom Hersteller oder Händler in Verkehr gebrachten Mengen von Verkaufsverpackungen. Sie ist jedoch erst ab einer bestimmten Menge in Verkehr gebrachter Verpackungen erforderlich.
Die Bagatellgrenzen für die Vollständigkeitserklärung liegen bei:
- 80 Tonnen Glas pro Jahr
- 50 Tonnen Papier, Pappe, Kartonage pro Jahr
- 30 Tonnen Kunststoffe, Metall, Verbundstoffe (in Summe) pro Jahr



Vielfach war eine Novellierung der Verpackungsverordnung aber auch deshalb nötig, weil das System in der Praxis Schwächen zeigte. Diese lagen insbesondere begründet in den vielen Trittbrettfahrern, die schlichtweg deutlich weniger Verpackungen anmeldeten, als tatsächlich in Verkehr gebracht, und schließlich Verpackungen in den Gelben Tonnen bzw. Säcken, Papier- und Glascontainern landeten, für die keine „Lizenzentgelte“ an die dualen Systeme gezahlt worden waren.



Vielfach war eine Novellierung der Verpackungsverordnung aber auch deshalb nötig, weil das System in der Praxis Schwächen zeigte. Diese lagen insbesondere begründet in den vielen Trittbrettfahrern, die schlichtweg deutlich weniger Verpackungen anmeldeten, als tatsächlich in Verkehr gebracht, und schließlich Verpackungen in den Gelben Tonnen bzw. Säcken, Papier- und Glascontainern landeten, für die keine „Lizenzentgelte“ an die dualen Systeme gezahlt worden waren.
Ziele der Verpackungsverordnung
Die Ziele der Verpackungsverordnung bestanden – vereinfacht ausgedrückt – darin, dass Herstellern und Händlern als Inverkehrbringern von Verpackungen die Verantwortung für entsorgte Verpackungen übertragen werden sollte: Wer eine systembeteiligungspflichtige Verpackung in den Verkehr brachte und sich mit dieser an den privaten Endverbraucher richtete, war fortan für deren Recycling verantwortlich.
Für die Endverbraucher bedeutete dies, dass in Verkehr gebrachte Verpackungen nicht mehr einheitlich über den Hausmüll, sondern zusätzlich über die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack, die Papiertonne bzw. den Papiercontainer und den Glascontainer entsorgt werden sollten.
Änderungen durch das Verpackungsgesetz (VerpackG)
Mit dem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG) tritt die Verpackungsverordnung außer Kraft. Es ergeben sich durch das Verpackungsgesetz einige Veränderungen für alle Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen. Diese betreffen u. a. die folgenden Punkte:
- Einrichtung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
- Persönliche Registrierungspflicht (§9 VerpackG)
- Persönliche Datenmeldepflicht (§10 VerpackG)
- Schrittweise Erhöhung der Rücknahmequoten

Hier finden Sie das Verpackungsgesetz zum Download als PDF.
Das Verpackungsgesetz richtet sich explizit an Hersteller und Händler, die „mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verkaufsverpackungen (inkl. Füllmaterial) in Verkehr bringen“. Unterschieden wird dabei weder in der Größe noch in der Art der Verpackung – was zählt, ist, dass die verwendeten Verpackungen letztlich beim Endverbraucher als Abfall anfallen. Beteiligt werden müssen die Gesamtmengen in Kilogramm, die pro Jahr in Umlauf gebracht werden. Einfach berechnen können Sie diese mit unserer Lizenzero-Berechnungshilfe.
Wählen Sie Ihre Verpackungsart:
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Ressourceneinsparung:
Ressourceneinsparung
(Quelle: Fraunhofer UMSICHT)Hier sehen Sie, wieviel Kilogramm Primärrohstoffe Sie durch Ihre Verpackungslizenzierung und das damit verbundene Recycling einsparen. Um Ihnen die eingesparte Menge zu veranschaulichen, stellen wir Ihnen diese zusätzlich in der entsprechenden Anzahl von Äpfeln dar.
Die Berechnungswerte basieren auf einer jährlichen Studie des renommierten Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT.
Die Menge der mit uns eingesparten Primärrohstoffe und Treibhausgase weisen wir für Sie in Ihrem individuellen Ressourcenschutz-Zertifikat aus, bemessen an Ihrem individuellen Beitrag.
- 0 kg
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Karton S
Karton S
Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 65 g
Bsp.: DHL Paket S
Karton S
inkl. Packband
Karton S - inkl. Packband
Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 65 g, Kunststoff 2 g
Bsp.: DHL Paket S mit PVC-Packband umwickelt
Karton S
inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier
Karton S - inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier
Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 70 g, Kunststoff 2 g
Bsp.: DHL Paket S mit PVC-Packband umwickelt + Natron-Kraftpapier oder Holzwolle
Karton S
inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff
Karton S - inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff
Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 65 g, Kunststoff 12 g
Bsp.: DHL Paket S mit PVC-Packband umwickelt + kleinnoppiger Luftpolsterfolie
Luftpolsterumschläge S
aus Papier
Luftpolsterumschläge S - aus Papier
Unser Referenzumschlag hat folgende Spezifikation:
Maße: 180 x 265 mm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 15 g, Kunststoff 2 g
Bsp.: Papierpolstertasche im DIN B5-Format, innen mit Luftpolsterfolie ausgekleidet, Gr. D4
Karton M
Karton M
Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 275 g
Bsp.: DHL Paket M
Karton M
inkl. Packband
Karton M - inkl. Packband
Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 275 g, Kunststoff 4 g
Bsp.: DHL Paket M mit PVC-Packband umwickelt
Karton M
inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier
Packet M - inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier
Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 300 g, Kunststoff 4 g
Bsp.: DHL Paket M mit PVC-Packband umwickelt + Natron-Kraftpapier oder Holzwolle
Karton M
inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff
Karton M - inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff
Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 275 g, Kunststoff 24 g
Bsp.: DHL Paket M mit PVC-Packband umwickelt + kleinnoppiger Luftpolsterfolie
Luftpolsterumschläge M
aus Papier
Luftpolsterumschläge M - aus Papier
Unser Referenzumschlag hat folgende Spezifikation:
Maße: 220 x 340 mm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 22 g, Kunststoff 3 g
Bsp.: Papierpolstertasche im DIN A4-Format, Gr. F6
Karton L
Karton L
Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 400 g
Bsp.: DHL Paket L
Karton L
inkl. Packband
Karton L - inkl. Packband
Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 400 g, Kunststoff 6 g
Bsp.: DHL Paket L mit PVC-Packband umwickelt
Karton L
inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier
Karton L - inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier
Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 500 g, Kunststoff 6 g
Bsp.: DHL Paket L mit PVC-Packband umwickelt + Natron-Kraftpapier oder Holzwolle
Karton L
inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff
Karton L - inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff
Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 400 g, Kunststoff 36 g
Bsp.: DHL Paket L mit PVC-Packband umwickelt + kleinnoppiger Luftpolsterfolie
Luftpolsterumschläge L
aus Papier
Luftpolsterumschläge L - aus Papier
Unser Referenzumschlag hat folgende Spezifikation:
Maße: 300 x 445 mm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 40 g, Kunststoff 5 g
Bsp.: Papierpolstertasche im DIN A3-Format, Gr. I9
-
Ressourceneinsparung:
Ressourceneinsparung
(Quelle: Fraunhofer UMSICHT)Hier sehen Sie, wieviel Kilogramm Primärrohstoffe Sie durch Ihre Verpackungslizenzierung und das damit verbundene Recycling einsparen. Um Ihnen die eingesparte Menge zu veranschaulichen, stellen wir Ihnen diese zusätzlich in der entsprechenden Anzahl von Äpfeln dar.
Die Berechnungswerte basieren auf einer jährlichen Studie des renommierten Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT.
Die Menge der mit uns eingesparten Primärrohstoffe und Treibhausgase weisen wir für Sie in Ihrem individuellen Ressourcenschutz-Zertifikat aus, bemessen an Ihrem individuellen Beitrag.
- 0 kg
- ≈ 0
Versandtasche S
ohne Füllmaterial
Versandtasche S - ohne Füllmaterial
Unsere Referenzversandtasche hat folgende Spezifikation:
Maße: 165 x 220 mm
Gewicht: Kunststoff 10 g
Bsp.: Folien-Versandbeutel für Textil- und Kurierversand
Verpackungsbecher S
Verpackungsbecher S
Unser Referenzbecher hat folgende Spezifikation:
Maße: Ø 15,5 cm x 6,8 cm (Füllinhalt 500 ml)
Gewicht: Kunststoff 19,4 g
Bsp.: Salatschale inkl. Klappdeckel aus PET
Folie S
Folie S
Unsere Referenzfolie hat folgende Spezifikation:
Maße: 30 x 100 cm
Gewicht: Kunststoff 22 g
Bsp.: Schlauchfolie oder großnoppige Luftpolsterfolie
Versandtasche M
ohne Füllmaterial
Versandtasche M - ohne Füllmaterial
Unsere Referenzversandtasche hat folgende Spezifikation:
Maße: 245 x 320 mm
Gewicht: Kunststoff 12 g
Bsp.: Folien-Versandbeutel für Textil- und Kurierversand
Verpackungsbecher M
Verpackungsbecher M
Unser Referenzbecher hat folgende Spezifikation:
Ø 17,6 cm x 7,5 cm (Füllinhalt 750 ml)
Gewicht: Kunststoff 24,6 g
Bsp.: Salatschale inkl. Klappdeckel aus PET
Folie M
Folie M
Unsere Referenzfolie hat folgende Spezifikation:
Maße: 60 x 200 cm
Gewicht: Kunststoff 45 g
Bsp.: Schlauchfolie oder großnoppige Luftpolsterfolie
Versandtasche L
ohne Füllmaterial
Versandtasche L - ohne Füllmaterial
Unsere Referenzversandtasche hat folgende Spezifikation:
Maße: 400 x 500 mm
Gewicht: Kunststoff 15 g
Bsp.: Folien-Versandbeutel für Textil- und Kurierversand
Verpackungsbecher L
Verpackungsbecher L
Unser Referenzbecher hat folgende Spezifikation:
Maße: Ø 18,9 cm x 8 cm (Füllinhalt 1000 ml)
Gewicht: Kunststoff 27,1 g
Bsp.: Salatschale inkl. Klappdeckel aus PET
Folie L
Folie L
Unsere Referenzfolie hat folgende Spezifikation:
Maße: 120 x 200 cm
Gewicht: Kunststoff 90 g
Bsp.: Schlauchfolie oder großnoppige Luftpolsterfolie
-
Ressourceneinsparung:
Ressourceneinsparung
(Quelle: Fraunhofer UMSICHT)Hier sehen Sie, wieviel Kilogramm Primärrohstoffe Sie durch Ihre Verpackungslizenzierung und das damit verbundene Recycling einsparen. Um Ihnen die eingesparte Menge zu veranschaulichen, stellen wir Ihnen diese zusätzlich in der entsprechenden Anzahl von Äpfeln dar.
Die Berechnungswerte basieren auf einer jährlichen Studie des renommierten Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT.
Die Menge der mit uns eingesparten Primärrohstoffe und Treibhausgase weisen wir für Sie in Ihrem individuellen Ressourcenschutz-Zertifikat aus, bemessen an Ihrem individuellen Beitrag.
- 0 kg
- ≈ 0
Flasche / Glas S
mit Deckel - Kunststoff
Flasche / Glas S mit Deckel - Kunststoff
Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 250 ml
Gewicht: Glas 150 g, Kunststoff 1 g
Bsp.: Flasche mit Kunststoffdeckel
Flasche / Glas S
mit Deckel - Alu
Flasche / Glas S mit Deckel - Alu
Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 250 ml
Gewicht: Glas 150 g, Alu 1 g
Bsp.: Flasche mit Aluminiumdeckel / Kronkorken
Flasche / Glas S
mit Deckel - Kork
Flasche / Glas S mit Deckel - Kork
Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 250 ml
Gewicht: Glas 150 g, Sonstiges Material 1 g
Bsp.: Flasche mit Korkverschluss
Flasche / Glas M
mit Deckel - Kunststoff
Flasche / Glas M mit Deckel - Kunststoff
Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 750 ml
Gewicht: Glas 500 g, Kunststoff 1 g
Bsp.: Flasche mit Kunststoffdeckel
Flasche / Glas M
mit Deckel - Alu
Flasche / Glas M mit Deckel - Alu
Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 750 ml
Gewicht: Glas 500 g, Alu 1 g
Bsp.: Flasche mit Aluminiumdeckel
Flasche / Glas M
mit Deckel - Kork
Flasche / Glas M mit Deckel - Kork
Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 750 ml
Gewicht: Glas 500 g, Sonstiges Material 1 g
Bsp.: Flasche mit Korkverschluss
Flasche / Glas L
mit Deckel - Kunststoff
Flasche / Glas L mit Deckel - Kunststoff
Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 1 l
Gewicht: Glas 750 g, Kunststoff 1 g
Bsp.: Flasche mit Kunststoffdeckel
Flasche / Glas L
mit Deckel - Alu
Flasche / Glas L mit Deckel - Alu
Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 1 l
Gewicht: Glas 750 g, Alu 1 g
Bsp.: Flasche mit Aluminiumdeckel
Flasche / Glas L
mit Deckel - Kork
Flasche / Glas L mit Deckel - Kork
Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 1 l
Gewicht: Glas 750 g, Sonstiges Material 1 g
Bsp.: Flasche mit Korkverschluss
Papier, Pappe, Karton 0,000 kg
Kunststoffe 0,000 kg
Glas 0,000 kg
Ihr Lizenzpaket:
Unser Lizenzierungsvertrag verlängert sich zu Beginn jeden Jahres. So sind Sie dauerhaft rechtskonform aufgestellt und müssen sich nicht jedes Jahr erneut kümmern. Sollten Sie mit unserem Service nicht zufrieden sein, können Sie Ihren Vertrag jeweils bis 3 Monate vor Jahresende selbsttätig in Ihrem Kundenkonto kündigen. Neben der VerpackG-konformen Lizenzierung der eingegebenen Verpackungsmengen umfasst Ihr jährliches Lizenzpaket die Nutzung exklusiver Tools wie des Mengen-Downloads für LUCID und des Onlinesiegels zum Nachweis Ihrer Systembeteiligung, Ihr persönliches individuelles Ressourcenschutz-Zertifikat sowie eine Servicepauschale.
25,00 € zzgl. MwSt.
Welche Vorteile bietet
das neue Verpackungsgesetz (VerpackG)?
Das VerpackG schafft mit der Einführung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) eine bessere Möglichkeit zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Befolgung der Rechtsvorgaben, sorgt so für mehr Transparenz und einen fairen Wettbewerb.
Das Zuwiderhandeln bzw. ein Verstoß gegen das VerpackG gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 200.000 Euro sowie Verkaufsverboten geahndet werden.
Zusätzlich steigen die Rücknahmequoten mit dem Verpackungsgesetz gegenüber der Verpackungsverordnung in zwei Schritten erheblich an. Im Einzelnen betragen diese: