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Verpackungslizenzierung

Die Verpackungslizenz Kosten sind mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) sowohl für Hersteller als auch für Händler, die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, verpflichtend. Eine Verpackungslizenzierung muss immer dann vorgenommen werden, wenn der Händler bzw. Hersteller als sogenannter Erstinverkehrbringer agiert.

Konkret bedeutet das, dass für das erstmalige Befüllen einer Verkaufsverpackung mit Waren nur vorab bei einem dualen System lizenzierte Kartons bzw. andere Verpackungsformen verwendet werden dürfen. Die dualen Systeme sorgen im Umkehrschluss für die fachgerechte Sammlung, die Sortierung und das Recycling der in Verkehr gebrachten und letztendlich beim privaten Endverbraucher entsorgten Verpackungen.

Den Verpflichtungen aus dem Verpackungsgesetz kommen Hersteller und Händler nach, indem sie eine Verpackungslizenzierung bei einem dualen System vornehmen, das hierfür anfallende sogenannte „Lizenzentgelt“ entrichten und sich zudem bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Die Höhe des zu leistenden Lizenzentgeltes richtet sich dabei im Wesentlichen nach der Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen und der Art der verwendeten Verpackungsmaterialien, deren Verwertung nach ihrer Entsorgung wiederum über das duale System erfolgt.

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Was steckt hinter dem Begriff
"Verpackungslizenzierung"?

Die Verpackungslizenzierung ist gesetzlich vorgeschrieben. Dies ergibt sich bereits aus der 1991 erlassenen Verpackungsverordnung: Unternehmen müssen seitdem ihre Verpackungen lizenzieren. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden mit der Einführung des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG) noch einmal angepasst und verschärft.

Grundlegend neu ist dabei mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister die Einführung einer zentralen und transparenten Kontrollinstanz, die den Abgleich der gemeldeten Daten zur Verpackungslizenzierung zwischen den dualen Systemen und den einzelnen Unternehmern ermöglicht. Zu diesem Zweck ist eine Registrierung erforderlich, was unabhängig von der Gewerbegröße für alle Händler oder Hersteller gilt, die Verkaufsverpackungen erstmals in Umlauf bringen und diese an den privaten Endverbraucher vertreiben.

Die Verpackungslizenzierung erfolgt über eines der anerkannten dualen Systeme in Deutschland. Unternehmen beteiligen sich an einem dualen System (= sog. Systembeteiligung), in dem sie dort ihre Verpackung lizenzieren. Diese tragen dafür Sorge, dass die Verpackungen nach Entsorgung durch den Endverbraucher (beispielsweise über die Gelbe Tonne, den Gelben Sack, den Papier- oder Glascontainer) fachgerecht gesammelt, sortiert und recycelt werden. Mit anderen Worten: Mit der Lizenzierung von Verkaufsverpackungen wird dafür gesorgt, dass die Rücknahme und Verwertung durch die dualen Systeme funktioniert und die in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterialien zu einer möglichst hohen Recyclingquote wiederverwertet werden.

Wie erwirbt man eine "Verpackungslizenz"?

Eine "Verpackungslizenz" erhalten betroffene Unternehmen durch den Abschluss eines Vertrags mit einem dualen System wie Interseroh+ über die zu beteiligenden Verpackungsmengen und -materialien. Die Verpackungslizenzierung lässt sich bequem über Internetportale wie Lizenzero abschließen, die eigens für diesen Zweck konzipiert wurden. Die Schritte, um den Verpflichtungen aus dem Verpackungsgesetz nachzukommen, sind die Folgenden:

1. Ermittlung eines passenden dualen Systems,
2. Abschluss eines Vertrags mit dem entsprechenden Anbieter und
3. Verpackung lizenzieren: Berechnung des pro Jahr anfallenden Verpackungsgesamtgewichts (pro Material).

Anhand des Verpackungsgesamtgewichts und je nach anbietendem dualen System  werden Ihnen die Kosten für die Verpackungslizenz bzw. das Lizenzentgelt direkt angezeigt.

Danach sind die folgenden Schritte für eine rechtskonforme Verpackungslizenzierung vonnöten:

4. Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) über die Registerdatenbank LUCID unter Erstellung eines Logins mit Angabe des Unternehmensnamens, der Unternehmensform, des Ansprechpartners, des Namens Ihres dualen Systems, der dort gemeldeten Mengen etc. und
5. Aktivieren des Accounts über den gesendeten Link sowie Abschluss der Registrierung.
Nach der Aufnahme in das öffentliche Verpackungsregister LUCID erhalten die Hersteller oder Händler eine Registrierungsnummer. Änderungen jeglicher Art müssen umgehend kommuniziert werden.

Die Pflicht zur Verpackungslizenzierung gilt für alle Unternehmen gleichermaßen, sofern sie Verkaufsverpackungen, die für den privaten Endverbraucher bestimmt sind, erstmals in den Umlauf bringen. Gegenüber dem dualen System ist nun nur noch:

6. die Angabe der von der Zentralen Stelle erhaltenen Registrierungsnummer zu leisten.

Zu Beginn jedes Folgejahres sind die ursprünglich gemachten Mengenangaben noch einmal zu überprüfen und der Finalwert per Jahresabschluss-Mengenmeldung sowohl an die Zentrale Stelle als auch an das duale System zu melden.

Sie haben gerade einen Lizenzierungsvertrag für Ihre Verpackungen über Lizenzero abgeschlossen?

Das ist jetzt zu tun:

Ein wichtiger Schritt ist getan: Sie haben mit Ihrem Vertrag bei Lizenzero Ihre Pflicht zur Beteiligung an einem dualen System erfüllt! Aber ist damit alles erledigt, was das Verpackungsgesetz von Ihnen fordert?

Variante a) Außer der Lizenzierung Ihrer Verpackungen haben Sie noch nichts weiter unternommen

In diesem Fall fehlen nun noch 2 wichtige Dinge:

1. Die Registrierung bei der Zentralen Stelle:

  • Durchlaufen Sie den Registrierungsprozess für „Hersteller“ über die Registerdatenbank LUCID Schritt für Schritt 
  • Geben Sie nachträglich die von der Zentralen Stelle vergebene Registrierungsnummer in Ihrem Lizenzero-Kundenkonto ein

 

2. Die Datenmeldung bei der Zentralen Stelle:

  • Geben Sie bei LUCID zusätzlich Ihre bei Lizenzero beteiligten Verpackungsmengen pro Material sowie den Namen Ihres dualen Systems (Interseroh+ GmbH) an

Variante b) Sie haben sich bereits bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert

Dann fehlt mit der Datenmeldepflicht bei der ZSVR (siehe links) nur noch ein letztes To do:

  • Tragen Sie Ihre über Lizenzero beteiligten Verpackungsmengen und den Namen Ihres dualen Systems bei LUCID ein

 Checktipp:

Haben Sie Ihre Registrierungsnummer der Zentralen Stelle schon in Ihrem Lizenzero-Kundenkonto hinterlegt?

Variante a) Außer der Lizenzierung Ihrer Verpackungen haben Sie noch nichts weiter unternommen

In diesem Fall fehlen nun noch 2 wichtige Dinge:

1. Die Registrierung bei der Zentralen Stelle:

  • durchlaufen Sie den Registrierungsprozess für „Hersteller“ über die Registerdatenbank LUCID Schritt für Schritt 
  • geben Sie nachträglich die von der Zentralen Stelle vergebene Registrierungsnummer in Ihrem Lizenzero-Kundenkonto ein

 

2. Die Datenmeldung bei der Zentralen Stelle:

  • Geben Sie bei LUCID zusätzlich Ihre bei Lizenzero beteiligten Verpackungsmengen pro Material sowie den Namen Ihres dualen Systems (INTERSEROH Dienstleistungs GmbH) an

 

Variante b) Sie haben sich bereits bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert

Dann fehlt mit der Datenmeldepflicht bei der ZSVR (siehe links) nur noch ein letztes To do:

  • Tragen Sie Ihre über Lizenzero beteiligten Verpackungsmengen und den Namen Ihres dualen Systems bei LUCID ein

 

Checktipp:

Haben Sie Ihre Registrierungsnummer der Zentralen Stelle schon in Ihrem Lizenzero-Kundenkonto hinterlegt?

Die gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Verpackungslizenzierung existiert bereits seit dem Inkrafttreten der deutschen Verpackungsverordnung im Jahr 1991.

Diese Verordnung ergänzte das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und richtete sich an all diejenigen Unternehmen, die Verkaufs- oder die so genannten Umverpackungen in Verkehr bringen. Seit 1991 müssen diese ihre Verpackungen lizenzieren. Auch in der Verordnung war vom privaten Endverbraucher die Rede, der definiert war als derjenige, der die in Verkehr gebrachten Verpackungen letztlich entsorgt.

Die Verpackungsverordnung wurde bis in das Jahr 2017 immer wieder aktualisiert und wurde im Januar 2019 durch das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst. Für den Endverbraucher ändert sich dadurch nichts, sodass der Abfall auch künftig von einem Anbieter der dualen Systeme gesammelt, sortiert und der Verwertung zugeführt wird.

Neu sind unter anderem die folgenden wesentlichen Punkte:

  • Einrichtung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als Kontrollinstanz des VerpackG,
  • Verpflichtung zur zentralen Registrierung bei der ZSVR (§9 VerpackG), die nicht an Dritte übertragen werden kann,
  • Verpflichtung zur Meldung und Aktualisierung der Daten (§10 VerpackG) , die nicht an Dritte übertragen werden kann,
  • und Steigerung der Rücknahmequoten in zwei Schritten (ab 2019 und ab 2022).

 

Finden Sie hier den gesamten Gesetzestext des Verpackungsgesetzes zum Download:

Gesetzestext Verpackungsgesetz

Wer muss eine Verpackungslizenzierung durchführen?

Die Festlegung, wer eine Verpackungslizenzierung nach dem neuen Verpackungsgesetz durchführen muss, richtet sich danach, wer eine Verkaufsverpackungen erstmals mit Ware befüllt und in den Verkehr bringt. Dies sind naturgemäß meist nicht die Hersteller des Verpackungsmaterials, sondern Händler, die das Verpackungsmaterial erhalten und zum Schutz, zum Transport, zur Weitergabe etc. ihrer Ware nutzen. So kann es sich hierbei bspw. um einen Händler handeln, der eine erhaltene Ware zum Versand an den Endverbraucher in einen Versandkarton füllt und dann für die Verpackungslizenzierung des Versandkartons samt Füllmaterialien und Packhilfsmitteln verantwortlich ist.

Doch nicht nur der Händler, sondern auch der Produkthersteller ist betroffen, der seine Ware in eine Produktverpackung und/oder Umverpackung füllt und diese anschließend in verpackter Form an seine Vertriebspartner bzw. Verkaufsstellen wie Läden ausliefert. Neben Versand-, Produkt- und Umverpackungen zielt das Verpackungsgesetz außerdem auf die Verpackungslizenzierung von Serviceverpackungen ab, die beim Kauf einer Ware zu deren Übergabe an den Endkonsumenten ausgehändigt werden (typische Beispiele sind die Bäckereitüte, der Pizzakarton oder der Coffee-to-go-Becher).

Das Verpackungsgesetz beinhaltet zusätzlich Regelungen für sogenannte Transportverpackungen. Diese sind definiert als Verpackungen, die für den Transport von Waren zu einem anderen Händler oder Hersteller verwendet werden und entsprechend im Handel anfallen. Die für Verkaufsverpackungen geltende Pflicht zur Systembeteiligung gilt jedoch nicht für Transportverpackungen. Dennoch muss auch für diese Art von Verpackungen eine fachgerechte Rücknahme und ein effizientes Recycling erfolgen.

Die Festlegung, wer eine Verpackungslizenzierung nach dem neuen VerpackG durchführen muss, richtet sich danach, wer eine Verkaufsverpackungen erstmals mit Ware befüllt und in den Verkehr bringt. Dies sind naturgemäß meist nicht die Hersteller des Verpackungsmaterials, sondern Händler, die das Verpackungsmaterial erhalten und zum Schutz, zum Transport, zur Weitergabe etc. ihrer Ware nutzen. So kann es sich hierbei bspw. um einen Händler handeln, der eine erhaltene Ware zum Versand an den Endverbraucher in einen Versandkarton füllt und dann für die Verpackungslizenzierung des Versandkartons samt Füllmaterialien und Packhilfsmitteln verantwortlich ist

Doch nicht nur der Händler, sondern auch der Produkthersteller ist betroffen, der seine Ware in eine Produktverpackung und/oder Umverpackung füllt und diese anschließend in verpackter Form an seine Vertriebspartner bzw. Verkaufsstellen wie Läden ausliefert. Neben Versand-, Produkt- und Umverpackungen zielt das Verpackungsgesetz außerdem auf die Verpackungslizenzierung von Serviceverpackungen ab, die beim Kauf einer Ware zu deren Übergabe an den Endkonsumenten ausgehändigt werden (typische Beispiele sind die Bäckereitüte, der Pizzakarton oder der Coffee-to-go-Becher).

Das Verpackungsgesetz beinhaltet zusätzlich Regelungen für sogenannte Transportverpackungen. Diese sind definiert als Verpackungen, die für den Transport von Waren zu einem anderen Händler oder Hersteller verwendet werden und entsprechend im Handel anfallen. Die für Verkaufsverpackungen geltende Pflicht zur Systembeteiligung gilt jedoch nicht für Transportverpackungen. Dennoch muss auch für diese Art von Verpackungen eine fachgerechte Rücknahme und ein effizientes Recycling erfolgen.

Ziele der Rücknahme und Verwertung

Bereits die Verpackungsverordnung hatte das erklärte Ziel, das Recycling von Verpackungsmaterialien zu stärken bzw. eine höhere Quoten bei der Verwertung von Verpackungsabfällen zu erreichen. Mit dem VerpackG werden die Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung allerdings noch einmal verschärft. Die Verpackungslizenzierung wird nun bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert und ist durch das Verpackungsregister LUCID allgemein einsehbar. So kann bei jedem Hersteller oder Händler nachgesehen werden, ob dieser ordnungsgemäß registriert ist oder bei fehlendem Eintrag mutmaßlich mit unlizenzierten Verpackungen hantiert.

In diesem Zusammenhang existiert auch die Möglichkeit, Ordnungswidrigkeiten in Form einer nicht erfolgten Verpackungslizenzierung anzuprangern und/oder zur Abmahnung zu bringen. Dadurch, dass die Liste öffentlich ist, haben auch Wettbewerber Einsicht darin. Unternehmen, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, können mit Geldbußen von bis zu 200.000 Euro und Verkaufsverboten belegt werden. Ab dem Anfallen einer bestimmten Menge an Verpackungsabfall, ist zudem eine Vollständigkeitserklärung abzugeben (die Grenzen hierfür liegen für Glas bei 80.000 Kilogramm, für Papier/Pappe/Karton bei 50.000 Kilogramm und für Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe (in Summe) bei 30.000 Kilogramm).

Was sind die dualen Systeme?

Die Beteiligung für Verkaufsverpackungen per Verpackungslizenzierung läuft ausschließlich über die als solche anerkannten „dualen Systeme“.

Es handelt sich hierbei nach aktuellen Stand um elf offizielle, in Deutschland ansässige Anbieter, die den Vorgaben aus § 18 VerpackG entsprechen und somit als Lizenzierungspartner infrage kommen. Hierzu zählt auch das duale System Interseroh+ mit seinem Onlineshop für Verpackungslizenzierung Lizenzero. Die Verpackungslizenzierung wird passenderweise auch Systembeteiligung genannt, weil hierdurch eine Beteiligung am Dualen System in Deutschland einhergeht.

Jetzt beteiligen

Die Beteiligung für Verkaufsverpackungen per Verpackungslizenzierung läuft ausschließlich über die als solche anerkannten „dualen Systeme“.

Es handelt sich hierbei nach aktuellen Stand um neun offizielle, in Deutschland ansässige Anbieter, die den Vorgaben aus § 18 VerpackG entsprechen und somit als Lizenzierungspartner infrage kommen. Hierzu zählt auch das Duale System Interseroh mit seinem Onlineshop für Verpackungslizenzierung Lizenzero. Die Verpackungslizenzierung wird passenderweise auch Systembeteiligung genannt, weil hierdurch eine Beteiligung am Dualen System in Deutschland einhergeht.

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