Was sind Transportverpackungen? – Begriffserklärung, Entsorgung, Materialien

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Transportverpackungen dienen der Beförderung von Waren zwischen einzelnen Handelsstufen und werden in der Regel im B2B-Bereich (Business-to-Business) eingesetzt. Sie schützen Produkte vor Beschädigung, Witterungseinflüssen und tragen dazu bei, dass die Erzeugnisse sicher transportiert werden können. Wie werden Verpackungen, die zum Transport von Händler*in zu Händler*in dienen, im Hinblick auf das Verpackungsgesetz (VerpackG) eingeordnet? Und was müssen Unternehmen bei der Rücknahme beachten? Wir geben Ihnen einen Überblick und beantworten die wichtigsten Fragen.

 

Inhalt

 

Eine Europalette voller Getränkeflaschen für den Supermarkt, die zusätzlich durch eine umlaufende Schutzfolie gesichert ist, die Holzkiste voller Füllmaterial, in der schwere Metallteile gut geschützt transportiert werden oder das 200-Liter-Fass mit Motoröl von dem*der Ölhändler*in für die Kfz-Werkstatt – Transportverpackungen sind Verpackungen, die zum Transport von Waren zwischen verschiedenen Handelsstufen verwendet werden und Produkte vor Schäden bewahren sollen. Sie sind typischerweise – bis auf einige Ausnahmefälle – nicht zur Weitergabe an Endverbraucher*innen bestimmt. Außerdem sollen die Verpackungen Berührungen der Endprodukte durch Transportpersonal vermeiden und den Transport durch die entsprechenden Fachkräfte erleichtern.

Anders als bei Verkaufsverpackungen handelt es sich oftmals um große, sperrige Verpackungen, die im Geschäft zwischen Unternehmen eingesetzt werden. Man spricht auch von Verpackungen zwischen Hersteller*innen und Händler*innen oder von Händler*innen zu Händler*innen Verpackungen, in denen oftmals viele Produkte aggregiert werden. Transportverpackungen sind im Verpackungsgesetz wie folgt definiert. Sie sollen

"die Handhabung und den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden, und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind (Transportverpackungen); Container für den Straßen-, Schienen-, Schiffs- oder Lufttransport sind keine Transportverpackungen“ (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VerpackG).

Diese Transportverpackung-Begriffserklärung grenzt diese Verpackungskategorie sehr deutlich zu anderen eingesetzten Verpackungsmaterialien ab. Neben den oben bereits genannten, zählen beispielsweise große Lieferkartons mit einer Vielzahl der gleichen Ware – etwa Shampoo-Flaschen oder Konservendosen mit Suppe, die auf einer Palette gestapelt sind, ebenfalls als Transportverpackung. Denn, Holzpaletten oder große Kartons sind gängige Verpackungen zum Transport von Waren. Aber auch Schutzfolien und Schäumlinge, mit denen Autos beim Transport zum*zur Händler*in beklebt sind, zählen zu dieser Verpackungskategorie. Transportverpackungen kaufen können Unternehmen in der Regel in kleinen und großen Stückzahlen bei spezialisierten Großhändlern.

Was müssen Versender*innen im Rahmen des neuen Verpackungsgesetzes bei deren Rücknahme beachten? Wie ist der korrekte Umgang mit gebrauchten Transportverpackungen? Welche Arten und Materialien gibt es? Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Antworten.

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Überblick: die wichtigsten Fakten zu Transportverpackungen

  • Transportverpackungen unterscheiden sich maßgeblich von Verkaufsverpackungen – sie werden von Händler*innen zu Händler*innen versandt
  • diese Verpackungsarten sind im Normalfall nicht zur Abgabe an private Endverbraucher*innen vorgesehen
  • Vertreiber*innen und Händler*innen sind verpflichtet, die eingesetzten Materialien zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen – hierfür können externe Unternehmen wie beispielsweise der Umweltdienstleister Interzero beauftragt werden
 

Transportverpackungen

 

Transportverpackungen müssen von dem*der Versender*in zurückgenommen werden

Wer als Versender*in Transportverpackungen verschickt, hat eine sogenannte Produzentenverantwortung, mit der eine Rücknahmepflicht verknüpft ist. Man spricht nicht vom Transportverpackungen lizenzieren, sondern vom „entpflichten“. Das bedeutet, der*die Hersteller*in oder Vertreiber*in muss dafür Sorge tragen, dass die von ihm verschickten Verpackungen – Paletten, Kisten, Kartons – nach der Nutzung beim Empfänger abgeholt und anschließend der Verwertung zugeführt werden.

Das neue Verpackungsgesetz, das am 1. Januar 2019 auf die vorangegangene Verpackungsverordnung folgte, regelt in § 15 Abs. 1 VerpackG die Verpflichtungen zur Rücknahme von Transportverpackungen. Die Vertreiber müssen Verpackungen zurücknehmen und fachgerecht entsorgen. Demnach soll das Recycling der Verpackungen der energetischen Verwertung möglichst bevorzugt werden. Die Verpflichteten können sich zur Erfüllung dieser Aufgaben Dritter bedienen. Damit gemeint sind Recyclingunternehmen und Umweltdienstleister.

Aufgepasst: Im Rahmen der ersten Novelle des Verpackungsgesetzes, die am 03. Juli 2021 in Kraft getreten ist, müssen Inverkehrbringer*innen von Transportverpackungen seit dem 01. Januar 2022 Nachweis über die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen führen (Nachweispflicht). Fallen die Transportverpackungen bei Endverbraucher*innen an, müssen diese von den Letztinverkehrbringer*innen der Transportverpackungen seit dem 03. Juli 2021 ausführlich über die Rückgabemöglichkeiten und deren Sinn und Zweck informiert werden (Informationspflicht).

Transportverpackung-Entsorgung durch einen externen Dienstleister durchführen lassen

Unternehmen, die Transportverpackungen in Umlauf bringen, müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Die Entpflichtung von Verpackungen erfolgt dann beispielsweise über einen Umweltdienstleister wie Interzero, der neben der Verpackungslizenzierung von Verkaufsverpackungen via Lizenzero auch eine Rücknahme- und Recyclinglösung für Transportverpackungen anbietet. Die Transportverpackung-Entsorgung wird deutschlandweit mithilfe von über 600 zertifizierten Entsorgungspartnern angeboten. Zudem gibt es für diese Verpackungsart bereits zahlreiche individuelle Lösungen für über 20 Branchen – dazu zählen etwa die Bau-, Sanitär-, Heizungs- sowie die Möbelbranche.

 

 

 

FAQs: die wichtigsten Fragen und Antworten zu Transportverpackungen

Zahlreiche Materialien und Verpackungsprodukte werden eingesetzt, um Waren zu schützen und sicher von Händler*in zu Händler*in zu bringen. Wir haben für Sie die am häufigsten gestellten Fragen rund um Transportverpackungen beantwortet.

Was sind Beispiele für Transportverpackungen gemäß des VerpackG?

Grundsätzlich dienen Transportverpackungen – wie letztlich jede Form der Verpackung – dem Schutz von Waren. Gleichzeitig sollen sie möglichst kosteneffizient, leicht zu bewegen, zu verladen und sicher zu transportieren sein. Verpackungen, die dem Transport von Waren dienen, sind meistens groß und sperrig. In ihnen sind oftmals große Mengen einer Ware zusammengefasst. So kommen beispielsweise Getränkeflaschen auf einer Palette, die zusätzlich mit Kunststofffolie umwickelt ist zu Einzelhändler*innen, die die Flaschen anschließend einzeln an Endkunden verkaufen. Beispiele für Transportverpackungen sind:

  • Transportkisten aus Kunststoff oder Holz
  • Holzpaletten wie etwa Europaletten (Flachpaletten)
  • große Kartons aus Pappe
  • Fässer und Kanister aus Holz, Metall oder Kunststoff
  • Säcke und geschäumte Schalen
  • Antikondensationsbeutel zum Schutz vor Kondenswasser
  • Verpackung zum Schutz vor elektrostatischen Entladungen (ESD-Verpackung)
  • Wickelfolien, Schutzfolien und Schäumlinge
  • Füllmaterialien wie Luftpolsterfolie, Schaumstofffolie oder Verpackungschips

 

Wer ist zur Rücknahme von Transportverpackungen verpflichtet?

Wer als Hersteller*in oder Vertreiber*in Verpackungen in Umlauf bringt, um seine Produkte an eine*n anderen Händler*in oder Vertreiber*in zu schicken, ist nach dem aktuellen Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet die eingesetzten Verpackungsmaterialien zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Die Verpflichtung zur Rücknahme von Transportverpackungen, wie Paletten, Kartonagen und vielen weiteren Umverpackungen kann an ein Recyclingunternehmen delegiert werden.

Hinweis: Seit dem 01. Januar 2022 müssen Inverkehrbringer*innen von Transportverpackungen nachweisen, dass sie die Rücknahme- und Verwertungsanforderungen erfüllt haben (Nachweispflicht).

Was ist eine Verkaufsverpackung?

Von den Transportverpackungen unterscheiden sich die Verkaufsverpackungen. Sie richten sich an private Endkund*innen. Sie werden zum Schutz der Produkte genutzt und zur sicheren Übergabe der Ware an Endverbraucher*innen verwendet. Dazu zählen Kartons, Versandmaterialien, aber auch Glasflaschen, Papier, Verbundstoffe oder Konservendosen. Grundsätzlich sind dies alle Verpackungen, die von Unternehmen an private Endverbraucher*innen ausgegeben werden. Händler*innen und Vertreiber*innen müssen erstmalig in Umlauf gebrachte Materialien lizenzieren lassen. Überdies müssen sie sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und einem dualen System wie dem dualen System Interseroh+ beitreten.

 

Verkaufsverpackungen 

 

Fazit – Transportverpackungen am besten von fachkundigen Umweltdienstleister*innen entsorgen lassen

Verpackungen, die für den Transport von Händler*in zu Händler*in vorgesehen sind, sind nicht selten sperrig, schwer und aufwendig, um die transportierten Waren bestmöglich zu schützen. Vetreiber*innen und Händler*innen müssen Transportverpackungen nicht lizenzieren, sie müssen lediglich dafür sorgen, dass die Materialien fachgerecht entsorgt werden (und sich seit dem 01. Juli 2022 im Melderegister LUCID registrieren). Wer nicht selbst tätig werden möchte, um das korrekte Recycling seiner Verpackungen durchzuführen, kann eine*n fachkundige*n Umweltdienstleister*in beauftragen, um diese Aufgabe zu übernehmen. In der Regel werden dann die eingesetzten Verpackungen direkt bei Kund*innen abgeholt und nach Möglichkeit recycelt oder – falls das Recycling nicht möglich ist – energetisch verwertet.

Nicht zu verwechseln ist diese Vorgehensweise mit dem Recycling von Verkaufsverpackungen und Umverpackungen, die von Vertreiber*innen an private Endkund*innen ausgegeben werden. Für Unternehmen, die direkt an private Endkund*innen ausliefern, gilt eine andere Regelung. Sie müssen die eingesetzten Verpackungen und Versandmaterialien lizenzieren. Anders als bei Verpackungen zum Transport von großen Warenmengen werden diese Verpackungen für Endverbraucher*innen dann über die Wertstofftonnen der dualen Systeme in den Haushalten entsorgt. Unternehmen, die sowohl mit anderen Händler*innen und Vertreiber*innen Geschäfte machen und auch private Endkund*innen beliefern – und dafür Verpackungsmaterialien erstmalig in Umlauf bringen – müssen die jeweils eingesetzten Verpackungen nach ihrem entsprechenden Einsatzzweck behandeln sowie die eingesetzten Transportverpackungen entpflichten und die Endverbraucher*innen-Verpackungen lizenzieren lassen.

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