Lizenzero - Verpackung einfach lizenzieren. Lizenzero - Verpackung einfach lizenzieren.

Verpackungslizenz Rechner

Mit unserer Lizenzero Berechnungshilfe lassen sich die genauen Gewichtsangaben der verwendeten Verpackungsmengen und die Verpackungslizenz Kosten mit wenigen Klicks in Erfahrung bringen. Verantwortlich für die Entsorgung in Verkehr gebrachter Verkaufsverpackungen sind gemäß des Verpackungsgesetzes die Inverkehrbringer der Verpackungen. Hierfür zahlen sie je nach Verpackungsmenge und Verpackungsmaterial ein sogenanntes „Lizenzentgelt“ an ein duales System ihrer Wahl, welches im Umkehrschluss für die fachgerechte Sammlung, Sortierung und das Recycling der Verpackungen sorgt.

Liegen die individuellen Verpackungsgesamtgewichte bereits vor, kann der Lizenzierungspflichtige durch die direkte Eingabe dieser Werte in einen Verpackungslizenz Kalkulator, den einige duale Systeme in ihren Onlineshops für Verpackungslizenzierung zur Verfügung stellen, unkompliziert Preise vergleichen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass nicht nur der reine Preis für die Lizenzierung ins Gewicht fallen sollte, sondern auch der Service, den die einzelnen dualen Systeme bieten, sowie relevante Vertragsbestandteile (Kündigungsfristen, Preisanpassungen, Mengenmeldeoptionen etc.).

Jetzt Mengen berechnen

So funktioniert der Verpackungslizenz Rechner

Wählen Sie Ihre Verpackungsart:

  • Ressourcen­einsparung:

    Ressourceneinsparung
    (Quelle: Fraunhofer UMSICHT)

    Hier sehen Sie, wieviel Kilogramm Primärrohstoffe Sie durch Ihre Verpackungslizenzierung und das damit verbundene Recycling einsparen. Um Ihnen die eingesparte Menge zu veranschaulichen, stellen wir Ihnen diese zusätzlich in der entsprechenden Anzahl von Äpfeln dar.

    Die Berechnungswerte basieren auf einer jährlichen Studie des renommierten Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT.

    Die Menge der mit uns eingesparten Primärrohstoffe und Treibhausgase weisen wir für Sie in Ihrem individuellen Ressourcenschutz-Zertifikat aus, bemessen an Ihrem individuellen Beitrag.

  • 0 kg
  • ≈ 0

Karton S

 

Stück

Karton S

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 65 g
Bsp.: DHL Paket S

Karton S

inkl. Packband

Stück

Karton S - inkl. Packband

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 65 g, Kunststoff 2 g
Bsp.: DHL Paket S mit PVC-Packband umwickelt

Karton S

inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Stück

Karton S - inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 70 g, Kunststoff 2 g
Bsp.: DHL Paket S mit PVC-Packband umwickelt + Natron-Kraftpapier oder Holzwolle

Karton S

inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Stück

Karton S - inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 25,0 x 17,5 x 10,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 65 g, Kunststoff 12 g
Bsp.: DHL Paket S mit PVC-Packband umwickelt + kleinnoppiger Luftpolsterfolie

Luftpolsterumschläge S

aus Papier

Stück

Luftpolsterumschläge S - aus Papier

Unser Referenzumschlag hat folgende Spezifikation:
Maße: 180 x 265 mm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 15 g, Kunststoff 2 g
Bsp.: Papierpolstertasche im DIN B5-Format, innen mit Luftpolsterfolie ausgekleidet, Gr. D4

Karton M

 

Stück

Karton M

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 275 g
Bsp.: DHL Paket M

Karton M

inkl. Packband

Stück

Karton M - inkl. Packband

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 275 g, Kunststoff 4 g
Bsp.: DHL Paket M mit PVC-Packband umwickelt

Karton M

inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Stück

Packet M - inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 300 g, Kunststoff 4 g
Bsp.: DHL Paket M mit PVC-Packband umwickelt + Natron-Kraftpapier oder Holzwolle

Karton M

inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Stück

Karton M - inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 275 g, Kunststoff 24 g
Bsp.: DHL Paket M mit PVC-Packband umwickelt + kleinnoppiger Luftpolsterfolie

Luftpolsterumschläge M

aus Papier

Stück

Luftpolsterumschläge M - aus Papier

Unser Referenzumschlag hat folgende Spezifikation:
Maße: 220 x 340 mm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 22 g, Kunststoff 3 g
Bsp.: Papierpolstertasche im DIN A4-Format, Gr. F6

Karton L

 

Stück

Karton L

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 400 g
Bsp.: DHL Paket L

Karton L

inkl. Packband

Stück

Karton L - inkl. Packband

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 400 g, Kunststoff 6 g
Bsp.: DHL Paket L mit PVC-Packband umwickelt

Karton L

inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Stück

Karton L - inkl. Packband & Füllmaterial aus Papier

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 500 g, Kunststoff 6 g
Bsp.: DHL Paket L mit PVC-Packband umwickelt + Natron-Kraftpapier oder Holzwolle

Karton L

inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Stück

Karton L - inkl. Packband & Füllmaterial aus Kunststoff

Unser Referenzkarton hat folgende Spezifikation:
Maße: 45,0 x 35,0 x 20,0 cm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 400 g, Kunststoff 36 g
Bsp.: DHL Paket L mit PVC-Packband umwickelt + kleinnoppiger Luftpolsterfolie

Luftpolsterumschläge L

aus Papier

Stück

Luftpolsterumschläge L - aus Papier

Unser Referenzumschlag hat folgende Spezifikation:
Maße: 300 x 445 mm
Gewicht: Papier/Pappe/Karton 40 g, Kunststoff 5 g
Bsp.: Papierpolstertasche im DIN A3-Format, Gr. I9

  • Ressourcen­einsparung:

    Ressourceneinsparung
    (Quelle: Fraunhofer UMSICHT)

    Hier sehen Sie, wieviel Kilogramm Primärrohstoffe Sie durch Ihre Verpackungslizenzierung und das damit verbundene Recycling einsparen. Um Ihnen die eingesparte Menge zu veranschaulichen, stellen wir Ihnen diese zusätzlich in der entsprechenden Anzahl von Äpfeln dar.

    Die Berechnungswerte basieren auf einer jährlichen Studie des renommierten Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT.

    Die Menge der mit uns eingesparten Primärrohstoffe und Treibhausgase weisen wir für Sie in Ihrem individuellen Ressourcenschutz-Zertifikat aus, bemessen an Ihrem individuellen Beitrag.

  • 0 kg
  • ≈ 0

Versandtasche S

ohne Füllmaterial

Stück

Versandtasche S - ohne Füllmaterial

Unsere Referenzversandtasche hat folgende Spezifikation:
Maße: 165 x 220 mm
Gewicht: Kunststoff 10 g
Bsp.: Folien-Versandbeutel für Textil- und Kurierversand

Verpackungsbecher S

 

Stück

Verpackungsbecher S

Unser Referenzbecher hat folgende Spezifikation:
Maße: Ø 15,5 cm x 6,8 cm (Füllinhalt 500 ml)
Gewicht: Kunststoff 19,4 g
Bsp.: Salatschale inkl. Klappdeckel aus PET

Folie S

Stück

Folie S

Unsere Referenzfolie hat folgende Spezifikation:
Maße: 30 x 100 cm
Gewicht: Kunststoff 22 g
Bsp.: Schlauchfolie oder großnoppige Luftpolsterfolie

Versandtasche M

ohne Füllmaterial

Stück

Versandtasche M - ohne Füllmaterial

Unsere Referenzversandtasche hat folgende Spezifikation:
Maße: 245 x 320 mm
Gewicht: Kunststoff 12 g
Bsp.: Folien-Versandbeutel für Textil- und Kurierversand

Verpackungsbecher M

 

Stück

Verpackungsbecher M

Unser Referenzbecher hat folgende Spezifikation:
Ø 17,6 cm x 7,5 cm (Füllinhalt 750 ml)
Gewicht: Kunststoff 24,6 g
Bsp.: Salatschale inkl. Klappdeckel aus PET

Folie M

Stück

Folie M

Unsere Referenzfolie hat folgende Spezifikation:
Maße: 60 x 200 cm
Gewicht: Kunststoff 45 g
Bsp.: Schlauchfolie oder großnoppige Luftpolsterfolie

Versandtasche L

ohne Füllmaterial

Stück

Versandtasche L - ohne Füllmaterial

Unsere Referenzversandtasche hat folgende Spezifikation:
Maße: 400 x 500 mm
Gewicht: Kunststoff 15 g
Bsp.: Folien-Versandbeutel für Textil- und Kurierversand

Verpackungsbecher L

 

Stück

Verpackungsbecher L

Unser Referenzbecher hat folgende Spezifikation:
Maße: Ø 18,9 cm x 8 cm (Füllinhalt 1000 ml)
Gewicht: Kunststoff 27,1 g
Bsp.: Salatschale inkl. Klappdeckel aus PET

Folie L

Stück

Folie L

Unsere Referenzfolie hat folgende Spezifikation:
Maße: 120 x 200 cm
Gewicht: Kunststoff 90 g
Bsp.: Schlauchfolie oder großnoppige Luftpolsterfolie

  • Ressourcen­einsparung:

    Ressourceneinsparung
    (Quelle: Fraunhofer UMSICHT)

    Hier sehen Sie, wieviel Kilogramm Primärrohstoffe Sie durch Ihre Verpackungslizenzierung und das damit verbundene Recycling einsparen. Um Ihnen die eingesparte Menge zu veranschaulichen, stellen wir Ihnen diese zusätzlich in der entsprechenden Anzahl von Äpfeln dar.

    Die Berechnungswerte basieren auf einer jährlichen Studie des renommierten Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT.

    Die Menge der mit uns eingesparten Primärrohstoffe und Treibhausgase weisen wir für Sie in Ihrem individuellen Ressourcenschutz-Zertifikat aus, bemessen an Ihrem individuellen Beitrag.

  • 0 kg
  • ≈ 0

Flasche / Glas S

mit Deckel - Kunststoff

Stück

Flasche / Glas S mit Deckel - Kunststoff

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 250 ml
Gewicht: Glas 150 g, Kunststoff 1 g
Bsp.: Flasche mit Kunststoffdeckel

Flasche / Glas S

mit Deckel - Alu

Stück

Flasche / Glas S mit Deckel - Alu

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 250 ml
Gewicht: Glas 150 g, Alu 1 g
Bsp.: Flasche mit Aluminiumdeckel / Kronkorken

Flasche / Glas S

mit Deckel - Kork

Stück

Flasche / Glas S mit Deckel - Kork

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 250 ml
Gewicht: Glas 150 g, Sonstiges Material 1 g
Bsp.: Flasche mit Korkverschluss

Flasche / Glas M

mit Deckel - Kunststoff

Stück

Flasche / Glas M mit Deckel - Kunststoff

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 750 ml
Gewicht: Glas 500 g, Kunststoff 1 g
Bsp.: Flasche mit Kunststoffdeckel

Flasche / Glas M

mit Deckel - Alu

Stück

Flasche / Glas M mit Deckel - Alu

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 750 ml
Gewicht: Glas 500 g, Alu 1 g
Bsp.: Flasche mit Aluminiumdeckel

Flasche / Glas M

mit Deckel - Kork

Stück

Flasche / Glas M mit Deckel - Kork

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 750 ml
Gewicht: Glas 500 g, Sonstiges Material 1 g
Bsp.: Flasche mit Korkverschluss

Flasche / Glas L

mit Deckel - Kunststoff

Stück

Flasche / Glas L mit Deckel - Kunststoff

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 1 l
Gewicht: Glas 750 g, Kunststoff 1 g
Bsp.: Flasche mit Kunststoffdeckel

Flasche / Glas L

mit Deckel - Alu

Stück

Flasche / Glas L mit Deckel - Alu

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 1 l
Gewicht: Glas 750 g, Alu 1 g
Bsp.: Flasche mit Aluminiumdeckel

Flasche / Glas L

mit Deckel - Kork

Stück

Flasche / Glas L mit Deckel - Kork

Unsere Referenzflasche/-glas hat folgende Spezifikation:
Maße: Füllinhalt 1 l
Gewicht: Glas 750 g, Sonstiges Material 1 g
Bsp.: Flasche mit Korkverschluss

Papier, Pappe, Karton 0,000 kg

Kunststoffe 0,000 kg

Glas 0,000 kg

Ihr Lizenzpaket:

Unser Lizenzierungsvertrag verlängert sich zu Beginn jeden Jahres. So sind Sie dauerhaft rechtskonform aufgestellt und müssen sich nicht jedes Jahr erneut kümmern. Sollten Sie mit unserem Service nicht zufrieden sein, können Sie Ihren Vertrag jeweils bis 3 Monate vor Jahresende selbsttätig in Ihrem Kundenkonto kündigen. Neben der VerpackG-konformen Lizenzierung der eingegebenen Verpackungsmengen umfasst Ihr jährliches Lizenzpaket die Nutzung exklusiver Tools wie des Mengen-Downloads für LUCID und des Onlinesiegels zum Nachweis Ihrer Systembeteiligung, Ihr persönliches individuelles Ressourcenschutz-Zertifikat sowie eine Servicepauschale.

25,00 € zzgl. MwSt.

 

Sowohl die Mengenmeldung als Basis der Systembeteiligung bei einem dualen System als auch die Mengenmeldung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister basieren auf den Gewichtsangaben der Verpackungsmengen in  Kilogramm. Ein Verpackungslizenz Rechner wie die Lizenzero-Berechnungshilfe bringt schnell Licht in den vermeintlichen Dschungel aus Tarifen und Mengen und erleichtert den Lizenzierungsprozess erheblich, indem der Lizenzierungspflichtige hier nicht seine exakten Mengen in Kilogramm angeben muss, sondern bloß die Stückzahl an verwendeten Verpackungen benötigt, diese eingibt und der Verpackungslizenz Rechner die Kalkulation in Gewichtsangaben übernimmt. Liegen dem Betroffenen seine Verpackungsmengen in Gewicht bereits vor, so kann er diesen Schritt überspringen und seine Mengen direkt in den Verpackungslizenz Kalkulator eingeben, der hieraus umgehend das entsprechende „Lizenzentgelt“ berechnet.

Im Einzelnen müssen die folgenden Materialien lizenziert werden (auch ersichtlich im Verpackungslizenz Kalkulator):

  • Aluminium
  • Glas
  • Getränkekartonverpackungen
  • Kunststoffe
  • sonstige Materialien (wie Kork, Baumwolle etc.)
  • Verbundverpackungen
  • Eisenmetalle
  • Papier Pappe Karton (PPK)


Die Mengenmeldepflichten beim dualen System wie auch bei der ZSVR gelten vor Inverkehrbringen der Verpackungen jeweils für ein ganzes Jahr und sollten entsprechend vor Jahresbeginn getätigt werden. Dieser Wert wird dann zu Beginn des Folgejahres nochmals überprüft und der solchermaßen ermittelte Finalwert als Jahresabschluss-Mengenmeldung wiederum an das duale System und die Zentrale Stelle gemeldet. Sollten keine Gewichtsangaben für diese Bestätigungsmeldung vorliegen, so können auch hier der Verpackungslizenz Rechner und/oder der Verpackungslizenz Kalkulator unterstützend hinzugezogen werden.

Ein Beispiel verdeutlich die Nutzung des Verpackungslizenz Rechners von Lizenzero: So kann der betroffene Händler oder Hersteller hier z. B. im Bereich Papier, Pappe, Karton aus verschiedenen Standardverpackungsarten und -größen wählen. Gibt er beispielsweise ein, dass er eine bestimmte Summe an Versandkartons der Größe S inklusive Polstermaterial aus Kunststoff sowie Packhilfsmitteln in Verkehr bringt, berechnet der Verpackungslizenz Rechner automatisch, welcher Mengen in Kilogramm diese Stückzahlangabe entspricht und splittet diese Gewichtsangaben zudem in die einzelnen Verpackungsmaterialien auf (in diesem Fall Papier Pappe Karton (PPK) sowie Kunststoff). Mit dem Klick auf „Weiter“ gelangt der Nutzer in den Verpackungslizenz Kalkulator, wo ihm die Gewichtsangaben einzeln aufgeführt werden, er seine Angaben noch anpassen kann und zudem in den nächsten Schritt des Lizenzierungsprozess gelangt. Neben verschiedenen Kartonversionen lassen sich  im Bereich Papier, Pappe und Karton außerdem die Gewichte für Luftpolsterumschläge in verschiedenen Größen kalkulieren.

Selbiges gilt für Kunststoffe, für die der Verpackungslizenz Rechner Standardverpackungen wie Behälter,  Versandtaschen oder Folien in verschiedenen Größen als Grundlage der Gewichtsberechnung bereithält. Analog erfolgt die Gewichtskalkulation bei Flaschen und Behältern aus Glas in verschiedenen Größen; zudem kann der Nutzer hier zwischen verschiedenen Materialien des Verschlusses bzw. Deckels auswählen (Kork, Alu oder Kunststoff).

Unternehmen, die systembeteiligungspflichtig sind, können dank des Verpackungslizenz Rechners auf einen Blick ermitteln, wie hoch die individuellen jährlichen Lizenzierungskosten ausfallen und sehen im Verpackungslizenz Kalkulator unmittelbar, wie hoch das Gewicht der Verpackungen pro Verpackungsmaterial ausfällt.

Wer benötigt eine „Verpackungslizenz“?

 Wenn von einer „Verpackungslizenz“ gesprochen wird, so ist dies stets synonym zu der im Verpackungsgesetz verankerten Systembeteiligungspflicht – der Pflicht also, seine Verkaufsverpackungen an einem dualen System zu beteiligen, – zu verstehen. Vereinfacht gesprochen, benötigen all diejenigen eine Verpackungslizenz, die Verkaufsverpackungen erstmals mit Ware befüllen und anschließend an den privaten Endverbraucher vertreiben, sodass die Verpackungen letztendlich bei diesem als Abfall anfallen. Die Verpflichtung zur Lizenzierung gilt auch dann, wenn es sich um kleine Unternehmen handelt und schließt auch das Internet als Vertriebsweg mit ein. Die Menge ist für die Verpflichtung nicht ausschlaggebend, sodass keine Mindestgrenze existiert und die Pflicht zur Systembeteiligung ab der ersten Verpackung greift.

Diese Bestimmungen zum Erwerb einer „Verpackungslizenz“ betreffen sowohl Händler als auch Hersteller, sofern ihm die Rolle des Erstinverkehrbringers zufällt. Erhält ein Onlinehändler also z. B. originalverpackte Schuhe vom Hersteller bzw. Großhändler, so muss der Schuhkarton bereits vom Hersteller beteiligt worden sein, denn er hat diese Verpackung, die letztendlich beim privaten Endverbraucher zu Hause anfällt, erstmalig mit Ware befüllt und in Verkehr gebracht. Packt nun der Onlinehändler den Schuhkarton in einen schützenden Versandkarton und polstert diesen noch mit Luftpolsterfolie, um ihn anschließend nach Bestellauslösung an den Endverbraucher zu versenden, so ist der Onlinehändler als Erstbefüller und Inverkehrbringer der Versandverpackung auch für deren Lizenzierung (samt Polster- und Füllmaterial) verantwortlich. Demnach fallen sowohl Produkt- als auch Versandverpackungen unter den Oberbegriff Verkaufsverpackung. Eine dritte Sorte von Verkaufsverpackungen sind die sogenannten Serviceverpackungen – z. B. Bäckertüten, Pizzakartons oder Coffee-to-go-Becher –, die zur unmittelbaren Übergabe der Ware an den Endverbraucher dienen.

Ausschließlich bei Serviceverpackungen besteht die Möglichkeit der Vorlizenzierung durch den Hersteller, sodass betroffene Händler bereits lizenzierte Verpackungsmaterialien bei ihrem Verpackungslieferanten bestellen können. Wichtig: Die Nachweispflicht, dass die Serviceverpackungen tatsächlich bereits lizenziert sind, liegt stets beim Letztvertreiber – er sollte daher eine entsprechende Bestätigung vom Verpackungslieferanten einfordern. Achtung: Diese Möglichkeit des Erwerbs vorlizenzierter Verpackungen besteht in anderen Kontexten bzw. für andere Verpackungsarten ausdrücklich nicht.

 

Wenn von einer „Verpackungslizenz“ gesprochen wird, so ist dies stets synonym zu der im Verpackungsgesetz verankerten Systembeteiligungspflicht – der Pflicht also, seine Verkaufsverpackungen an einem dualen System zu beteiligen, – zu verstehen. Vereinfacht gesprochen, benötigen all diejenigen eine Verpackungslizenz, die Verkaufsverpackungen erstmals mit Ware befüllen und anschließend an den privaten Endverbraucher vertreiben, sodass die Verpackungen letztendlich bei diesem als Abfall anfallen. Die Verpflichtung zur Lizenzierung gilt auch dann, wenn es sich um kleine Unternehmen handelt und schließt auch das Internet als Vertriebsweg mit ein. Die Menge ist für die Verpflichtung nicht ausschlaggebend, sodass keine Mindestgrenze existiert und die Pflicht zur Systembeteiligung ab der ersten Verpackung greift.

Diese Bestimmungen zum Erwerb einer „Verpackungslizenz“ betreffen sowohl Händler als auch Hersteller, sofern ihm die Rolle des Erstinverkehrbringers zufällt. Erhält ein Onlinehändler also z. B. originalverpackte Schuhe vom Hersteller bzw. Großhändler, so muss der Schuhkarton bereits vom Hersteller beteiligt worden sein, denn er hat diese Verpackung, die letztendlich beim privaten Endverbraucher zu Hause anfällt, erstmalig mit Ware befüllt und in Verkehr gebracht. Packt nun der Onlinehändler den Schuhkarton in einen schützenden Versandkarton und polstert diesen noch mit Luftpolsterfolie, um ihn anschließend nach Bestellauslösung an den Endverbraucher zu versenden, so ist der Onlinehändler als Erstbefüller und Inverkehrbringer der Versandverpackung auch für deren Lizenzierung (samt Polster- und Füllmaterial) verantwortlich. Demnach fallen sowohl Produkt- als auch Versandverpackungen unter den Oberbegriff Verkaufsverpackung. Eine dritte Sorte von Verkaufsverpackungen sind die sogenannten Serviceverpackungen – z. B. Bäckertüten, Pizzakartons oder Coffee-to-go-Becher –, die zur unmittelbaren Übergabe der Ware an den Endverbraucher dienen.

Ausschließlich bei Serviceverpackungen besteht die Möglichkeit der Vorlizenzierung durch den Hersteller, sodass betroffene Händler bereits lizenzierte Verpackungsmaterialien bei ihrem Verpackungslieferanten bestellen können. Wichtig: Die Nachweispflicht, dass die Serviceverpackungen tatsächlich bereits lizenziert sind, liegt stets beim Letztvertreiber – er sollte daher eine entsprechende Bestätigung vom Verpackungslieferanten einfordern. Achtung: Diese Möglichkeit des Erwerbs vorlizenzierter Verpackungen besteht in anderen Kontexten bzw. für andere Verpackungsarten ausdrücklich nicht.

Die Registrierung bei der ZSVR

Parallel zur Beteiligung an einem dualen System muss die zu erwartende Menge an in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen auch bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um eine grundlegende Neuerung gegenüber der bislang geltenden Verpackungsverordnung. Zu diesem Zweck müssen  betroffene Unternehmen ihre vollständigen Unternehmensdaten, ihre Verpackungsmengen und den Namen ihres dualen Systems hinterlegen und erhalten im Gegenzug eine Registrierungsnummer, die sie wiederum bei ihrem dualen System angeben müssen, um beide Stellen miteinander zu verknüpfen. Abschließend ist eine Erklärung, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen, erforderlich.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister veröffentlicht die gemachten hersteller- und markenbezogenen Angaben im Register LUCID, sodass sowohl Mitbewerber als auch potenzielle Kunden Einblick erhalten. Darüber hinaus werden die gegenüber der ZSVR gemeldeten Daten mit den gegenüber dem dualen System getätigten Angaben abgeglichen und sollten entsprechend übereinstimmen.

Die Pflichten aus dem Verpackungsgesetz gelten ab der ersten befüllten Verpackung. In manchen Fällen ist zusätzlich eine Vollständigkeitserklärung vonnöten. Hierfür existieren so genannte Bagatellgrenzen, bei deren Überschreiten eine exakte jährliche Meldung unter Beteiligung eines Sachverständigen vorgenommen werden muss.

Ein Zuwiderhandeln oder eine Falschangabe gelten als Ordnungswidrigkeit und können zu Geldbußen von bis zu 200.000 Euro sowie Verkaufsverboten führen. Darüber hinaus können Abmahnungen ausgesprochen werden, die ausgehend von der durch LUCID geschaffenen Transparenz durch Wettbewerber eingereicht werden können.

Grundsätzlich kann der Verpackungslizenz Rechner auch dann genutzt werden und eine „Verpackungslizenz“ über Lizenzero erworben werden, wenn noch keine Registrierung und Mengenmeldung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) vorliegt. Die Beteiligung am dualen System ist in diesem Fall allerdings unvollständig und somit nicht rechtswirksam.

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Gewinn des Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2024

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