Was passiert mit Ihren Lizenzentgelten?

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Seit mehr als einem Jahr sind vom Verpackungsgesetz (VerpackG) betroffene Unternehmen dazu aufgerufen, Verkaufsverpackungen bei einem dualen System zu lizenzieren. Für diese Lizenzierung wird ein Lizenzentgelt an das duale System gezahlt. Was passiert mit dem Geld? Wieso wird das Entgelt an die dualen Systeme gezahlt? Eine Aufklärung erhalten Sie hier.

 

Inhalt

 

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet seit dem 1. Januar 2019 Unternehmen, die Verkaufsverpackungen in den Umlauf bringen, zur Einhaltung der Registrierungs-, Systembeteiligungs- und Datenmeldepflicht (Details zu den jeweiligen Pflichten finden Sie weiter unten).

Im Rahmen der sogenannten Systembeteiligungspflicht müssen Unternehmen ihre Verkaufsverpackungen bei einem dualen System lizenzieren. Für diese Verpackungslizenzierung zahlen Unternehmen ein sogenanntes „Lizenzentgelt“ an das jeweilige duale System. Die Verpackungslizenz Kosten & Preise hängen von den Materialien der Verpackungen und den verwendeten Mengen ab.

Mithilfe des Lizenzentgeltes beteiligen sich Unternehmen an der fachgerechten Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verkaufsverpackungen. Kurz gesagt, finanziert das gezahlte Lizenzentgelt auf diese Weise den Entsorgungsprozess der in Umlauf gebrachten Verpackungen. Was passiert im Entsorgungsprozess?

 

Der Entsorgungsprozess

Die privaten Endverbraucher*innen, bei denen die Verkaufsverpackungen letztlich landen, entsorgen die Verpackungsabfälle kostenlos zu Hause über die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack, die Papiertonne, den Papiercontainer oder aber im Glascontainer.

Beauftragt von den dualen Systemen leeren Entsorgungsunternehmen diese Tonnen in regelmäßigen Zeitabständen und bringen den Inhalt zu den Sortieranlagen. Dort werden die Verpackungsabfälle sortiert und anschließend gehen die gewonnenen Wertstoffe ins Recycling – alles unter Beauftragung durch die dualen Systeme, deren Aufgabe in der Organisation der Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen besteht.

Mit der Zahlung ihrer Lizenzkosten beteiligen sich die Unternehmen, die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, an der Finanzierung des dualen Systems – und somit an der Finanzierung des Entsorgungs- und Verwertungsprozesses. Auf diese Weise kommen inverkehrbringende Unternehmen der Verantwortung nach, die sie neben dem Produkt auch für dessen Verpackung besitzen, und tragen zu einer effizienten Kreislaufwirtschaft bei.

Das leisten die dualen Systeme

Der Gesetzgeber möchte durch das VerpackG die Recyclingquoten für Verpackungsabfälle erhöhen und so trotz steigender Verpackungsflut die Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit verhaften. Durch die ordnunsggemäße Systembeteiligung sollen die in Verkehr gebrachten Verpackungen bzw. deren Wertstoffe so nach der Sammlung mehr und mehr im Kreislauf geführt werden.

Sie möchten noch mehr Gutes für die Umwelt tun und Ihre Verpackungen nachhaltig(er) gestalten? Finden Sie hier heraus, wie es geht: Nachhaltig(er) verpacken und Verpackungsabfälle reduzieren – so geht es

 

Verpackungslizenz Kosten & Preise

Die Höhe des zu zahlenden Lizenzentgeltes ist sowohl von den Verpackungsmengen als auch von der jeweiligen Materialart abhängig: Pappe, Kunststoff oder auch Glas liegen unterschiedliche Recyclingprozesse zugrunde, sodass die Lizenzkosten je nach Material variieren.

Jedes duale System kalkuliert seine Lizenzierungspreise dafür selbst. Daher ist die Höhe Ihrer Lizenzkosten abhängig von dem dualen System, für das Sie sich entscheiden. Bei Lizenzero, dem Onlineshop des dualen Systems Interseroh+, können Sie Ihre Verkaufsverpackungen bereits ab 39 Euro im Jahr ganz einfach online rechtskonform lizenzieren und die Höhe Ihres Lizenzentgeltes durch den Kalkulator vorab transparent kalkulieren:

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Das VerpackG: Übersicht der Pflichten

Wenn ein Unternehmen Verkaufsverpackungen in den Umlauf bringt, die schlussendlich bei privaten Endverbraucher*innen als Abfall landen, ist das Unternehmen vom VerpackG betroffen und muss insgesamt drei Pflichten einhalten:

  1. Registrierungspflicht: Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) schreibt als das VerpackG kontrollierende Behörde vor, dass sich alle betroffenen Unternehmen vollständig im LUCID Verpackungsregister registrieren müssen. Eine genaue Anleitung zur Registrierung finden Sie hier: How-to: Registrierung bei LUCID. Hinweis: Die erste Novelle des Verpackungsgesetzes, die seit dem 03. Juli 2021 wirksam ist, sieht eine erweiterte Registrierungspflicht vor. Demnach müssen sich ab dem 01. Juli 2022 die Inverkehrbringer*innen aller Verpackungen (auch nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen) im Melderegister LUCID anmelden. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema Verpackungsgesetz-Novelle.
  2. Systembeteiligungspflicht: Wie bereits beschrieben, beteiligen sich die Unternehmen durch das Lizenzentgelt an der fachgerechten Verwertung der Verpackungen bei einem dualen System wie Interseroh+ über den Onlineshop Lizenzero. Hierbei muss die von der ZSVR vergebene und im LUCID-Dashboard ersichtliche Registrierungsnummer beim dualen System angegeben werden.
  3. Datenmeldepflicht: Zu guter Letzt müssen die Unternehmen die lizenzierten Verpackungsmengen und den Name des dualen Systems im LUCID-Konto angeben. Diese Pflicht gilt fortlaufend, sodass stets eine Datenübereinstimmung bei dualem System einerseits und LUCID andererseits vorliegt.

 

Als betroffenes Unternehmen sind Sie gesetzlich dazu aufgerufen, diese drei Pflichten einzuhalten. Sollten Sie die Pflichten nicht korrekt oder unvollständig einhalten, können Ihnen Sanktionen wie Abmahnungen, Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 Euro oder Verkaufsverbote drohen. Handeln Sie also jetzt gesetzeskonform und lizenzieren Sie Ihre Verkaufsverpackungen. Lizenzero steht Ihnen dafür als Experte zur Seite!

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