Neue Spielregeln seit 2026: Altbatterierücknahme nur noch über OfH in Deutschland

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Seit 2026 wird die Rücknahme von Altbatterien in Deutschland grundlegend neu strukturiert. Für sämtliche Batteriekategorien – Geräte-, LV-, Industrie-, Starter- und Elektrofahrzeugbatterien – gilt künftig ein einheitliches System:
die Sammlung erfolgt ausschließlich über zugelassene Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH).

Damit endet ein zentrales Element des bisherigen Systems. Die Eigenrücknahmesysteme (ERS) für Gerätebatterien liefen zum 31. Dezember 2025 aus. Hersteller:innen stehen jetzt vor der Aufgabe, ihre Rücknahme- und Entsorgungsstrategie neu auszurichten.

Im Folgenden erhaltet ihr einen kompakten Überblick über die wichtigsten Anforderungen und Handlungsschritte.

 

Was ist eine Organisation für Herstellerverantwortung?

Eine OfH übernimmt im Auftrag von Batteriehersteller:innen die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Im Fokus stehen:

  • Organisation und Betrieb der Altbatteriesammlung
  • Erfüllung umfassender Melde- und Nachweispflichten
  • Kommunikation und Berichterstattung gegenüber der Stiftung ear

Hersteller:innen haben künftig zwei Möglichkeiten, wenn es um das Handling ihrer Altbatterien geht:

1. Anschluss an eine bestehende OfH

Unternehmen können sich einer bereits zugelassenen Organisation anschließen und ihre Verpflichtungen gebündelt erfüllen

2. Gründung einer eigenen OfH

Alternativ besteht die Option, eine eigene Organisation aufzubauen und selbst zu betreiben.

Welche Lösung sinnvoll ist, hängt maßgeblich von Mengenstrukturen, Marktposition und der strategischen Ausrichtung ab.

 

Transparenzpflichten: Was OfHs veröffentlichen müssen   

Zugelassene Organisationen sind zu umfassender Transparenz verpflichtet. Bis spätestens 31. Mai eines jeden Jahres müssen unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen folgende Informationen öffentlich zugänglich sein:

  • Eigentums- und Mitgliederstruktur
  • Finanzielle Beiträge pro in Verkehr gebrachter Gerätebatterie bzw. Pro Maßeinheit
  • Verfahren zur Auswahl von Entsorgungs- und Recyclingpartnern
  • Erreichte Sammelquoten, Recyclingeffizienz und Verwertungsquoten

Darüber hinaus ist die sogenannte Erfolgskontrolle spätestens einen Monat nach Einreichung beim Umweltbundesamt ebenfalls zu veröffentlichen.

Berichtspflichten der OfH gegenüber dem Umweltbundesamt  

Die gesetzlichen Mitteilungspflichten ergeben sich aus § 26 BattDG. Jede OfH muss jährlich bis zum 30. Juni eine von unabhängigen Sachverständigen geprüfte Dokumentation beim Umweltbundesamt einreichen.

Diese umfasst insbesondere:

  • Masse der im Vorjahr in Verkehr gebrachten Batterien
  • Masse der zurückgenommenen Altbatterien
  • Mengen zur Wiederverwendung, Umnutzung und zum Recycling
  • Tatsächlich recycelte Mengen
  • Gesonderte Ausweisung exportierter Altbatterien

Die Angaben müssen differenziert nach Batteriekategorien sowie chemischen Systemen erfolgen.

 

Eigene OfH oder Systembeteiligung?   

Eine eigene OfH ist keine gesetzliche Pflicht. Der Beitritt zu einer bestehenden Organisation ist jederzeit möglich.

Eine Eigenlösung kann insbesondere interessant sein für Unternehmen:

  • mit bestehenden Sammel- und Verwertungsstrukturen
  • mit klarer Differenzierungsstrategie im Markt
  • mit sehr hohen Inverkehrbringungsmengen (z. B. Fahrzeug- oder Speichersystemhersteller)

Für die Mehrheit der Hersteller:innen – insbesondere im Bereich Geräte- und LV-Batterien – ist der Anschluss an eine bestehende OfH jedoch wirtschaftlich sinnvoller und risikominimierend.

Bis zum 15. Januar 2026 musste jeder bestehenden Batterieregistrierung eine zugelassene OfH zugeordnet sein.

Registrierungen ohne gültige OfH-Zuordnung verlieren automatisch ihre Wirksamkeit. Die Stiftung ear stellt klar: Ohne Zuordnung besteht die Registrierung nur noch unter auflösender Bedingung.

 

So erfolgt die Zuordnung im ear-Portal 

Der Prozess ist klar definiert:

  1. Vertragsabschluss mit einer zugelassenen OfH
  2. Erhalt der individuellen OfH-ID
  3. Hinterlegung dieser ID bei jeder relevanten Registrierung im ear-Portal

Wichtig: Die Zuordnung erfolgt je Registrierung und je Batteriekategorie. Eine ausführliche Einleitung, wie Sie eine Organisation für Herstellerverantwortung werden können, finden Sie hier.

Internationale Hersteller:innen: Bevollmächtigtenpflicht beachten  

Für ausländische Unternehmen gelten besondere Anforderungen. Seit dem 18. August 2025 dürfen Hersteller:innen ohne Sitz in Deutschland ihre Registrierung nicht mehr selbst vornehmen.

Erforderlich ist ein Bevollmächtigter mit Sitz in Deutschland, der:

  • die Herstellerpflichten übernimmt
  • die Registrierung beantragt
  • als zentraler Ansprechpartner gegenüber Behörden fungiert

Bestehende Registrierungen ausländischer Unternehmen ohne deutsche Niederlassung wurden zum 18.08.2025 widerrufen. Ohne Bestellung eines Bevollmächtigten ist ein weiteres Inverkehrbringen in Deutschland nicht zulässig.

Pro Hersteller ist nur ein Bevollmächtigter zulässig, der alle Marken und Batteriekategorien abdeckt.

Interne Prozesse jetzt prüfen und anpassen

Neben der Systementscheidung sollten Unternehmen ihre internen Strukturen umfassend überprüfen:

  • Korrekte Kategorisierung der Batterien
  • Vollständige Kennzeichnung gemäß EU-Vorgaben
  • Anpassung von IT-Systemen und Reportingprozessen
  • Sicherstellung belastbarer Mengen- und Stoffstromdaten

Eine frühzeitige Vorbereitung reduziert das Risiko von Lieferunterbrechungen, Vertriebsverboten oder Bußgeldern erheblich.

 

Fazit: So klappt es mit der Compliance

Die Reform der Altbatterierücknahme markiert einen grundlegenden Systemwechsel. Hersteller:innen und Händler:innen sollten spätestens jetzt handeln und: ihre Registrierungen überprüfen

  • eine passende OfH-Lösung wählen
  • interne Prozesse an die neuen Anforderungen anpassen

Interzero unterstützt Händler und Hersteller in der gesamten EU dabei, ihre EPR-Verpflichtungen für Batterien effizient und gesetzeskonform zu erfüllen. Wir übernehmen die Registrierung, die Organisation von Sammlung und Recycling Ihrer Geräte-, LV-, Elektrofahrzeug-, Starter- und Industriebatterien als eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OfHs).

Mehr Informationen findet ihr hier.

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