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Akkus und Batterien richtig entsorgen: Brände in Sortieranlagen vermeiden

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Brennende Mülltonnen, Brände in Müllfahrzeugen oder in Sortieranlagen: Fast täglich verursachen falsch entsorgte Akkus und Batterien kleine bis große Brände, die für Mensch und Umwelt gefährlich werden können. Dabei richten die Brände nicht nur einen Sachschaden an, sie vermindern die Recyclingquoten wichtiger Stoffe, sorgen für erhebliche Mehrkosten in den Sortieranlagen und gefährden letztlich Menschenleben und Natur. Aber warum kann ein achtlos weggeworfener Akku so einen Schaden anrichten? Im folgenden Beitrag schauen wir uns das Problem genauer an und beleuchten, wie sich das Risiko minimieren lässt.

Wie entstehen Brände durch Akkus und Baterien?

Akkus und Batterien enthalten giftige Schwermetalle. Diese können auf die verschiedensten Einflüsse, wie Hitze oder Kälte, Reibung oder Stöße reagieren. Werden Akkus falsch entsorgt oder unbewusst in Geräten bei der Entsorgung vergessen, können sie zum Gefahrenpotenzial werden.

Der Weg von der falschen Entsorgung über den Hausmüll, den Abtransport durch die Abfallbetriebe und die Sortierung in den Sortieranlagen setzt den Akkus und Batterien ganz schön zu. Die Außenhüllen können dabei beschädigt werden, was zu einer Freisetzung der Bestandteile führt. Lithium-Batterien und –Akkus sind zum Beispiel besonders energiereich und sollten daher sehr sensibel behandelt werden. Überhitzen diese durch die Wärme, die beim Sortierprozess freigesetzt wird, kann es durch eine Kettenreaktion zum Brand kommen. Aber auch eine mechanische Beschädigung, wie sie schon durch den Wurf in den Hausmüll oder spätestens beim Zerkleinerungsprozess in der Sortieranlage entstehen kann, kann einen Brand auslösen. Solche Brände breiten sich sehr schnell aus und sind dabei nur schwer zu löschen.

 

Falsch entsorgt! Konsequenzen für Umwelt und Sicherheit

Batterien und Akkus gehören nicht in die Gelbe Tonne und auch nicht in den Restmüll. Häufig landen sie aber trotzdem dort, entweder lose oder in Elektroaltgeräten falsch entsorgt. Mittlerweile finden sich Akkus und Batterien aber auch in anderen Konsumgütern wie Kleidung, E-Zigaretten, Glückwunschkarten oder Möbeln. Hier übersehen Verbraucher:innen leicht, dass diese Gegenstände Akkus oder Batterien enthalten und nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.  

Die mangelnde Aufklärung seitens der Hersteller:innen auf den Produkten und fehlende Angaben zur korrekten Entsorgung führen häufig dazu, dass diese Produkte dennoch über den Hausmüll bei den Endverbraucher:innen weggeworfen werden. Sind Batterien und Akkus erst einmal falsch entsorgt, steigt deren Gefahrenpotenzial. Die in ihnen enthaltenen Stoffe können beim Austritt für die Natur und Menschen gefährlich werden. Aber auch die wertvollen Metalle, die in Elektrogeräten enthalten sind, können so nicht weiter genutzt werden. Eine besondere Gefahr besteht aber für die Mitarbeiter:innen in Sortier- und Recyclinganlagen. Durch die Prozesse in den Anlagen werden Akkus häufig mechanisch beschädigt, was tagtäglich zu kleinen bis großen Bränden, Alarmen und Stillstand  in den Anlagen führt. 

 

So entsorge ich richtig: Sammelstellen, Boxen und Rücknahmesysteme

Wie entsorge ich als Endverbraucher:in aber nun Batterien und Akkus richtig und vorallem sicher?

Sammelboxen für Batterien

Händler:innen sind verpflichtet, Geräte-Altbatterien kostenlos zurückzunehmen, dafür finden Sie in Supermärkten, Discountern, Drogerien und Baumärkten entsprechende Sammelboxen. Hier können Sie Ihre Altbatterien einfach und kostenfrei entsorgen.

Rückgabe bei kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieben

Ihre Altbatterien, Akkus und alte Elektrogeräte können Sie auch bei den kommunalen Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Hierzu informieren Sie sich online oder telefonisch vorab bei Ihrem lokalen Wertstoffhof über die Annahmeoptionen.

Rückgabe im Handel

Eine weitere Möglichkeit der Entsorgung ist die Rückgabe im Handel. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Händler:innen von Elektrogeräten mit einer Verkaufsfläche von über 400 Quadratmetern, Elektrogeräte kostenlos zurückzunehmen. Diese  Regelung gilt ebenfalls für Lebensmittelhändler:innen mit einer Gesamtfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die Elektro- und Elektronikgeräte mehrmals im Jahr oder dauerhaft anbieten.  

Sie bringen Waren nach dem ElektoG in Verkehr? Mit dem WEEE Portal von Interzero können Sie ganz bequem Ihre ElektroG-Pflichten abgeben.

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Ausgediente Technik spenden

Sie haben noch funktionsfähige Laptops und Smartphones zu Hause, die nicht mehr auf dem neuesten Stand sind oder für Sie ausgedient haben? Schauen Sie hier doch mal nach Spendenmöglichkeiten in Schulen oder Bibliotheken Ihrer Nähe. Wichtig dabei: Vorher alle Daten löschen und Sperren entfernen.

Mit Aktionen wie Collect4Nature Smartphone-Box von Interzero können Sie Ihr altes Smartphone ebenfalls zu Gunsten nachhaltiger oder sozialer Projekte spenden und so dazu beitragen, dass wertvolle Ressourcen nicht verschwendet werden.  

Weitere Informationen zur generallüberholter Technik finden Sie hier.

 

Herstellerverantwortung und Recyclingpflichten gefordert

Immer wieder demonstierten wegen der großen Probleme, die Brände durch falsch Enstorgte Akkus und Batterien verursachen, die kommunalen und privaten Abfallentsorger:innen, der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in Berlin. Weitere Informationen dazu hier.

Zur Brandprävention sollen die Politik und die Hersteller:innen in die Pflicht genommen werden. Geforderte Lösungsansätze sind:

  • Bessere Aufklärung über die Ausstattung von Geräten für Kund:innen durch Händler:innen und Hersteller:innen auf den Produkten
  • Batteriehersteller:innen sollen Bewusstsein auf Kundenseite schärfen
  • Informationskampagnen im Handel über korrekte Entsorgungswege
  • Verbot nicht nachhaltiger Produkte mit hohem Risikopotenzial, wie E-Zigaretten
  • Finanzielle Beteiligung durch Hersteller:innen im Sinne der Produktverantwortung

 

Ausblick: Die neue EU-Batterieverordnung (BATT2)

Mit dem 18. Februar 2024 erlangt die neue Batterieverordnung (BATT2) in allen EU-Mitgliedsstaaten ihre Gültigkeit. Diese betrifft alle Hersteller:innen, Importeur:innen und Händler:innen von Batterien und Akkus. In ihr werden Richtlinien zur Kennzeichnung, der Herstellung und dem Umgang mit Batterien definiert. Die BATT 2 ersetzt dabei die vorher geltende Batterierichtlinie 2006/66/EG.

Die in der BATT2 festgelegte Produktverantwortung betrifft zum einen den CO₂-Fußabdruck der Produkte. Aber setzt auch neue Richtlinien zum Wert der Rezyklatgehalte, Sorgfaltspflichten für Erstinverkehrbringer:innen mit einem Mindestumsatz von jährlich 40 Mio. und Mindestanforderungen an die Haltbarkeit und Leistung der Akkus und Batterien.

Ab August 2025 müssen Batterien zur besseren Kennzeichnung zudem mit dem Symbol „getrennte Sammlung“ versehen werden.

Wichtig für eine einfachere Entsorgung sind die neuen Regelungen zur Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit von Batterien. Ab Februar 2024 sind Hersteller:innen verpflichtet, sicherzustellen, dass Gerätealtbatterien von den Nutzer:innen aus Produkten leicht entfernt werden können. Bei LV-Altbatterien, die für leichte Verkehrsmittel wie Fahrräder genutzt werden, müssen diese jederzeit durch eine Fachperson entnommen und ausgetauscht werden können.

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Juhuuuu! Ein Doppelsieg für die Kreislaufwirtschaft: Als Interzero sind wir sowohl mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2024 als auch mit dem Sonderpreis in der Kategorie "Ressourcen" ausgezeichnet worden.

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