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Die Plastiksteuer: Chancen und Probleme der Kunststoffabgabe in Europa

Inhalt:

 

Die 2021 durch das Europäische Parlament eingeführte Plastikabgabe verfolgt das Ziel, den Einsatz von Einwegplastik zu reduzieren und damit die Umweltbelastungen durch Plastik zu verringern. Die Plastikabgabe nimmt dabei die einzelnen EU-Staaten in die Pflicht, Abgaben auf ihre Mengen an nicht recycelbaren Kunststoffen zu zahlen, um einen Anreiz zu geben, diese nicht weiter einzusetzen. Im folgenden Beitrag schauen wir uns daher an, wie die Finanzierung der Abgaben in den verschiedenen EU-Ländern geregelt wird.

 

Das steckt hinter der Plastiksteuer

Bereits im Jahr 2018 wurde die Idee einer Steuer auf Kunststoffe – die sogenannte "Plastiksteuer" – von der EU-Kommission diskutiert. Urheber der Plastiksteuer ist der ehemalige deutsche EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger. Mitgliedsstaaten wie Deutschland hatten den Überlegungen damals eine klare Absage erteilt und sich gegen die Einführung einer entsprechenden Abgabe ausgesprochen. Die Verwaltung der Europäischen Union appellierte bereits damals an die Mitgliedsstaaten, sich der Plastiksteuer nicht zu verschließen. Man solle die neue Steuer als Anreiz sehen, den Verpackungsabfall zu reduzieren, betonte damals der Kommissionsvizepräsident Jyrki Katainen. Sie solle nicht als Strafe für Verbraucher:innen und Industrie gesehen werden, sondern als Anreiz für die Vermeidung von Kunststoffabfällen.

Die Abgabe wurde zum 01.01.2021 beschlossen. Nicht-recycelte Kunststoffverpackungsabfälle werden seitdem mit einer Abgabe belegt, die direkt dem Haushalt der Europäischen Union zufließt. Jeder EU-Mitgliedsstaat zahlt dazu eine Gebühr von 0,80 Euro für jedes Kilogramm nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle. Damit dient die Plastiksteuer als Abgabe, um Kunststoffabfälle zu vermeiden, Rezyklate zu fördern und den Umweltschutz voranzutreiben.

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Plastik-Definition: Vielseitige Werkstoffe für zahllose Einsatzzwecke

Kunststoffe oder Plaste – umgangssprachlich auch als Plastik bezeichnet – sind Werkstoffe, die aus Makromolekülen bestehen und besonders vielseitig einsetzbar sind. In der Industrie sind sie so beliebt, weil die technischen Eigenschaften von Kunststoffen ideal sind, um viele nützliche Produkte zu erzeugen. Attribute wie Formbarkeit, Härte, Elastizität, Bruchfestigkeit, Temperaturbeständigkeit, Wärmeformbeständigkeit und chemische Beständigkeit lassen sich bei Plastik besonders gut variieren.

Es existieren drei große Gruppen der Kunststoffe: Thermoplaste, Duroplaste und Elastomere. Aus diesen unterschiedlichen Produkten werden zahllose Erzeugnisse hergestellt, darunter Verpackungsmaterialien, Fasern für die Textilindustrie, Rohre, Bodenbeläge, Gehäuse, Komponenten von Autos und Technikprodukten sowie unzählige weitere Artikel.

 

Aktueller Stand der Umsetzung

Durch eine fehlende einheitliche Regelung gehen die EU-Länder unterschiedlich mit der Plastikabgabe um. Bisher haben Großbritannien, Spanien und Portugal die Plastiksteuer eingeführt und somit Unternehmen zur Zahlung der Abgabe verpflichtet. Andere EU-Staaten decken die Kosten aus dem Staatshaushalt.

In Deutschland wird die EU-Plastikabgabe bisher aus Steuergeldern finanziert. Ab dem Jahr 2025 werden Hersteller:innen und Importeur:innen von Einwegkunststoff-Verpackungen durch das Kunststofffondsgesetz (EWKFondsG) zu einer jährlichen Abgabe an einen zentralen Fonds verpflichtet. Dieser wird vom Umweltbundesamt verwaltet.
 
Es gibt zudem einige Länder, die zusätzlich mit "Green Taxes" oder "Environmental Taxes" umweltbewusste Praktiken fördern möchten.

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Umsetzungen in Europa

Frankreich

In Frankreich gibt es derzeit keine Plastiksteuer für Hersteller:innen oder Verbraucher:innen. Hier kommt der Staat selbst für die Abgaben an die EU auf.

Irland

Vor der Einführung der EU-Plastikabgabe waren in Irland bereits Kunststoffsteuern eingeführt. Gemäß den Vorschriften Irlands sind Verpackungshersteller:innen dort verpflichtet, die anfallenden Verpackungen zu sammeln und zu verwerten. Alle Unternehmen, die Verpackungen auf den irischen Markt bringen, unterliegen den Bestimmungen des Verpackungsgesetzes.

Italien

Schon zu Beginn des Jahres 2023 plante Italien die Einführung einer Plastiksteuer auf Einwegprodukte (manufatti con singolo impiego, MACSI), jedoch wurde diese zunächst verschoben. Ab 2024 sollen aber nun in Italien Kunststoffhersteller:innen verpflichtet werden, eine Steuer auf Einwegprodukte zu entrichten. Sollten die Einwegprodukte aus Kunststoff nicht in Italien hergestellt, sondern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten nach Italien importiert werden, sind in der Regel die ausländischen Inverkehrbringer:innen steuerpflichtig.
Die Steuer beträgt 45 Cent pro Kilogramm Kunststoff. Kompostierbares Plastik und recyceltes Kunststoffmaterial sind von der Steuer ausgenommen.

Niederlande

In den Niederlanden wird die Plastiksteuer aktuell weder auf Endverbraucher:innen noch auf Hersteller:innen übertragen. Eine Kunststoffsteuer könnte aber in den nächsten Jahren eingeführt werden. Aktuell werden in den Niederlanden aber bestimmte Beiträge auf Plastikverpackungen erhoben.
Das derzeitige Beitragssystem sieht vor, dass Unternehmen, die mehr als 50 Tonnen Kunststoffverpackungen in den niederländischen Markt einführen oder die Menge an Kunststoffverpackungen nach der Einfuhr dort entsorgen, einen jährlichen Beitrag leisten müssen. Die geltenden Beitragssätze für Kunststoffverpackungen nach dem regulären Satz liegen bei 1,05 EUR pro Kilogramm (ohne MwSt.).

Spanien

Seit 2023 hat Spanien eine Plastiksteuer, auch bekannt als Kunststoffsteuer. Diese Steuer betrifft ebenfalls importierte Produkte. Die neue Steuer gilt für alle Verpackungen, die nicht wiederverwendbar sind und nicht aus recyceltem Kunststoff bestehen. Das Gesetz erfasst nicht nur Verkaufsverpackungen, sondern auch Sammel- und Transportverpackungen. Kunststoffe, die für die Präsentation, Vermarktung und den Verschluss von Verpackungen verwendet werden, unterliegen ebenfalls der Steuer. Das Gesetz definiert "Kunststoff" restriktiv, und Kunststoffhalbzeugnisse sind ebenfalls steuerpflichtig. Der Steuersatz beträgt 0,45 Euro pro Kilogramm nicht recyceltem Kunststoff. Recyceltes Plastik ist von der Steuer befreit.

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Fazit – Plastiksteuer: Eine sinnvolle Abgabe für mehr Umweltschutz?

Mit dem EU-Wiederaufbauprogramm in der Corona-Krise wurde die Einführung der Plastiksteuer ab 2021 beschlossen. Dies wurde anfangs kontrovers diskutiert und hat in jedem Fall zahlreiche Auswirkungen – sowohl auf die Kunststoffindustrie, die Recyclingkreisläufe der EU-Mitgliedsstaaten als auch in positiver Weise auf die Umwelt.

Die Plastiksteuer soll einen Anreiz schaffen, die Herstellung und Nutzung von neuen Kunststoffen zu verringern und hat damit einen großen Nutzen für die Umwelt. Für Hersteller:innen und Händler:innen stellt eine fehlende einheitliche Regelung allerdings die Hürde dar, ihre Umwelt-Compliance beim Versand ins europäische Ausland zu gewährleisten.

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