
Die PPWR-Konformitätserklärung: Was ihr jetzt wissen solltet
Inhalt:
- Was ist die PPWR und warum gibt es jetzt eine Konformitätserklärung?
- Was steckt genau hinter der PPWR-Konformitätserklärung?
- Was muss in der Konformitätserklärung stehen?
- Unsere Empfehlungen für eine entspannte Umsetzung
Das Wichtigste in Kürze: Die PPWR-Konformitätserklärung ist ein verpflichtender Nachweis dafür, dass Verpackungen den neuen EU-Vorgaben entsprechen. Ab August 2026 sollen bestimmte Unternehmen für ihre Verpackungen eine entsprechende Erklärung samt technischer Dokumentation bereithalten. In der Konformitätserklärung soll unter anderem auf die Materialzusammensetzung, die Recyclingfähigkeit und den Rezyklatanteil von Verpackungsart eingegangen werden. Ganz konkret muss sich in der Erklärung mit den Artikeln 5 bis 12 der PPWR auseinandergesetzt werden.
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Die neue EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR, bringt frischen Wind in das Thema Verpackungscompliance. Was bisher stark durch nationale Gesetze geregelt war, wird künftig europaweit einheitlicher. Für viele Unternehmen bedeutet das: neue Pflichten, neue Prozesse und vor allem neue Nachweispflichten.
Ein zentrales Element der PPWR wird die sogenannte Konformitätserklärung. Sie soll für mehr Transparenz in der Lieferkette sorgen und nachweisen, dass eine Verpackung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und rechtmäßig in der EU in Verkehr gebracht werden darf. Klingt aufwendig, aber mit der richtigen Vorbereitung lässt sich das Thema gut in bestehende Abläufe integrieren. Hier erfahrt ihr, was hinter der Konformitätserklärung steckt, wen sie betrifft und welche Inhalte erforderlich sind.
Was ist die PPWR und warum gibt es jetzt eine Konformitätserklärung?
Mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) will die EU Verpackungen nachhaltiger, recyclingfähiger und europaweit einheitlich regulieren. Statt einer Richtlinie, die jedes Land unterschiedlich umsetzt, gilt künftig eine Verordnung in allen Mitgliedstaaten.
Damit diese neuen Regeln nicht nur auf dem Papier existieren, braucht es einen klaren Nachweis für die Einhaltung. Genau hier kommt die Konformitätserklärung ins Spiel. Diese ist in Artikel 39 der PPWR verankert und ist eine schriftliche Selbsterklärung. Zur Erstellung verpflichtet werden nach Definition der PPWR alle Erzeuger.
Sie ist der offizielle Beleg dafür, dass eine Verpackung alle relevanten Anforderungen der PPWR erfüllt: von der Materialzusammensetzung bis hin zur Recyclingfähigkeit. Die Konformitätserklärung schafft Transparenz, sorgt für einheitliche Standards und soll Behörden die Möglichkeit geben, die Einhaltung der Vorschriften gezielt zu prüfen.
Was steckt genau hinter der PPWR-Konformitätserklärung?
Die Konformitätserklärung ist eine formelle Erklärung des verantwortlichen Unternehmens, dass eine bestimmte Verpackung den Vorgaben der PPWR entspricht. Sie basiert auf einer vorherigen Konformitätsbewertung und einer technischen Dokumentation.
Im Klartext bedeutet das: Bevor eine Verpackung auf den EU-Markt kommt, muss geprüft und dokumentiert werden, ob sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Das Ergebnis dieser Prüfung wird in der Konformitätserklärung festgehalten.
Diese Erklärung ist kein einmaliges Dokument für die Schublade, sondern muss jederzeit verfügbar sein und bei Bedarf den zuständigen Behörden vorgelegt werden können.
Wen betrifft die Konformitätserklärung?
Zur Erstellung der Konformitätserklärung werden nach der PPWR alle Erzeuger verpflichtet, die Verpackungen in Verkehr bringen. Die Pflicht gilt unabhängig von der Verpackungsart.
Die Pflicht kann zum Beispiel auch Vertreiber betreffen, wenn sie Produkte unter eigener Marke herstellen und vertreiben lassen. Dann gelten für sie die Erzeugerpflichten.
Was muss in der Konformitätserklärung stehen?
Damit die Erklärung gültig ist, muss sie bestimmte Mindestangaben enthalten. Dazu gehören u.a.:
- Eine eindeutige Identifikation der Verpackungsbestandteile
- Angaben zum verantwortlichen Unternehmen
- Eine formelle Bestätigung der PPWR-Konformität
- Ein Verweis auf die technische Dokumentation
- Informationen zu angewandten Normen oder Prüfverfahren
WICHTIG: Die PPWR-Konformitätserklärung hat eine Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren (zehn Jahren bei Mehrwegverpackungen) und muss auf Anfrage von Behörden vorgelegt werden können. Dazu gehört ebenfalls die technische Dokumentation.
Welche Rolle spielt die technische Dokumentation?
Die Konformitätserklärung ist nur so gut, wie die Dokumentation dahinter. In der technischen Dokumentation werden alle relevanten Informationen zur Verpackung gesammelt, zum Beispiel: Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit, eingesetzte Stoffe, Prüfberichte, Grenzwerte und weitere technische Nachweise.
Je nach Verpackungsart können die Anforderungen unterschiedlich ausfallen. Wichtig ist, dass die Dokumentation nachvollziehbar belegt, warum die Verpackung als PPWR-konform gilt.
Ab wann wird die Konformitätserklärung zur Pflicht?
Die PPWR trat bereits 2025 in Kraft, die von ihr vorgegeben neuen Pflichten – inklusive der Konformitätserklärung – werden ab dem 12. August 2026 wirksam.
WICHTIG: Die PPWR muss jeweils in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Länder sind hier unterschiedlich schnell in der Ausarbeitung. Verfolgt daher bitte aufmerksam, wie sich die Gesetzeslage in euren Exportländern entwickelt, um wichtige Fristen und Entscheidungen nicht zu verpassen.
Unternehmen haben also jetzt noch Zeit, ihre Verpackungen zu prüfen, interne Prozesse aufzubauen, Daten zu sammeln und Zuständigkeiten festzulegen. Gerade bei größeren Produktportfolios lohnt es sich, frühzeitig mit der Vorbereitung zu beginnen.
Auch wenn die PPWR direkt in allen EU-Ländern gilt, verschwinden nationale Regelungen nicht. Die Konformitätserklärung nach PPWR kommt also zusätzlich dazu. Unternehmen müssen künftig sowohl nationale als auch EU-weite Anforderungen erfüllen.
Unsere Empfehlungen für eine entspannte Umsetzung
Wer früh startet, hat später weniger Stress. Hilfreich sind vor allem:
- eine systematische Erfassung aller Verpackungen,
- der Aufbau einer sauberen technischen Dokumentation,
- klar definierte Verantwortlichkeiten,
- gut dokumentierte Prozesse
- und bei Bedarf externe Unterstützung.
Und: Als Hersteller:innen solltet ihr, wenn ihr selbst nicht als Erzeuger auftretet, beim Einkauf der Verpackungen und Verpackungsmaterialien darauf achten, dass der Erzeuger der Verpackung eine Konformitätserklärung hat.
Die PPWR-Konformitätserklärung ist ein wichtiger Baustein in der neuen EU-Verpackungsverordnung. Sie sorgt für mehr Transparenz, einheitliche Standards und bessere Kontrollen. Sie bedeutet zwar zusätzlichen Aufwand, aber auch mehr Rechtssicherheit und Klarheit.