EPR für Fahrzeuge: Europäisches Parlament hat ELV-Verordnung 2025 beschlossen

Inhalt:

 

Angesichts zunehmender Klimaprobleme, knapper werdender Rohstoffe und des Übergangs zu nachhaltigeren Produktionsweisen hat das Europäische Parlament bereits Ende 2025 einen Vorschlag für neue Vorschriften verabschiedet. Diese sollen den gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen abdecken – von der Konstruktion und Herstellung über Nutzung bis hin zu Entsorgung und Recycling.  

Europäisches Parlament stimmt neuer ELV-Verordnung zu 

Am 9. September 2025 hat das Europäische Parlament einem Gesetzesvorschlag zugestimmt, der die Transformation der Automobilindustrie in Richtung Nachhaltigkeit beschleunigen soll. Ziel ist es, die Umweltbelastung bei Herstellung und Entsorgung von Altfahrzeugen zu reduzieren und die europäische Fahrzeugrecyclingbranche zu stärken. Die geplanten Regeln betreffen alle Phasen des Fahrzeuglebens: von umweltgerechtem Design und Produktion bis zu Demontage, Recycling und Endabfallmanagement.

Die Europäische Kommission hatte den Entwurf bereits Mitte 2023 vorgelegt. Zwei Jahre später erweiterte der EU-Rat den Anwendungsbereich und übergab den Vorschlag an das Parlament. Die nächste Phase sieht nun die interinstitutionellen Verhandlungen vor.

Der Entwurf der „End-of-Life Vehicle“-Verordnung (ELV) sieht unter anderem die Einführung eines Systems der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) vor, verbindliche Ziele für recycelte Kunststoffe sowie strengere Regeln für die Behandlung von Altfahrzeugen. Zudem können künftig Recyclingquoten für Materialien wie Stahl, Aluminium und kritische Rohstoffe festgelegt werden.

Fahrzeuge recyclingfreundlich gestalten

Weiter schreibt die ELV-Verordnung vor, Fahrzeuge so zu entwickeln, dass wiederverwendbare, reparierbare oder recycelbare Teile möglichst einfach demontierbar sind. Dies gilt ausschließlich für Bauteile, die von autorisierten Demontagebetrieben technisch abnehmbar sind. Alle relevanten Teile müssen zudem gekennzeichnet werden, um die Rückgewinnung von Metallen, Kunststoffen und kritischen Rohstoffen zu erleichtern. Außerdem enthält der digitale Produktpass Informationen zu den im Fahrzeug verbauten Materialien.

Mindestanteil an recyceltem Kunststoff

Hersteller:innen sollen künftig recycelten Kunststoff in neuen Fahrzeugen einsetzen. Die Einführung erfolgt gestaffelt:

  • 20 % recycelter Kunststoff sechs Jahre nach Inkrafttreten
  • 25 % zehn Jahre nach Inkrafttreten

 

Ziele für Stahl, recyceltes Aluminium und Legierungen sollen später nach eingehender Analyse durch die Kommission festgelegt werden. Ursprünglich war eine dreistufige Einführung vorgesehen, das Parlament verschärfte die Vorgaben: Der Mindestanteil steigt nach sechs Jahren von 15 % auf 20 %. Die Kommission kann jedoch bei Materialknappheit oder stark steigenden Preisen vorübergehende Ausnahmen genehmigen.

 

Erweiterte Herstellerverantwortung in der Automobilbranche

Drei Jahre nach Inkrafttreten müssen Hersteller:innen die Kosten für Sammlung, Aufbereitung und Entsorgung von Altfahrzeugen tragen. Diese Aufgaben können sie selbst oder über zugelassene Organisationen für Herstellerverantwortung (OfHs) übernehmen. Ziel ist eine Harmonisierung der EPR-Systeme in der gesamten EU.

Die Beiträge der Hersteller:innen werden nach Kriterien wie Recyclingfähigkeit und Fahrzeugmerkmalen gestaffelt, um umweltfreundliches Design und neue Technologien zur Wiederverwendung von Bauteilen zu fördern.

Neue Regeln für Fahrzeugabfälle

Die Verordnung schreibt vor, dass bestimmte Komponenten vor dem Schreddern demontiert werden müssen, um Rohstoffe effizient zurückzugewinnen und Materialverluste zu reduzieren. Zerkleinerte Abfälle dürfen nicht mit anderen Abfallarten vermischt oder deponiert werden. Hersteller:innen und Recyclingunternehmen müssen künftig neue Berichtspflichten erfüllen. Außerdem werden die Definitionen von Recycling, Wiederverwendung und Aufbereitung erweitert.

Exportverbot für Altfahrzeuge

Das Parlament fordert zudem ein Verbot des Exports von Fahrzeugen, die als Altfahrzeuge gelten. Nationale Zulassungsverfahren sollen entsprechend angepasst werden. Zudem sollen Grenzkontrollen verschärft und ein elektronisches System für die Zollbehörden eingerichtet werden.

Fahrzeuge, die den Status eines Altfahrzeugs erreicht haben, gelten dauerhaft als Abfall – auch durch Reparatur können sie diesen Status nicht verlieren.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Die Verordnung soll nahezu alle Fahrzeugtypen erfassen, ausgenommen Spezialfahrzeuge, Militär-, Zivil- und Rettungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit historischem oder kulturellem Wert. Der Rat schlägt zusätzlich vor, schwere Lkw, Zwei- und Dreiräder sowie Vierräder einzubeziehen. Eine Überprüfung der Regelung ist acht Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen.

Hintergrund der ELV-Verordnung

Die Initiative zur Regulierung des gesamten Fahrzeuglebenszyklus folgt dem Europäischen Green Deal, der die EU zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft führen soll. Fahrzeuge sind besonders ressourcenintensiv:

  • 19 % des Stahlbedarfs der EU wird durch die Automobilindustrie gedeckt
  • 10 % des Kunststoffverbrauchs
  • 42 % des Aluminiumbedarfs im Transportsektor

 

Die ELV-Verordnung ist daher ein entscheidender Schritt, um Umweltbelastungen zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft in der EU zu stärken.

Zurück zur Übersicht