4 Fragen zur Abfalltrennung – so geht es richtig!

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Ökologisch-abbaubare Verpackungen, der Verzicht auf To-Go-Verpackungen und der verstärkte Einsatz von wiederverwendbaren Behältern – diese wie auch viele weitere kleine Umgewöhnungen tragen dazu bei, den stetig steigenden Berg aus Verpackungsabfällen zu reduzieren.

Neben diesen wichtigen Beiträgen, ist ein wichtiger Aspekt für den Umweltschutz  eine funktionierende Kreislaufwirtschaft, die dafür sorgt, dass einmal entsorgte Verpackungsmaterialien möglichst vollständig recycelt und wiederverwendet werden können. Wichtige Grundvoraussetzung dafür: Die richtige Abfalltrennung – doch genau an dieser scheitert es oftmals bereits. Daher haben sich die dualen Systeme zusammengetan und eine gemeinsame Kampagne gestartet: „Mülltrennung wirkt“. Sie dient zur Aufklärung über genau dieses Thema.

Als Teil von Interseroh+, dem dualen System hinter Lizenzero, unterstützen wir diesen Gedanken und klären vier häufig gestellte Fragen zur Abfalltrennung.

 

Inhalt

 

 

1. Gehören alle Kunststoffe in die Gelbe Tonne?

Auch, wenn in der Bevölkerung oft das Gerücht herrscht, dass alles, was aus Kunststoff besteht, in der Gelben Tonne entsorgt wird, müssen wir dem widersprechen: Dennin die Gelbe Tonne gehören nur Verpackungen, die gemeinsam mit einem Produkt erworben wurden.

Schaffen wir Klarheit: Plastikgeschirr, Zahnbürsten oder Klarsichthüllen bestehen zwar oft aus Kunststoff, gehören aber nicht in die Gelbe Tonne, sondern in den Restmüll. Plastiktüten, leere Shampooflaschen oder Nachfüllbeutel für Seifen sind in der Gelben Tonne aber richtig.

Ausnahmen gibt es bei Wertstofftonnen – aber auch hier gehören Windeln oder CDs nicht hinein (Tipp: Auch hierbei handelt es sich um Restmüll).

 

2. Was macht man mit dem Deckel?

Jeder kennt das Problem: Der gekaufte Frischkäse ist leer, die Plastikverpackung kommt in die Gelbe Tonne, aber was ist mit dem Deckel, der nicht aus Kunststoff besteht? Die Antwort: Auch Aluminium-Bestandteile, wie z.B. ein Joghurt- oder Frischkäsedeckel, gehören in die Gelbe Tonne!

Aber: Unbedingt trennen! Um eine Verpackung vollständig recyceln zu können, müssen alle einzelnen Komponenten voneinander getrennt werden. Daher: Der Aluminiumdeckel gehört getrennt vom Frischkäsebecher in den Gelben Sack, die Papierummantelung kommt jedoch ins Altpapier.

 

3. Was kommt noch in die Gelbe Tonne?

Wie bereits in Frage 2 deutlich wird: Auch andere Materialien, die nicht aus Kunststoff bestehen, können in der Gelben Tonne entsorgt werden. Aluminiumschalen von Fertiggerichten? Milch- oder Getränkekartons aus Verbundmaterialien? Dosen aus Weißblech? Styropor aus Versandverpackungen? Alles in die Gelbe Tonne! Die Sortieranlage trennt die einzelnen Materialien voneinander und stellt so das bestmögliche Recycling sicher.

Wichtig: Materialien, für die es andere Sammelbehälter gibt, sollten auch in diesen entsorgt werden. Beispielsweise gehört ein Karton ins Altpapier und eine leere Weinflasche in den Glascontainer (aber der Deckel wiederum in die Gelbe Tonne).

 

4. Halb-voller Joghurtbecher – ab in die Gelbe Tonne?

Auch dies ist ein häufiges Problem – was macht man mit den Überresten in den Verpackungen? Es gilt: Alle Verpackungen müssen vollkommen leer sein, bevor sie in der Gelben Tonne entsorgt werden. Denn Lebensmittelreste gehören nicht in die gelben Sammelbehältnisse. Der Recyclingprozess kann erheblich erschwert werden und ist in manchen Fällen sogar gar nicht mehr möglich, wenn eine Verpackung noch Reste enthält. So gehen wertwolle Materialien für immer verloren. Daher: Reste erst im Restmüll entsorgen und dann die Verpackung den richtigen Abfallbehältern zuordnen.

 

Was hat Abfallltrennung mit dem Verpackungsgesetz zu tun?

Als Ziel hat sich das seit 2019 gültige Verpackungsgesetz gemacht, die Recyclingquoten der Verpackungsabfälle zu erhöhen. So soll bis 2022 beispielsweise die Recyclingquote für Kunststoff auf 63 % erhöht werden (bis 2019 waren es nur 36 %!). Voraussetzung für die Erreichung dieser Quoten ist es, das die Verpackungsmaterialien möglichst sauber getrennt in den Sortieranlagen ankommen – denn dann kann die Verwertung der Rohstoffe einwandfrei laufen!

Ebenso wichtig ist das Mitwirken zweier weiterer Parteien:

  1. Die Inverkehrbringer*innen der Verpackungen, die durch ordnungsgemäßes Lizenzieren Ihrer Verpackungen, den Entsorgungs- und Verwertungsprozess entsprechend ihrer Produktverantwortung auf eine solide Basis stellen.
  2. Die dualen Systeme, die den gesamten Entsorgungs-, Sortierungs- und Verwertungsprozess organisieren – wie zum Beispiel wir von Lizenzero das tun!

 

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