Nicht nur deutsche Unternehmen müssen das VerpackG einhalten – Behörden greifen weiter durch
Neben dem Verpackungsgesetz müssen Onlinehändler in der EU eine Vielzahl an weiteren Gesetzen einhalten – vor allem bei Unternehmen aus Drittstaaten wie China jedoch, die genau den gleichen Auflagen folgen müssten, um den Wettbewerb fair zu halten, geraten die Behörden bei der Überprüfung der Gesetzeseinhaltung schnell an ihre Grenzen.
Im Juli 2021 soll aus diesem Grund die Verordnung über Marktüberwachung geändert werden. Das Ziel: Händler aus Drittstaaten sollen für EU-Behörden greifbarer werden. Diese sollen künftig eine anerkannte Vertretung in der EU vorweisen müssen, die bei Gesetzeswidrigkeiten wie beispielsweise dem Fehlen des CE-Zeichens auf den Produkten herangezogen werden kann.
Auf diese Weise würde die Möglichkeit geschaffen, dass Händler weltweit gleichermaßen bei Gesetzesverstößen angemahnt werden können, um so für einen fair(er)en Wettbewerb zu sorgen.