Bundesumweltministerium schlägt Überarbeitung des Verpackungsgesetzes vor

In einem Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zur Novellierung des Verpackungsgesetzes vom 19.11.2020 sollen unter anderem Gastronomen stärker verpflichtet werden. Stimmen alle Instanzen der Novelle zu, könnte sie im Sommer 2021 in Kraft treten. Der Vorschlag des Ministeriums sieht unter anderem folgende Punkte vor:

  1. Ausweitung der Pfandpflicht:
    Auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Plastik soll künftig die Pfandpflicht gelten.
  2. Einführung eines Mindestrezyklat-Anteils:
    PET-Einwegflaschen sollen ab 2025 zu mindestens 25 Prozent aus Kunststoff-Rezyklaten bestehen. Für alle anderen Einweg-Getränkeflaschen soll ab 2030 ein Mindestrezyklatanteil von 30 Prozent gelten.
  3. Verpflichtender Einsatz von Mehrweg-Verpackungen:
    Ab 2022 sollen Anbieter von To-Go-Speisen und -Getränken verpflichtet werden, neben Einweg-Verpackungen auch Mehrweg-Verpackungen ohne Aufpreis anzubieten.

 

UPDATE 20.01.2021:

Das Bundeskabinett hat der Novellierung des Verpackungsgesetzes inzwischen zugestimmt. Damit die Neuerungen rechtskräftig werden, muss die Reform noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

 

Quellen:

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