
Deutsches Verpackungsrecht im Umbruch: Was der neue VerpackDG-Entwurf für den Markt bedeutet
Inhalt:
- Warum das Verpackungsgesetz jetzt überarbeitet wird
- Einblick: Das beinhaltet der VerpackDG Entwurf
- Was bedeutet der VerpackDG-Entwurf konkret für Händler:innen und Unternehmen?
- Jetzt schon handeln? Wie Unternehmen sich vorbereiten können
Das Wichtigste in Kürze: Das deutsche Verpackungsgesetz wird im Zuge der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) umfassend überarbeitet. Der aktuelle Entwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) legt stärkere Schwerpunkte auf Abfallvermeidung, recyclinggerechte Verpackungsgestaltung und mehr Transparenz im System. Für Unternehmen sollen viele der bekannten Pflichten in Deutschland bestehen bleiben, könnten aber an strategischer Bedeutung gewinnen und künftig weiter verschärft werden. Nationale Regelungen wie das VerpackDG sind für die praktische Umsetzung der PPWR notwendig.
Das deutsche Verpackungsgesetz steht vor einer umfassenden Überarbeitung. Mit dem aktuellen Entwurf will der Gesetzgeber das nationale Verpackungsrecht an die neuen europäischen Vorgaben aus der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) anpassen. Ziel ist es, Abfallvermeidung, hochwertiges Recycling und mehr Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette stärker in den Mittelpunkt zu rücken.
Der Entwurf greift bestehende Regelungen auf, möchte einzelne Anforderungen verschärfen und den Markt auf kommende europäische Pflichten vorbereiten. Noch ist das VerpackDG nicht verabschiedet und veröffentlicht. Wer aber heute bereits vom deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) betroffen ist, sollte die aktuellen Entwicklungen im Blick behalten, um sich frühzeitig mit den kommenden Änderungen auseinandersetzen zu können.
Warum das Verpackungsgesetz jetzt überarbeitet wird
Der Referentenentwurf des VerpackDG, der am 17.11.2025 vom Bundesumweltministerium in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben wurde, ist die Antwort des deutschen Gesetzgebers auf die PPWR. Die Überarbeitung des deutschen Verpackungsgesetzes kommt daher nicht überraschend. Mit der EU-Verpackungsverordnung werden die Anforderungen an Verpackungen europaweit neu definiert. Auch nationale Regelungen wie das VerpackG müssen daran angepasst werden.
Der aktuelle Referentenentwurf zielt darauf ab, das deutsche Verpackungsrecht zukunftsfähig aufzustellen und stärker an europäischen Vorgaben anzupassen. Gleichzeitig reagiert der Gesetzgeber auf Marktveränderungen, neue Verpackungskonzepte und die wachsenden Erwartungen an Unternehmen.
Wie geht es mit dem Entwurf weiter? Der Referentenentwurf zum VerpackDG soll im 1. Quartal 2026 im Bundeskabinett verabschiedet werden. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat.
Einblick: Das beinhaltet der VerpackDG Entwurf
Beim vorliegenden Entwurf handelt es sich um einen Anpassungsvorschlag, der das bestehende Verpackungsgesetz an zentralen Stellen zu erweitern versucht. Im Fokus: eine Präzisierung und Weiterentwicklung bestehender Regelungen.
So beinhaltet der Gesetzentwurf den Vorschlag, dass Organisationen, die für Hersteller:innen Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) übernehmen, eine Zulassung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) benötigen. Hier sind beispielsweise bevollmächtigte Vertreter gemeint. Bisher gab es solche Zulassungsverfahren in Deutschland nur für duale Systeme, also die Anbieter, die für die Entsorgung von Verpackungen aus privaten Haushalten zuständig sind. Damit soll eine bessere Kontrolle der Entsorgungsstrukturen in Deutschland gewährleistet werden.
Die zentralen Änderungen im Überblick
Auch wenn sich Details im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern können, lassen sich bereits einige Schwerpunkte erkennen:
- Stärkere Ausrichtung auf Abfallvermeidung: Verpackungen sollen in Bezug auf Volumen, Materialeinsatz und Notwendigkeit neu eingeschätzt und optimiert werden.
- Fokus auf recyclinggerechte Verpackungsgestaltung: Die Recyclingfähigkeit rückt stärker in den Mittelpunkt. Verpackungen, die technisch schwer verwertbar sind, geraten zunehmend unter Druck.
- Weiterentwicklung der Systembeteiligung: Die Finanzierung der Entsorgung soll gezielter Anreize setzen und Marktverzerrungen reduzieren.
- Mehr Transparenz und Kontrolle: Datenmeldungen, Nachweise und Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette könnten an Bedeutung gewinnen.
Was bedeutet der VerpackDG-Entwurf konkret für Händler:innen und Unternehmen?
Für viele Unternehmen stellt sich die Frage, ob der Entwurf unmittelbaren Handlungsbedarf auslöst. Die kurze Antwort: nicht sofort, aber perspektivisch durchaus.
Händler:innen, Onlinehändler:innen und Unternehmen werden künftig stärker in die Verantwortung genommen – etwa bei der Auswahl von Verpackungen, der Zusammenarbeit mit Lieferant:innen oder möglichen neuen Melde- und Registrierungspflichten. Trotzdem gilt: Keine Panik, noch ist nichts final entschieden.
Jetzt schon handeln? Wie Unternehmen sich vorbereiten können
Auch wenn das VerpackDG noch kein geltendes Recht ist, lohnt sich ein Blick in den Entwurf, um euch mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen. Behaltet im Hinterkopf, dass Änderungen weiter möglich sind. Ihr könnt die aktuelle Phase nutzen, um eure Verpackungsstrukturen kritisch zu prüfen und mögliche Schwachstellen zu identifizieren.
Weitere sinnvolle erste Schritte können sein:
- eine Bestandsaufnahme der eingesetzten Verpackungen und Materialien
- die Prüfung der Recyclingfähigkeit bestehender Verpackungslösungen
- die Sicherstellung sauberer Daten- und Meldeprozesse bei eurem dualen System und in LUCID
Wichtig: Eure aktuellen Pflichten nach dem VerpackG gelten weiterhin. Wie sich der Übergang vom VerpackG zum VerpackDG gestaltet, wird sich erst mit der offiziellen Verabschiedung des neuen Gesetzes zeigen. Daher ist es wichtig, dass ihr auch 2026 euren Pflichten vollständig nachkommt.