EU plant neue Regelungen für Verpackungen: Die PPWR im Überblick


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Die EU hat viele neue Pläne, um die Nachhaltigkeit von Verpackungen voranzutreiben. Das wird durch den Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) besonders deutlich, der Ende November 2022 veröffentlicht wurde. Hierin sind Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle aller Materialien, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden, festgehalten. Sie schließt außerdem Anforderungen an Verpackungsdesign, Vorgaben zu Mehrweg und Abfallmanagement ein. Das Besondere: Die aktuell geltende EU-Richtlinie (EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ) wird von jedem Mitgliedsstaat anders umgesetzt und dient, wie das Wort schon sagt, als „Richtlinie“ für die Gesetze auf nationaler Ebene. Die geplante PPWR ist hingegen eine Verordnung. Das bedeutet, dass die in der PPWR enthaltenen Vorschriften in allen 27 EU-Mitgliedstaaten einheitlich in Kraft treten würden. Im Gegensatz zu einer Richtlinie erlaubt dies den Mitgliedstaaten keinen Spielraum, das europäische Recht an nationale Gegebenheiten anzupassen.

Update: Nach Beendigung des Trilogs am 04.03.2024 und Zustimmung des ständigen Ausschusses Mitte März, sowie der Zustimmung des Europäischen Parlament in der Plenarsitzung vom 24. April wird der Entwurf der PPWR nun in die 24 Amtssprachen der EU übersetzt. Im Herbst 2024 ist die finale Zustimmung zur endgültigen Fassung der PPWR durch das neue Parlament geplant. Die Regelungen sollen dann 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung wirksam werden.

 

Was ist das Ziel der PPWR?

Das Ziel der PPWR besteht darin, die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungen in der Europäischen Union maßgeblich zu verringern. Dazu sollen der Ressourcenverbrauch und Verpackungsabfälle generell reduziert und die Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Dazu sind in der PPWR diverse Maßnahmen aufgeführt.

 

Welche Maßnahmen sieht die PPWR vor?

Die PPWR beinhaltet einige bedeutende Maßnahmen, die für große Veränderungen sorgen würden, sollte sie in dieser Form kommen. Ab 2030 dürfen Verpackungen zum Beispiel nicht mehr in Umlauf gebracht werden, wenn sie bestimmte Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit nicht erfüllen. Zudem werden das Gewicht, Volumen und der Leerraum von Verpackungen auf das notwendige Minimum reduziert. Verpackungen, die darauf abzielen, "das wahrgenommene Volumen des Produkts zu erhöhen" (beispielsweise durch einen doppelten Boden) werden verboten. Auch beim Versand in andere EU-Länder könnte sich einiges ändern.

Einige potenzielle Änderungen im Überblick:

  1. Vermeidung von Verpackungsabfällen: Die Verordnung legt konkrete Zielvorgaben für die Vermeidung von Verpackungsabfällen fest. Das bedeutet, dass Händler Maßnahmen ergreifen müssen, um die Abfallmengen, der durch ihre Verpackungen entstehen, zu reduzieren.
  2. Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Die PPWR legt Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen fest. Händler müssen dann sicherstellen, dass ihre Verpackungen so konzipiert sind, dass sie recycelt werden können.
  3. Einsatz von recycelten Materialien: Die Verordnung fordert den Einsatz von recycelten Materialien in bestimmten Verpackungen, insbesondere bei Kunststoffverpackungen. Händler dürfen dann nur noch Verpackungen verwenden, die einen bestimmten Anteil an recyceltem Material enthalten.
  4. Kennzeichnung und Information: Die Verordnung legt Anforderungen an die Kennzeichnung und Information von Verpackungen fest. Hierzu gehört beispielsweise die Kennzeichnung von recyclingfähigen Verpackungen oder die Bereitstellung von Informationen über die korrekte Entsorgung der Verpackungen.
  5. Konformitätserklärungen: Die PPWR verlangt von Händlern, umfassende Konformitätserklärungen auf Verpackungsebene zu erstellen.
  6. Verpflichtung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters: Unternehmen, die Verpackungen in einem Mitgliedstaat vertreiben und ihren Sitz außerhalb dieses Mitgliedstaats haben, sind verpflichtet, einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter fungiert als Ansprechpartner und Repräsentant des Unternehmens in Bezug auf seine Verpflichtungen gemäß der PPWR.
  7. Förderung von Mehrwegsystemen: Die PPWR legt Maßnahmen fest, um die Verwendung von Mehrwegverpackungen zu fördern. Hierzu gehören Anreize für Hersteller und Händler, Mehrwegsysteme einzurichten und zu nutzen.

 

Wann tritt die PPWR in Kraft?

Ob die PPWR in der vorgelegten Form tatsächlich in Kraft tritt, ist aktuell unklar. Nachdem der Entwurf der PPWR von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde, wird er zunächst im Europäischen Parlament bis März 2024 diskutiert. Wird die PPWR beschlossen, könnte sie zu 2025 in Kraft treten.

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Welches Potenzial hat die PPWR?

Die Verordnung spielt eine entscheidende Rolle bei der Reduzierung von Plastik, da der größte Teil der in der EU hergestellten Kunststoffe auf Verpackungen entfällt. Die PPWR kann dazu beitragen, den Ressourcenverbrauch für Verpackungen zu senken und Abfall sowie Umweltverschmutzung zu verringern. Sie könnte außerdem wesentlichen Einfluss darauf haben, dass unnötige Verpackungen vermieden und/oder gar nicht erst produziert werden. Zudem kann sie dafür sorgen, dass Mehrwegverpackungen anstelle von Einwegverpackungen zum neuen Standard werden.
Sicherlich nicht von der Hand zu weisen ist allerdings zugleich, dass die PPWR nach aktuellem Stand mit einem erhöhten administrativen und monetären Aufwand einhergehen würde, der besonders für kleine Händler zu einer großen Belastung und Hemmschwelle für den Versand ins EU-Ausland werden könnte. Deshalb ist eine Anpassung und Berücksichtigung für alle Handelsgrößen entscheidend.

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