Bundesumweltministerium schlägt Überarbeitung des Verpackungsgesetzes vor
In einem Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zur Novellierung des Verpackungsgesetzes sollen vor allem Gastronomen stärker verpflichtet werden. Der Vorschlag des Ministeriums sieht wie folgt aus:
- Ausweitung der Pfandpflicht:
Auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Plastik soll künftig die Pfandpflicht gelten. - Einführung eines Mindestrezyklat-Anteils:
PET-Einwegflaschen sollen ab 2025 zu mindestens 25 Prozent aus Kunststoff-Rezyklaten bestehen. Für alle anderen Einweg-Getränkeflaschen soll ab 2030 ein Mindestrezyklatanteil von 30 Prozent gelten. - Verpflichtender Einsatz von Mehrweg-Verpackungen:
Ab 2022 sollen Anbieter von To-Go-Speisen und -Getränken verpflichtet werden, neben Einweg-Verpackungen auch Mehrweg-Verpackungen ohne Aufpreis anzubieten.
Noch ist der Vorschlag nicht rechtsförmlich geprüft. Die Novellierung könnte jedoch im Sommer 2021 in Kraft treten, wenn das Kabinett und der Bundestag zustimmen.
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