Neuer ZSVR Mindeststandard für 2025 veröffentlicht: Orientierung für recyclinggerechte Verpackungen

ZSVR_Mindeststandard_2025

Inhalt:

 

Wie recyclingfähig ist eine Verpackung wirklich? Diese Frage ist für Händler:innen und Hersteller:innen nicht nur aus ökologischer Sicht entscheidend, sondern auch für die Lizenzierungskosten nach dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG). Mit der neuen Ausgabe 2025 des Mindeststandards liefert die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) nun ein überarbeitetes Regelwerk, das eine präzisere Bewertung ermöglichen soll und das zugleich die Brücke zur kommenden Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) schlägt.

Was ist der Mindeststandard der ZSVR?

Der Mindeststandard ist eine jährlich veröffentlichte Richtlinie der ZSVR, die Unternehmen hilft, die Recyclingfähigkeit ihrer systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zu ermitteln. Die Standards dieser Bewertung beruhen auf dem § 21 des VerpackG, in dem Regelungen zur ökologischen Gestaltung von Verpackungen festgelegt sind. Er dient als Kompass für die Optimierung von Verpackungen und auch als Vorbereitung auf kommende Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR). Der Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit wird dabei im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht.

Die wichtigsten Änderungen 2025 im Überblick

Auch für 2025 bleibt die Methodik zur Bemessung der Recyclingfähigkeit unverändert. Sie basiert auf der tatsächlichen Verwertungspraxis der Verpackungsbestandteile. Allerdings wurde in diesen Mindeststandard die künftige Regelungssystematik der PPWR mit eingearbeitet, um Unternehmen auf die Neuerungen bestmöglich vorzubereiten.

      • Neue Struktur: Verpackungen werden nun stärker nach ihrem Hauptmaterial in Kategorien geordnet – ein Ansatz, der sich am europäischen Rechtsrahmen orientiert.
      • Detaillierte Prüfschritte: Die Methodik bleibt zwar grundsätzlich gleich, die einzelnen Schritte zur Bewertung sind jedoch präziser beschrieben.
      • Neue Berechnungsformel: Mithilfe einer überarbeiteten Formel lässt sich die Recyclingfähigkeit anhand konkreter Gestaltungsparameter berechnen.
      • Praktische Hilfen: Im Anhang 2 des Mindeststandards finden sich Tabellen, in denen Materialien und Verpackungselemente (z. B. Etiketten, Klebstoffe, Verschlüsse) hinsichtlich ihrer Recyclingverträglichkeit eingestuft sind.
      • Breitere Expertise: Für die Überarbeitung wurden mehr Akteure einbezogen, darunter mittelständische Unternehmen, Systembetreiber und das Forum Rezyklat.

 

Hier geht es zum vollständigen Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG.

Verbindung zur PPWR

Besonders wichtig: Der Mindeststandard 2025 bereitet Unternehmen auch auf die zukünftigen Vorgaben der PPWR vor. Ab 2030 dürfen EU-weit nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die eine hinreichende Recyclingfähigkeit aufweisen. Mit der neuen Struktur und den detaillierten Prüfschritten erhalten Unternehmen heute schon einen Vorgeschmack auf die Logik, die später EU-weit gilt. Genau abgebildet werden können die Bemessungskriterien der Recyclingfähigkeit nach der PPWR allerdings noch nicht, da diese erst zu 2028 erwartet werden.

Praktische Tipps für Händler:innen und Hersteller:innen

      • Materialauswahl prüfen: Monomaterialien (z. B. reine PE- oder PP-Folien, unbeschichteter Karton) sind klar im Vorteil. Materialverbunde, die sich nicht trennen lassen, verschlechtern die Recyclingfähigkeit erheblich.
      • Dekoration und Zusätze hinterfragen: Große, vollflächige Etiketten oder Sleeves können das Sortieren und Recyceln erschweren.
      • Verschlüsse und Beschichtungen beachten: Kunststoffdeckel sollten möglichst aus demselben Material wie der Hauptkörper bestehen. Innenbeschichtungen, die sich nicht ablösen lassen, können zur Abwertung führen.
      • Trennbarkeit ermöglichen: Wenn verschiedene Materialien notwendig sind, sollten sie leicht voneinander zu trennen sein (z. B. abziehbare Deckelfolie).
      • Frühzeitig planen: Ab 2030 sollen mit der PPWR nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die mindestens zu 70 % stofflich verwertbar sind. Wer jetzt umstellt, vermeidet späteren Handlungsdruck.

 

Warum ist der Mindeststandard der ZSVR wichtig

Der neue Mindeststandard ist nicht nur für die unmittelbare Lizenzierung bei den dualen Systemen (zum Beispiel über Lizenzero) relevant. Er gibt Unternehmen auch Hinweise, wie ihre Verpackungen im Hinblick auf die Recyclingfähigkeit einzuordnen sind. Wer heute schon Anpassungen vornimmt, ist auf der sicheren Seite, wenn die europäischen Vorgaben der PPWR Schritt für Schritt verbindlich werden.

Fazit

Mit dem Mindeststandard 2025 setzt die ZSVR ein deutliches Signal: Verpackungen sollen einfacher bewertbar, transparenter und praxisnäher gestaltet werden. Für Hersteller:innen und Händler:innen bedeutet das eine klarere Orientierung und zugleich den Auftrag, Verpackungsdesign konsequent auf Recyclingfähigkeit auszurichten.

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