Die Novelle des Verpackungsgesetzes ist da!

Viele der Änderungen, die durch die Novelle 2021 beschlossen wurde, sind nach der einjährigen Übergangsfrist zum 01. Juli 2022 in Kraft getreten. Die Novelle hat weitreichende Änderungen mit sich gebracht. Besonders der Onlinehandel ist von den Anpassungen des Gesetzes durch die Novelle betroffen. Die Änderungen im Überblick:

Kontrollpflichten für Betreiber von elektronischen Marktplätzen

Händler*innen, die Waren über elektronische Marktplätze (z.B. Amazon, Ebay, Etsy) an deutsche Endverbraucher vertreiben, müssen ab sofort Nachweise über ihre Verpackungslizenzierung vorweisen. Das liegt daran, dass die Novelle des VerpackG Betreiber von elektronischen Marktplätzen dazu verpflichtet sicherzustellen, dass alle Händler*innen, die Verkäufe über ihre Plattform tätigen, die Pflichten in Bezug auf das Verpackungsgesetz erfüllen. Dazu haben Marktplätze eine Kontrollpflicht auferlegt bekommen.

Welche Nachweise müssen Sie bei Ihrem Marktplatz vorlegen?

  1. Nachweis: Nach der Registrierung im Verpackungsregister LUCID erhalten Sie Ihre individuelle LUCID-Registrierungsnummer (auch "EPR-Nummer" genannt). Das ist Ihr Nachweis, dass Sie die Registrierungspflicht erfüllen. (Diese Nummer hinterlegen Sie in Ihrem Seller-Account)
  2. Nachweis: Teilnahmezertifikat am dualen System. Sobald Sie Ihren Lizenzvertrag bei Lizenzero abgeschlossen haben, und die LUCID-Registrierungsnummer auch in Ihrem Lizenzero-Kundenkonto eingetragen haben, können Sie sich Ihr Lizenzero-Teilnahmezertifikat im PDF-Format unter "Dokumente" herunterladen. Das ist Ihr Nachweis, dass Sie die Lizenzierungspflicht erfüllen. (Ihr Marktplatz wird Sie darüber informieren, wie Sie das Teilnahmezertifikat einzureichen haben)

 

Kontrollpflicht und Klärung der Zuständigkeiten im Fulfilment

Ab Juli 2022 sind immer die beauftragenden Händler*innen für die Verpackungslizenzierung zuständig. In keinem Fall ist der Fulfilment-Dienstleister mehr für die Lizenzierung von Verpackungen verantwortlich.

Genau wie Marktplatzbetreiber, sind auch Fulfilment-Dienstleister dazu verpflichtet, ihre Händler*innen bezüglich der Pflichterfüllung zu kontrollieren. Können keine Nachweise über eine vollständige Lizenzierung vorgezeigt werden, dürfen Fulfilment-Dienstleister keine Leistungen für die Händler*innen übernehmen.

Welche Nachweise müssen Sie bei Ihrem Fulfilment-Dienstleister vorlegen?

  1. Nachweis: Nach der Registrierung im Verpackungsregister LUCID erhalten Sie Ihre individuelle LUCID-Registrierungsnummer (auch "EPR-Nummer" genannt). Das ist Ihr Nachweis, dass Sie die Registrierungspflicht erfüllen.
  2. Nachweis: Teilnahmezertifikat am dualen System. Sobald Sie Ihren Lizenzvertrag bei Lizenzero abgeschlossen haben, und die LUCID-Registrierungsnummer auch in Ihrem Lizenzero-Kundenkonto eingetragen haben, können Sie sich Ihr Lizenzero-Teilnahmezertifikat im PDF-Format unter "Dokumente" herunterladen. Das ist Ihr Nachweis, dass Sie die Lizenzierungspflicht erfüllen.

 

Registrierungspflicht auch für nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen

Alle nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen müssen seit dem 01. Juli 2022 registriert werden. Sie müssen nicht bei einem dualen System lizenziert werden – und das bleibt auch so – ihre Inverkehrbringer unterliegen mit der Novelle aber neuen Verpflichtungen. Sie müssen sich seit dem 01. Juli 2022 ebenfalls im Verpackungsregister LUCID registrieren. Angegeben werden muss übrigens nur die Art der Verpackung. Mengen müssen nur bei den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen angegeben werden.

Betroffen sind:

  • Transportverpackungen
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nicht bei Endkunden anfallen
  • Systemunverträgliche Verpackungen
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllguter
  • Mehrwegverpackungen und
  • Einweggetränkeverpackungen, die der Pfandpflicht unterliegen.

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