ElektroG und WEEE: Das müssen Unternehmen im Onlinehandel beachten
Inhalt:
- Das deutsche Elektro- und Elektronikgesetz
- Welche Geräte fallen unter die Vorgaben des ElektroG?
- Neuerungen durch die Novelle des ElektroG
- Das ElektroG4 Update
- Fazit
Das deutsche Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) setzt bereits seit 2005 die europäische WEEE-Richtlinie in deutsches Recht um. WEEE steht für „Waste Electrical and Electronic Equipment“ und beruht – genau wie das Verpackungsgesetz – auf dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, kurz EPR). Gemäß diesem Prinzip sind Inverkehrbringer:innen von Produkten für deren gesamten Lebenszyklus verantwortlich – bis hin zur Entsorgung und dem Recycling.
Ähnlich wie das Verpackungsgesetz wurde auch das Elektrogesetz bereits im Jahr 2021 novelliert. Teilaspekte dieser Novellierung traten zum 01. Juli 2023 in Kraft. Aktuell wird an einer weiteren ElektroG4-Novelle gearbeitet.
Wir schauen uns in diesem Blogbeitrag an, welche aktuellen Regelungen für den Onlinehandel gelten und mit welchen Änderungen Hersteller:innen und Händler:innen rechnen müssen.
Das deutsche Elektro- und Elektronikgesetz
Wenn ihr Elektro- oder Elektronikgeräte selbst herstellt und verkauft, sie einkauft und unter eigenem Namen oder eigener Marke weiterverkauft oder Elektrogeräte aus dem Ausland bezieht und sie nach Deutschland einführt, um sie hier weiterzuverkaufen, unterliegt ihr den Verpflichtungen des ElektroG.
Treffen eines oder sogar mehrere dieser Szenarien auf euch zu, müsst ihr folgende Pflichten aus dem ElektroG nach dem WEEE erfüllen:
- Anmeldung bei der Stiftung EAR als „Hersteller“.
Info: Nicht vom Begriff „Hersteller“ irritieren lassen: alle Inverkehrbringer werden nach dem ElektroG als Hersteller bezeichnet. - Gestellung einer Garantie und Hinterlegen dieser bei der EAR.
- Beauftragung eines Recyclingunternehmens, das den Entsorgungs- und Recyclingprozess für Sie übernimmt.
- Kennzeichnung aller Geräte (der Hersteller muss erkennbar sein, z.B. über Markennamen, Warenzeichen, Firmennummer)
Nachdem alle Schritte der Registrierung bei der EAR durchlaufen sind, erhaltet ihr per Mail eine persönliche WEEE-Registrierungsnummer. Diese wird auch häufig – insbesondere von Marktplätzen – als EPR-Nummer (Extended Producer Responsibility) bezeichnet.
Pflichten abgeben und WEEE-Portal nutzen
Welche Geräte (WEEE) fallen unter die Vorgaben des ElektroG?
Betroffen sind Endgeräte, die eine eigenständige Funktion erfüllen und zur Nutzung oder Installation durch den Endverbraucher:innen bestimmt sind. Konkret gelten die Vorgaben für alle Geräte, die während des Betriebs einer Wechselspannung von maximal 1.000 Volt oder einer Gleichspannung von maximal 1.500 Volt ausgesetzt sind und die zum Betrieb an elektrische Ströme angeschlossen sein müssen. Außerdem sind Geräte betroffen, die zur Erzeugung, Leitung und Messung von elektrischen Strömen dienen.
Neuerungen durch die Novelle des ElektroG
Die Novellierung des ElektroG im Jahr 2021 brachte einige Neuerungen mit sich, die besonders für den Onlinehandel relevant sind.
Entnehmbarkeit von Batterien
Bereits seit dem 01.01.2022 müssen Batterien und auch Akkumulatoren von Endnutzer:innen oder unabhängigem Fachpersonal bei Entsorgung der Altgeräte problemlos und zerstörungsfrei entnommen werden können.
Erweiterte Rücknahmepflicht:
Seit dem 01.07.2022 müssen Onlinehändler:innen Kund:innen beim Kauf von neuen Elektrogeräten aktiv eine kostenlose Abholung und Entsorgung der alten Geräte bestimmter Kategorien anbieten. Wiederverkäufer:innen müssen Verbraucher:innen über die Rechte zur kostenfreien Rückgabe von Elektrogeräten informieren.
Prüfpflicht für Onlinemarktplätze und Fulfilment-Dienstleister:innen
Seit dem 01.07.2023 müssen Betreiber:innen von Onlinemarktplätzen und Fulfilment-Dienstleister:innen einer Prüfpflicht hinsichtlich des ElektroG nachkommen. Sie müssen dann sicherstellen, dass die Händler:innen, die über ihren Marktplatz verkaufen bzw. für die sie Fulfilment-Dienstleistungen erfüllen, ihre Pflichten aus dem ElektroG und WEEE erfüllt haben.
Die Erfüllung der Vorgaben kontrollieren Betreiber:innen von Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleister:innen über die individuelle EPR-/WEEE-Nummer, die die Händler:innen nach Abschluss der EAR-Registrierung erhalten (siehe Anleitung oben). Kann die Pflichterfüllung nicht nachgewiesen werden, drohen Accountsperrungen, Bußgelder und Abmahnungen. Euer Marktplatz wird euch informieren, wo ihr eure Nummer in eurem Seller-Account hinterlegen können.
Das ElektroG4 Update
Aktuell wird an einer erneuten Novelle des Elektrogesetzes (ElektroG4) gearbeitet. Mit dem Inkrafttreten der Novelle wird zu 2026 gerechnet.
Nach dem offiziellen Referentenentwurf sollen unter anderem folgende Maßnahmen angegangen werden:
- Verbesserte Kennzeichnung von Rücknahmestellen
- Ausweitung der Rücknahmepflicht von Händler:innen durch Anhebung der maximalen Gerätedimensionen bei einer Rückgabe ohne Neukauf
- Erweiterung der Rückgabemöglichkeiten von E-Zigaretten
- Einführung eines “Thekenmodells” bei Wertstoffhöfen für Altgeräte
Damit ihr nichts Wichtiges rund um das ElektroG verpasst, halten wir euch hier in diesem Blogbeitrag, bei LinkedIn und in unserem Newsletter immer auf dem Laufenden.
Fazit
Das ElektroG schließt, ähnlich wie auch das Verpackungsgesetz, zunehmend etwaige Schlupflöcher und verschärft Vorgaben und Kontrollmechanismen. Das Ziel: Klimaschutz durch Recycling und die Kreislaufführung wertvoller Ressourcen, die gerade in Elektro- und Elektronikgeräten vielfach Anwendung finden. Hoffen wir, dass die behördlichen Prozesse diesen positiven Zielsetzungen perspektivisch gleichzukommen vermögen und eine einfache und unkomplizierte Umsetzung der Vorgaben ermöglichen.