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EU-Batterieverordnung: Start der Sorgfaltspflichten soll auf 2027 verschoben werden

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Die Sorgfaltspflichten für Batterierohstoffe sollten eigentlich schon zum 18. August 2025 gelten. Doch nun hat die EU-Kommission einen Vorschlag vorgelegt, der genau diesen Starttermin um zwei Jahre verschiebt. Auch die Frist zur Veröffentlichung der entsprechenden Leitlinien wird verlängert.

Für viele Unternehmen, die Batterien in der EU in Verkehr bringen, bringt das zunächst einmal Erleichterung, denn die Anforderungen an die Lieferkettenanalyse und die Umsetzung der Vorgaben sind komplex und zeitaufwendig. Gleichzeitig bleiben viele Fragen offen, zum Beispiel wann mit klaren Leitlinien zu rechnen ist und wie verbindlich der neue Zeitplan wirklich ist.

In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf den Vorschlag der EU-Kommission, die Hintergründe der geplanten Verschiebung und darauf, was das Ganze für betroffene Unternehmen bedeutet.

 

Was regeln die Sorgfaltspflichten in der EU-Batterieverordnung?

Mit der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) verfolgt die Europäische Union das Ziel, die gesamte Batterie-Wertschöpfungskette nachhaltiger zu gestalten. Ein zentraler Bestandteil davon sind die sogenannten Sorgfaltspflichten. Beide Regelwerke zielen auf eine nachhaltige, ethisch verantwortungsvolle und transparente Lieferkette ab, sind jedoch auf unterschiedliche Industrien und Produkte fokussiert. Unternehmen im Batterie-Sektor müssen beide Regelungen beachten.

Betroffen sind Unternehmen, die Batterien oder batteriebetriebene Produkte auf dem EU-Markt bereitstellen und dabei bestimmte Rohstoffe wie Kobalt, Lithium, Nickel oder Graphit verwenden. Sie sollen künftig sicherstellen, dass diese Rohstoffe unter Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards gewonnen und gehandelt werden.

Konkret verlangt die Verordnung von diesen Unternehmen, dass sie ihre Lieferketten analysieren, Risiken identifizieren und Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen. Dazu gehört zum Beispiel, menschenrechtliche Risiken wie Kinderarbeit oder schlechte Arbeitsbedingungen im Rohstoffabbau zu erkennen und zu vermeiden. Unternehmen müssen zudem Berichte über ihre Sorgfaltspflichtmaßnahmen veröffentlichen und sich von anerkannten Prüfsystemen kontrollieren lassen.

Die Sorgfaltspflichten lehnen sich an internationale Standards an, etwa an die OECD-Leitsätze zur verantwortungsvollen Rohstoffbeschaffung. Sie sind also kein reines EU-Instrument, sondern Teil eines größeren Trends hin zu mehr Verantwortung entlang globaler Lieferketten.

Wer ist betroffen? Welche Anforderungen bestehen?

Die Sorgfaltspflichten gelten für sogenannte „Wirtschaftsbeteiligte“, die Batterien oder batteriebetriebene Produkte in der EU in Verkehr bringen. Dazu zählen insbesondere Hersteller:innen, Importeur:innen und Händler:innen, deren Produkte bestimmte kritische Rohstoffe enthalten. Auch Unternehmen außerhalb der EU können betroffen sein, wenn sie Produkte auf den europäischen Markt liefern.

Die zentralen Anforderungen umfassen:

  • Risikobewertung in der Lieferkette: Unternehmen müssen herausfinden, woher ihre Rohstoffe stammen und in welchen sozialen und ökologischen Bedingungen sie gewonnen wurden.
  • Einführung eines Sorgfaltspflicht-Systems: Dazu gehören unter anderem Richtlinien für verantwortungsvolle Beschaffung, vertragliche Vorgaben an Lieferant:innen und interne Kontrollmechanismen.
  • Transparenzpflichten: Betroffene Unternehmen müssen regelmäßig öffentlich über ihre Maßnahmen und Ergebnisse berichten.
  • Externe Überprüfung: Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten muss durch anerkannte Prüfsysteme bzw. unabhängige Dritte kontrolliert werden.


Die Anforderungen gelten dabei nicht pauschal für jede Batterie, sondern nur für bestimmte Kategorien wie Traktionsbatterien (z. B. in Elektrofahrzeugen), Industriebatterien und Batterien mit einem bestimmten Schwellenwert an kritischen Rohstoffen. Die genauen Schwellenwerte und Definitionen sind in der Verordnung festgelegt.

 

Geplanter Zeitrahmen und was sich nun ändern soll

Ursprünglich war vorgesehen, dass die Sorgfaltspflichten ab dem 18. August 2025 verpflichtend gelten. Dieser Termin ist in der EU-Batterieverordnung bereits fest verankert. Unternehmen hätten sich also spätestens bis dahin auf die neuen Anforderungen vorbereiten müssen.

Mit dem neuen Vorschlag vom 21. Mai 2025 plant die EU-Kommission jedoch eine deutliche Verschiebung: Statt 2025 soll der Startschuss für die Sorgfaltspflichten erst am 18. August 2027 fallen – also zwei Jahre später als bislang vorgesehen.

Auch die Frist zur Veröffentlichung der Leitlinien, die Unternehmen bei der Umsetzung der Pflichten unterstützen sollen, soll sich verschieben.

Wichtig ist dabei: Der Vorschlag betrifft nicht den Inhalt der Sorgfaltspflichten selbst, sondern ausschließlich den Zeitpunkt, zu dem sie verbindlich angewendet werden müssen.

 

Gründe für die Verschiebung: Das sagt die EU-Kommission 

Mit der geplanten Verschiebung reagiert die EU-Kommission auf verschiedene Herausforderungen, die eine fristgerechte Umsetzung der Sorgfaltspflichten erschweren. In ihrer Begründung nennt sie mehrere zentrale Punkte, die sowohl strukturelle als auch praktische Hürden betreffen.

Ein wesentlicher Faktor ist die Komplexität globaler Lieferketten für Batterierohstoffe. Viele Unternehmen stehen noch ganz am Anfang, wenn es darum geht, ihre Lieferketten systematisch zu analysieren, Daten zu erfassen und Risiken zu bewerten. Besonders kleinere Unternehmen tun sich schwer, die hohen Anforderungen der Verordnung rechtzeitig umzusetzen.

Hinzu kommen Verzögerungen bei der Benennung notifizierter Stellen in den EU-Mitgliedstaaten. Diese unabhängigen Einrichtungen sind notwendig, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu prüfen und zu zertifizieren. Doch vielerorts fehlt es bislang an den dafür zuständigen Stellen oder an der nötigen Akkreditierung.

Außerdem sind die Prüfsysteme, die Unternehmen zur Erfüllung ihrer Pflichten nutzen können, noch nicht offiziell anerkannt. Ohne diese anerkannten Systeme fehlt eine zentrale Grundlage für die praktische Umsetzung, was wiederum Planungsunsicherheit für Unternehmen schafft.

 

Was bedeutet die Verschiebung der Sorgfaltspflichten für Unternehmen?

Für viele Unternehmen dürfte die geplante Verschiebung zunächst eine Entlastung darstellen. Die zwei zusätzlichen Jahre schaffen dringend benötigten Spielraum, um komplexe Lieferketten zu analysieren, geeignete Managementsysteme aufzubauen und sich auf die Anforderungen vorzubereiten. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist das eine Chance, strukturiert und mit ausreichend Zeit an das Thema heranzugehen.

Allerdings sollte die Verschiebung nicht als Einladung verstanden werden, das Thema auf die lange Bank zu schieben. Im Gegenteil: Die Anforderungen bleiben bestehen – nur der Zeitplan verändert sich. Wer frühzeitig mit der Umsetzung beginnt, kann spätere Hektik vermeiden und Wettbewerbsvorteile aufbauen, zum Beispiel durch mehr Transparenz und Nachhaltigkeit in der Lieferkette.

Zudem ist zu bedenken: Auch wenn der neue Vorschlag der EU-Kommission bereits vorliegt, ist er noch nicht beschlossen. Das Europäische Parlament und der Rat müssen der Verschiebung noch zustimmen. Unternehmen sollten also aufmerksam verfolgen, wie sich das Gesetzgebungsverfahren weiterentwickelt und parallel mit den Vorbereitungen fortfahren.  

Wichtig für Hersteller:innen, Importeur:innen und Händler:innen:
Die EPR-Vorgaben aus der Batterieverordnung gelten unverändert ab dem 18.08.2025. Das bedeutet konkret:

  • Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten für ausländische Hersteller:innen
  • Erweiterung der Batteriekategorien (Industrie-, LMT-, EV-Batterien)
  • Kennzeichnungspflichten
  • Digitaler Produktpass
  • Stufenweise Einführung von CO₂-Fußabdrucknachweisen
  • Ausweitung von Rücknahme- und Informationspflichten

 

Fazit: Die Verschiebung bringt Zeit – aber auch Verantwortung

Die geplante Verschiebung der batteriebezogenen Sorgfaltspflichten um zwei Jahre gibt Unternehmen mehr Zeit, sich auf die anspruchsvollen Anforderungen vorzubereiten. Die Herausforderungen in den Lieferketten und bei der Akkreditierung der Prüfsysteme zeigen, wie komplex die Umsetzung dieser neuen Regeln ist.

Trotz der zusätzlichen Zeit bleibt es wichtig, die Sorgfaltspflichten nicht aus den Augen zu verlieren. Unternehmen sollten die Gelegenheit nutzen, ihre Lieferketten verantwortungsvoll zu gestalten und so nicht nur gesetzlichen Vorgaben zu genügen, sondern auch einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit in der Batteriebranche zu leisten.

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