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Greenwashing ade: Die EU setzt neue Maßstäbe für Nachhaltigkeitssiegel

Inhalt:

 

Nachhaltigkeit und umweltbewusstes Handeln gewinnen in allen möglichen Bereichen immer mehr an Bedeutung. Daher setzen viele Unternehmen zum Beispiel auf sogenannte Nachhaltigkeitssiegel oder Green-Claims, um ihr Engagement dahingehend zu betonen. Doch nicht alle dieser Siegel halten, was sie versprechen. Mit Greenwashing versuchen manche Unternehmen, sich durch irreführende Angaben ein umweltfreundliches Image zu verschaffen, ohne tatsächlich nachhaltige Maßnahmen umzusetzen. Um dem entgegenzuwirken, hat die Europäische Union Anfang dieses Jahres das Anti-Greenwashing-Gesetz verabschiedet. In diesem Beitrag schauen wir uns an, was hinter diesem Gesetz steckt und wie Verbraucher:innen dadurch besser geschützt werden sollen.

 

Hintergrund und Ziele des Greenwashing-Gesetzes

Mit der Richtlinie gegen Greenwashing (Directive on empowering consumers for the green transition ) will die EU-Kommission mehr Transparenz bei umweltbezogenen Werbeaussagen schaffen und eine Irreführung der Verbraucher:innen verhindern. Aktuell sind zu viele der Umweltaussagen, die Unternehmen treffen, nicht fundiert genug oder zu vage, um Verbraucher:innen korrekt zu informieren.

Die Richtlinie soll uns als Verbrauchende dabei unterstützen, bessere Kaufentscheidungen zu treffen und es Unternehmen erschweren, irreführende Marketingpraktiken in Bezug auf Greenwashing einzusetzen. Unternehmen müssen künftig ihre Behauptungen besser nachweisen können und prüfbar machen, dass die Aussagen, mit denen sie ihre Produkte bewerben, zutreffen.

 

Die neuen Regelungen im Überblick

Im Fokus der neuen Richtlinie steht unter anderem, dass Produktkennzeichnungen klarer und vertrauenswürdiger werden sollen. Genauer werden Umweltaussagen wie "natürlich”, “umweltfreundlich” oder “klimaneutral”, zu Werbezwecken verboten, sofern sie von den jeweiligen Unternehmen nicht belegt werden können.

Zusätzlich wird auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln reguliert. Zu viele Siegel lassen sich nicht miteinander vergleichen und stiften daher bei Verbraucher:innen eher Verwirrung als Aufklärung. Die EU will dafür nun nur noch Siegel erlauben, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen basieren oder von öffentlichen Behörden genehmigt wurden.

Weiter sollen Produkte klarer gekennzeichnet werden, wenn es zum Beispiel um ihre Lebensdauer oder Reparatur geht. Ziel ist es, besonders bei technischen Geräten, dass sich diese leichter reparieren lassen und weniger häufig ersetzt werden müssen.

 

Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher:innen

Die in der EU beschlossene Anti-Greenwashing-Richtlinie muss bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Spätestens dann gelten (je nach Land) neue Gesetze bezüglich des Greenwashings für Unternehmen. Wie diese zum Beispiel für Deutschland genau aussehen werden, ist noch nicht sicher. Zusätzlich wurde in diesem Jahr aber auch eine ergänzende Green-Claims-Richtlinie ausgearbeitet, die die bereits beschlossene Richtlinie ergänzen soll und im EU-Parlament zur Abstimmung steht.

Für Unternehmen bedeutet die Richtlinie zum Beispiel, dass sie künftig nur noch mit Claims werben dürfen, die auch tatsächlich zutreffen und nachweisbar sind. Wird zum Beispiel mit dem Wort “klimaneutral” geworben, muss das sowohl auf die Verpackung als auch auf das Produkt zutreffen und durch das Unternehmen belegt werden können. In diesem Zuge soll Unternehmen auch untersagt werden, den Claim “klimaneutral” zu verwenden, wenn sie lediglich Projekte zur Klimaneutralität unterstützen, aber ihre eigenen Emissionen nicht reduzieren.

Auch die Vielzahl an aktuell verfügbaren Siegeln zu Werbezwecken wird sich durch die Richtlinien wahrscheinlich reduzieren. Die Überprüfung der Vorgaben und deren Umsetzung wird ebenfalls in das nationale Recht aufgenommen. Unternehmen werden dazu voraussichtlich verpflichtet, nachweisbare Daten zu ihren Produkten und Verpackungen zu sammeln.

Mit diesen Mitteln soll es für Verbraucher:innen einfacher werden, eine Einschätzung der Produkte vorzunehmen, identifizieren zu können, welche Produkte tatsächlich nachhaltig sind und informierte Kaufentscheidungen treffen zu können. Ganz ohne irreführende Werbung.

 

Fazit

Die Verabschiedung des Anti-Greenwashing-Gesetzes durch die EU ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Verantwortung im Bereich der Nachhaltigkeit. Durch die neuen Regelungen werden Umweltaussagen klarer und überprüfbarer. Für Unternehmen bedeutet das eine erhebliche Anpassung ihrer Marketingstrategien und eine verstärkte Verantwortung, die eigenen Aktivitäten fundiert zu belegen. Für die Verbraucher:innen bringt das Gesetz klare Vorteile: Es bietet ihnen verlässliche Orientierungshilfen bei der Kaufentscheidung und erleichtert es, tatsächlich nachhaltige Produkte zu identifizieren.

Insgesamt setzt die EU mit diesem Gesetz neue Maßstäbe und zeigt, dass konsequente Schritte notwendig sind, um eine wirklich nachhaltige Entwicklung zu fördern.

 

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Unser Siegel gegen Greenwashing: Made for Recycling

Unser Siegel “Made for Recycling“ ist die positive Ausnahme im Dschungel der Green Claims.

In der Studie „The State of Green Claims 2024" haben Expert:innen von House of Change 163 Werbeaussagen von 78 Marken hinsichtlich der Green Claims Directive geprüft. Das ernüchternde Ergebnis: Von 163 Werbeaussagen erfüllten nur drei die Kriterien der Green Claims Directive. Das sind grade mal 2% der Aussagen, die untersucht wurden.

Die gute Nachricht: Das Siegel „Made for Recycling“ gehört zu den wenigen positiven Ausnahmen. Die Studie belegt zum Beispiel, dass die Hochland Deutschland GmbH das Siegel nutzt, um damit transparent, verständlich und fundiert für die Recyclingfähigkeit der Grünländer Käse-Verpackung zu informieren.

Schluss mit Green Washing!

Recyclingfähigkeit EU-konform bewerben mit Made for Recycling

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