
Kennzeichnungspflicht in Frankreich: Das Triman-Logo und die Sortierhinweise
Inhalt:
- Was ist das französische Triman-Logo?
- Der Sortierhinweis als Ergänzung zum Triman-Logo
- Wann muss das Triman-Logo aufgebracht werden?
- Triman-Logo PNG-Grafik als Download
- Der Präventionsplan
- Seit 2024: Zusammenlegung der DPR-Wertschöpfungsketten für Grafisches Papier und Haushaltsverpackungen!
Green Deal, Plastiksteuer, Verpackungsvorgaben: Auch die Europäische Union treibt das Thema Umweltschutz um. Die EU-Verpackungsrichtlinie soll die Auswirkungen steigender Verpackungsabfälle auf die Umwelt verringern und eine effiziente Kreislaufwirtschaft in den einzelnen Mitgliedsstaaten fördern. Die konkrete Umsetzung der EU-weiten Richtlinie erfolgt von Land zu Land unterschiedlich: So gibt es beispielsweise in Deutschland das Verpackungsgesetz, in Österreich ist es die Verpackungsverordnung. In Frankreich wiederum existiert als eine der maßgeblichen Vorgaben die sogenannte Kennzeichnungspflicht: Unternehmen müssen demnach recycelbare Produkte und Verpackungen, die schlussendlich durch Konsument:innen zu Hause entsorgt werden, mit dem Triman-Logo kennzeichnen. Davon sind auch nicht-französische (Online-)Händler:innen betroffen, die Produkte an Privatkund:innen in Frankreich vertreiben. Was gibt es bei der französischen Kennzeichnungspflicht zu beachten? Alle wichtigen Details haben wir im Folgenden zusammengefasst.
Was ist das französische Triman-Logo?
Das Triman-Logo ist ein Beschilderungssystem aus Frankreich, dass zum Kennzeichnen von Verbraucherinformationen genutzt wird. Es soll ein visuelles Signal für Konsument:innen erzeugen und ihnen mitteilen, dass das Produkt und seine Verpackung getrennt voneinander entsorgt werden müssen, damit beide recycelt werden können. Hersteller:innen, Importeur:innen und Händler:innen müssen zusätzliche Informationen zur korrekten Entsorgung neben dem Triman-Logo hinzufügen, sodass Verbraucher:innen es leichter haben, das Produkt und die Verpackung fachgerecht zu trennen und zu entsorgen. Das passiert über die Sortierhinweise (Mehr dazu unten). Durch die korrekte Entsorgung der Verpackungen in den Haushalten soll eine effiziente Kreislaufwirtschaft gefördert werden.
Seit dem 1. Januar 2021 sind die Vorschriften zur Kennzeichnungspflicht im französischen Umweltgesetzbuch verankert. Dies bedeutet, dass seit diesem Zeitpunkt auch Elektrogeräte und deren Verpackungen der Kennzeichnungspflicht unterliegen. Neben dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne müssen diese seit 2022 zusätzlich mit dem Triman-Logo gekennzeichnet werden (siehe Grafik).
Eine weitere bedeutende Änderung trat im Januar 2022 in Kraft: Bisher konnten Händler:innen, die nicht die Hersteller:innen der Ware sind, durch das Triman-Logo auf ihren Onlineshops zur korrekten Trennung anleiten. Seit 2022 ist dies nicht mehr ausreichend. Es ist nun erforderlich, das Logo direkt auf der Verpackung anzubringen.
Das Triman-Logo besteht aus drei Teilen:
- Eine Person symbolisiert den / die verantwortungsbewusste:n Endverbraucher:in
- Drei Pfeile in der Mitte stehen für die Sortierung und Sammlung zur besseren Abfallverwertung
- Ein dünner Pfeil im Hintergrund signalisiert das Recycling
Der Sortierhinweis als Ergänzung zum Triman-Logo
Seit dem 1. Januar 2022 ist es für Inverkehrbringer:innen von Haushaltsverpackungen auf dem französischen Markt verpflichtend, mit der Implementierung der sogenannten Sorting-Info zu beginnen.
Laut diesem Anforderungskatalog müssen seit dem 9. September 2022 alle Verkaufsverpackungen mit dem Triman-Logo und speziell für den französischen Markt entwickelten Trennhinweisen versehen sein. Diese Trennhinweise beinhalten neben dem Länderkürzel für Frankreich (bei Vertrieb außerhalb Frankreichs idealerweise ergänzt durch das Kürzel „FR“) auch Angaben zu den einzelnen Verpackungskomponenten und den entsprechenden Trennbehältern. Die Darstellung der Trennhinweise kann in Textform (auf Französisch), als Piktogramm oder in einer Kombination aus beidem erfolgen, wobei strikte länderspezifische Darstellungsregeln zu beachten sind.
- In Frankreich werden üblicherweise alle nicht aus Glas bestehenden Verpackungen in der „Gelben Tonne“ entsorgt, während Glasverpackungen im grünen Glascontainer zu entsorgen sind. Dies vereinfacht die Kennzeichnung und Trennung für Verbraucher:innen.
- Bei Verpackungen mit mehreren Komponenten müssen diese einzeln aufgeführt und entsprechend eingeordnet werden.

Diese Kennzeichnungsregelungen gelten für alle in Frankreich vertriebenen Verkaufsverpackungen und betreffen sowohl inländische als auch ausländische Vertreiber:innen, unabhängig vom Vertriebskanal. Ausnahmen von der neuen Sorting-Info sind:
Kleine Verpackungseinheiten:
- Für Verpackungen unter 10 cm² ohne Gebrauchsanweisung oder Ähnliches ist erforderlich, dass die Informationen über das Triman-Logo und die Trennhinweise elektronisch verfügbar sind (z.B. auf der Website, der Produktseite im Onlineshop usw.).
- Verpackungen mit einer Größe von 10 bis 20 cm² ohne Gebrauchsanweisung oder Ähnliches müssen mit dem Triman-Logo gekennzeichnet sein, während die Trennhinweise elektronisch abrufbar sein müssen (z.B. auf der Website, der Produktseite im Onlineshop usw.).
- Bei Verpackungen bis zu 20 cm², die eine Gebrauchsanweisung oder Ähnliches enthalten, müssen sowohl das Triman-Logo als auch die Trennhinweise auf dieser Beilage aufgeführt sein.
- Die Kennzeichnungspflicht ist mit einer Lizenzierungspflicht in Frankreich verbunden. Schon ab dem Vertrieb eines einzelnen Produkts auf dem französischen Markt entsteht die Verpflichtung zur Kennzeichnung und zur Lizenzierung der Verkaufsverpackungen.
Wann muss das Triman-Logo aufgebracht werden?
Wenn ihr Produkte nach Frankreich importiert, müsst ihr die französische Verpackungsrichtlinie beachten, sie sowohl eine Kennzeichnungspflicht als auch eine Pflicht zur Lizenzierung bei einem französischen Recyclingsystem (ähnlich wie beim deutschen Verpackungsgesetz) umfasst. Ob eure Produkte aktuell mit dem Triman-Logo gekennzeichnet werden müssen, könnt ihr anhand der folgenden Grafik schnell überprüfen:

Triman-Logo PNG-Grafik als Download
Hier könnt ihr das Triman-Logo als PNG-Datei herunterladen:
- Rechts-Klick auf folgenden Link: Triman-Logo
- „Link speichern unter …“ auswählen
- PNG-Datei abspeichern
Bitte berücksichtigen: Das Triman-Logo darf nicht kleiner als 6 mm sein. Es wird stets in Schwarz-Weiß abgedruckt, während es bei den Sortierhinweisen freisteht, ihn schwarz-weiß oder farbig abzudrucken.
Alle gesammelten Vorgaben findet ihr im folgenden, vom französischen Systemanbiter CITEO herausgegebenen Guide: Zum Handbuch
Der Präventionsplan
Aufgrund der Neuerungen im französischen Gesetz zur erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) ergeben sich neue Anforderungen: Bis zum 15. Oktober 2023 war es erforderlich, beim französischen dualen System einen Plan zur Reduzierung der Umweltauswirkungen Ihrer Verpackungen einzureichen. Dieser Plan wird alle fünf Jahre auf seine Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Ihr habt die Möglichkeit, euch einem kollektiven Plan anzuschließen oder einen individuellen Plan zu erstellen.
Seit 2024: Zusammenlegung der DPR-Wertschöpfungsketten für grafisches Papier und Haushaltsverpackungen!
Im Streben nach einer effizienteren und umweltfreundlicheren Kreislaufwirtschaft hat Frankreich beschlossen, die Wertschöpfungsketten für grafisches Papier und Haushaltsverpackungen ab Januar 2024 zu vereinen. Diese Entscheidung zielt darauf ab, Synergien zu schaffen und die Umweltauswirkungen der Produktion und Entsorgung zu minimieren.
Was bedeutet das konkret? Ein verbessertes Kreislaufsystem, das den gesamten Lebenszyklus von grafischem Papier und Haushaltsverpackungen umfasst. Von der Produktion bis zum Recycling – alles unter einem nachhaltigen Dach. Dank dieser Fusion können wir euch seit Januar 2024 eine Betreuung über nur einen Vertrag für die gesamte neue Branche, Haushaltsverpackungen und grafische Papiere, anbieten.