Kennzeichnungspflicht in Italien: Was Importeure von Verpackungen wissen müssen

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Jedes Land setzt die EU-Verpackungsrichtlinie anders um. Während es in Deutschland zum Beispiel das Verpackungsgesetz (VerpackG) mit seinen spezifischen Pflichten gibt, setzten andere Länder die Richtlinie anders um. Daraus ergeben sich unterschiedliche Pflichten je Land. In manchen europäischen Ländern wie Frankreich und Italien gibt es zusätzlich zur Lizenzierungspflicht für Verpackungen beispielsweise noch eine landesspezifische Kennzeichnungspflicht. In diesem Beitrag verschaffen wir einen Überblick über die Kennzeichnungspflicht in Italien, die dort im Verpackungsgesetz geregelt ist.

 

Die Kennzeichnungspflichtig im Gesetz

Die Kennzeichnungspflicht in Italien basiert auf dem Dekret 116/2020. Seit dem 1. Januar 2022 ist es für Onlinehändler verpflichtend, Produkt-, Versand- und Transportverpackungen in Italien zu kennzeichnen, damit diese dem Recycling zugeführt werden können. Die Regelungen in Italien bestehen aus verbindlichen Vorgaben und freiwilligen Empfehlungen und gehen auf das italienische Verpackungsgesetz zurück.

 

Warum gibt es die Kennzeichnungspflicht?

Recyclingfähige Verpackungen, die bei italienischen Endverbraucher:innen anfallen, sollen von den Verbraucher:innen leicht von anderen Verpackungsarten unterschieden werden können. Ziel ist es, dass diese dadurch sachgerecht entsorgt und so dem bestmöglichen Recyclingprozess zugeführt werden können. Hinter dem Gesetz steht also das Bestreben nach mehr Ressourcenschutz und einer besseren Kreislaufwirtschaft.

 

Diese Vorgaben gelten bei der Kennzeichnung von Verpackungen

Die Kennzeichnungspflicht gilt bereits seit dem 01. Januar 2022. Allerdings dürfen andere kennzeichnende Label, die vor dem 1. Januar 2023 gedruckt worden sind, weiterhin verwendet werden, wenn die dazugehörigen Produkte vor dem 31. Dezember 2022 für den Verkauf erworben wurden. Für alle nach dem 31. Dezember 2022 georderten Produkte, gelten die neuen Kennzeichnungspflichten.

Die Pflichten im Überblick:

  • Verpackungen, die bei privaten Endverbraucher:innen landen, müssen mit einem gut erkennbaren Entsorgungshinweis für Verbraucher:innen gekennzeichnet werden.
  • Die Zusammensetzung der Verpackungsmaterialien wird mit einem alphanumerischen Code gem. 97/192/EG angegeben.
  • Die Hinweise müssen in leicht verständlichem Italienisch verfasst sein.
  • Es wird empfohlen, jede Materialkomponente einzeln mit ihrem dazugehörigen Materialcode und Entsorgungshinweis auszustatten.
  • Für die grafische Gestaltung der Hinweise gelten keine genauen Vorgaben, außer dass sie auf Italienisch verfasst sein sollen.
  • Die jeweiligen Informationen über Zusammensetzung und richtige Entsorgung können in vereinzelten Fällen auch über QR-Codes oder Webseiten übermittelt werden.

 

Das nationale Verpackungskonsortium CONAI hat zum Dekret einen Leitfaden erstellt.

 

Fazit

Die Kennzeichnungspflichtig in Italien hat das Ziel, die Recyclingquoten zu erhöhen und so Ressourcen einzusparen. Für Verbraucher:innen ist die Trennung der Verpackungsbestandteile so deutlich einfacher.

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