Lizenzero zu Gast im eBay-Seller-Podcast: Alles zum Thema Extended Producer Responsibility (EPR)

Inhalt:


Wir durften in Folge #34 des Podcasts „eBay – der Podcast für Händlerinnen und Händler“ zu Gast sein und mit eBay über alle Pflichten rund um die erweiterte Herstellerverantwortung (engl. „Extended Producer Responsibility“, kurz EPR) sprechen. In der Folge geht es also nicht nur um Verpackungen, sondern auch um Elektro-/Elektronikgeräte und Batterien. Wir klären, welche Pflichten Händler:innen in welchem Bereich haben und was beim Verkauf über Marktplätze wie eBay zu beachten ist. 

Die wichtigsten Fragen und Antworten aus der Podcastfolge können Sie in diesem Beitrag nachlesen. Alternativ können Sie den Podcast über den Player oder auf allen gängigen Podcastplattformen hören. Also los geht’s:
 

Der Podcast zum Anhören


 

 

Einführung EPR – Was ist das eigentlich?

Ab Minute 05:00

eBay: Könnt ihr uns nochmal kurz erklären, was hinter dem Begriff der EPR eigentlich steckt und was der für unsere Händler:innen bedeutet?

Lizenzero/Interzero: Wir alle kennen ja den Begriff der Produktverantwortung. Das ist das Prinzip, nach dem Inverkehrbringer:innen, Produzent:innen von Produkten auch für die Qualität beispielsweise oder die Sicherheit dieser Produkte zuständig sind. Und EPR ist eben die Erweiterung dessen. Und so sagt es ja auch der Begriff schon, erweiterte Herstellerverantwortung/Extended Producer Responsibility. Denn der deutsche Gesetzgeber legt fest, dass Inverkehrbringer:innen nicht nur für das besagte Produkt selbst zuständig sind, sondern auch darüber hinaus für Verpackungen, die mit diesem Produkt in Umlauf kommen oder weitere Produktbestandteile. EPR ist dementsprechend gesetzlich verankert und bildet den Sammelbegriff für alle Zuständigkeiten, die über das reine Produkt oder das Produkt selbst hinausgehen. Gut zu wissen für so ein Hintergrundverständnis ist dabei, dass für Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte und Batterien jeweils eigene Gesetzgebungen existieren.  

EPR betrifft also all jene, die mit ihren Produkten auch Verpackungen und/oder Elektro- und Elektronikgeräte und/oder Batterien in Umlauf bringen. Und diese müssen dann entsprechend die Regelungen des Gesetzes oder der Gesetzgebungen erfüllen, die sie betreffen. Normalerweise umfassen die Pflichten eine Beteiligung oder Lizenzierung bei einem Dienstleister, der das Recycling übernimmt. Und da kommen wir als Interzero ins Spiel.

eBay: Das klingt ja erstmal recht aufwendig. Warum ergeben diese Vorgaben für unsere Verkäufer:innen und Käufer:innen dennoch Sinn?

Lizenzero/Interzero: Sie sind die Voraussetzung für eine funktionierende, effiziente Kreislaufwirtschaft in Deutschland. Und das heißt konkret, dass eben schon einmal verwendete Wertstoffe erneut genutzt werden können bzw. aus ihnen Neues entstehen kann. Das spart jährlich immense Mengen an Treibhausgasen und Rohstoffen ein und zahlt damit aktiv auf Klimaschutz ein. Mit Sicherheit ist nicht von der Hand zu weisen, dass es da durchaus bürokratische Hürden gibt. Für unseren Part als Dienstleister sind wir daher immer darum bemüht und setzen uns als Ziel, ein einfaches Handling für unsere Lösungen und natürlich ein hohes digitales Maß voranzustellen.


EPR und Verpackungen: Alles rund ums VerpackG

Ab Minute 09:00 

eBay: Dann lasst uns doch mal mit dem Thema anfangen, was wahrscheinlich den Großteil unserer Händler:innen betrifft: EPR und Verpackungen. Was hat es hier damit auf sich? Was müssen Händlerinnen und Händler da bei Verpackungen beachten?

Lizenzero/Interzero: Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) bezieht sich auf alle Verpackungen, die an deutsche Endverbraucher:innen gehen und von diesen entsorgt werden. Der Oberbegriff dafür ist „Verkaufsverpackungen“ und diese holen wir als duales System ab, sammeln, sortieren und insbesondere verwerten bzw. recyceln sie.  

Zu den Verkaufsverpackungen gehören sowohl Produkt- und Serviceverpackungen. Aber insbesondere auch Versandverpackungen, die ja im Onlinehandel sehr relevant sind. Alle Händler:innen und Produzent:innen, die solche Verpackungen entsprechend in Umlauf bringen, das heißt erstmalig befüllen und dann beispielsweise versenden, haben eine erweiterte Herstellerverantwortung für diese Verpackungen und müssen tätig werden. Sie gelten dann als sogenannte „Hersteller:innen“. Von diesem Begriff aber bitte nicht verwirren lassen. Damit meint das Gesetz tatsächlich wirklich diese Gruppe derer, die erstmalig Verpackungen befüllen und in Umlauf bringen, nicht nur Produzent:innen. Das heißt also, hier fallen explizit auch Händler:innen mit darunter.  

Wenn wir jetzt ein typisches Beispiel aus dem Onlinehandel nehmen: Ein Onlinehändler nimmt nach der Bestellauslösung in seinem Shop einen Versandkarton, befüllt diesen mit dem schon verpackten Produkt, polstert das Ganze gut aus, verklebt es und gibt es dann in die Post. Dann ist er für all diese Verpackungsbestandteile, die zur Versandverpackung gehören, zuständig und muss hier entsprechend tätig werden. Die Produktverpackung wiederum, die er ja in den meisten Fällen einfach nur aus dem Warenlager nimmt und die schon vorverpackt ist bzw. vorbefüllt, für diese ist der Produzent der Ware üblicherweise zuständig. Da gibt es noch Ausnahmeregeln. Aber das ist der üblichste Case.  

Ein bisschen anders sieht das aus, wenn Verpackungen bzw. Produkte, die bereits verpackt sind, importiert werden. Dann ist der oder die entsprechende Onlinehändler:in zuständig für alle Verpackungen, die mit in den deutschen Geltungsbereich eingeführt werden. Und wenn wir beispielsweise Händler:innen aus China betrachten, die direkt an den deutschen Endverbraucher versenden, sind diese ebenfalls für alle Verpackungen, die nach Deutschland eingeführt werden, durch den Versand zuständig.

eBay: Und was muss ich genau tun, um das deutsche Verpackungsgesetz zu erfüllen?

Lizenzero/Interzero: In dem Zusammenhang kann man sich ganz gut merken, dass es insgesamt drei To Dos gibt, die an zwei Anlaufstellen erfüllt werden müssen. Anlaufstelle Nummer eins ist die "Zentrale Stelle Verpackungsregister" mit dem Melderegister LUCID, kurz genannt ZSVR. Das ist die Kontrollbehörde für das deutsche Verpackungsgesetz und hier muss man sich einmalig registrieren.  

Dann geht es weiter zur Anlaufstelle Nummer zwei. Das ist der Dienstleister bzw. im Falle des Verpackungsgesetzes das duale System, bei dem man seine Verpackung lizenzieren muss, damit für das Recycling Sorge getragen werden kann. Zum Beispiel ist das Interseroh+ über Lizenzero, unseren Onlineshop. 

Und Anlaufstelle Nummer drei ist wieder der Melderegister LUCID. Hier hinterlegt man jetzt noch seine lizenzierten Verpackungsmengen und den Namen seines dualen Systems und hat damit seine Datenmeldepflicht erfüllt. 

Das heißt also zusammengefasst nochmal: Man hat eine Registrierungspflicht in LUCID, man hat eine Lizenzierungspflicht beim dualen System und eine Datenmeldepflicht wiederum in LUCID. Die EPR-Nummer, die man für Marktplätze braucht, wie zum Beispiel eBay, erhält man vom Verpackungsregister LUCID und den Systemnachweis bekommt man von seinem dualen System, beispielsweise Lizenzero.

 

EPR und Elektrogeräte: Alles rund ums ElektroG

Ab Minute 15:00 

eBay: Jetzt wissen wir also, was ich als Händler:in zu tun habe, wenn mich die erweiterte Herstellerverantwortung, also kurz EPR bei Verpackungen betrifft. Wie sieht das denn nun mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz aus?  

Lizenzero/Interzero: Hier geht es, wie das Gesetz schon sagt, um elektrische und elektronische Endgeräte, also fertige Geräte mit eigenständiger Funktion. Gut zu wissen ist, dass man in diesem Kontext auch häufig von WEEE spricht, für "Waste Electrical and Electronic Equipment".  

Das ElektroG betrifft alle Händler:innen und Produzent:innen, die entweder Elektro- und Elektronikgeräte unter eigenem Namen bzw. Marke herstellen und selbst in Deutschland verkaufen oder solche Unternehmen, die Fremdgeräte unter ihrem eigenen Namen bzw. Marke an den deutschen Endverbraucher verkaufen. Und ebenso Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte aus dem Ausland nach Deutschland importieren oder direkt aus dem Ausland an deutsche Endverbraucher schicken. Diese sind dann genauso wie im Verpackungsgesetz nach der gleichen Logik als „Hersteller:in“ bezeichnet und entsprechend verpflichtet, die Vorgaben aus dem ElektroG zu erfüllen. Im Kontext des ElektroG gibt es außerdem noch die Rolle der Vertreiber:innen. Das ist beispielsweise die Händlerin, die Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland weiterverkauft. Voraussetzung, dass diese Rolle erfüllt ist, ist allerdings, dass überprüft wurde, dass diese Geräte tatsächlich schon entsprechend registriert wurden.

eBay: Was muss ich als Händler:in tun, um das deutsche ElektroG einzuhalten?

Lizenzero/Interzero: Ähnlich zur "Zentralen Stelle Verpackungsregister" im Kontext des Verpackungsgesetzes gibt es für das ElektroG die sogenannte "Stiftung Elektro-Altgeräte Register", kurz EAR. Hier muss ich mich zuallererst einmal als „Hersteller:in“ registrieren. Für ausländische Händler:innen gilt außerdem, dass ein Bevollmächtigter oder eine Bevollmächtigte mit Sitz in Deutschland damit beauftragt werden muss, diese Registrierung durchzuführen. Dann muss ich eine Garantie gestellen und diese auch bei der EAR hinterlegen und  ein Recyclingsystem für die Sammlung und die Sortierung der Elektroaltgeräte beauftragen. Bei ausländischen Händlern übernimmt diese beiden Aufgaben auch der Bevollmächtigte.  

Hier sei schon einmal erwähnt, dass wir zeitnah einen Onlineshop analog zu Lizenzero für das Thema ElektroG launchen werden.  

 Außerdem muss ich dann noch meine Geräte kennzeichnen und die Endnutzer informieren bezüglich Entsorgung und Co.
 

Hinweis: Hinweis: Die WEEE-Nummer (auch EPR-Nummer genannt) kann ab jetzt im eBay-Seller-Account hinterlegt werden. 


EPR und Batterien: Alles rund ums BattG

Ab Minute 19:20

eBay: Sehr gut. Und dann kommen wir jetzt zu guter Letzt zu dem Thema Batterien. Könnt ihr uns da vielleicht einmal erklären, was es damit auf sich hat? Was muss man da beachten?

Lizenzero/Interzero: Hier geht es um Akkus und Batterien. Verantwortlich ist man hier als sogenannter Hersteller:in entsprechend der Logik von VerpackG und ElektroG, wenn man Batterien herstellt oder aber welche importiert bzw. nach Deutschland exportiert. Im Zweifel zusammen mit Elektro- und Elektronikgeräten, weil auch Batterien betroffen sind, die schon in entsprechenden Geräten stecken. Daher gehen das ElektroG und das BattG auch entsprechend eng zusammen. Das zeigt sich schon daran, dass man sich auch im Batteriekontext bei der EAR registrieren muss.

Ebay: Okay, verstanden. Und auch dann wieder die Frage: Was wären meine nächsten Schritte als Händler:in, um dem deutschen Batteriegesetz nachzukommen und nun konform umzusetzen?

Lizenzero/Interzero: Hier ist ebenfalls eine Registrierung bei der EAR, also der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, als „Hersteller:in“, vonnöten. Auch hier, wie gesagt, sieht man das ElektroG und BattG sehr eng nebeneinander herlaufen oder sehr eng miteinander verknüpft sind. Ein kleiner Unterschied besteht darin, dass ausländische Hersteller:innen ohne Sitz in Deutschland einen Bevollmächtigten oder eine Bevollmächtigte benennen können, aber nicht müssen. Ich brauche außerdem ein Rücknahmesystem, das ich mit der Batterierücknahme beauftragen muss und ich muss meine Batterien kennzeichnen.

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