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Plattformökonomie – Indirekte Steuerpflichten bei digitalen Plattformen im Überblick

Inhalt:

 

Der kontinuierliche Anstieg des elektronischen Handels und die Einführung neuer Geschäftsmodelle eröffnen verschiedenste Möglichkeiten zur Schaffung neuer Wirtschaftsakteur:innen, die jetzt mit traditionellen Unternehmen um Gewinne konkurrieren. Dabei haben unsichtbare technologische Fortschritte im Handel zu neuen Arten von Unternehmen geführt, die vollständig online agieren, ohne dass sie eine physische Präsenz in den Ländern benötigen, in denen sie Kund:innen haben.

Dieser Wandel im Einzelhandel, die Verlagerung von Offline- zu Online-Kanälen, wäre ohne die Gründung neuer Unternehmensgruppen, die die Kaufbedürfnisse der Kund:innen erfüllen, nicht möglich. Die heutige E-Commerce-Landschaft wäre so also ohne E-Retailer, Online-Händler:innen, digitale Plattformen und Marktplätze nicht denkbar. Diese juristischen oder natürlichen Personen sind durch viele verschiedene Arten der Kommunikation mit ihren Kund:innen die erste Anlaufstelle bei Online-Einkäufen.

 

Was versteht man unter Plattformökonomie?

Als Plattformökonomie wird ein mehrseitiges Transaktionsmodell bezeichnet, an dem mindestens drei unabhängige Parteien beteiligt sind. Eine der wichtigsten Aufgaben der digitalen Plattform ist die Verbindung von Anbieter:innen und Kund:innen. Online-Händler:innen bieten Waren oder Dienstleistungen, zeit- oder aufgabenbezogene Aktivitäten, Vermögenswerte und Ressourcen an und nutzen dabei das Netzwerk der Plattform, um Nutzer:innen zu erreichen. Die Plattform nimmt dafür häufig eine Provision oder Vermittlungsgebühr von den Anbieter:innen.  

 

Arten von Online-Unternehmen

Verschiedene Gruppen von Online-Unternehmen etablieren nationale und internationale E-Commerce-Räume. Es gibt verschiedene Online-Geschäftsmodelle, die auf dem lokalen Geschäftsökosystem, anerkannten internationalen Standards, lokalen Vorschriften und vernetzten Informationsquellen basieren. Diese Sichtweise beschränkt sich nicht per se auf den operativen Teil des E-Business, sondern bezieht sich auch darauf, wie Unternehmen mit ihren Nutzer:innen in Verbindung stehen.    

Nach der gängigsten Auffassung gibt es vier Hauptgruppen von E-Business-Modellen:

E-Retailer: 

Einzelhändler:innen, die über ihre Website agieren und ihren Kund:innen Waren und Dienstleistungen anbieten. Ihre Angebote können sich aber auch auf andere Plattormen und Online-Marktplätzen erstrecken.  

Online-Händler:innen:

Anbieter:innen von Waren und Dienstleistungen, die ihre Angebote auf digitalen Plattformen oder Marktplätze anbieten. Sie sind keine "Eigentümer" von Webseiten oder Webportalen. Sie handeln nicht unabhängig. Sie benötigen Mittler:innen, die sie und ihre Kund:innen zusammenbringen.

Digitale Plattformen:

In vielen Fällen wird das Geschäftsmodell der digitalen Plattform und des Marktplatzes synonym verstanden. Das ergibt sich aus den ähnlichen Geschäftskonzepten. Die Begriffe unterscheiden sich jedoch insofern, dass das Geschäftskonzept der digitalen Plattform in erster Linie die Vermittlungsdienste für die Verbindung von Anbieter:innen und Kund:innen über digitale Plattformen umfasst. Dabei steht auch die Nutzerinteraktion im Fokus. Plattformen steigern ihren Wert, indem sie sich besonders um die Interaktion der Nutzer:innen und das Angebot von Inhalten bemühen.

Es gibt verschiedene Arten von digitalen Plattformen auf der globalen Bühne. So gibt es digitale Plattformen, die ausschließlich auf nationaler Ebene arbeiten und den Vertrieb inländischer Waren erleichtern.

Aktuell gibt es rund 1.500 digitale Plattformen mit Sitz in der EU. Diese Zahl ist nochmal deutlich höher, wenn man Nicht-EU-Plattformen dazuzählt, die eine Zweigniederlassung oder Niederlassung in der EU haben.  

Die Bedeutung digitaler Plattformen lässt sich anhand der folgenden Zahlen messen: 

  • Der Umsatz der digitalen Händler, die auf Plattformen tätig sind, liegt auf EU-Ebene bei etwa 190 bis 200 Milliarden Euro pro Jahr.
  • Die Einnahmen der Betreiber digitaler Plattformen auf EU-Ebene liegen bei etwa 60 bis 70 Mrd. EUR jährlich.

Digitaler Marktplatz:  

Das wesentliche Element der Wertschöpfung für den Marktplatz hingegen ist die Erbringung von Dienstleistungen zur Verbindung von Händler:innen und Kund:innen auf der Grundlage von Transaktionsbeziehungen. Die Vermittlungsgebühren oder Provisionen, die die Marktplatzbetreiber:innen dafür erhalten, sind die Haupteinnahmequelle des Marktplatzes. 

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Steuerpflichten von digitalen Marktplätzen

Einführung des "deemed supplier" Modells

Mit dem E-Commerce-Paket der Europäischen Union aus Juli 2021 wurden wichtige Änderungen für Unternehmen eingeführt, die in der EU ansässig sind oder dort Kund:innen haben. So wurde mit der One-Stop-Shop-Regelung (OSS) ein vereinfachtes Konzept für Meldepflichten etabliert, welches Online-Händler:innen und -Plattformen zur Verfügung steht.  

Für Unternehmen stellt dieses Meldesystem einen bedeutenden administrativen Vorteil bei der Erhebung von Mehrwertsteuerverbindlichkeiten dar. Die Einhaltung der Verpflichtungen im Bereich der indirekten Steuern wurde damit erheblich vereinfacht.   

Die "deemed supplier"-Regelung für digitale Marktplätze sieht vor, dass bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Mehrwertsteuerpflicht bei den Plattormbetreiber:innen liegt. Damit sollten diese alle mit der Mehrwertsteuer zusammenhängenden Verpflichtungen berücksichtigen und gemäß den EU-Rechtsvorschriften handeln.

Der digitale Marktplatz wird für die folgenden Arten von Lieferungen als "

  • Fernverkäufe von Waren mit geringem Wert (Kommissionsgüter mit einem inneren Wert von weniger als 150 EUR), die von Lieferant:innen (mit Sitz in der EU oder außerhalb der EU) aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführt werden
  • Inländische und grenzüberschreitende Lieferungen von Waren, bei denen die Lieferant:innen nicht in der EU ansässig sind, unabhängig vom Wert der Waren

 

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Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter – Plattformökonomie 

Eine der drei Säulen, auf die sich das vorgeschlagene Änderungspaket zum digitalen Handel stützt, ist die Säule, die sich mit den Herausforderungen der Plattformökonomie befasst.  

Eine von der Europäischen Kommission ausgewählte Expertengruppe hat eine detaillierte Analyse der legislativen und unternehmerischen Maßnahmen durchgeführt, die als nächster Schritt umgesetzt werden sollten, um die sich ständig weiterentwickelnde digitale Wirtschaft weniger fragmentiert, unklar und anfällig für Mehrwertsteuerbetrug zu machen.  

Die Analyse ergab, dass zwei Sektoren der digitalen Wirtschaft, nämlich die Vermietung von Kurzzeitunterkünften und die Personenbeförderung vorrangig behandelt werden sollten.

Wenn es um die Regulierung der Anbieter:innen digitaler Plattformen geht, liegt der Schwerpunkt des Pakets für die digitale Wirtschaft auf der Einführung neuer Berichtspflichten für die Plattformen, der Ausweitung des Modells der "deemed suppliers" und der Angleichung der Wettbewerbsbedingungen zwischen Online- und Offline-Händler:innen in verschiedenen Dienstleistungssektoren.

 

Über 1stopVAT

1stopVAT ist ein schnell wachsendes Start-up-Unternehmen, das ein großes Team von Steuerexpert:innen zusammengebracht hat. Unsere innovativen Lösungen für E-Commerce-Unternehmen helfen sowohl bei der Lösung alltäglicher als auch bei der Lösung komplexer Mehrwertsteuerfragen und stellen sicher, dass unsere Kund:innen alle Mehrwertsteuervorschriften in den meisten Ländern der Welt einhalten. Heute vertrauen uns über 700 Kund:innen, weil sie wissen, dass erfahrene 1StopVAT-Spezialist:innen helfen, internationale Steuerabkommen, EU-Richtlinien und die Gesetze verschiedener Länder zu verstehen und alle Herausforderungen der internationalen Besteuerung zu meistern.

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