Der große Praxisguide für den Onlinehandel: Verpackungen lizenzieren im E-Commerce

Inhalt


Seit einiger Zeit gilt das Verpackungsgesetz (VerpackG) nun schon in Deutschland. Seitdem ist viel passiert, nicht nur in der Gesetzgebung selbst, sondern auch im Handel. Die letzten zwei Jahre haben– auch im Zuge der Corona-Pandemie – erneut zu einem enormen Zuwachs im Onlinehandel geführt. Im Jahr 2021 erzielte das Onlinegeschäft in Deutschland einen Umsatz von 99,1 Milliarden Euro. Damit stieg der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um knapp 19 Prozent.

Der enorme Einfluss des Onlinehandels wird aber nicht nur in Umsatzzahlen deutlich, sondern auch durch die riesigen Mengen von Verpackungsabfällen greifbar, die jeden Tag durch den Versand von Produkten und Verpackungen entstehen. Mit dem Ziel, die Wertstoffe aus diesen Verpackungen in größtmöglicher Menge zu recyceln und damit erneut nutzbar zu machen, wurde das VerpackG eingeführt. Ausgehend vom Prinzip der Herstellerverantwortung nimmt es all jene Unternehmer*innen die Verpackungen in Umlauf bringen in die – auch finanzielle – Pflicht.  Besonders der Onlinehandel ist daher von den Pflichten des Verpackungsgesetzes betroffen.

Wir haben in diesem Blogbeitrag deshalb zusammengefasst, welche Verpflichtungen das Verpackungsgesetz für Sie als Onlinehändler*in mitbringt. Am Beispiel von „Ole’s Honig“ zeigen wir Ihnen, für welche Verpackungen Sie wann zuständig sind. Außerdem führen wir Sie mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung durch den Lizenzierungsprozess.

 

Verpackungslizenzierung für den Onlinehandel im Kurzüberblick: #Die Grundlage

Kurzfakten: Alles, was Sie zum VerpackG wissen müssen

  • Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist 2019 in Kraft getreten.
  • Es regelt den Umgang mit Verpackungsabfällen und die Verantwortlichkeiten von Händler*innen.
  • Im Rahmen dieser erweiterten Herstellerverantwortung sind Onlinehändler*innen zur Beteiligung an den Kosten für den Entsorgungs- und Recyclingprozess, der durch sie in Umlauf gebrachten Verpackungen, verpflichtet.
  • Die Vorgabe gilt ab der ersten Verpackung, die in Deutschland in Umlauf gebracht wird und bei einem privaten Endkunden anfällt.
  • Zu den Verkaufsverpackungen zählen Versand- und Produktverpackungen samt Füllmaterialien und Packhilfsmitteln.
  • Verpackungen müssen bei einem dualen System lizenziert und bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister über LUCID angemeldet werden.
  • Die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist die Kontrollinstanz hinter dem VerpackG
  • Ihr duales System übernimmt nach Abschluss der Lizenz die Organisation des Recyclingprozesses.


Checkliste: Bin ich betroffen?

  • Stellen Sie Produkte her, die Sie dann an deutsche Endkund*innen versenden?
  • Verkaufen Sie Produkte, die Sie von anderen Händler*innen/Hersteller*innen beziehen weiter?
  • Importieren Sie Produkte aus dem Ausland und verkaufen Sie innerhalb Deutschlands weiter?
  • Sind Sie selbst nicht in Deutschland ansässig, verkaufen aber Ihre Produkte an Endkund*innen in Deutschland?
  • Nutzen Sie Fulfilment-Dienstleister*innen?


Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit "ja" beantworten können, sind sie gemäß VerpackG verpflichtet Ihre Verpackungen zu lizenzieren. Alle Szenarien gehen wir am Beispiel von „Ole´s Honig“ hier auch noch mal durch.

 

Was nun? Ihre To Do’s als Onlinehändler*in

Ihre Pflichten kennen Sie jetzt, und für welche Verpackungen Sie zuständig sind, wissen Sie auch - aber wie sieht der Lizenzierungsprozess in der Praxis aus? Was müssen Onlinehändler*innen genau tun, um ihre Verpackungen zu lizenzieren? Dazu haben wir Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die drei VerpackG-Pflichten erstellt:

Schritt 1 Registrierungspflicht: Registrieren Sie sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in der Datenbank LUCID mit allen relevanten Unternehmensdaten. Im Anschluss erhalten Sie Ihre LUCID-Registrierungsnummer. Jetzt registrieren.

Hinweis: Lassen Sie sich nicht von dem Begriff „Hersteller“ irritieren. Auch Händler*innen, die Verpackungen zum ersten Mal in Deutschland in Umlauf bringen, sind laut Gesetz als Hersteller*innen anzusehen.



Schritt 2 Lizenzierungs- (bzw. Systembeteiligungs)pflicht: Schließen Sie einen Lizenzvertrag bei einem dualen System ab, indem Sie Ihre geplanten Jahresmengen angeben.*

                                                                                       Jetzt Verpackungsmengen eingeben

Zusätzlich geben Sie die nach Anmeldung in LUCID erhaltene Registrierungsnummer bei Ihrem dualen System an.

*Schnell und einfach schließen Sie Ihre Lizenzierung über Lizenzero ab. Nehmen Sie sich dabei die Berechnungshilfe und den Kalkulator zur Hilfe, um die Berechnung Ihrer Verpackungsmengen zu erleichtern.



Schritt 3 Datenmeldepflicht: Teilen Sie den Namen Ihres dualen Systems und die dort gemeldete Verpackungsmenge auch der ZSVR über LUCID mit.



Sie haben nun zum einen die Registrierungsnummer von LUCID (manchmal auch „EPR-Nummer“ genannt) und können außerdem Ihre Verpackungslizenzierung nachweisen.* Damit haben Sie alle Nachweise, die Sie gegebenenfalls zur Vorlage bei Marktplätzen oder Fulfilment-Dienstleister*innen benötigen.

*Lizenzero-Kunden finden  diesen Nachweis – Ihr „Teilnahmezertifikat“ –zum Download in Ihrem Kundenkonto.

Hinweis: Denken Sie auch daran, zu Beginn des Folgejahres Ihre tatsächlich in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen als Jahresabschluss-Mengenmeldung sowohl an Ihr duales System als auch an die ZSVR zu melden. Bei Lizenzero erinnern wir Sie übrigens mit unserem Reminder-Service an alle wichtigen Fristen.

 

 

VerpackG Novelle: ist jetzt alles anders?

Die Novelle, die am 03. Juli 2021 in Kraft getreten ist, hat einige Änderungen und Erweiterungen des VerpackG mit sich gebracht. Für Sie als Onlinehändler*in sind besonders die folgenden von Bedeutung:


Kontrollpflicht für elektronische Marktplätze (z. B. Amazon, eBay, Etsy)

Betreiber von elektronischen Marktplätzen haben seit dem 1. Juli 2022 eine Kontrollpflicht hinsichtlich des VerpackG. Das heißt konkret: Marktplätze kontrollieren zukünftig, ob Händler*innen, die ihre Produkte an deutsche Endverbraucher*innen verkaufen, ihrer Registrierungs- und Systembeteiligungspflicht nachkommen. Wenn Sie die entsprechenden Nachweise nicht vorlegen können, gilt ein Vertriebsverbot. Wie sie eine Sperrung Ihres Seller Accounts vermeiden, erfahren Sie in der Schritt-für-Schritt Anleitung.

Kontrollpflicht und neue Zuständigkeiten für Fulfilment-Dienstleister

Auch, wenn Sie für Ihren Warenversand Fulfilment nutzen, gelten neue Pflichten, denn auch Fulfilment-Dienstleiter*innen haben seit dem 1. Juli 2022 eine Kontrollvorgabe. So müssen Sie als beauftragende*r Händler*in auch in diesem Fall einen Nachweis über die Lizenzierung Ihrer Verpackungen und die Registrierung im Verpackungsregister LUCID erbringen, wenn Sie Waren an deutsche Endverbraucher*innen verkaufen. Falls Sie diese Nachweise nicht haben, dürfen Fulfilment-Dienstleister*innen keine Leistungen wie Lagern, Verpacken oder Versenden für Sie übernehmen. Zusätzlich sind nun ausnahmslos Sie als Händler*in für die Lizenzierung der Versandverpackung zuständig, nicht mehr – wie zuvor in Einzelfällen möglich – die Fulfilment-Dienstleister*innen.
Sie benötigen noch mehr Informationen zur Novelle?

 

Anwendungsbeispiel „Ole's Honig“: Für welche Verpackungen bin ich zuständig?

Die Pflichten des VerpackG für Onlinehändler*innen kennen Sie jetzt, aber wie sieht das Ganze denn in der Praxis aus? Für welche Verpackungen sind Sie konkret zuständig? Wir haben am Beispiel von „Ole´s Honig“ einmal verschiedene Szenarien durchgespielt, um sie Ihnen greifbar zu machen. Also, los geht’s:
Die Ausgangssituation: Ole hat ein Unternehmen gegründet, um Honig zu verkaufen. Er hat sich dafür einen Onlineshop gebaut und möchte so schnell wie möglich loslegen – aber welche Verpackungen muss er wann genau lizenzieren?

 

Szenario #1: Ole stellt seinen Honig selbst her und verpackt und versendet ihn auch selbst

Ole ist für die Lizenzierung folgender Verpackungen verantwortlich:

•    Produktverpackung samt aller Bestandteile: bei Ole ist das ein Glas + Deckel in das er seinen Honig füllt.
•    Versandverpackung samt aller Füllmaterialien und Packhilfsmittel: bei Ole ist das ein Karton + Füllmaterial aus Papier, um sein Honigglas zu schützen, sowie Paketband, um den Karton zu verschließen.

Wenn Ole alle Verpackungen, die er selbst befüllt hat, also alle Produkt- und Versandverpackungen lizenziert hat, hat er alles richtig gemacht. Alle Verpackungen (Glas, Deckel, Karton, Füllmaterial und Paketband), die bei seinen Kund*innen im Müll landen, sind durch ihn lizenziert. Damit ist er seiner Produktverantwortung nachgekommen.

 

Szenario #2: Ole ordert seinen Honig bei einem*r deutschen Produzent*in/Händler*in und bietet ihn über seinen Onlineshop an

Ole ist zur Lizenzierung folgender Verpackungen verpflichtet:

•    die von ihm befüllte Versandverpackung samt aller Füllmaterialien und Packhilfsmittel: Ole hat die Honiggläser auf einer großen Palette geliefert bekommen, er packt sie aus und verpackt sie – je nach Bestellumfang seiner Kund*innen  – in unterschiedlich große Versandkartons mit Füllmaterial und verschließt sie mit Klebeband und versendet sie anschließend.

Nicht verantwortlich ist Ole für:

•    die zuvor bereits von dem*der Produzent*in/Händler*in befüllten Produktverpackung: In diesem Fall muss Ole das Glas, in dem der Honig ist, nicht lizenzieren.

Ole hat alle Verpackungen, die er selbst noch hinzugefügt hat, lizenziert. Die Verpackungen, die er von dem*der Produzent*in erhalten hat, fallen nicht in seine Zuständigkeit. Trotzdem sind so nun alle Abfallprodukte, die bei seinen Kund*innen im Müll landen, lizenziert.

 

Szenario #3: Ole bestellt seinen Honig im Ausland und verkauft ihn dann über seinen Onlineshop weiter

Beim Import kommt es auf die Vertragsgestaltung zwischen den Vertragsparteien an. Finden ein Verkauf ab Werk statt (Ex Works) ist Ole zur Lizenzierung folgender Verpackungen verpflichtet:

•    alle Verpackungen und Verpackungsbestandteile, die mit der Ware in den deutschen Geltungsbereich eingeführt werden: Ole muss das Glas, den Deckel, den Karton, die Füllmaterialien, das Klebeband und alle weiteren Verpackungen, die er geschickt bekommt, lizenzieren.
•    alle weiteren Verpackungen, die selbst befüllt und versendet werden: Ole packt den Honig aus und um, um ihn an seine Kund*innen zu schicken. Außerdem klebt er sein eigenes Etikett auf die Gläser. Auch hier nutzt er einen eigenen Versandkarton, Füllmaterial und Klebeband. All diese Verpackungskomponenten muss Ole lizenzieren.

Da Ole den Honig nach Deutschland importiert hat, ist er derjenige, der beim Grenzübertritt die rechtliche Verantwortung trägt. Damit muss er alle Verpackungen lizenzieren, die durch ihn und sein Handeln (Import von Honig) in Deutschland in Umlauf kommen werden. Zusätzlich ist er auch für alle Verpackungen zuständig, die er selbst noch hinzufügt.

Einigen sich Ole und sein im Ausland sitzender Lieferant hingegen auf das andere mögliche Vertragsmodell (Delivered at place), dann ist Oles Händler im Ausland für die Erfüllung aller Pflichten im Sinne des VerpackG zuständig. Ole muss dann nur die Verpackungen lizenzieren, die er selbst noch hinzufügt.


Szenario #4: Ole versendet Produkte aus dem Ausland direkt an deutsche Endverbraucher*innen

Ole, der sein Leben als Auswanderer in Griechenland genießt, ist für die Lizenzierung folgender Verpackungen verantwortlich:

•    alle Verpackungen und Verpackungsbestandteile, die mit in den deutschen Geltungsbereich eingeführt werden: Ole muss sein Glas mit Deckel, seinen Karton, das Füllmaterial sowie das Paketband lizenzieren.

Da Ole seinen Honig direkt an deutsche Endverbraucher*innen ohne Zuschaltung eines*r Zwischenhändler*in versendet, muss er beim Grenzübertritt der Ware die Verantwortung für diese tragen.


Szenario #5: Ole stellt seinen Honig selbst her, nutzt für den Versand aber einen Fulfilment-Dienstleister

Ole hat die Lagerung und den Versand seines Honigs an einen Fulfilment-Dienstleister ausgelagert, weil seine Garage dazu doch etwas zu klein geworden ist; er ist damit zur Lizenzierung folgender Verpackungen verpflichtet:

•    alle Produktverpackungen: Ole muss sein Glas mit Deckel und seine Etiketten lizenzieren.
•    Alle Verpackungen und Verpackungsbestandteile: Ole muss außerdem seinen Karton, das Füllmaterial sowie das Paketband lizenzieren.

Seit der Novelle sind immer die Händler*innen/Hersteller*innen für die Lizenzierung verantwortlich. Ole muss seinem*r Fulfilment-Dienstleister*in einen Nachweis über die Lizenzierung aller Produkt- und Versandverpackungen vorlegen, sonst dürfen diese keine Leistungen für Ole übernehmen.  Alle Verpackungen (Glas, Deckel, Karton, Füllmaterial und Paketband), die bei seinen Kund*innen im Müll landen, sind durch ihn lizenziert. Damit ist er seiner Produktverantwortung nachgekommen.

 

Was hat es mit dem Begriff EPR auf sich und was heißt das für den Onlinehandel?

EPR steht für Extended Producer Responsibility und meint damit zu Deutsch die erweiterte Herstellerverantwortung. Dahinter steht das Prinzip der Produktverantwortung, der Händler*innen und Hersteller*innen für ihre Produkte nachkommen müssen. Wichtig zu wissen: Nicht nur das Produkt selbst, sondern im Besonderen auch alle mit in Umlauf gebrachten Verpackungen und (Produkt)Bestandteile, die durch den Endverbraucher entsorgt werden, fallen unter die EPR. Wie die Vorgaben für Verpackungen lauten, wurde in diesem Beitrag ausführlich erläutert. Neben dem Bereich Verpackungen muss diese erweiterte Herstellerverantwortung in Deutschland aber auch für Elektrogeräte (WEEE) und Batterien erfüllt werden.


Ähnlich wie beim VerpackG gab es auch in den Gesetzestexten von Batterien (BattG) und Elektrogeräten (ElektroG) Anpassungen. Die Kontrollpflichten, die seit Juli 2022 auf Marktplätzen schon für Verpackungen gelten, werden ab Januar 2023 auch auf Batterien und Elektrogeräte ausgeweitet. Für diese Waren müssen Onlinehändler*innen dann ebenfalls entsprechende EPR-Nachweise vorlegen können. Für Batterien und Elektrogeräte gibt es jeweils eigene Registrierungs- und Beteiligungsverfahren. Nähere Informationen zu den Vorgaben für Batterien und WEEE finden Sie hier.
 

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