Die-PPWR-Verordnung

PPWR-Leitfaden: So bereitet ihr euch auf die neue EU-Verpackungsverordnung vor

Inhalt:

 

Mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (kurz PPWR) reformiert die Europäische Union ihre Anforderungen an Verpackungen grundlegend. Ziel der PPWR: Verpackungsabfälle in der EU deutlich reduzieren, die Recyclingfähigkeit verbessern und eine echte Kreislaufwirtschaft fördern.

Für Händler:innen, Hersteller:innen und alle Unternehmen, die verpackte Produkte in der EU vertreiben, sei es stationär oder online, bedeutet die neue Verordnung: Es kommen zahlreiche neue Pflichten, Fristen und Vorgaben, die frühzeitig berücksichtigt werden sollten. Anders als die bisherige Verpackungsrichtlinie ist die PPWR als Verordnung verbindlich für alle Mitgliedstaaten, ohne nationalen Spielraum bei der Umsetzung.

Hier geben wir euch einen kompakten Überblick über die wichtigsten Inhalte der PPWR, erklären zentrale Begriffe und Fristen und zeigen, was ihr jetzt tun könnt, um euch auf die kommenden Änderungen ab 2026 vorzubereiten.

 

Was ist die PPWR?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation ist eine neue, europaweit verbindliche Verpackungsverordnung, die durch das EU-Parlament und den Rat beschlossen wurde. Sie löst die bisherige Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) ab und sorgt für einheitliche Regeln für das Inverkehrbringen, die Gestaltung und die Entsorgung von Verpackungen. Sie wurde am 22.01.2025 im Amtsblatt veröffentlicht und trat 20 Tag nach Veröffentlichung am 10.02.2025 in Kraft. Nach der Übergangszeit von 18 Monaten gelten ab Sommer 2026 die neuen PPWR Pflichten.

Hauptziele der PPWR

Die Hauptziele der PPWR liegen darin, Verpackungsabfälle deutlich zu verringern, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und den Anteil an wiederverwendbaren Verpackungen zu erhöhen. Damit soll nicht nur die Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU gestärkt, sondern auch der Ressourcenverbrauch reduziert werden. Die Verordnung ist Teil des Green Deal und der EU-Kunststoffstrategie und richtet sich klar an Unternehmen, die Verpackungen verwenden oder in Verkehr bringen – also auch euch als Händler:innen und Hersteller:innen.

Was ist neu?

Im Gegensatz zur bisherigen Richtlinie handelt es sich bei der PPWR um eine Verordnung. Das bedeutet: Die Regelungen gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass nationale Umsetzungsgesetze erforderlich sind. Das sorgt für mehr Klarheit, bringt aber auch strengere und einheitlichere Anforderungen mit sich.

 

Wer ist von der PPWR betroffen – Begriffe erklärt

Die PPWR betrifft alle Akteur:innen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen oder nutzen. Dazu zählen unter anderem:

  • Erzeuger:innen: Natürliche, oder juristische Personen, welche Verpackungen oder ein verpacktes Produkt fertigen oder unter eigenem Namen oder Marke entwickeln und fertigen lassen
  • Vertreiber:innen: Natürliche, oder juristische Personen in der Lieferkette, die Verpackungen auf dem Markt bereitstellen (Ausnahme: Erzeuger:innen und Importeur:innen)
  • Hersteller:innen: Jede:r Erzeuger:in, Importeur:in oder Vertreiber:in, welche, unabhängig von der Verkaufsmethode, verpackte Produkte erstmals bereitstellt
  • Lieferant:innen: Natürliche, oder juristische Personen, die Verpackungen oder Verpackungsmaterial an Erzeuger:innen liefern


Besonders relevant ist die PPWR für Unternehmen, die Produktverpackungen, Versandverpackungen oder Serviceverpackungen (z. B. im Take-away-Bereich) verwenden. Auch Dropshipper können betroffen sein, wenn sie Einfluss auf die Verpackungsgestaltung oder -auswahl nehmen.

Kurz gesagt: Wer Produkte in Verpackungen in der EU verkauft oder vertreibt, muss sich künftig an die Regelungen der PPWR halten – unabhängig davon, ob der Unternehmenssitz in einem EU-Mitgliedstaat oder außerhalb liegt.

 

Was ändert sich wann durch die PPWR?

Die PPWR bringt eine Vielzahl neuer Anforderungen und Regelungen mit sich, die für Händler:innen und Hersteller:innen unmittelbare Auswirkungen haben. Viele davon befinden sich aktuell noch in der Ausarbeitung und nicht jeder Artikel der PPWR wird direkt zum 12. August 2026 wirksam.

Hier eine erste Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:

Anforderungen an Verpackungen (Artikel 5):

  • Verpackungen müssen so hergestellt werden, dass das Vorhandensein von schädlichen Stoffen auf ein Minimum reduziert wird
  • Ab einer bestimmten Frist dürfen Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, bestimmte PFAS nicht mehr enthalten

Recyclingfähigkeit wird Pflicht (Artikel 6):

  • Ab 2030 müssen alle Verpackungen nach Design recyclebar sein
  • Ab 2035 gelten zusätzliche Anforderungen (getrennt gesammelt, sortierbar und “Recyceld at Scale”)
  • Die Recyclingfähigkeit von Verpackungen wird in 3 Klassen (A-C) aufgeteilt
  • Nicht recyclingfähige Verpackungen sollen schrittweise verboten werden

Ein Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen kommt (Artikel 7):

  • Ab 2030 müssen die Kunststoffteile von Verpackungen, einen aus Verbraucher-Kunststoffabfällen stammenden stofflich verwerteten Anteil enthalten, und zwar je Verpackungstyp und -format

Minimierung von Verpackungen (Artikel 10):

  • Ab dem 01. Januar 2030 müssen Erzeuger:innen und Importeur:innen sicherstellen, dass ihre Verpackungen so gestaltet sind, dass Gewicht, Volumen und Material auf ein Minimum reduziert werden

Neue Kennzeichnungspflichten (Artikel 12):

  • Ab August 2028 müssen Verpackungen einheitlich gekennzeichnet werden, damit Verbraucher:innen korrekt trennen können
  • Die Kennzeichnungspflicht betrifft alle Verpackungskomponenten (z. B. Deckel, Folien, Inlays)
  • Parallel dazu erfolgt eine Harmonisierung der Abfallsymbole in der gesamten EU
  • Ab dem 12. Februar 2029 müssen wiederverwendbare Verpackungen ein Etikett tragen, das den Benutzer:innen darüber informiert, dass die Verpackung wiederverwendbar ist

Pflichten für Bevollmächtigte (Artikel 17):

  • Erzeuger:innen benennen für jedes Land, indem sie Verpackungen auf den Markt bringen, einen Bevollmächtigten. Dieser übernimmt dann unter anderem die Bereithaltung der EU-Konformitätserklärung und der technischen Unterlagen für die nationalen Marktüberwachungsbehörden, sowie die Übermittlung von Informationen und Unterlagen zur Konformitätsprüfung.

 

Wichtig: Einige Fristen können sich je nach finaler Verordnung und nationaler Durchführungsplanung verschieben. Dennoch empfiehlt es sich, jetzt schon mit den Vorbereitungen zu beginnen.

PPWR-Zeitplan

 

Wichtige Begriffe einfach erklärt

Die neue EU-Verpackungsverordnung bringt nicht nur neue Pflichten, sondern auch viele neue Fachbegriffe mit sich. Damit ihr den Überblick behaltet, haben wir hier die wichtigsten Begriffe rund um die PPWR kompakt erklärt:

  • Recyclingfähigkeit: Bezeichnet die Fähigkeit einer Verpackung, nach Gebrauch wiederverwertet zu werden. Die PPWR führt verbindliche Kriterien ein, nach denen Verpackungen als recyclingfähig gelten – etwa wenn sie aus Monomaterial bestehen und in vorhandenen Sammel- und Recyclingsystemen effektiv verarbeitet werden können.
  • Wiederverwendung: Verpackungen gelten als wiederverwendbar, wenn sie für denselben Zweck mehrfach verwendet werden können, ohne signifikanten Qualitätsverlust. Die PPWR führt verbindliche Mehrwegquoten ein.
  • Design for Recycling: Ein Grundprinzip der PPWR: Verpackungen sollen so gestaltet sein, dass sie optimal recycelt werden können. Dazu zählen z. B. der Verzicht auf Verbundmaterialien, eine einfache Trennung von Komponenten oder der Einsatz recyclingfreundlicher Farben und Klebstoffe. Die genauen Kriterien befinden sich noch in der Ausarbeitung.
  • Einheitliche Kennzeichnung: Alle Verpackungen müssen künftig EU-weit einheitlich gekennzeichnet werden, mit klaren Symbolen, die Verbraucher:innen über die richtige Entsorgung informieren. Ziel ist einheitliche Trennung, weniger Fehlwürfe und höhere Recyclingquoten.
  • EPR (Erweiterte Herstellerverantwortung): Steht für Extended Producer Responsibility. Auch wenn EPR und PPWR zwei unterschiedliche Regelwerke sind, greifen sie eng ineinander: Hersteller:innen übernehmen mehr Verantwortung. Wie bei der Rücknahme und Finanzierung von Verpackungsabfällen, diese Pflicht wird durch die PPWR sogar noch ausgeweitet – z. B. durch neue Anforderungen an Lizenzsysteme oder Datenmeldungen.

 

Fazit PPWR: Jetzt handeln statt später nachbessern

Die PPWR markiert einen grundlegenden Wandel in der europäischen Verpackungspolitik. Für Händler:innen, Hersteller:innen und alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen, bedeutet das: Jetzt muss gehandelt werden!

Auch wenn viele der neuen Vorschriften erst in den kommenden Jahren schrittweise in Kraft treten, ist es ratsam, sich schon jetzt mit den eigenen Verpackungslösungen auseinanderzusetzen. Wer frühzeitig prüft, ob die bestehenden Verpackungen den künftigen Anforderungen entsprechen, Prozesse anpasst und notwendige Informationen aufbereitet, kann Risiken minimieren und sich compliant aufstellen.

Die kommenden Vorgaben sind umfangreich, bieten aber auch die Chance, Verpackungen effizienter, kostensparender und ökologischer zu gestalten. Wer jetzt handelt kann sich auch Wettbewerbsvorteile in einem zunehmend nachhaltigkeitsorientierten Markt sichern.

Die Empfehlung lautet daher klar: Die Übergangszeit nutzen, um Verpackungen und Prozesse PPWR-konform auszurichten. Um den umfangreichen Anforderungen gerecht zu werden und nicht den Überblick zu verlieren, lohnt es sich, auf starke Partner wie uns zu setzen. Mit lizenzero.eu findet ihr schon jetzt euren EPR-Compliance Service für Verpackungen in der gesamten EU.

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