Nach 20 Jahren ElektroG: Diese Änderungen bringt das ElektroG4 2026
Inhalt:
- Was ist das ElektroG überhaupt?
- Was ist neu? Die geplante Novelle ElektroG4
- Aktuelle Verpflichtungen für Hersteller:innen und Händler:innen laut ElektroG
- Wer ist vom ElektroG betroffen?
- Bußgelder, Abmahnungen & Vertriebsverbote: Was droht bei Verstößen
- Fazit: Darum das ElektroG für die Kreislaufwirtschaft so wichtig
Seit 20 Jahren ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Deutschland ein zentrales Instrument zur Steuerung der Rücknahme und Entsorgung von Elektroaltgeräten. Doch wie steht es heute um die Ziele des Gesetzes? Welche Änderungen erwartet euch im Jahr 2026? Und was bedeutet das für Hersteller:innen, Händler:innen und Verbraucher:innen?
Alle Antworten und praxisrelevanten Informationen findet ihr in unserem aktuellen Blogbeitrag.
Was ist das ElektroG überhaupt?
Das ElektroG setzt in Deutschland die europäische WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) in deutsches Recht um. Konkret regelt es das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Erstmals 2005 in Kraft getreten, wurde es 2015 (ElektroG2) und 2022 (ElektroG3) umfassend novelliert. Das ElektroG ist ausschließlich in Deutschland gültig. Innerhalb der EU hat jedes Land eigene Vorschriften zur Entsorgung und Registrierung von Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE-Richtlinie).
Das Ziel ist klar: die Förderung der Kreislaufwirtschaft durch die Vermeidung von Elektroaltgeräten im Restmüll, die Rückführung wertvoller Rohstoffe in den Produktionskreislauf und die Reduzierung von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen.
Was ist neu? Die geplante Novelle ElektroG4
Ursprünglich sollte das ElektroG4 zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Doch die politische Lage verzögerte die Verabschiedung derzeit. Trotzdem wurden wichtige Änderungen im Vorfeld ausgearbeitet, die nach wie vor auf eine Umsetzung warten.
Geplante Änderungen im Überblick:
Händler:innen von Einweg-E-Zigaretten: Ab dem 1. Juli 2026 soll voraussichtlich eine kostenfreie Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten an Verkaufsstellen gelten, unabhängig vom Kauf eines neuen Produktes.
Verpflichtende farbige Kennzeichnung von Sammel- und Rückgabestellen durch neue Symbole - aktualisiertes, farbiges Hinweisschild, welches das bisher schon geltende, schwarz-weiße Logo ersetzen soll. Auch große Händler ab 400 m² Fläche, Lebensmittelmärkte sowie Online-Shops und Verkaufsstellen für Einweg-E-Zigaretten müssen die neuen Vorgaben erfüllen.
Neues Sammelstellenlogo
Einführung des sogenannten „Thekenmodells“: Altgeräte dürfen nur noch von Fachpersonal an Sammelstellen entgegengenommen werden, um sogenannte Fehlwürfe von in Elektrogeräten versteckten Batterien und die daraus resultierenden Brandrisiken zu minimieren.
0:1-Rücknahme von Kleingeräten: Rückgabe von Altgeräten soll auch ohne Neukauf möglich sein, bei Geräten mit max. 50 cm Kantenlänge.
Anpassung der B2B-Herstellerpflichten: Pflichthinweise bei B2B-Produkten müssen nicht nur physisch beigelegt, sondern auch digital bereitgestellt werden.
Anpassung der B2C-Herstellerpflichten: Pflichthinweise müssen zukünftig sowohl dem B2C-Produkt beigefügt als auch auf der Webseite veröffentlicht werden.
Änderung des Meldeintervalls: für sogenannte mittelbare Exporte und Eigenrücknahmen, von monatlich auf jährlich (jeweils bis zum 30. April eines Jahres für das jeweilige Vorjahr).
Aktuelle Verpflichtungen für Hersteller:innen und Händler:innen laut ElektroG
Pflichten im B2C und B2B-Bereich
Registrierung bei der stiftung ear
Bevor Elektrogeräte verkauft werden dürfen, müssen sich Anbieter:innen bei der stiftung ear registrieren. Dabei sind alle Marken und Gerätekategorien zu melden, die auf dem deutschen Markt angeboten werden.
Beim Verkauf in andere EU-Staaten gelten die WEEE-Vorgaben des jeweiligen Landes. Daher muss in jedem Land eine eigene Registrierung erfolgen, oft über nationale WEEE-Systeme.
Mengenmeldungen und Datenpflege
Regelmäßig müssen die in Verkehr gebrachten Gerätemengen gemeldet werden. Diese Mengenmeldungen erfolgen über das ear-Portal und dienen der behördlichen Überwachung.
Interzero EPR Services hat ein komplett digitales Portal entwickelt, über das ihr eure Herstellerpflichten abwickeln und in nur drei Schritten eure WEEE-Nummer erhalten könnt. Hier geht's zum WEEE-Portal.
Rücknahme und Entsorgung
Hersteller:innen müssen die Rücknahme und fachgerechte Entsorgung von Altgeräten sicherstellen. Dies kann über Rücknahmestellen oder beauftragte Dienstleister erfolgen.
Hinweis-, Anmelde- und Berichtspflichten
Neben der Registrierung bestehen weitere Meldepflichten gegenüber Behörden und Systemen. Dazu gehören z. B. regelmäßige Aktualisierungen von Gerätedaten oder Änderungen bei Marken.
Bevollmächtigter für Anbieter aus Drittstaaten
Ausländische Onlinehändler:innen ohne Sitz in Deutschland müssen einen Bevollmächtigten in Deutschland benennen. Dieser übernimmt die rechtliche Verantwortung und die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten im Land.
Pflichten für Hersteller:innen und Händler:innen im B2C-Bereich
Nachweis Insolvenzsichere Garantie
Für Produkte, die an private Endverbraucher:innen verkauft werden, ist jährlich eine finanzielle Garantie vorzulegen. Diese Garantie sichert ab, dass Altgeräte auch im Insolvenzfall zurückgenommen und recycelt werden können.
Welche Garantieformen gibt es?
Hersteller:innen von B2C-Geräten müssen gegenüber der stiftung ear nachweisen, dass sie für die umweltgerechte Entsorgung im Insolvenzfall vorsorgen. Dazu haben sie folgende Möglichkeiten:
- Bankbürgschaft
- Teilnahme an einem kollektiven Garantiesystem
- Hinterlegung von Sicherheiten
- Weitere von der stiftung ear anerkannte Modelle
Für kleinere Unternehmen ist der Beitritt zu einem Garantiesystem oft am sinnvollsten, da er kostengünstig, einfach umzusetzen, rechtssicher und mit geringem Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Produktkennzeichnung
Elektrogeräte müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein. Dies zeigt Verbraucher:innen an, dass das Produkt nicht im Hausmüll entsorgt werden darf.
Rücknahmepflicht für große Händler:innen
Händler:innen mit mindestens 400 m² Verkaufs-, Lager- oder Versandfläche müssen Altgeräte kostenfrei zurücknehmen. Auch Onlinehändler:innen und Lebensmitteleinzelhändler:innen (ab 800 m² Fläche) sind seit Juli 2022 betroffen.
Verbraucherinformationen
Endverbraucher:innen müssen über ihre Rückgabemöglichkeiten und die Bedeutung des WEEE-Symbols informiert werden. Diese Hinweise müssen beim Verkauf, insbesondere im Onlinehandel, klar sichtbar bereitgestellt werden.
Pflichten für Hersteller:innen im B2B-Bereich
Nachweis für B2B-Geräte: Glaubhaftmachung
B2B-Hersteller:innen müssen nachweisen, dass ihre Geräte nicht für private Endverbraucher:innen bestimmt sind, durch technische Dokumentation oder Vertriebskanäle.
Nachweis Rücknahmekonzept
Hersteller:innen von B2B-Geräten oder deren ElektroG-Bevollmächtigte müssen ein Rücknahmekonzept vorlegen, das eine konkrete Rückgabemöglichkeit für Altgeräte vorsieht. Die Entsorgungsverantwortung bleibt beim Hersteller und nur die Finanzierung kann an Kunden übertragen werden.
Kennzeichnungspflicht
Seit der letzten Novelle müssen auch ausschließlich gewerblich genutzte Geräte mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein.
Wer ist vom ElektroG betroffen?
Hersteller:innen und Importeur:innen
Alle Unternehmen, die Elektrogeräte erstmalig in Deutschland in Verkehr bringen, müssen sich bei der stiftung ear registrieren. Ohne diese Registrierung drohen Bußgelder und Vertriebsverbote. Für B2C-Geräte ist zusätzlich eine Finanzierungsgarantie notwendig, um die Entsorgung auch bei Insolvenz abzusichern.
Händler:innen und Online-Marktplätze
Auch der Handel ist stark betroffen:
- Rücknahmepflicht bei Verkaufsflächen ab 400 m².
- Rücknahmeverpflichtung gilt auch für den Onlinehandel.
- Seit 2023: Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister:innen dürfen nur noch Produkte von registrierten Hersteller:innen vertreiben.
- Fulfillment-Dienstleister:innen (z. B. Amazon FBA) müssen auf Registrierungen achten – sonst drohen Sanktionen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ElektroG).
Was gilt für Verbraucher:innen?
Privathaushalte können Altgeräte kostenfrei bei Sammelstellen und im Einzelhandel abgeben. Wichtig: Lithium-Batterien müssen entfernt und separat entsorgt werden, um Brandrisiken zu minimieren.
Was viele nicht wissen:
- Auch Supermärkte ab 800 m² Verkaufsfläche, die Elektronikartikel führen, müssen Altgeräte annehmen.
- Mit der 0:1-Rücknahme kann künftig jede:r kleinere Geräte (z. B. Toaster, E-Zigaretten) abgeben, ohne ein neues Gerät kaufen zu müssen.
- Ein neues Symbol auf Sammelstellen soll die Rückgabe verständlicher und sichtbarer machen.
Bußgelder, Abmahnungen & Vertriebsverbote: Was droht bei Verstößen?
Wer gegen das ElektroG verstößt, muss mit hohen Bußgeldern (bis 100.000 €) rechnen. Zusätzlich sind zivilrechtliche Abmahnungen durch Wettbewerber:innen möglich. Im schlimmsten Fall droht ein kompletter Vertriebsstopp, bis eine rechtskonforme Lösung vorliegt.
Fazit: Darum das ElektroG für die Kreislaufwirtschaft so wichtig
Die getrennte Sammlung von Elektroaltgeräten ermöglicht die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe wie Kupfer, Gold oder seltene Erden. Eine sachgerechte Entsorgung vermeidet gefährliche Emissionen und trägt zum Klimaschutz bei. Wann aber die Novelle des ElektroG4 kommt, ist noch offen. Bis dahin bleiben viele Herausforderungen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft bestehen.
Ob Hersteller:innen, Händler:innen oder Konsument:innen jeder ist gefragt, einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft zu leisten. Das ElektroG ist dabei kein lästiger Pflichtenkatalog, sondern ein wichtiges Instrument für Nachhaltigkeit, Ressourcenschutz und Sicherheit. Unternehmen sollten sich auch trotz der Verzögerung jetzt auf die kommenden Änderungen vorbereiten und bestehende Prozesse auf Konformität prüfen.