EmpCo-Richtlinie

Das steckt hinter der EmpCo-Richtlinie: Verbraucher:innen stärken und Greenwashing effektiv bekämpfen

Inhalt:

 

Die Richtlinie zur Stärkung von Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel (EmpCo, EU 2024/825) ist ein zentraler Schritt der Europäischen Union, um Verbraucher:innen besser zu informieren und den ökologischen Wandel zu fördern. Sie trat bereits am 26. März 2024 in Kraft und muss von den EU-Mitgliedstaaten bis spätestens 27. März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Ab dem 27. September 2026 gelten die Regeln verbindlich. Die Richtlinie soll Verbraucher:innen vor irreführenden Umweltwerbeaussagen schützen, Nachhaltigkeit fördern und für mehr vertrauenswürdige Umweltinformationen sorgen.

Auch wenn die geplante Green Claims Directive (GCD) derzeit pausiert ist, bleibt der Schutz durch die EmpCo-Richtlinie bestehen. Kritiker:innen warnen jedoch, dass ohne die GCD Unternehmen weiterhin mit vagen Umweltversprechen werben könnten. Die EmpCo-Richtlinie soll sicherstellen, dass die Regeln gegen Greenwashing erhalten bleiben und verbindliche Standards für die Nachprüfbarkeit von Umweltaussagen gelten.

 

Greenwashing in der Werbung – warum verlässliche Umweltinformationen wichtig sind

Viele Unternehmen werben mit Begriffen wie „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „recycelbar“. Für Verbraucher:innen ist es oft schwierig, die tatsächliche Umweltwirkung eines Produkts zu erkennen. Das Umweltbundesamt (UBA) hat in einer aktuellen Studie die Herausforderungen verlässlicher Umweltinformationen untersucht und festgestellt, dass viele Werbeaussagen ungenau, unbelegt oder irreführend sind.

Dirk Messner, Präsident des UBA, betont: „Mit der Umsetzung der neuen EU-Vorgaben über umweltbezogene Informationen erwarten wir, dass Unternehmen vermehrt vertrauenswürdige Nachhaltigkeitssiegel nutzen und irreführende Aussagen zurückgehen.“ Die EmpCo-Richtlinie stärkt Verbraucherrechte, indem sie Unternehmen verpflichtet, transparente, überprüfbare und nachvollziehbare Umweltaussagen zu machen, sodass Verbraucher:innen fundierte Kaufentscheidungen treffen können. Ab 27. September 2026 gilt diese Pflicht verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten.

 

Neue Regeln für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel

Die EmpCo-Richtlinie definiert erstmals genau, was unter einer Umweltaussage zu verstehen ist. Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie auf objektiven Nachweisen beruhen. Nachhaltigkeitssiegel sind künftig nur erlaubt, wenn sie auf einem zertifizierten System basieren oder von offiziellen Behörden anerkannt sind. Ziel ist ein transparenter, vertrauenswürdiger Markt für umweltfreundliche Produkte.Made for Recycling Interzero prüft und zertifiziert die Recyclingfähigkeit von Verpackungen – mit dem anerkannten Siegel zeigen Unternehmen Innovationskraft, Engagement für die Kreislaufwirtschaft und stärken ihr nachhaltiges Image.

Klare Verbote für irreführende Umweltaussagen

Die Richtlinie führt weiter auch bestimmte Verbote ein, also Aussagen, die grundsätzlich unzulässig sind. Dazu gehören:

  • Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis
  • Aussagen über die gesamte Umweltleistung eines Produkts, obwohl nur einzelne Aspekte zutreffen
  • Werbung mit Selbstverständlichkeiten als vermeintliche Vorteile
  • Unbelegte Angaben zu Treibhausgasemissionen oder Klimaneutralität

Wer Angaben wie „klimaneutral bis 2025“ macht, muss einen detaillierten Umsetzungsplan vorlegen, der regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen überprüft wird. Dadurch wird Greenwashing deutlich eingeschränkt und Verbraucher:innen erhalten verlässliche Informationen über die tatsächliche Nachhaltigkeit von Produkten.

 

Verbraucherrechte im Fokus

Die EmpCo-Richtlinie ergänzt die bestehenden Regelungen der UGP-Richtlinie und der Verbraucherrechte-Richtlinie. Verbraucher:innen erhalten umfassende Informationen über Herkunft, Zusammensetzung, Umweltverträglichkeit, Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Produkten. Besonders bei digitalen Produkten oder Dienstleistungen müssen Verbraucher:innen über Software-Updates, Ersatzteile, Reparaturmöglichkeiten und Kosten informiert werden.

Harmonisiertes Kennzeichnungssystem für Garantie- und Reparaturinformationen

Ein zentraler Punkt ist die Einführung einer harmonisierten Mitteilung und Kennzeichnung für Garantie- und Reparaturinformationen. Verbraucher:innen sollen auf einen Blick erkennen, wie lange die gesetzliche Gewährleistung gilt, welche Herstellergarantien bestehen und wie reparierbar ein Produkt ist. Hersteller:innen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus Garantien gewähren, müssen diese transparent kennzeichnen, sodass Produkte leichter vergleichbar werden.

Bei Fernabsatzverträgen müssen zudem Informationen über umweltfreundliche Lieferoptionen bereitgestellt werden, etwa Lieferungen per Fahrradkurier, Elektrofahrzeug oder gebündeltem Versand.

 

EmpCo-Richtlinie als Teil des Green Deals

Die EmpCo-Richtlinie ist ein zentraler Baustein des europäischen Green Deals. Sie schützt Verbraucher:innen nicht nur vor irreführender Werbung, sondern motiviert Unternehmen auch, ihre Nachhaltigkeitsstrategie transparent und nachvollziehbar umzusetzen. Die Richtlinie sorgt dafür, dass Greenwashing keine Chance mehr hat und dass nachhaltige Produkte klar erkennbar werden.

Die geplante, aber aktuell pausierte Green Claims Directive soll in Zukunft die Anforderungen an die Begründung und Nachprüfbarkeit von Umweltaussagen noch weiter verschärfen. Unternehmen müssen dann nicht nur die behauptete Umweltleistung nachweisen, sondern auch Methodik, Zeitpläne und Zertifizierungen offenlegen.

 

Fazit

Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) stärkt die Rechte von Verbraucher:innen, bekämpft Greenwashing und erhöht das Vertrauen in nachhaltige Produkte. Sie stellt sicher, dass Konsument:innen verlässliche, nachvollziehbare Informationen zu Umweltauswirkungen, Lebensdauer und Reparierbarkeit von Produkten erhalten, während Unternehmen verpflichtet sind, ihre Werbeaussagen transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Ab 2026 wird der europäische Markt für nachhaltige Produkte transparenter und fairer. Verbraucher:innen können Kaufentscheidungen auf Basis von verlässlichen Umweltinformationen treffen, Unternehmen profitieren von einer höheren Glaubwürdigkeit – ein entscheidender Schritt für den ökologischen Wandel in Europa.

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