Verpackungslizenz Anbieterwechsel – so funktioniert‘s

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Haben Sie in den letzten Wochen Post von Ihrem dualen System erhalten, in dem Ihnen Preiserhöhungen mitgeteilt wurden? Haben Sie den Wunsch, Ihre*n Verpackungslizenz-Anbieter*in zu wechseln? Wir erklären Ihnen die Hintergründe zu den aktuellen Entwicklungen, geben Tipps zur Wahl des*der richtigen Anbieter*in und zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie ein Wechsel sauber funktioniert.

Inhalt

 

Zum Hintergrund der aktuellen Entwicklungen

Recyclingquoten, Rohstoffmärkte, Kommunalforderungen: Aktuell nehmen zahlreiche Faktoren Einfluss auf die Arbeit und Wirtschaftlichkeit der dualen Systeme. Wir stellen die 4 wesentlichen Faktoren vor:

  1. Hohe Recyclingquoten:
    Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet nicht nur die Inverkehrbringer*innen zur Verpackungslizenzierung, sondern im Umkehrschluss auch die dualen Systeme zur Erfüllung der mit dem Gesetz erheblich gestiegenen Recyclingquoten. Der Anstieg erfolgt in 2 Stufen: Die erste trat direkt mit dem VerpackG 2019 in Kraft, die zweite folgt ab 2022. Für Verpackungen aus Papier/Pappe/Karton beispielweise gilt so aktuell eine Recyclingquote von 80 %, ab 2022 steigt diese dann auf 90 % an (alle Materialquoten in der Übersicht finden Sie in unseren FAQ). Um diesen Quoten gerecht zu werden, ist eine fortlaufende Investition der dualen Systeme in innovative Technologien erforderlich, um eine den Quoten entsprechend hohe Zahl an Wertstoffen aus den Abfällen heraussortieren und recyceln zu können.
  2. Trittbrettfahrer*innen:
    Ein nach wie vor großes Problem stellt das „Trittbrettfahrertum“ einiger Unternehmen dar, die der Lizenzierungspflicht für Verkaufsverpackungen nicht nachkommen und auf Kosten aller anderen das System ausnutzen. Die Verpackungen werden zwar in den Markt gebracht und entsprechend entstehen für die Entsorgung sowie das Recycling Kosten, allerdings fehlen durch die Nicht-Lizenzierung die Einnahmen, um diese zu decken. Dadurch fehlen den dualen Systemen Einnahmen, die für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft dringend benötigt werden und letztlich steigen für alle die Kosten.
  3. Drastischer Einbruch im Markt für Sekundärrohstoffe:
    Der Markt für Sekundärrohstoffe befindet sich seit einiger Zeit in enormem Wandel – die Materialerlöse sinken stetig, da beispielsweise durch den niedrigen Erdölpreis vermehrt Primärkunststoffe und weniger recyceltes Material bei der Herstellung von Verpackungen eingesetzt werden.
  4. Kommunalforderungen:
    Ein weiterer Kostenfaktor entsteht bei den dualen Systemen durch die laut VerpackG zulässige Forderung von Kommunen an die dualen Systeme, ihre Sammelsysteme für papierbasierte Verpackungen mitzunutzen, allerdings zu Preisen und Konditionen, die allein von den Kommunen bestimmt werden. Viele Kommunen sind vor diesem Hintergrund dazu übergegangen, die Gebühren für die Abholung der Papierabfälle nicht mehr auf Gewichts- sondern auf Volumenbasis zu berechnen – was bei oftmals sperrigen Versandkartons und -paketen eine erhebliche Kostensteigerung mit sich bringt.

 

Das Resultat dieser Entwicklungen: Die dualen Systeme sind auf der einen Seite gezwungen, Geld in die Hand nehmen, um ihre Prozesse an die neuen Recyclingquoten anzupassen und ungünstige Marktentwicklungen auszugleichen, erhalten auf der anderen Seite jedoch nicht genug Einnahmen, um diese Kosten zu kompensieren. Um eine funktionierende Kreislaufwirtschaft sicherzustellen und weiterhin wirtschaftlich handeln zu können, sind Preisanpassungen bei den dualen Systemen in der aktuellen Lage unausweichlich.

Die Verpackungslizenz-Anbieter setzen diese Preisanpassung unterschiedlich um: Einige erhöhen das Lizenzentgelt für alle Materialkosten, andere führen die Änderung nur bei bestimmten Materialarten ein. Grundsätzlich gilt: Bei einer Preisanpassung müssen Sie als aktuelle*r Kund*in informiert werden. Zusätzlich haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, so dass Sie den*die Verpackungslizenz-Anbieter*in wechseln können. 

 

Duales System ist nicht gleich duales System

Die aktuellen Entwicklungen ermöglichen es Unternehmen, sich nochmals neu im Verpackungslizenz-Markt umzuschauen und die dualen Systeme zu vergleichen. Dabei spielen wesentliche Faktoren hinsichtlich der Vertragsbedingungen und zusätzlichen Leistungen eine wichtige Rolle:

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Wichtig also: Neben dem Lizenzpreis existieren weitere entscheidende Anbietermerkmale, die ein Unternehmen bei der Wahl des dualen Systems beachten sollte. Das gilt für übermäßig lange Vertragslaufzeiten  (1 Jahr oder bis zu 2 Jahre) ebenso wie für versteckte Kosten, z.B. Gebühren je Mengenmeldung (denn viele Unternehmer passen ihre Mengen über das Jahr hinweg je nach tatsächlichem Verpackungsbedarf an) oder Vorauszahlungen für mehrere Lizenzjahre bei Vertragsschluss. Weiterhin spielt der Service für viele Unternehmen eine wichtige Rolle: Gibt es hilfreiche Tools, die die Umsetzung der Pflichten vereinfachen? Wie ist das duale System erreichbar? Wie werden die Unternehmen auf dem aktuellsten Stand rund um das Verpackungsgesetz gehalten?

Nutzen Sie die Merkmale zum Vergleich der unterschiedlichen Anbieter*innen und suchen Sie den für Sie am besten passenden heraus. In unserem Blogartikel „So unterscheiden sich die verschiedenen Anbieter*innen für Verpackungslizenzen“ finden Sie weitere Tipps, die Ihnen bei der Entscheidung helfen können.

 

Anleitung: So wechseln Sie Ihre*n Verpackungslizenz-Anbieter*in

  1. Vergleich & Entscheidung: Welche Merkmale sind Ihnen bei der Lizenzierung Ihrer Verpackungen besonders wichtig? Möchten Sie die VerpackG-Pflichten schnell erledigen können, wobei Ihnen bestimmte Tools helfen? Oder Sie legen Wert auf eine gute Betreuung? Vergleichen Sie danach die einzelnen Anbieter*innen und entscheiden Sie dann, welche*n Anbieter*in Sie wählen. Achten Sie dabei insbesondere auf versteckt kommunizierte Kosten und Vertragskonditionen.
  2. Kündigung: Kündigen Sie Ihren alten Lizenzvertrag bei Ihrem*Ihrer alten Anbieter*in. Wichtig: Achten Sie auf die (Sonderkündigungs-)Fristen!
  3. Neuabschluss: Schließen Sie bei Ihrem*Ihrer Wunsch-Anbieter*in einen neuen Lizenzvertrag für 2022 ab. Für Lizenzero geht es hier entlang.
  4. Mengenmeldung: Melden Sie Ihre soeben lizenzierten Mengen für 2022 sowie den Namen des dualen Systems an das Verpackungsregister LUCID. Als Lizenzero-Kund*in können Sie dafür den Mengen-Download für LUCID nutzen.
  5. Geben Sie im neuen Jahr Ihre Jahresabschlussmeldung bei Ihrem*Ihrer alten Anbieter*in und LUCID ab.

 

Fazit: Nicht der Preis allein zählt bei der Wahl des*der richtigen Lizenzanbieter*in

Aktuell ergibt sich durch drastische Marktveränderungen und hohe Investitionsansprüche eine Zwangslage für die dualen Systeme, in der sie die steigenden Kosten trotz zahlreicher Gegenmaßnahmen und Kostenoptimierungen in eigenen Reihen nicht länger in Gänze auffangen können und sie nun in Teilen an ihre Kund*innen weitergeben müssen.

Ergibt sich hierdurch ein Wechselwunsch, empfehlen wir Ihnen, bei der Wahl des dualen Systems selbstverständlich auch, aber eben nicht nur nach dem Preis zu gehen. Denn weitere Merkmale wie die Servicequalität, Tools zur einfachen Umsetzung der Gesetzesvorgaben oder eine persönliche Ansprechbarkeit können im Zweifel ausschlaggebend sein, damit Sie die Pflichten des Verpackungsgesetzes schnell und unkompliziert abhaken und mit Ihrem wesentlichen Geschäft fortfahren können.

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