Extended Producer Responsibility (EPR) in Deutschland: Alles, was Sie jetzt wissen müssen, um weiter auf Amazon & Co. verkaufen zu können

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 Hinweis: Update vom 25.02.2022 EPR Nummer entspricht UIN-Nummer.

Aktuell informieren Amazon und weitere Marktplätze flächendeckend all ihre Händler*innen, die nach Deutschland verkaufen, und verlangen von ihnen das Einreichen ihrer sog. „EPR-Nummer(n)“. Denn ab 2022 ist das Vorliegen der EPR-Registrierungsnummer(n) als Nachweis für die Erfüllung der in Deutschland geltenden Gesetzgebungen für das Inverkehrbringen von Verpackungen, Elektrogeräten und Batterien Grundvoraussetzung dafür, dass ein Händler überhaupt noch über Online-Marktplätze wie Amazon & Co. nach Deutschland verkaufen kann. Gleiches gilt im Übrigen für Frankreich.

Denn Marktplätzen kommt seit 1. Juli 2022 bzw. 1. Januar 2023 eine Kontrollpflicht zu. Das bedeutet: Kann ein Händler gegenüber dem Marktplatzbetreiber nicht nachweisen, dass die Vorgaben erfüllt werden, greift ein Vertriebsverbot. Es ist daher von großer Wichtigkeit, dass jeder Händler, der über Online-Marktplätze nach Deutschland verkauft, innerhalb der gesetzten Fristen dafür sorgt, sich gesetzeskonform in seinem Zielland aufzustellen und seine EPR-Nummer einzureichen.

Was dazu genau zu tun ist, beleuchten wir Schritt für Schritt im folgenden Beitrag:

Inhalt

 

1. Was bedeutet Extended Producer Responsibility (EPR)?

EPR steht für Extended Producer Responsibility (zu Deutsch: Erweiterte Herstellerverantwortung). Das dahinter stehende Prinzip: Zur Produktverantwortung eines Händlers, der verpackte Waren in Verkehr bringt, zählt nicht nur das Produkt selbst, sondern im Besonderen auch alle mit in Umlauf gebrachten Verpackungen und (Produkt)Bestandteile, die durch den Endverbraucher entsorgt werden. Im Kontext der Extended Producer Responsibility nach deutscher Gesetzgebung sind das insbesondere Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien. EPR fungiert somit als eine Art Sammelbegriff für diese drei Aspekte.

Der Inverkehrbringer trägt somit die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus eines Produktes und seiner Komponenten, bis hin zum Recycling. Auf diesem Verantwortungsprinzip beruhen jegliche Abfallverordnungen der EU, darunter die EU-Verpackungsrichtlinie, auf der wiederum z.B. das deutsche Verpackungsgesetz basiert.

 

2. Warum betrifft EPR mich als Marktplatz-Händler*in?

Ab 2022 etabliert das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) eine Kontrollpflicht für Online-Marktplätze, sodass Händler*innen, die an deutsche Endverbraucher verkaufen, den Vorgaben folgen und den Marktplatz-Betreibern als Nachweis dafür ihre EPR-Nummer vorlegen müssen. Ähnliches gilt ab 2022 auch bereits für Frankreich. Zudem wird erwartet, dass weitere Mitgliedsstaaten der EU in den nächsten Jahren folgen werden.

Die Pflicht zur Überprüfung ihrer Händler ist für Marktplatz-Betreiber ab dem kommenden Jahr rechtlich bindend; fehlen Nachweise, greift ausdrücklich ein Vertriebsverbot für die betroffenen Händler*innen – missachtet ein Marktplatz diese Vorgabe, drohen empfindliche Sanktionen. Dieses Risiko werden Marktplätze wie Amazon & Co. tunlichst vermeiden wollen – und informieren daher schon jetzt ihre Händler*innen mit dem Hinweis auf eine Sperrung des Accounts, wenn innerhalb der kommunizierten Fristen kein Nachweis über die Erfüllung der EPR-Pflichten vorliegt.

 

3. Wie erhalte ich eine EPR-Registrierungsnummer?

Alle EU-Mitgliedsstaaten regeln den Umgang mit Abfällen in jeweils eigenen Gesetzgebungen – die damit einhergehenden Pflichten müssen also je Land betrachtet und erfüllt werden. Bei den entsprechenden EPR-Registrierungsnummern handelt es sich – verkürzt gesagt – um die Nummern, die Händler*innen von ihrem jeweiligen Recyclingsystem oder von Behördenseite erhalten.

Im Detail ist in Deutschland Folgendes zu tun:

In Deutschland muss eine Registrierung für Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien nachgewiesen werden.

Verpackungen

Wichtig: Händler*innen, die nach Deutschland versenden, müssen gemäß des deutschen Verpackungsgesetzes (VerpackG) die folgenden Vorgaben für ALLE Verpackungen, die sie auf dem deutschen Markt in Umlauf bringen, erfüllen – und zwar unabhängig vom Vertriebsweg und BEVOR die Verpackungen in Umlauf gebracht werden; somit sind nicht nur verpackte Produkte betroffen, die über einen Marktplatz verkauft werden, sondern grundsätzlich alle.

Das ist zu tun:

  1. Verpackungsmengen bei einem dualen System beteiligen: Jetzt bei Lizenzero abschließen
  2. Bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Melderegister LUCID als „Hersteller“ registrieren: Hier registrieren
    Ihre EPR-Nummer: Wenn alle Schritte der LUCID-Registrierung durchlaufen sind, erhalten Sie eine individuelle Registrierungsnummer, die Sie Ihrem Marktplatz als EPR-Registrierungsnummer einreichen können
  3. Namen des dualen Systems und lizenzierte Mengen bei LUCID eintragen

Weitere Informationen zur Verpackungslizenzierung in Deutschland finden Sie in unseren Anleitungen:

How to Systembeteiligung mit Lizenzero

How to Registrierung und Datenmeldung in LUCID

Elektrogeräte

Der Umgang mit Elektrogeräten ist in Deutschland im ElektroG geregelt. Hinweis: Wenn ein Elektrogerät eine Batterie enthält, muss die Anmeldung bei der EAR sowohl für das Elektrogerät als auch für die Batterien erfolgen.

Hinweis: Schnell und einfach können Sie Ihre Pflichten jetzt auch über das WEEE-Portal erfüllen und sich entspannt zurücklehnen.

Das ist zu tun:

  1. Elektrogeräte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) als „Hersteller“ registrieren: Hier registrieren
    Ihre EPR-Nummer: Wenn alle Schritte der EAR-Registrierung durchlaufen sind, erhalten Sie Ihre WEEE-Registrierungsnummer, die Sie Ihrem Marktplatz als EPR-Registrierungsnummer einreichen können
  2. Für ausländische Händler: Einen Bevollmächtigten benennen (obligatorisch für Händler*innen ohne Sitz in Deutschland!)
  3. Gestellung einer Garantie und Hinterlegen dieser bei der EAR
  4. Recyclingsystem für die Sammlung und die Sortierung der Elektroaltgeräte beauftragen

Batterien

Im Kontext des BattG sind folgende Pflichten zu erfüllen:

  1. Batterien bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) als „Hersteller“ registrieren: Hier registrieren
    Ihre EPR-Nummer: Wenn alle Schritte durchlaufen sind, erhalten Sie Ihre Batt.-Registrierungsnummer, die Sie Ihrem Marktplatz als EPR-Registrierungsnummer vorlegen können
  2. Optional für ausländische Händler*innen ohne Sitz in Deutschland: Einen Bevollmächtigten benennen
  3. Genehmigtes Rücknahmesystem mit der Batterierücknahme beauftragen



Kurzabriss: Diese EPR-Nummern werden in Frankreich benötigt

In Frankreich brauchen Inverkehrbringer nicht nur eine Registrierung für Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien, sondern auch für weitere Produktgruppen wie Textilien oder Möbel. Die EPR-Nummer pro Produktgruppe erhalten Händler*innen vom jeweiligen Recyclingsystem, bei dem sie registriert sind.

Hinweis: An dieser Stelle werden wir Ihnen im Laufe der kommenden Wochen weitere Infos zu den EPR-Anforderungen in Frankreich bereitstellen. Melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an, um als Erster zu erfahren, wenn es so weit ist!

Update vom 25.02.2022:

Die "unique identification number" ist die EPR-Nummer für Frankreich.
Wenn Sie sich bei einem dualen System in Frankreich anmelden, kümmert sich das duale System um die Anmeldung bei der Umweltbehörde, die wiederum die UIN / EPR Nummer vergibt. Diese Nummer wird dann an das duale System gemeldet und kann im Kunden-Bereich des dualen Systems eingesehen werden. Dieser Vorgang kann einige Wochen dauern.
Die UIN / EPR Nummer ist auch der Nachweis für die elektronischen Marktplätze wie Amazon/eBay.

Wir betrachten nur den direkten Vertriebsweg zum Endkonsumenten. Sollten Sie nicht direkt zum Endverbraucher verkaufen, gelten anderen Bestimmungen.

Mehr Informationen finden Sie auch in diesem Guide: CT_Ready-to-use_guide_Unique_ID.


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Tipp: EPR-Nummern für den Versand nach Österreich

Da in einem Vorentwurf einer neuen österreichischen Abfallverordnung ähnlich lautende Absichten vermerkt sind, Marktplätze und ihre Händler*innen stärker in die Pflicht zu nehmen, wird erwartet, dass Amazon sowie alle anderen Marktplätze bereits zeitnah auch EPR-Informationen für den Versand nach Österreich von ihren Händler*innen abfragen werden. Analog zu Deutschland werden auch hier Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien betroffen sein.

Update 2022: Nun ist es beschlossene Sache – auch in Österreich wird es ab 01.01.2023 eine Kontrollpflicht hinsichtlich der Einhaltung der österreichischen Verpackungsverordnung durch Marktplatz-Betreiber und Fulfilment-Dienstleister geben. Weitere wichtige Info: Ausländische Versandhändler müssen – ebenfalls ab 2023 – einen Bevollmächtigten für nach Österreich versendete Verpackungen benennen. Die gesammelten Infos zu den Neuerungen in Österreich finden Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema.

Auch hierzu halten wir Sie hier auf dem Blog sowie über unseren Newsletter auf dem Laufenden!

 

Fazit: Die Schlupflöcher werden kleiner

Mit der Etablierung einer Kontrollpflicht durch Marktplätze wird es künftig deutlich schwieriger, die nationalen Vorgaben und Gesetzgebungen für Entsorgung und Recycling zu umgehen – insbesondere für Händler*innen, die aus dem Ausland nach Deutschland agieren und sich damit bislang häufig einer Sanktionierung entziehen konnten. Es ist daher ratsam, dass sich betroffene Händler*innen nun mit der Thematik auseinandersetzen und sich zuverlässige Lösungspartner an die Seite holen.

Achtung: Nur, weil die Vorgaben noch nicht in jedem Land von den Marktplätzen kontrolliert werden, heißt das nicht, dass solche nicht existieren und auch geahndet werden können, denn bei Nichtbeachtung verstoßen Sie bereits jetzt gegen in den meisten europäischen Ländern etabliertes Recht.

Sie wollen prüfen, ob Sie Verpflichtungen hinsichtlich Ihrer Verpackung in Ihren Exportländern haben oder nicht? Nutzen Sie LIZENZERO.EU, unseren Informationsservice für europaweite Verpackungslizenzierung!

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