Risiken minimieren: Rechtliche Grundlagen für den erfolgreichen Verkauf auf Marktplätzen

Inhalt:

 

Der Verkauf über E-Commerce-Plattformen bietet Ihnen als Händler:in eine Fülle von Chancen, birgt aber gleichzeitig eine Vielzahl rechtlicher Herausforderungen. Durch den hohen Wettbewerb sollten Sie Ihre Produkte auf Marktplätzen nicht nur effektiv vermarkten, sondern sich auch eine solide rechtliche Grundlage schaffen.

Durch die E-Commerce-Plattformen, die Sie für Ihren Verkauf nutzen können, sind einige rechtliche Regelungen bereits abgedeckt. Bei Themen wie dem Verpackungsgesetz (VerpackG), steuerlichen Regelungen oder auch dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), stehen aber Sie als Marktplatzhändler:in in der direkten Verantwortung. In diesem Blogbeitrag widmen wir uns daher den rechtlichen Aspekten, die Sie im deutschen Raum nicht vernachlässigen sollten, um Risiken zu minimieren und einen erfolgreichen Marktplatzverkauf zu gewährleisten.

 

Ihre Verpackungsmaterialien unter dem Verpackungsgesetz

Das VerpackG  regelt den Umgang mit Verpackungsmaterialien, deren Entsorgung und dem Recycling dieser. Auch Marktplatzhändler:innen sind vom VerpackG betroffen. Verkaufen Sie Waren an Endverbraucher:innen, sind Sie im Rahmen einer Systembeteiligungspflicht dazu angehalten, die Verkaufsverpackungen der Waren bei einem dualen System wie  Interseroh+ über Lizenzero  zu lizenzieren und bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in LUCID zu melden. Die ZSVR dient dabei als Überwachungsorgan zur Einhaltung der VerpackG und bietet mit dem Register LUCID eine öffentlich einsehbare Übersicht über alle in Deutschland registrierten Unternehmen. Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, werden Sie vom Verkauf von Waren auf Marktplätzen ausgeschlossen und es drohen gegebenenfalls hohe Geldstrafen bis zu 200.000 Euro.

Zu den lizenzpflichtigen Verpackungen zählen in der Regel die Produkt- und Versandverpackungen, die Sie an Endverbraucher:innen versenden. Aufnahmen bilden hier Fälle, in denen Marktplatzhänder:innen Dropshipping nutzen. Durch die Lizenzierung Ihrer Verpackungen, zum Beispiel bei uns, kommen Sie Ihrer erweiterten Herstellerverantwortung in Bezug auf die Rücknahme und Entsorgung Ihrer Produkte nach. Durch das Lizenzentgelt, das Sie bei einem dualen System entrichten, finanzieren diese die Sammlung, Sortierung und Verwertung des Verpackungsabfalls.

Um Ihrer Systembeteiligungs- und Meldepflicht korrekt nachzukommen, sollten Sie die folgenden drei Schritte befolgen:

  1. Registrieren Sie sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister im Melderegister LUCID
  2. Lizenzieren Sie Ihre jährlichen Verpackungsmengen bei einem dualen System wie Interseroh+ über Lizenzero (bei der Berechnung Ihrer Lizenzmengen hilft unser Kalkulator)
  3. Melden Sie den Namen Ihres dualen Systems und Ihre lizenzierten Verpackungsmengen an das Melderegister LUCID

Haben Sie diese Schritte vollzogen, warten bezüglich des VerpackG nur noch wenige Folgepflichten. Einmal pro Jahr sollten Sie Ihre Jahresabschlussmeldung vollziehen und Ihrem dualen System und dem LUDIC melden, wie viele Verpackungsmengen Sie tatsächlich in Umlauf gebracht haben. Zusätzlich führen Sie zum Ende eines jeden Jahres Ihre Planmengenmeldung für das neue Jahr bei Ihrem dualen System durch und tragen auch diese Daten ebenfalls im LUCID ein. Bei der Erfüllung dieser Pflichten unterstützen wir Sie durch unser Lizenzero-Komfort-Bundle, mit einem einfachen Lizenzierungsprozess, persönlicher Beratung und fristgerechten Remindern.

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Die One-Stop-Shop-Regelung und das Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Im dynamischen Umfeld des Marktplatzhandels ist ein Verständnis steuerlicher Regelungen von entscheidender Bedeutung. Die One-Stop-Shop-Regelung (OSS) gilt bereits seit 2021 und vereinfacht die umsatzsteuerlichen Melde- und Abgabepflichten im E-Commerce Bereich. Mit der EU-Regelung wurde das Mini-One-Stop-Shop- Verfahren abgelöst. Durch die Registrierung im BZStOnline-Portal (BOP) können Sie Ihre Meldungen, die unter Sonderregelungen fallen, elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Dieser Mechanismus vereinfacht die Umsatzsteueranmeldung erheblich und ermöglicht es, auch Mehrwertsteuern für grenzüberschreitende Transaktionen über eine zentrale Anlaufstelle zu melden. So können alle Waren und Dienstleistungen im B2C-Bereich, die grenzüberschreitend in der EU verkauft werden, im OSS angegeben werden. Dieses Verfahren erleichtert nicht nur Ihnen, sondern auch den Finanzbehörden die Erfassung und Kontrolle der Umsätze und trägt zur Vereinfachung des internationalen Verkaufs bei.

Ein Vorteil ist, dass das Verfahren nicht nur innerhalb Deutschlands greift. Sofern Sie auch im EU-Ausland verkaufen, nehmen Sie mit einer Anmeldung zum OSS-Verfahren auch einheitlich in allen Mitgliedsstatten der EU daran teil. Waren Sie bereits für das Vorgängerverfahren Mini-One-Stop-Shop registriert, nehmen Sie automatisch am OSS-Verfahren teil. Wenn Sie vorab nicht registriert waren, können Sie mit der Angabe Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim BZSt eine Teilnahme beantragen. Um Ihren Pflichten hier nachzukommen, sollten Sie unbedingt die fristgerechte Abgabe Ihrer vierteljährlichen Steuererklärung beachten.

Neben der OSS-Regelung kam 2023 noch eine weiter steuerliche Änderung im E-Commerce -Bereich hinzu. Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz sind nun Betreiber von Marktplätzen dazu verpflichtet, Finanzbehörden detaillierte Informationen über die Einkünfte ihrer Händler:innen auf ihren Plattformen zu melden. Dieser Schritt stellt die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie dar, die vom deutschen Gesetzgeber eingeführt wurde. Die Regelung schafft Transparenz über die Einkommensströme auf digitalen Plattformen und ermöglicht den Finanzbehörden eine genauere Kontrolle. Für Sie als Marktplatzhändler:in ändert sich durch diese Regelung aber nichts an Ihren steuerlichen Pflichten und es entstehen keine To Do’s.

 

Elektro- und Elektronikgerätegesetz: Herausforderungen und Pflichten im Überblick

Wenn Sie als Händler:in Elektro- oder Elektronikgeräte selbst herstellen und vertreiben, sie unter eigenem Namen oder eigener Marke weiterverkaufen oder Elektrogeräte aus dem Ausland beziehen und nach Deutschland einführen und verkaufen, sind Sie neben dem VerpackG auch vom ElektroG betroffen. Das deutsche Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) setzt die europäische WEEE-Richtlinie in nationales Recht um. Die Abkürzung WEEE steht für „Waste Electrical and Electronic Equipment“ und basiert, ähnlich wie beim VerpackG, auf dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR).

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Beim Vertrieb von Elektrogeräten über E-Commerce Plattformen sollten Sie die folgenden Punkte beachten:

  1. Registrieren Sie sich im Portal der Stiftung EAR als Hersteller (auch wenn Sie nur mit den entsprechenden Waren handeln und diese nicht selbst produzieren).
  2. Stellen Sie sicher, dass eine Gestellung über Ihre Waren vorhanden ist und diese bei der Stiftung EAR hinterlegt wird.
  3. Beauftragen Sie ein Recyclingunternehmen, das den gesamten Entsorgungs- und Recyclingprozess in Ihrem Namen übernimmt.
  4. Achten Sie auf eine deutliche Kennzeichnung aller Geräte, damit der Hersteller erkennbar ist, beispielsweise durch Markennamen, Warenzeichen oder Firmennummern.
  5. Sie erhalten im letzten Schritt eine WEEE-Registrierungsnummer, die Sie bei Ihrem Marktplatz hinterlegen.

Interzero stellt zur Beauftragung als Ihr Recyclingunternehmen ein WEEE-Portal bereit, um Ihre Pflichten aus dem ElektroG schnell und bequem umzusetzen.

 

Risikominimierung und Praxistipps

Neben den spezifischen Gesetzen und Regelung gibt es auch allgemeine Prinzipien, die Ihnen helfen, Risiken zu minimieren.

  • Regelmäßige Schulungen und Updates: Halten Sie sich über neue Gesetzesänderungen und -anforderungen auf dem Laufenden. Schulungen und regelmäßige Updates helfen Ihnen, Ihr rechtliches Wissen aktuell zu halten.
  • Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Investieren Sie in professionelle Rechtsberatung, um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Gesetze und Vorschriften verstehen. Expert:innen können Ihnen dabei helfen, Risiken zu erkennen und präventive Maßnahmen zu ergreifen.
  • Dokumentation und Aufzeichnungen: Führen Sie Aufzeichnungen über Ihre Geschäftstätigkeiten. Die Dokumentation Ihrer Verpackungslizenzen, steuerlichen Meldungen und anderer relevanter Informationen erleichtert die Einhaltung der Vorschriften und schafft Transparenz.
  • Zusammenarbeit mit erfahrenen Dienstleistungsunternehmen: Arbeiten Sie mit bewährten Dienstleister:innen zusammen, die Sie bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen unterstützen. Dies kann die Lizenzierung von Verpackungsmaterialien, die Steuerabwicklung oder die Umsetzung von ElektroG-Pflichten umfassen.

 

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Fazit

Beim Marktplatzverkauf sind rechtliche Grundlagen nicht nur eine Verpflichtung, sondern ein entscheidender Faktor für Ihren nachhaltigen Erfolg. Mit dem richtigen Verständnis und den entsprechenden Maßnahmen können Sie Risiken minimieren und sich einen Wettbewerbsvorteil sichern. Durch die Beachtung der VerpackG-Pflichten, die Nutzung der One-Stop-Shop-Regelung und die korrekte Umsetzung des ElektroG zeigen Sie ein klares Bekenntnis zur Transparenz und Verantwortung.

 

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